Beiträge von DFU

    Ich glaube, das ist teilweise auch sehr abhängig vom Studienorte gewesen.

    Natürlich muss jeder Physikstudent Praktika machen, allerdings gab es bei uns keine harten Klausuren. Es gab die wöchentlichen Aufgabenzettel und ein- oder zweimal im Semester eine Präsenzübung während der Vorlesungszeit, in der man mit 20% richtigen Lösungen zeigen musste, dass man zumindest ein bisschen etwas selbst kann und nicht alle Zettel abgeschrieben hat.

    Das erste Staatsexamen bestand dann aus mündlichen Prüfungen.

    Viele Freunde mit anderen Studienfächern hatten entweder ständig Hausarbeiten zu erledigen oder auf schriftliche Prüfungen zu lernen.

    Meinetwegen darf faktorisiert werden, wenn es nicht zwingend kostenneutral für den Dienstherrn und damit auf Kosten anderer Kollegen gemacht werden muss.

    Wenn die durchschnittliche Deputatsstunde eines Deutschlehrers mehr Arbeitszeit wert ist als es eine Deputatsstunde bisher ist, dann soll man Deputat von Deutschlehrern verringern und weitere Deutschlehrer einstellen. Man darf aber nicht deswegen die Arbeitszeit anderer Kollegen erhöhen. Das führt dann nur zu Unmut, da ausreichend Arbeitszeituntersuchungen gezeigt haben, dass die Arbeitsbelastung durchweg zu hoch ist.

    Wir (Gymnasium, BW) stimmen natürlich in der GLK über die beweglichen Ferientage ab. Das ist so vorgesehen. Auch die Schulkonferenz muss zustimmen. Wie Zauberwald aber geschrieben hat, treffen sich im Vorfeld die Schulleiter der Stadt und erarbeiten einen Plan. Und wenn wir davon abweichen möchten, brauchen wir schon sehr gute Gründe. Es ist also nicht unmöglich, ich kann mich aber an keinen Fall erinnern.

    Da bei uns aber einige Eltern arbeiten, die in anderen Orten wohnen, kommt es schon vor, dass einzelne Ferientage bei Lehrern und ihren Kindern nicht übereinstimmen. Geschwisterkinder an Gymnasium und Grundschule oder einer anderen Schule hier im Ort haben aber an den gleichen Tagen frei.

    Bei der Krankmeldung hieß es bisher ebenfalls, unverzüglich aber spätestens am 2. Tag des Fehlens.

    Im schulischen Kontext hieß unverzüglich auch bisher schon bis Unterrichtsbeginn (oder einer durch die Schule festgelegte Zeit).

    Wenn vorgesehen ist, dass Erziehungsberechtigte unverzüglich und nicht erst morgen über das Nichterscheinen ihres Kindes informiert werden, geht es auch nicht anders. Ausnahmen bleiben bei der Formulierung aber möglich

    Wie kommst du denn auf 1,5 Arbeitsstunden, es steht dort nichts von Zeitstunden,

    es steht dort etwas von einer Stunde (und das waren an allen Schulen Schulstunden!!!).
    Wenn man so merkwürdig, wie du rechnen würde, dann müssten man das ja auch für 7 Tage bekommen, denn die Arbeitszeit liegt ja nach eigener Entscheidung auf 7 Tagen verteilt.
    Sorry nee, was und wie davon Vorbereitunszeit usw. ist interessiert niemanden, eine Schulstunde dafür frei ist üblich und das sind 45 Minuten, übrigens sind bis 90 zulässig je Tag zulässig sind, wenn du die Vorbereitungszeit und somit eben auch die längere Arbeitszeit als berücksichtigungsfähig ansiehst.

    Genau das darf man eben nicht tun, wie dort deutlich nachzulesen ist.

    Und darf man auch aus anderen Gründen nicht, jedenfalls in vielen Bundesländern, weil die Gesamtkonferenz deine Entlastungsstunden beschlossen hat und die können nicht einfach im Schuljahr zurückgenommen werden.

    Auf 1,5 Stunden komme ich, weil bei einem 25 h Deputat die Arbeitszeit ca. 40h/Woche beträgt und nicht 25 Dreiviertelstunden.

    Oder anders geschrieben: Die Wochenarbeitszeit bei 20 Deputatsstunden entspricht an meiner Schulform in BW 32h/Woche. Wer als aufgrund von Stillstunden 5 Deputatsstunden weniger im Stundenplan stehen hat, wird 8 Stunden freigestellt.

    Vielleicht haben wir da aber auch eine andere Sicht, weil im Primarbereich bei voller Stelle mehr Deputatstunden geleistet werden müssen.

    Wenn du die Entlastungsstunden mit der Aufgabe abgibst, kannst du während dieser auch nicht mehr stillen.

    Das Problem ist dabei eher, dass man niemanden finden wird, der die Aufgabe einfach so zusätzlich machen will., denn die Entlastung hat ja jemand anderer.

    Was du fair findest interessiert nicht wirklich. Das Gesetz schreibt das ziemlich genau vor. Denn auch während Vor- und Nachbereitung fällt ja welche an,

    Man ist also ganze bezahlte Schulstunden freizustellen.

