Beiträge von DFU

    Wobei die Beihilfe für die Kinder kein Problem sein sollte. Da stellt einfach deine Frau den Antrag neu.

    Und du bekommst dann einfach nur noch 50% über deine Beihilfe erstattet.

    Anrufen musst du eher bei deiner Krankenversicherung, um sie über deinen neuen Beihilfesatz zu informieren. Ist nur die Frage wie weit rückwirkend sie einen Beihilfeergänzungsvertrag ändern. Aber wenn du glaubhaft erklären kannst, dass du selbst auch gerade erst von der Änderung erfahren hast und die Änderung daher nicht früher bekanntgeben konntest, klappt es vielleicht.

    Wie solche Anpassungen ohne Beihilfeergänzungsvertrag ablaufen, weiß ich nicht.

    Mir ist ja unklar, weshalb du nur noch h 50% Beihilfe bekommst? Ist das tatsächlich so, dass bei zwei verbreiteten Elternteilen nur eines auf 70% geht? Kinder haben doch beide.

    Habe mir darüber aber bisher nie Gedanken gemacht, wäre aber zumindest beim Kinderzuschlag davon ausgegangen, dass jeder die Hälfte bekommt.

    Und wenn nicht beide verbeamtet sind, gibt es die 70% in BW ja auch, wenn das Kindergeld an den nicht verbreiteten Elternteil geht. Es istkann also nicht direkt mit dem Kindergeldempfänger gekoppelt.

    Warum fahren Radfahrer im Kreisverkehr an ausfahrenden Autofahrern vorbei? Das ist lebensmüde. Radfahrer sollten sich im Kreisverkehr wie Autos eingliedern.

    Der Schulterblick beim Abbiegen ist vorgeschrieben. Dass Autofahrer dazu häufig zu faul sind, ist ein Problem, das aber durch Rechtsabbiegerampeln gelöst werden kann.

    Im toten Winkel sieht der Lkw Fahrer nichts. Da kann er noch so sehr in seine Spiegel gucken. Auch hier ist es sinnvoll, als Radfahrer den Verkehr zu beobachten und sich entsprechend zu verhalten. Das ist eigentlich so selbstverständlich, wie nach rechts und links zu schauen, bevor man über die Straße geht.

    Ersteres geht aber nur, wenn sie auf der gleichen Fahrbahn fahren wie die Autos. Wenn sie auf einem rechts der Fahrbahn angeordneten Radweg geradeaus um den Kreisverkehr fahren möchten, quert der abbiegende Autoverkehr den Radweg bei der Ausfahrt zwangsläufig.

    Uns natürlich kann man zur Ergänzung des Schulterblicks Ampeln schalten, bei denen nur einer grün hat. Gerade Kreisel wurden aber gebaut, damit der Verkehr flüssiger abläuft. Wenn Rad- und Autoverkehr getrennt aber gleichberechtigt ampelgeregelt wird, dann werden Autos längere Standzeiten bekommen. Im Moment müssen Radfahrer auf strassenbegleitenden Radwegen beim links Abbiegen an einer Kreuzung oft drei verschiedene Ampelphasen abwarten.


    Und wegen des toten Winkels haben LKW inzwischen immer mehr Spiegel und könnten bei angepasster Geschwindigkeit (sehr sehr langsam eben) besser entsprechend reagieren. Wenn ein Fahrzeugführer eine Strasse nicht genug einsehen kann, muss er sich laut Strassenverkehrsordung einweisen lassen. Egal, wie sinnvoll das Abstand halten ist, ist man als Radfahrer nicht verpflichtet davon auszugehen vor einer Kreuzung auf dem Schutzstreifen nicht stehen zu können.

    In den Niederlanden halten Autofahrer nach dem Einfahren in die Kurve / Ausfahren aus dem Kreisverkehr noch einmal an, um nach geradeaus fahrenden Fahrradfahrern zu schauen.

    Solange Autofahrer in Deutschland das nicht zuverlässig und automatisiert machen, sind Radwege in Deutschland nicht so sicher wie in den Niederlanden.

    Und was den Aufkleber mit dem Toten Winkel angeht, ist es eine Unverschämtheit, dass LKW-Fahrer mit dem Wissen nicht alle Spiegel ausführlich prüfen, bevor sie abbiegen, und über Radspuren fahren, die sie nicht einsehen können.

