Beiträge von DFU

    Nö, muss natürlich kein iPad sein, das ist aber bedienungsfreundlich und leicht zu tragen. Und bei Word fängt man ja auch nur an. Dass Schüler mal eben an einer Präsentation arbeiten können, zu der sie Informationen und Bildmaterial im Internet recherchiert haben und das Ganze dann vorstellen können, ist für meine Fächer der größte Nutzen der Geräte. Klar, ginge auch mit kopierten Seiten, buntem A3 Papier und zuhause ausgedruckten Bildchen, aber das hat mit Berufsvorbereitung so gar nix zu tun. Immerhin hätte man dann was für die kahlen Wände.

    Gute Frage, aber ohne Geräte ist das eine einfache Antwort.

    Aber wenn ich iPads nutze, dann ist es doch ein riesiger Unsinn, die Schüler Word und Powerpoint von Microsoft nutzen zu lassen. Dokumente und Präsentationsfolien bekomme ich mit iPads wesentlich schneller und effizienter mit Pages und Keynote erstellt. Zumal das Menü in Word viel zu groß für das kleine iPad-Display ist.

    Da möchte ich gerne das Urteil sehen.

    Wir haben eben keine *erhebliche Beeinträchtigung*, wenn wir ab und zu eine Stunde früher anreisen oder ein paar Stunden in der Woche frei von Terminen frei halten müssen, die wir eh am Schulort verbringen würden (abgesehen von einem Spaziergang an der frischen Luft).
    Ich kann ja nicht behaupten, dass ich meine komplette Arbeitszeit außerhalb der Frei- und Randstunden gelegt hätte.

    Ich sehe es so wie chilipaprika. Zwei oder drei Bereitschaftsstunden in meinem Stundenplan beeinträchtigen meine Arbeitszeitgestaltung wesentlich weniger als jeden Tag von 8-16.30 Uhr für Vertretungen zur Verfügung stehen zu müssen.

    Man kann gegen diese Bereitschaften im Stundenplan vorgehen. Oder man organisiert seine Vorbereitungs-/Korrekturzeiten entsprechend so, dass in diesen Arbeitsstunden (vgl. Landesschulbehoerde von Moebius) auch vor Ort effektive Arbeit möglich ist, und ist zufrieden, wenn diese Präsenzstunden bei tatsächlich geleisteter Vertretung als Mehrarbeit zählen, (die dann leider erst ab der vierten Vertretungsstunde im Monat zusätzlich vergütet werden,) und freut sich ansonsten, dass man dafür in den übrigen 41 h - (25+3)*0,75 h = 20 h unterrichtsfreien Arbeitsstunden keine Bereitschaft hat und flexibel auch private Termine wahrnehmen und die Zeit nach- oder vorarbeiten darf.

    Wenn ich Schulleiter wäre und ein Teil des Kollegiums solche Bereitschaftstunden bezahlt haben wollte, würde ich diese Stunden aus den Stundenplänen nehmen und Vertretungen wieder planen ohne auf die Bereitschaftstunden Rücksicht nehmen zu müssen. Dann schreien aber wieder andere, weil sie immer und jederzeit kurzfristig für Vertretungen herangezogen werden können und private Termine absagen müssen.

    Meiner Meinung nach ist das subjektiv, was besser ist.

    Wenn ich mir einem Klassenarbeitsheft arbeite, gehe ich davon aus, dass jedem Schüler die bisherigen Arbeiten inklusive Berichtigung zur Verfügung stehen. Das kann ich bei der Erstellung der nächsten Arbeit berücksichtigen, da die Aufgaben sich aber immer von denen der vorherigen Aufgaben unterscheiden, war das bei mir noch nie ein Problem.

    Da die Hefte in der Regel weit vor der nächsten Arbeit wieder eingesammelt werden, gibt es kein Problem mit Spickzetteln im Heft. Diejenigen, die ihr Heft nicht pünktlich abgeben sondern erst zur Arbeit mitbringen, müssen damit leben, dass sie gegebenenfalls erst zu schreiben anfangen können, wenn das Heft vom Lehrer durchgesehen wurde. Kommt aber fast nie vor, wenn man rechtzeitig einsammelt.