    Und wenn du die Lehrerin jeden Tag für eine ganze Unterrichtsstunde ausplanst (= für z.B ein halbes Jahr 5 Deputatsstunden weniger Unterricht zuteilst), wird sie jedes Mal für 1,5 Arbeitsstunden freigestellt. Es steht ihr aber nur 1h / Tag zu, wie du in deinem verlinkten Dokument nachlesen kannst.
    Eine Unterrichtsstunde pro Tag schreibt das Gesetz daher nicht vor.

    Ergänzung: Und genau darauf habe ich oben hingewiesen. Wenn jemand eine Zusatzaufgabe mit 5 Entlastungsstunden inne hat, könnte man auch diese Aufgabe streichen und dafür Freistunden einplanen.

    Wenn nan von der Aufteilung ca. 40% Unterricht, 40% unterrichtsnahe Tätigkeiten und 20% Sonstiges ausgeht, sollte man für ca. 40% der Stillzeit von Klassen ausgeplant werden. Wenn das eine ganze Klasse ist, fällt dann auch Vor- und Nachbereitungszeit weg, die man dann für weitere 40% Stillzeit nutzen kann. Bei den 20% Sonstiges kann man bei Aitzungen p. ä. einfach zwischendurch weggehen.

    Fair ist weder alle Stillzeiten in den Unterricht zu legen, noch alles in Freistunden. Es sei den im letzten Fall gibt es entsprechende Entlastung an anderer Stelle.

    Ich glaube, sie meint folgendes:

    Ein einfacher A13-Gym-Lehrer ist das ohne Extraaufgaben und käme nie auf die Idee ohne Entlastung eine entsprechende Aufgabe (Vertretungsplan, Stundenplan, Zeugnisdruck, Projektleitung Schulentwicklung usw) zu übernehmen.

    Mit alle A13 soll jetzt eine andere Schulform aufgewertet werden. Wenn jetzt diese A13 Kollegen solche Aufgaben ohne Entlastung übernehmen (müssen), ist ihr A13 doch wieder weniger wert als das am Gymnasium. Und damit auch gerade das A13 derjenigen im Beförderungsamt, die jetzt für das gleiche Geld wie alle mehr machen, nämlich ihre Zusatzaufgabe ohne Entlastung.


    Was passiert denn eigentlich, wenn man das Beförderungsamt zurückgibt? Wird man dann von A13 zu A13 zurückgestuft? Gibt es andere Nachteile?

    Wie bereits mehrfach erörtert: Wenn du mir zeigst, wie man FaceTime, Airdrop und XCode auf Windoofs nutzt, geht das Ding morgen Retoure.

    Aber seltsam, dass diese Anfrage hier gekonnt "ignoriert wird". Dachte mir schon, dass da wohl nix mehr kommt. ;)

    Statt Airdrop kannst du zum Beispiel eine Schulcloud verwenden, auf die plattformunabhängig zugegriffen werden kann. Natürlich umständlicher, wenn man etwas spontan verteilen möchte, aber es geht.

    Bei uns sperren inzwischen übrigens viele Kollegen AirDrop für die Schüler, weil diese auch prima unauffällig Lösungen hin- und herschicken können.

    Trotzdem sehe ich den Zusammenhang zwischen deinen Aufgaben aus der Koordinatortätigkeit und den Programmen nicht. Da steht nicht, dass du Facetime verwenden musst (und zumindest mit deinen Kollegen musst du mangels Dienstgeräten doch eh schon eine andere Lösung haben). Da steht auch nicht "Nutze Airdrop" und es gibt daneben viele andere Möglichkeiten Daten zu teilen (Cloud, E-Mail, Memorystick weitergeben, per Post,...)

    Grundsätzlich war mein erster Gedanke beim Durchlesen der Aufgaben Beschreibung, dass man dafür nur ein einfaches 0815-Gerät benötigt.

    Und offensichtlich sieht auch derjenige, der dir die Position angeboten hat, die Notwendigkeit für ein neues Gerät nicht.

    Für welche Aufgabe du xcode verwenden musst und weshalb kein anderes Programm möglich ist, ist mir auch unklar.

    Insofern wäre für mich die Frage nicht, wie nutze ich Airdrop und die anderen Dinge mit einem Nichtapple-Betriebssystem, sondern mit welchen alternativen Programmen könnte ich mit meinen vorhandenen Geräten meine Aufgaben erfüllen.

    Aber deine Entscheidung diesbezüglich ist schon lange gefallen, jetzt musst du noch den zuständigen Finanzbeamten überzeugen?

    Tut mir leid, aber all das aus Beitrag #132 (Medienkonzept schreiben, Antrag stellen, mit Schulträger und Firmen sprechen und mit Eltern, ...) könnte ich auch mit einem Windows- oder Linuxgerät erledigen und vieles sogar ohne Computer. Auch die Dienste des Schulcampus RLP werden wohl nicht nur Applenutzern offen stehen.