    Wenn die eigene Fahrbahn für den LKW/Bus/... zu schmal ist, sollte das Fahrzeug dort nicht fahren.

    Ich habe mir die Zahlen nicht ausgedacht.

    3 h / Monat sind die Vertretungsstunden, die eine Vollzeitkraft im Rahmen ihres Deputats in BW ohne Mehrarbeit leisten kann. Teilzeitkräfte eben anteilig.

    Und wenn es darüber hinausgeht, wird alles als Mehrarbeit bezahlt.

    Aber noch einmal, ich habe hier nur eine entsprechend dem Deputat anteilige Beteiligung der Teilzeitkollegen vorgeschlagen.

    Abgesehen davon sollte ein Teilzeitkonzept meiner Meinung nach keine krankmachend hohe Anzahl an Vertretungsstunden vorsehen, nur weil der Dienstherr nicht genügend Vertretungsreserve oder -lehrkräfte vorhält. So viel vorauseilender Gehorsam führt sicher nicht zu mehr Hilfe von außen bei hohem Krankenstand.

    Damit die Vollzeitkollegen dann aber nicht gegebenenfalls übermäßig belastet werden, ist ein kategorisches Nein zu Vertretungen durch Teilzeitkräfte aber auch nicht hilfreich.

    Und mit absoluter Gleichverteilung der Vertretungsbelastung zu jedem möglichen Zeitpunkt hat das überhaupt nichts zu tun.

    [...] Selbst bei einer gut/voll besetzen Schule ist das oben aufgemachte Konzept mit 3 Stunden für Vollzeit und 1 Stunde für Teilzeit rechnerisch an einer Schule mit durchschnittlichen Krankenstand überhaupt nicht einzuhalten.

    Mir ging es überhaupt nicht um ein Konzept, mir dem alle Vertretungen aufgefangen werden.

    Ich habe nur vorgeschlagen, dass Teilzeitkollegen prozentual entsprechend ihrem Deputat auch herangezogen werden könnten. Und zwar in demUmfang, in dem es auch bei Vollzeitkräften der Fall ist.

    Für längere Vertretungen (Elternzeit, längere Krankheiten, problematische Schwangerschaft, ...) muss dann sowieso geplante Mehrarbeit angeordnet werden. Vermutlich seltener bei Teilzeit, weil es ja meist einen guten Grund für die Teilzeit gibt.

    Damit das Teilzeitkonzept nicht unmöglich einzuhalten wird, sollte man das aber nicht 100% ausschließen. Es sei den die Schulleitung kann mit solchen Formulierungen nicht umgehen.

    Geht es daum, sich als Schule zu überlegen, wie stark Teilzeitkräfte zur Vertretung herangezogen werden können/sollen?

    Man könnte die üblichen Zahl der zumutbaren Vertretungsstunden prozentual bestimmen könnte.

    z.B.

    Vollesdeputat 3h/Monat (zumutbar und bereits in den Alimenten inkludier)

    Halbes Deputat 0,5*3h = 1,5 h (1h /Monat zumutbar, muss aber in NRW extra bezahlt werden)

    (in BW wäre bei halben Deputat von Beamten die erste Vertretungsstundeim Monat ohne weitere Zahlung zu leisten, ab der zweiten wären alle Mehrarbeit.)

    Das kann ich zumindest für meine Stadt und Schule verneinen. Ich wüsste gar nicht, was der Schulträger da für Wünsche hätte und kann mir auch nicht vorstellen, wie ich die Leistungen der Kinder über 3,5 Schuljahre hinweg damit in Einklang bringen sollte.

    Bei uns sind mal mehrere sehr gute Schüler (dabei auch einmal alle Hauptfächer sehr gut) ohne Gymnasialempfehlung aufgetaucht. Alle aus dem gleichen Ort. Da hatte die Grundschule die Gemeinschaftsschule vor Ort empfohlen. Wessen Idee das war, keine Ahnung.

    Es mag übrigens sein, dass durch Studien belegt ist, dass auch viele Kinder ohne Gymnasialemfehlung die ersten zwei Jahre am Gymnasium bestehen. Eine solche Studie sagt dann aber nichts darüber aus, ob die Realschule und anschließend ein berufliches Gymnasium für das Kind die bessere Schule gewesen wäre. Vielleicht hätte das Kind dort sehr gute Noten gehabt und wäre glücklicher gewesen als am Gymnasium mit ausreichenden Leistungen.

