Wenn du laut Einteilung alleine mit einer Klasse fahren sollst, bei der du das nicht für machbar hälst, musst du remonstrieren.
Ich würde aber, mit der schriftlichen Remonstration in der Tasche, vorher den Schulleiter im Gespräch darauf hinweisen, dass du den Ausflug mit der Klasse alleine nicht durchführen kannst, und er doch bitte für deine Klasse eine zweite Begleitperson einteilen soll oder, wenn das für dich so auch durchführbar scheint, drei Personen für deine und eine andere Klassezusammen. Wenn der Schulleiter das ablehnt, dann die schriftliche Remonstration abgeben. Wenn er es zusagt, kurz abwarten (je nach Ausflugstermin zwei Wochen oder kürzer), dann die Remonstration abgeben, wenn nichts passiert ist.
Und wenn er sagt, dass alle für alle verantwortlich sind, weil eine Gruppe von 100 Schülern mit 6 Kollegen fährt, dann macht es ihm sicherlich nicht aus, das so auch für alle anzuweisen. Es nutzt dir nämlich nichts, wenn sich am Ende unterwegs die Kollegen auf die Einteilung berufen und nicht auf das, was der Schulleiter sich gedacht hat. Es könnte ja auch zu Situationen kommen, wo Klasse 2 tatsächlich zwei Betreuer benötigt hätte, und einem Kind etwas passiert, weil der Kollege gerade bei der anderen Klasse aushilft. Wer weiß, wie ein Gericht dann für den Kollegen entscheiden würde.
Und natürlich kann man das bei 6 Kollegen und 100 Personen in der Regel problemlos intern regeln. Eine fehlerfreie Einteilung von Begleitungen benötigt man nur in dem Fall, in dem etwas passiert. Dann aber möglicherweise unbedingt.