    Alternativ kann man auf Hefte verzichten und lose Blätter / Doppelbögen verwenden. Dann schleppt man weniger nach Hause und die Schüler können nicht auf vorherige Arbeiten zugreifen. Wenn das Papier am Schuljahresanfang in einer beschrifteten Klarsichtfolie eingesammelt wird, gibt es auch keine Probleme mit Spickzetteln zwischen den Blättern.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Aber ich versuch es mal. Wenn ich eine aufklappbare Karte schreibe, in die Text hineingeschrieben werden soll, dann schreibe ich den Text auf die rechte Seite.

    Dann kann man das auch sagen, aber einfach selbstverständlich sich zu verabschieden und ins Bett zu gehen, ohne Absprachen, das ist ein echtes Fettnäpfchen.

    Aber ja, so sind leider inzwischen diverse Kollegen, nach mir die Sinnflut oder "ich habe mir mal das Material da und da hingestellt (statt an dem Platz wo es für alle zugänglich immer steht), weil es für MICH so einfacher ist"

    Hat denn vorher jemand den Vater gefragt, ob er länger als 12 Stunden (8-20 Uhr) Aufsicht machen kann bzw. ihn darauf hingewiesen, dass er das soll? Wenn er beruflich auch auf Dienstreisen geht, dann ist er vermutlich davon ausgegangen, dass man auch auf Dienstreise nicht 24/7 arbeiten muss.

    Das ist eine Ordnungsmaßnahme. Ich halte das rechtlich für Pfuscherei, die Eltern hier eine „Abholregelung“ unterschreiben zu lassen. Was ist, wenn sie nicht unterschreiben? Zwingen kann man sie dazu nicht.

    Da geht es um die Übernahme der Kosten. Ohne Zustimmung der Eltern ist es schwierig, die Taxi- / Zug- / sonstige Kosten für die Ordnungsmaßnahme “Nach Hause schicken” den Eltern in Rechnung zu stellen.

    Unter der Woche kann es gerade bei kleinen Kindern schwierig sein, Zeit zum Vorbereiten und Korrigieren zu finden. Nachmittags wollen die Kinder betreut werden und abends wird es für viele schwierig, wenn die Kinder spät einschlafen.

    Wichtig ist bei einem vollen Deputat sicherlich, dass die Zeit effizient genutzt wird. Wer mit vielen kurzen Arbeitsphasen am Schreibtisch (45 min-1,5 h) zurechtkommt, kann morgens vor dem Unterricht eine Stunde vorbereiten, Hohlstunden effizient nutzen oder am Nachmittag 45 min (=eventuell nur 1 Schülerarbeit) korrigieren. Wer stundenlang am Stück Ruhe zum Arbeiten benötigt, der betreut lieber unter der Woche mehr die Kinder und plant dafür den Samstag als vollen Arbeitstag ein. Und arbeitet an manchen Abenden einen längeren Block. Und in den Ferien ganz konzentriert, wenn die Kinder vormittags betreut sind.

    Vorherzusagen, wann ich fertig bin, finde ich auch immer schwierig. Zur Abgrenzung kann es helfen arbeitsfreie Zeiten festzulegen. So kann der Sonntag bis um 18 Uhr (oder bis zur Kinderschlafenszeit) als Familientag für Familienaktionen und mindestens ein Abend unter der Woche für Elternaktionen (DVD-Abend, Gesprächszeit,…) reserviert werden.

    Ich halte es auch für ein Problem, dass Arbeitszeiten während Klassenfahrten keine Rolle spielen. Natürlich ist das Prinzip bei Beamten ein anderes (Alimentation vs. volle Arbeitskraft) als bei Angestellten, aber Klassenfahrten sind jetzt auch keine unerwartet auftretende Notsituation, da könnte man auch mit entsprechend Personal entsprechend planen. Zumal die Kollegen ja auch die Verantwortung für die Klasse tragen und nicht irgendwann auf dem Zahnfleisch gehen sollten.

    Aber solange nicht alle so konsequent sind wie O. Meier, wird sich da nicht so schnell etwas ändern.