    Ich befürchte das ist alles so komplex, dass man da keine aussagekräftige Studie bekommen wird.

    Nö, muss natürlich kein iPad sein, das ist aber bedienungsfreundlich und leicht zu tragen. Und bei Word fängt man ja auch nur an. Dass Schüler mal eben an einer Präsentation arbeiten können, zu der sie Informationen und Bildmaterial im Internet recherchiert haben und das Ganze dann vorstellen können, ist für meine Fächer der größte Nutzen der Geräte. Klar, ginge auch mit kopierten Seiten, buntem A3 Papier und zuhause ausgedruckten Bildchen, aber das hat mit Berufsvorbereitung so gar nix zu tun. Immerhin hätte man dann was für die kahlen Wände.

    Gute Frage, aber ohne Geräte ist das eine einfache Antwort.

    Aber wenn ich iPads nutze, dann ist es doch ein riesiger Unsinn, die Schüler Word und Powerpoint von Microsoft nutzen zu lassen. Dokumente und Präsentationsfolien bekomme ich mit iPads wesentlich schneller und effizienter mit Pages und Keynote erstellt. Zumal das Menü in Word viel zu groß für das kleine iPad-Display ist.

    Da möchte ich gerne das Urteil sehen.

    Wir haben eben keine *erhebliche Beeinträchtigung*, wenn wir ab und zu eine Stunde früher anreisen oder ein paar Stunden in der Woche frei von Terminen frei halten müssen, die wir eh am Schulort verbringen würden (abgesehen von einem Spaziergang an der frischen Luft).
    Ich kann ja nicht behaupten, dass ich meine komplette Arbeitszeit außerhalb der Frei- und Randstunden gelegt hätte.

    Ich sehe es so wie chilipaprika. Zwei oder drei Bereitschaftsstunden in meinem Stundenplan beeinträchtigen meine Arbeitszeitgestaltung wesentlich weniger als jeden Tag von 8-16.30 Uhr für Vertretungen zur Verfügung stehen zu müssen.

    Man kann gegen diese Bereitschaften im Stundenplan vorgehen. Oder man organisiert seine Vorbereitungs-/Korrekturzeiten entsprechend so, dass in diesen Arbeitsstunden (vgl. Landesschulbehoerde von Moebius) auch vor Ort effektive Arbeit möglich ist, und ist zufrieden, wenn diese Präsenzstunden bei tatsächlich geleisteter Vertretung als Mehrarbeit zählen, (die dann leider erst ab der vierten Vertretungsstunde im Monat zusätzlich vergütet werden,) und freut sich ansonsten, dass man dafür in den übrigen 41 h - (25+3)*0,75 h = 20 h unterrichtsfreien Arbeitsstunden keine Bereitschaft hat und flexibel auch private Termine wahrnehmen und die Zeit nach- oder vorarbeiten darf.

    Wenn ich Schulleiter wäre und ein Teil des Kollegiums solche Bereitschaftstunden bezahlt haben wollte, würde ich diese Stunden aus den Stundenplänen nehmen und Vertretungen wieder planen ohne auf die Bereitschaftstunden Rücksicht nehmen zu müssen. Dann schreien aber wieder andere, weil sie immer und jederzeit kurzfristig für Vertretungen herangezogen werden können und private Termine absagen müssen.

    Meiner Meinung nach ist das subjektiv, was besser ist.

    Wenn ich mir einem Klassenarbeitsheft arbeite, gehe ich davon aus, dass jedem Schüler die bisherigen Arbeiten inklusive Berichtigung zur Verfügung stehen. Das kann ich bei der Erstellung der nächsten Arbeit berücksichtigen, da die Aufgaben sich aber immer von denen der vorherigen Aufgaben unterscheiden, war das bei mir noch nie ein Problem.

    Da die Hefte in der Regel weit vor der nächsten Arbeit wieder eingesammelt werden, gibt es kein Problem mit Spickzetteln im Heft. Diejenigen, die ihr Heft nicht pünktlich abgeben sondern erst zur Arbeit mitbringen, müssen damit leben, dass sie gegebenenfalls erst zu schreiben anfangen können, wenn das Heft vom Lehrer durchgesehen wurde. Kommt aber fast nie vor, wenn man rechtzeitig einsammelt.

