Beiträge von DFU

    Dann sollte das der zweiten Besetzung gegenüber aber auch von Beginn an genau so kommuniziert werden. Dann weiß sie, dass sie eher ohne Doppelbesetzung planen muss.

    Wenn es sich dabei um Unterricht handelt, der in anderen (Parallel)Klassen zuverlässig in Doppelbesetzung stattfindet, würde damit übrigens genau diese eine Kollegin die ganze Last tragen müssen. Bei echten Vertretungen könnte sie auf mehrere Personen verteilt werden.

    Ich fände es schlecht, wenn nicht alle Schüler am Chor teilnehmen dürften. Chorgrößen von 100 Schülern sind bei großen Grundschulen doch Usus.

    Entlastung kann aber auch dadurch geschaffen werden, dass die AG doppelt besetzt werden. Bei diesen Gruppengrößen könnte man problemlos zwei Kollegen rechtfertigen, die den Chor gemeinsam leiten.

    [Edit: Ich habe zu lange getippt. Lasse es jetzt trotzdem stehen, auch wenn Bolzbold meine dritte Möglichkeit schon ausgeschlossen hat.]

    In BW muss man den Schüler für das Schuljahr bewerten, wenn er 48 Tage anwesend war. Hilft dir in NRW nur nichts.

    In deinem Fall würde ich einfach deine Schulleitung fragen. Meiner Meinung Nach gibt es drei Möglichkeiten:

    1. Mit ungenügend bewerten, wenn dir Leistungen bei unentschuldigten Fehlzeiten bei euch so bewertet werden müssen.

    2. Nicht bewertbar auf das Zeugnis schreiben, wenn deine Schulleitung das mitträgt.

    3. Prüfung (mündlich und/oder schriftlich) über die gesamten Themen des Schuljahres, wenn du laut Schulleitung eine Möglichkeit zur Bewertung finden musst.


    Erstaunlich finde ich allerdings, dass du dir jetzt erst Gedanken darüber machst bzw. ihr so spät im Schuljahr noch kein Vorgehen abgesprochen habt. Habt ihr dieses Jahr erst sehr spät Sommerferien?

    Ist Er als dein Angehöriger Vielleicht trotz eigener Krankenversicherung über dich beihilfeberechtigt? So wie es beim Partner in der GKV mitversichert Kinder auch sind. Vielleicht habt ihr es einfach noch nie genutzt, weil es ja selten Dinge gibt, bei denen die Beihilfe mehr zahlt als die GKV oder PKV des Partners. (Ich meine, irgendjemand hat vor kurzem Extras bei der Zahnspange in dem Zusammenhang erwähnt.)

    Wir sollen unsere E-Mails im Kollegium nur verschlüsselt verschicken, damit wir uns keine Sorgen über den Datenschutz machen müssen. Informationen wie Schüler X kommt wegen Krankheit Y die nächsten Wochen nicht in die Schule, können einfach per E-Mail weitergegeben.

    Unser Schulleiter kann unsere E-Mails sicher nicht lesen. Die Schuladmins vielleicht aber auch das glaube ich nicht. Wir betreiben keinen eigenen Mailserver.

    Eher können sie meine Daten in der Schulcloud sehen, so wie ich die gespeicherten Daten aller Schüler sehen kann, wenn ich will. Was nicht für andere sichtbar sein darf, kann ich verschlüsselt ablegen.

    Grundsätzlich gäbe es bei uns aber auch starken Protest, wenn man uns darauf hinweisen würde, dass unsere E-Mails möglicherweise von der Schulleitung gelesen werden und wir das bei unseren E-Mails berücksichtigen sollen. Das klingt ja echt danach, dass es durchaus z.B. stichprobenartig vorkommt und nicht nur technisch möglich wäre.

    Bei uns (BW) wird das auch nicht angerechnet. Je voller Stelle fallen bei uns drei Aufsichten mit 20-25 Minuten an. Wer Mittagspausenaufsicht hat, hat enrsprechend weniger andere Aufsicht. Außerdem muss man dabei nicht ständig anwesend sein, sondern vor allen Dingen ansprechbar. Da die Schüler sich in der Pause über das ganze Schulgelände verteilen können, ergibt es auch keinen Sinn, dass der Lehrer in ihrem Klassenzimmer sitzt.