    Vorbereitungsspiele Vorbereitungswoche klingt sehr nach teilbarer Aufgabe. Da sollte eine Kollegin mit nur 6 Deputatsstunden nur ca. 10 Zeitstunden (da 40h *6/25 = 9,6h) Anwesenheitspflicht haben. So viel könnt ihr doch gar nicht konferieren, dass da mehr unteilbare Stunden anfallen. Zu dem Punkt sollte definitiv eine Absprache her. Oder gleich ein Teilzeitkonzept für die Schule.

    Liebes Forum,

    ich befinde mich derzeit im Referendariat und werde voraussichtlich im Januar nächsten Jahres fertig sein. Ich habe mich bereits zum Thema "Arbeiten als Lehrkraft im Ausland" eingelesen, würde aber dennoch gerne Erfahrungen von anderen hören. Meine Fragen lauten: Wie stehen die Chancen auf Verbeamtung, wenn man im Ausland arbeitet? Welche Möglichkeiten gibt es, um aufgenommen zu werden, und wie kann man die Chancen erhöhen?

    Vielen Dank im voraus.

    Das man im Auslandschuldienst dann verbeamtet werden kann, wäre mir neu. Von einer Beförderung einer ADLK zu A14 weiß ich dagegen (Bayern).

    Für dich ist nach dem Referendariat eine Stelle als Bundesprogrammlehrkraft interessant. Das ist das Äquivalent zur Auslandsdienstlehrkraft für alle, die nicht verbeamtet sind. Etwas weniger gut bezahlt, aber im Vergleich zu Ortslehrkräften, die mit ortsüblichen Gehältern entlohnt werden, mit einem Euroanteil doch sehr gut.

    Dafür muss man sich beim Bundesverwaltungsamt in Köln bewerben. Da gibt es dann ein komplettes Bewerbungsverfahren. Über den Ablauf kann ich dir nichts sagen, weil ich selbst es nicht durchlaufen habe. Ziel des BVA ist es meines Erachtens, Kandidaten zu finden, die dann hoffentlich auch mindestens zwei Jahre im Ausland glücklich sind. Außerdem wird man gewarnt, dass in den meisten Ländern der Freund oder die Freundin, wie in Deutschland auch, nicht einfach so mitkommen kann. Ehepartner natürlich schon, aber für denjenigen eine Beschäftigung zu finden kann schwierig sein.

    Wenn du dich nicht zu sehr festlegst, in welches Land du möchtest, kann es einfacher werden. Vor Jahren durfte man eine von fünf Regionen ausschließen.

    Nach einer Zeit im Auslandsschuldienst kannst du dich zumindest in BW über das normale Listenverfahren bewerben, aber auch über ein Verfahren für Lehrkräfte mit besonderer Qualifikation, da du dann ja schon spezielle Erfahrung (DaZ, DaF oder DFU) mit bringst. Außerdem natürlich direkt bei Schulen, die deine Fächer ausschreiben durften. Da sich ein Lehrermangel abzeichnet, wäre ich da bei meinen Fächer sehr optimistisch auch später noch eine Stelle mit Verbeamtung zu bekommen. Da wir deine Fächer und dein Bundesland nicht kennen bzw. nicht wissen, wie sehr du bei deiner Rückkehr räumlich festgelegt bist, ist es aber schwierig dazu etwas zu sagen

    Ich würde auch kein eigenes Konto verwenden und bin wie viele dafür, dass das auch kein Kollege macht. Sollte ich das nächste Mal eine Fahrt durchführen sollen, werde ich nach einem offiziellen Konto fragen.

    Ich möchte aber noch einmal erinnern, dass der kleine grüne Frosch hier als Schulleiter agiert, der das Fahrtenkonzept an seiner Schule umgesetzt haben möchte und durch die Verwendung seines Kontos alle übrigen Kollegen von diesem Druck/dieser Erwartung entlastet.

