Beiträge von DFU

    Drei Sechs Wochen Schulferien sind Urlaub. Und es werden nicht viele Kollegen schaffen, sich auch alle anderen Ferien arbeitsfrei zu halten. Im Gegenteil, es werden Klassenarbeiten extra so terminiert, dass sie während der unterrichtsfreien Zeit korrigiert werden können.

    Bei deiner Argumentation werden Fortbildungen und pädagogische Tage bald alle in den Ferien liegen und wir zur Überarbeitung der Stoffverteilungspläne, die in BW in Zukunft von den Fachschaften beschlossen werden sollen, oder anderem einbestellt.

    Da bin ich doch für die bisherige Flexibilität des Einzelnen.

    Bereitschaftsstunden sind keine Deputatsstunden, weil für sie weder Vor- noch Nachbereitung anfallen. Sie sind normale Arbeitszeit, in der man räumlich festgelegt ist. Wird in der Zeit Mehrarbeit geleistet, wird diese auch so abgerechnet. Wird keine Mehrarbeit in Form zusätzlicher Unterrichtsstunden geleistet, dann natürlich nicht.

    Üblicherweise beschließt die Gesamtlehrerkonferenz ein Bereitschaftsstundenmodell, damit man die übrigen Hohlstunden für Elterngespräche, Korrekturen, Versuche aufbauen, Kopieren, Unterrichtsvorbereitung usw. oder als Pause fest verplanen kann, weil man während dieser ganz sicher keine Mehrarbeit leisten muss.

    Wenn aufgrund des Alters der Schüler eh nicht vertreten wird, dann braucht man keine Bereitschaftsstunden

    .

    Off Topic:

    Gibt es so etwas für Ba-Wü auch?

    Klingt für mich wie eine tolle Lösung.

    Man kann dafür auch direkt asv nutzen, das muss man ja für die Zeugnisse eh verwenden.

    Wir nutzen es aber (noch) nicht. Die Schulleitung hat aber schon darüber nachgedacht. Es gibt aber noch keine konkrete Planung. Und von Lehrerseite wurde auch schon das Notenverwaltungsmodul von WebUntis als Wunsch genannt.

    Mit Hohlstunden

    Bei uns wird von den Stundenplanern nicht gefragt, wie viele Hohlstunden man erträglich findet, sondern nach wie vielen Unterrichtsstunden am Stück man dringend eine freie Stunde benötigt. Die Frage halte ich auch für wichtiger.

    Für Kollegen, die keine Entlastungsstunden haben, bleiben die Hohlstunden bei uns aber im oben genannten Rahmen von maximal drei oder vier Hohlstunden bei vollem Deputat. Oft weniger.

    Das Bild ist eine Visualisierung von § 3 GG

    Nein, das Bild ist eine Visualisierung einer Aussage wie "Im Tod sind alle außer Piraten gleich"

    😀

    Ich verstehe natürlich die Interpretation, die Wolfgang oben nennt, auch wenn es nicht meine eigene Assiziation ist. Allerdings finde ich, dass weder das Bild noch die Nennung von § 3 GG an dieser Stelle passen bzw. hilfreich sind.

    Ich bin auch dafür, dass Kinder nach einer guten Wassergewöhnung zuerst Rücken und Kraul lernen sollten. Dann können sie auch schneller eine Bahn sicher schwimmen. Brust ist koordinativ viel schwieriger.

    Und ja, das funktioniert. Als ich Kind war, haben bei uns im Ort die Kinder das in den Schwimmkursen in der Reihenfolge erfolgreich gelernt.

    Wenn die Wassergewöhnung gut ist, hat da auch niemand mehr Angst.

    Ob es sich lohnt, hängt immer von den persönlichen Umständen ab. Ein älterer Referendar mit bereits drei Kindern sieht das sicher anders als ein kinderloser sehr junger Referendar.

    Tatsächlich richtig ist, dass du nicht einfach von der PKV in die GKV wechseln kannst, wenn du weder Lohn unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze noch ALG I erhältst. Und wenn man älter als 50 Jahre ist, ist der Wechsel auch dann nicht mehr möglich.

    Wenn du aber nach erfolgreichem oder nicht erfolgreichem Referendariat eine sozialversicherungspflichtige Anstellung (als Lehrer im Angestelltenverhältnis, als Vertretungslehrer oder als Übergangsjob in einem anderen Bereich) findest, dann musst du je nach Gehaltshöhe sogar in die GKV wechseln.

    Und erst dann wird die Anwartschaft interessant, bei der du für einen geringen monatlichen Beitrag die Bedingungen deines Vertrags mit der PKV erhalten kannst. Wenn du also beispielsweise erst eine Anstellung angeboten bekommst, aber später vielleicht doch noch verbeamtet werden kannst.

    Problematisch ist es, wenn man nur Bürgergeld bezieht, denn dann geht man keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach und kann nicht wechseln.

    Auch in BW wird nicht immer exakt die korrekte Deputatsstundenzahl abzüglich Entlastungsstunden unterrichtet. Wer in BW am Gymnasium nur eine halbe Stelle hat, muss jedes Schuljahr 12,5 h Unterrichten. Das geht mit den wenigsten Fächern auf. Da ist an meiner Schule eine halbe Deputatsstunde zu viel bzw. zu wenig üblich.

    Wenn ein Schulleiter in Nöten einen Kollegen aber mehr zusätzliche Deputatsstunden

    unterrichten lassen muss, schiebt der Kollege diese Plusstunden als Bugwelle, also Bugstunden, vor sich her. Sie müssen dann offiziell im Folgejahr durch Minusstunden wieder ausgeglichen werden.

    Und damit klingt unsere Deputatsplanung sehr nach Antimons Pensenbuchhaltung.

Werbung