    Wer Physik-Leistungskurs und auch Interesse am Fach hat, wird die wichtigsten Formeln im Unterricht so oft verwendet haben, dass er die Formelsammlung bei diesen nur zur Sicherheit benötigt. Damit er in der Prüfungssituation keine Fehler vor Aufregung macht.

    In BW müssen die Schüler aber auch mit unbekannten Zusammenhängen arbeiten können und dafür gelernt haben, wie sie mit Hilfe der Formelsammlung unbekannte Formeln finden können.

    Im Unterricht der Unter- und Mittelstufe lasse ich die Schüler die wenigen notwendigen Formeln auch auswendig lernen, wenn wir sie hergeleitet haben. Die Schüler schauen sich die Herleitung dann oft noch einmal genauer an, als sie es sonst getan hätten. Und es geht im Unterricht dann oft auch einfach schneller voran. Außerdem erkennen diejenigen, die die Binomischen Formeln wirklich noch pauken müssen, sie ganz sicher nicht im Term, wenn sie das niemals tun mussten. Da bin ich ganz bei Chilipaprika.

    Wieviele Hierarchiestufen gibt ihr denn, dass nach dem betroffenen Kollegen und vor der Schulleitung noch mehrere andere Kollegen dein Ansprechpartner sind?

    Gerade wenn ich keine Ahnung habe, ob das nicht doch mit der Schulleitung abgesprochen ist, setze ich doch nicht die Gerüchteküche in Gang, in dem ich mit weiteren nicht betroffenen Kollegen an meiner Schule darüber spreche.

    Der erste Weg führt zum Kollegen, der zweite dann zum Schulleiter, wenn ich weiter Zweifel habe, wie ich reagieren soll. Und da geht es nicht darum den Kollegen zu verpetzen sondern darum Rechtssicherheit für das eigene Handeln zu bekommen. Was soll ich machen, wenn mir ein Schüler erzählt, dass er erlaubt später kommt? Es einfach hinnehmen, nzr beim Kollegen Nachfragen oder es als Klassenlehrer im Klassenbuch nachlesen? Dort müsste ja beispielsweise auch dokumentiert sein wann und warum ein Schüler nicht anwesend ist.

    So habe ich es auch verstanden, daher würde ich auch nicht gleich eine Remonstration auf den Tisch knallen, sondern zunächst das Gespräch suchen.

    Aber da es sich um BW handelt, wird vermutlich in den nächsten 11 Tagen erst einmal nichts passieren.

    Soll bedeutet juristisch schon zunächst einmal muss. Aber es kann begründet davon abgewichen werden. Eine Begründung habe ich hier aber noch nicht gelesen.

    Andererseits interpretiere ich die Vorgabe oben so, dass die Gruppengröße für die Veranstaltung genommen wird (hier 100 Schüler, also mehr als 20) und dafür dann 1 Lehrer und 4 weitere Begleitpersonen für mehr als 20, mehr als 40, mehr als 60 und mehr als 80 Schüler notwendig sind. Dann wären sechs Kollegen den Vorgaben nach sogar mehr als die Minimalbesetzung.


    Ohne Gruppe und Ziel zu kennen, halte ich das schon für möglich. Vielleicht sehen es Grundschulkräfte anders. Grundsätzlich ist eine Zuteilung der Kollegen zu den Klassen auch gut, weil nan den Schüler dann sagen kann, in wessen Nähe sie bleiben müssen.

    Wenn du laut Einteilung alleine mit einer Klasse fahren sollst, bei der du das nicht für machbar hälst, musst du remonstrieren.

    Ich würde aber, mit der schriftlichen Remonstration in der Tasche, vorher den Schulleiter im Gespräch darauf hinweisen, dass du den Ausflug mit der Klasse alleine nicht durchführen kannst, und er doch bitte für deine Klasse eine zweite Begleitperson einteilen soll oder, wenn das für dich so auch durchführbar scheint, drei Personen für deine und eine andere Klassezusammen. Wenn der Schulleiter das ablehnt, dann die schriftliche Remonstration abgeben. Wenn er es zusagt, kurz abwarten (je nach Ausflugstermin zwei Wochen oder kürzer), dann die Remonstration abgeben, wenn nichts passiert ist.