    Aber wenn du mit deinem Rechner glücklich bist, dann nur zu. Tipps, wie du beim Finanzamt vorgehen kannst, hast du ja schon bekommen.

    Du kannst doch verlangen, dass Entschuldigungen nur am Anfang oder am Ende der Stunde vorgebracht werden, dann wenn du sowieso ins Klassenbuch einträgst.

    Und wenn mich doch ein Schüler während des Raumwechsels /auf dem Weg zur Toilette /... auf dem auf dem Gang anspricht und sich schnell noch entschuldigt, dann kann man sich hinterher trefflich darüber streiten, ob er nun entschuldigt ist, wenn ich es aufgrund des unpassenden Moments vergessen habe.

    Wie oft habe ich schon eine Entschuldigung erhalten, nicht sofort eintragen können, vergessen und nur eingetragen, weil ich sie nach kurzer Durchsicht meiner Unterlagen eben doch noch gefunden habe.

    Ich hoffe, die Beweislast liegt dann bei den Schülern. Sie könnten dazu weiter das Oberstufenentschuldigungsformular führen.

    Grundsätzlich bin ich aber auch offen für die Neuerungen und hoffe, dass sich die neue Vorgehensweise bewährt.

    Das ist das, was mich wundert. Wieso braucht man ein Apple-Gerät, das mit der Applewelt der Schule kompatibel ist, wenn diese Applewelt aus 0 Dienstgeräten besteht? Es gibt doch dort weit und breit keine dienstliche iPads, wenn ich das richtig gelesen habe.

    Ich sehe das wie Flupp.

    Einen Zuruf muss ich sofort bearbeiten, damit ich ihn nicht vergesse.

    Entweder trage ich die Entschuldigung direkt während der Unterrichtszeit ins Klassenbuch, denn sonst habe ich das nicht bei mir, ein, was einen Moment dauert, oder ich schreibe mir selbst eine Notiz, um es für später zu dokumentieren.

    Da sammle ich lieber einen Entschuldigungszettel, ein Fax oder eine E-Mail bis ich alle Entschuldigungen des Tages gesammelt eintragen kann.

    Vielen Dank für die Rückmeldungen. Wahrscheinlich hat das neue Verfahren auch seine Tücken, aber ich sehe gerade immer nur die Entschuldigungen, die mal hier mal dort abgegeben werden, beim Stellvertreter, ins Fach gelegt,...und das nervt.

    Viele Grüße

    Vielleicht solltest du deiner Klasse einfach klar kommunizieren, bei wem die Entschuldigungen abzugeben sind? Schüler halten sich in der Regel an solche Vorgaben.

    Und am Ende werden sie doch nicht kopiert, sondern neu ausgedruckt. Wohl der Schule, die nie ihr Zeugnisprogramm geändert hat.

    Bei uns muss man nur wenige Jahre zurückgehen, damit man für den Druck schon den einen uralten Rechner benötigt mit dem ebenfall uralten Betriebssystem, auf dem das damalige Programm für den Zeugnisdruck noch läuft.

    Wenn du tatsächlich stillen würdest, wenn dir der Vater oder die Oma oder der Babysitter dein Kind bringt, weil es hungrig ist, wäre der Vorschlag der Schulleitung ein gangbarer Weg um dir spontane Stillzeiten zu ermöglichen. Aber es gibt dann sehr kurzen Vorlaufzeiten für die Vertretungsplanung.

    Wenn du Abpumpen musst, bist du flexibler und kannst feste Stillstunden in deinem Stundenplan einhalten. Wenn die Schule dich nicht in einzelnen Klassen ausplanden möchte, muss sie damit leben, dass du aussuchen kannst und das gegebenenfalls auch spontan. Überleg dir, wieviele Stillstunden du benötigst und lies nach, ob diese dir auch zustehen. Und dann leg sie so, dass du manche Klassen überhaupt nicht siehst, so dass man auch kein sinnvolles Material für Vertretungen verlangen kann. Falls ddavon den Zeiten möglich ist .

    Falls du doch noch aus einer Klasse ausgeplant wirst, denke daran, dass du dadurch dann auch Vorbereitungszeit und Korrekturen sparst und damit vielleicht auch einmal in einer Freistunde abpumpen kannst.

    Stillzimmer und Kühlschrank gibt es?

    Bei uns wurde es kommuniziert. Und mit den Elternbeiräten vereinbart, dass wir zunächst bei dem für dieses Schuljahr an die Eltern kommunizierten Vorgehen bleiben.

    Wir haben aber auch die ersten volljährigen Schüler, die sich nur noch mündlich entschuldigen möchten. Wir überlegen noch, wie wir damit umgehen gehen.

    Es steht meines Erachtens im Text aber nur, dass bei elektronischer und fernmündlicher Entschuldigung noch eine schriftliche eingefordert werden kann.

    Unpraktisch ist, dass der Nachweis einer mündlichen Entschuldigung am schwierigsten zu führen ist. Man muss das als Kollege dann immer gleich selbst notieren. Da ist es deutlich einfacher, schriftliche oder elektronische Entschuldigungen zu sammeln und einmal in der Woche abzuheften/einzutragen/...

Werbung