Beiträge von DFU

    Ich würde davon ausgehen, dass man ein Schulkind in der Regel ohne Probleme mitnehmen kann, auch wenn es natürlich immer eine Einzelfallentscheidung ist.

    Und natürlich kann eine Schulleitung das untersagen, aber sie tut meiner Meinu g nach gut daran, es Eltern zu erlauben. Das wird eh niemand ohne Not in Anspruch nehmen. Und auch Kollegen ohne Kinder werden das dem völligen Fehlen der Kollegen vorziehen, denn dann fällt keine Vertretung an.

    Ich kenne auch Firmen, die für solche Fälle Elternbüros vorhalten. Und natürlich wird auch dort an solchen Tagen vermutlich etwas weniger gearbeitet als an anderen Tagen. Genauso wie in unserem Beruf in der Regel auch.

    Ich kenne es nur so, dass Teilzeitkräfte entsprechend reduziert Mehrarbeit leisten müssen.

    Bei uns wird ab der vierten Stunde bezahlt, d.h. drei sind inklusive. Bei halben Deputat sind die 0,5 h inklusive, daher wird ab der zweiten Mehrarbeitsstunde bezahlt.

    Wobei ich nicht genau weiß, wie sich das mit der nicht monatsweisen Abrechnung auswirkt.


    Ergänzung:

    Alles so wie Kris24schreibt, ich bin in meinem Text von Unterrichtsstunden nicht Zeitstunden ausgegangen.

    Ich bin sehr froh, dass an meiner Schule Budget da ist, wenn man etwas benötigt. Manchmal dauern große Anschaffungen auch ein paar Jahre, wenn mehrere große Wünsche anstehen, aber grundsätzlich ist vieles möglich.

    Was ich aber so im Forum lese, ist es an Grundschulen oft schwieriger. Die Gelder hängen an den Schülerzahlen, die Schulen sind aber oft kleiner als weiterführende Schulen, brauchen aber eher mehr Einrichtungs-, Anschauungs- und Verbrauchsmaterial. Und weil das einzelne Material nicht so teuer ist wie ein Röntgengerät oder teure Industriesoftware werden die Kosten vom Träger vielleicht nicht so gesehen.

    Und wenn Quittengelee sich nicht daran stört ein (weiteres) Lesespiel privat zu kaufen, dann ist das so und ihr Privatvergnügen. Trotzdem lautet die Antwort auf die Eingangsfrage "Was muss ich ausgeben?", dass man privat gar nichts anschaffen muss, weil der Schulträger zuständig ist.

    Zeitaufwand insgesamt für die Zubereitung des Salats: unter einer halben Stunde (da ich ja - wie gesagt - während der Abkühl- und Ziehzeit nicht daneben stehen muss). Wie kommt man da auf zwei bis drei Stunden Arbeitszeit?

    Kochst du für zwei? Wenn ich Kartoffelsalat mache, dann eigentlich immer für mehr Personen. Und bei allem, das kleingeschnitten werden muss, macht sich das zeitlich bemerkbar.

    Wenn ich alleine Kartoffelsalat mache, fange ich tatsächlich 2-3 Stunden vor der Mahlzeit damit an.

    Während des Kartoffelkochens (ca. 30-40 min) kann ich die Zwiebel und das Dressing bis auf die Brühe vorbereiten. Warme Kartoffeln pellen, in hauchdünne Scheiben schneiden und zwischendurch immer mit dem Dressing vermengen, dauert dann aber mindestens 45 Minuten. Dann muss die Brühe gekocht werden und nach und nach dazugegeben werden. Das zieht sich sicher über eine halbe Stunde.

    Während des Tischdeckens, muss der Salat dann noch 30 min ziehen.

    Es wird meistens 21 Uhr bis zur Bescherung.

    Das müssen die Kinder aber auch aushalten.

    Da kenne ich einige kleine Kinder, die dann bereits schlafen wollen. Und auch einige ältere (> 12 Jahre), die um 22 Uhr bereits totmüde sind.

    Irgendwie verblüfft es mich, dass alle sagen, das wäre ein so schnelles Essen. Ich finde das doch relativ aufwändig. Da wäre ein Nudelsalat deutlich flotter. Oder nehmt ihr alle die bereits geschälten Kartoffeln aus dem Glas?

    Hier gab es an Heiligabend ein Gericht, zu dem es sonst immer Nudeln und Kartoffelsalat als Beilage gibt. An Heiligabend gab es dazu wegen des Aufwands nur die Nudeln. Kartoffelsalat dauert hier zwei bis drei Stunden in der Zubereitung (inklusive Kochzeit).

    Also ich hatte das für mein Kollegium mal zusammengetragen und so auf Teams gepostet, gilt allerdings für BW,

    Das ist ja aber für 2024.

    Für 2025 hast du dann mit der gleichen Begründung Widerspruch eingelegt?

    Ergibt das Sinn, unabhängig davon, ob du für 2024 auf Widerspruch verzichtet hast, einen ruhenden Widerspruch hast, einen angelehnten Widerspruch und nicht geklagt hast oder sogar eine laufende Klage hast?

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