    Alternativ kann man auf Hefte verzichten und lose Blätter / Doppelbögen verwenden. Dann schleppt man weniger nach Hause und die Schüler können nicht auf vorherige Arbeiten zugreifen. Wenn das Papier am Schuljahresanfang in einer beschrifteten Klarsichtfolie eingesammelt wird, gibt es auch keine Probleme mit Spickzetteln zwischen den Blättern.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Aber ich versuch es mal. Wenn ich eine aufklappbare Karte schreibe, in die Text hineingeschrieben werden soll, dann schreibe ich den Text auf die rechte Seite.

    Dann kann man das auch sagen, aber einfach selbstverständlich sich zu verabschieden und ins Bett zu gehen, ohne Absprachen, das ist ein echtes Fettnäpfchen.

    Aber ja, so sind leider inzwischen diverse Kollegen, nach mir die Sinnflut oder "ich habe mir mal das Material da und da hingestellt (statt an dem Platz wo es für alle zugänglich immer steht), weil es für MICH so einfacher ist"

    Hat denn vorher jemand den Vater gefragt, ob er länger als 12 Stunden (8-20 Uhr) Aufsicht machen kann bzw. ihn darauf hingewiesen, dass er das soll? Wenn er beruflich auch auf Dienstreisen geht, dann ist er vermutlich davon ausgegangen, dass man auch auf Dienstreise nicht 24/7 arbeiten muss.

    Das ist eine Ordnungsmaßnahme. Ich halte das rechtlich für Pfuscherei, die Eltern hier eine „Abholregelung“ unterschreiben zu lassen. Was ist, wenn sie nicht unterschreiben? Zwingen kann man sie dazu nicht.

    Da geht es um die Übernahme der Kosten. Ohne Zustimmung der Eltern ist es schwierig, die Taxi- / Zug- / sonstige Kosten für die Ordnungsmaßnahme “Nach Hause schicken” den Eltern in Rechnung zu stellen.

    Unter der Woche kann es gerade bei kleinen Kindern schwierig sein, Zeit zum Vorbereiten und Korrigieren zu finden. Nachmittags wollen die Kinder betreut werden und abends wird es für viele schwierig, wenn die Kinder spät einschlafen.

    Wichtig ist bei einem vollen Deputat sicherlich, dass die Zeit effizient genutzt wird. Wer mit vielen kurzen Arbeitsphasen am Schreibtisch (45 min-1,5 h) zurechtkommt, kann morgens vor dem Unterricht eine Stunde vorbereiten, Hohlstunden effizient nutzen oder am Nachmittag 45 min (=eventuell nur 1 Schülerarbeit) korrigieren. Wer stundenlang am Stück Ruhe zum Arbeiten benötigt, der betreut lieber unter der Woche mehr die Kinder und plant dafür den Samstag als vollen Arbeitstag ein. Und arbeitet an manchen Abenden einen längeren Block. Und in den Ferien ganz konzentriert, wenn die Kinder vormittags betreut sind.

    Vorherzusagen, wann ich fertig bin, finde ich auch immer schwierig. Zur Abgrenzung kann es helfen arbeitsfreie Zeiten festzulegen. So kann der Sonntag bis um 18 Uhr (oder bis zur Kinderschlafenszeit) als Familientag für Familienaktionen und mindestens ein Abend unter der Woche für Elternaktionen (DVD-Abend, Gesprächszeit,…) reserviert werden.

    Ich halte es auch für ein Problem, dass Arbeitszeiten während Klassenfahrten keine Rolle spielen. Natürlich ist das Prinzip bei Beamten ein anderes (Alimentation vs. volle Arbeitskraft) als bei Angestellten, aber Klassenfahrten sind jetzt auch keine unerwartet auftretende Notsituation, da könnte man auch mit entsprechend Personal entsprechend planen. Zumal die Kollegen ja auch die Verantwortung für die Klasse tragen und nicht irgendwann auf dem Zahnfleisch gehen sollten.

    Aber solange nicht alle so konsequent sind wie O. Meier, wird sich da nicht so schnell etwas ändern.

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