    Ja, ich fände es auch besser, wenn er derjenige wäre, der das für ein weiteres Bundesland, wenn auch nicht meines, durchboxt. Aber ich fände es schlechter, wenn auch an seiner Schule stattdessen viele Einzelkollegen ein solches Konto führen würden. Und im Gegensatz zu einem Lehrer, der nicht auch Schulleiter ist, hat der kleine grüne Frosch sicher mehr Kontakt zum Schulträger und hat daher ein größeres Interesse an diplomatischeren Lösungsfindungen. Auch wenn sie vielleicht mehr Zeit benötigen.

    Wenn es die Alltagshelfer nur für eine nicht existente Lehrkraft gibt, ist es ohnehin eine Milchmädchenrechnung. Es schafft Aufsicht, wie bei den Pädagogischen Mitarbeiter:innen in NDS, aber keinen Ersatz und scheint dann ja auch noch die Lehrer:innen-Stelle zu blockieren.

    Mit anderen Hilfen wäre aber schon eine Überlegung wert, ob man mit größeren Gruppen dann offene Lernformen oder Übendes Lernen umsetzen kann. Dann sind 2-3 Erwachsene für 2-3 Klassen zuständig, davon aber nur eine ausgebildete Lehrkraft.

    Das bedeutet dann aber doch wieder, dass sich der Aufwand für die ausgebildete Lehrkraft erhöht. Oder dürfen Alltagshelfer die Schüler benoten und können das Unterrichtsmaterial für die offene Lernform anteilig vorbereiten?


    D.h. das ganze Kollegium erstellt zu Beginn jedes Schuljahrs "neue" Pläne, indem es per copy and paste an den neuen Kalender anpasst.

    Bei uns ist das auch Standard. Die Fachschaft einigt sich auf einen Plan, der dann von einem Kollegen eingestellt wird. Wer begründet davon abweichen möchte (z.B. wegen eigene Elternzeit, dem Klassenprofil, …) stellt einen eigenen ein.

    Sie dienen auch dazu, dass im Krankheitsfalle oder sonstigem längeren spontanen Ausfall des Fachkollegen, die Vertretung auch ohne Rücksprache nachlesen kann, was schon gemacht und was als nächstes geplant war. Stimmt auch bei uns im Laufe des Schuljahres dann natürlich nicht stundengenau, aber die Reihenfolge kann nachgelesen werden.

    Viel geändert werden muss aber nicht, da in BW das Schuljahr immer ca. gleich lang ist und Schulwochen bzw. Ferien als zeitlicher Rahmen genügen. Höchstens wegen Ostern muss man gegebenenfalls den Plan etwas anpassen.

    Wer sich von A13 mit 3 oder 4 Kindern auf eine Schulleiterstelle bewirbt und sie erhält wird, solange er nicht gerade Vierlinge hat, die am Tag der Beförderung volljährig werden, ein Schulleiter mit höherer Besoldung und weiterhin vier Kindern.

    Und wer nach der Beförderung A16 ohne Kinder ist, war vorher bei niedrigerer Besoldung auch ohne Kinder.

    Die finanzielle Anerkennung spiegelt sich in beiden Fällen durch die eigene Besoldung vor und nach der Beförderung wieder. Falls diese im Fall mit den Kindern größer ist, liegt es daran, dass diese an der höheren Besoldung auch partizipieren sollen (Alimentationsprinzip). Wer das Alimentationsprinzip und damit das Zugestehen eines höheren Lebensstandards für die ganze Familie bei Beförderung für sich nicht gut findet, sollte sich nicht verbeamten lassen.

    Also, ich war in meiner Abteilung die einzige Frau und die einzige mit kleinem Kind. Ich kam gar nicht auf die Idee, mir extra was zu wünschen, da ich ja Vollzeit beschäftigt war und da eben gewisse Kernzeiten abgedeckt sind. Ich hab also meine Betreuung an die Arbeit angepasst. Heute würde ich mir vielleicht auch mehr wünschen. Damals hab ich das einfach hingenommen und wenn man es einmal organisiert hat, dann läuft es ja in der Regel.

    Dann meine ich dich damit auch nicht. Ich meinte wirklich vollzeitbeschäftigte Eltern, die dann aber übermäßig viele Wünsche äußern bzw. eher Forderungen stellen. Und deren Erfüllung zu Lasten anderer erwarten.

Werbung