    Und wenn er sagt, dass alle für alle verantwortlich sind, weil eine Gruppe von 100 Schülern mit 6 Kollegen fährt, dann macht es ihm sicherlich nicht aus, das so auch für alle anzuweisen. Es nutzt dir nämlich nichts, wenn sich am Ende unterwegs die Kollegen auf die Einteilung berufen und nicht auf das, was der Schulleiter sich gedacht hat. Es könnte ja auch zu Situationen kommen, wo Klasse 2 tatsächlich zwei Betreuer benötigt hätte, und einem Kind etwas passiert, weil der Kollege gerade bei der anderen Klasse aushilft. Wer weiß, wie ein Gericht dann für den Kollegen entscheiden würde.


    Und natürlich kann man das bei 6 Kollegen und 100 Personen in der Regel problemlos intern regeln. Eine fehlerfreie Einteilung von Begleitungen benötigt man nur in dem Fall, in dem etwas passiert. Dann aber möglicherweise unbedingt.

    Hat das denn wirklich die Schulleitung so festgelegt?

    In BW wird die außerunterrichtliche Veranstaltung doch vom Lehrer beantragt. Hat da vielleicht der Klassenlehrer von Klasse 2 auf seinen Genehmigungsantrag eine Begleitperson genannt und damit beantragt und der Klassenlehrer von Klasse 1 nicht?

    Wenn ich nicht mir einer Klasse alleine fahren möchte, beantragen ich die Fahrt mit zwei Kollegen. Wird sie nicht genehmigt, fahre ich nicht.

    Wenn die Schulleitung nur drei Personen für zwei Klassen gehen lassen möchte und das für die Kollegen passt, kann auch ein Antrag für zwei Klassen und drei Kollegen gestellt werden. Dann würde das auch so genehmigt und der Klassenlehrer von Klasse 1 wäre auch auf dem Papier nicht alleine verantwortlich.

    Wie funktioniert das beibeuch mit der Leihe?

    Ob wir Wärmflasche haben, weiß ich nicht sicher. Ich glaube aber, ja.

    Grundsätzlich sollen die Schüler bei uns ein Pfand zur Ausleihe mitbringen. Kollegen weien darauf hin, wenn sie jemandem im Unterricht gehen lassen. Das kann das Busticket sein, das Handy oder ein Geldstück.

    Aber wenn ein nichtbusfahrender Fünftklässler ohne Geld und Handy ankommt, wird der auch nicht unterrichtete Dinge vom Sekretarist weggeschickt.

    Trotzdem müssen Kühlpads immer wieder ersetzt werden. Nicht, weil sie nicht zurückkommen, sondern weil sie bei häufiger Nutzung doch irgendwann undicht werden / kaputt gehen.

    Was möchtest du denn erreichen? Weitete Begleitungen? Oder nur eine Neuaufteilung, also zum Beispiel Klasse 1 + 2 wird von den Kollegen A,B+C begleitet, Klasse 3+4 von den Kollegen D, E +F?

    Tatsächlich finde ich die Handhabung mit dem Papirrbuch im Unterricht einfacher. Das Buch habe ich früher einmal aufgeschlagen und liegen lassen, Zu Beginn die Abwesenden eingetragen, bei Nachzüglern nebenbei die Uhrzeit ergänzt, dass Stundenthema, wann es eben passte eingetragen und am Ende die Hausaufgaben notiert.
    Ich mache das immer noch so, muss aber jedes Mal erst mein digitales Gerät erst entsperren oder den Beamer auf Freeze stellen, weil die Schüler gerade etwas anders sehen sollen, oder… Gerade das zeitnahe Eintragen der Hausaufgaben, ist für mich mühsam. Das Stundenthema kann ich einmal in der Woche nachtragen.

    Trotzdem ich mit der Handhabung trotz in der Regel funktionierender digitaler Infrastruktur noch immer nicht 100% warm geworden bin, überwiegen aber klar die Vorteile, die s3g4 oben schon genannt hat.

    Warte, bis du den Vertrag hast, bevor du etwas sagst. Man darf dich zwar wegen einer Schwangerschaft nicht nicht einstellen, aber das Risiko würde ich nicht eingehen.

    Vielleicht nimmst du dieses Mal auch nicht alle Schwangerschaftsleiden mit und kannst erst einmal normal anfangen. Und wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommen solltest, dann ist das eben so.

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