Ist das nicht automatisch Schulleiter, wenn er es nicht delegiert?
Beiträge von DFU
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Ja. Ist in Baden-Württemberg (leider) so. (Mündliche Note erhält in IMP dreifaches Gewicht, meine Stimme zählte selbst bei 11 Stunden in einer Klasse (Mathe, NwT, Chemie) nur einfach (und ich musste erst den "Durchschnitt" bilden).)
Meinst du wirklich mündliche Noten oder die Kopfnote Mitarbeit?
Wenn es um die Mitarbeit geht:
Bei den Mitarbeitsnoten ist es bei uns so ist, dass wir pro Fach und Schüler eine Voreintragung in eine Tabelle machen. Du würdest dann drei Mitarbeitsnoten für deine drei Fächer festlegen und die IMP-Kollegen eine gemeinsame für ihr Fach. Und diese Tabelle nutzt dann der Klassenlehrer als Grundlage für die Bestimmung Mitarbeitsnote. Man kann dann darüber streiten, ob die Mitarbeit in einem einstündigen Fach gleich gewichtet werden soll wie die in einem fünfstündigen Fach, aber bei uns ist es so. Und bei den Mitarbeitsnoten weichen wir bei uns später bei der Abstimmung nur selten von dem Vorschlag des Klassenlehrers ab.
Vielleicht ist das bei euch auch eine Möglichkeit dem Urteil der Kollegen mit mehreren Fächern etwas mehr Gewicht zu geben. Denn wie genau der Vorschlag, über den man abstimmt zu Stande kommt, ist ja meines Wissens nicht festgelegt. Und zumindest am Gymnasium gibt es die Fächerverbünde noch nicht so lange wie die Festlegung der Stimmrechte.
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Ihr […] schreibt gleichzeitig aneinander vorbei.
Stimmt, beim „leider“ habe ich tatsächlich nicht gemerkt, dass Kris24 das auf die Klassenkonferenz bezogen hatte. Da finde ich das auch eher unglücklich.
Bei uns haben sich auch schon von drei IMP-Kollegen zwei enthalten, weil die Stimmgewalt von IMP sonst sehr groß ist. Macht man aber natürlich vor allem dann, wenn es eh nicht nötig ist, weil sich im Prinzip alle einig sind.
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Ja. Ist (leider) so.
So schlecht finde ich es gar nicht, so können Eltern, die sich uneinig sind (z.B. während sie sich gerade im Scheidungsprozess befinden) jeder für sich beteiligen. Sonst würde nur der Streit, wer abstimmen darf, in die Schule getragen werden.
Wobei es ja meist eh nicht viele Abstimmungen gibt.
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Schlichtes Tragesystem, kein Hüftgurt. Daumen runter.
Ist die Frage, wofür man ihn verwenden möchte. Wandern würde ich mit einem solchen Rucksack niemals. Jeden Tag 50 m von der Haustür zum Auto, 200 m vom Parkplatz zum Lehrerzimmer und noch ein paar hundert Meter im Schulhaus, geht problemlos.
Und für Personen, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, gibt es auch noch als Zubehör einen Haken zum Umbau als Fahrradtasche. (Wobei mir das System dann schon unsicherer erscheint, als das von Fahrradtaschen anderer Hersteller.)
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Du unterschreibst jedes Schuljahr (BW), die RiSU zur Kenntnis genommen zu haben ohne diese jemals gelesen zu haben?
Man muss die RISU nicht selbst lesen, um Kenntnis darüber zu erlangen. Vorlesen oder erklären lassen geht auch.
Man kann natürlich darüber streiten, ob es ein zu großes Risiko ist die Kenntnisnahme zu bestätigen, wenn man sie nicht vollständig selbst gelesen hat sondern die relevanten Punkte und gegebenenfalls Neuerungen jedes Jahr erklärt bekommt. Ich weiß, dass bei uns die Kollegen sehr sorgfältig arbeiten. Insofern habe ich mich nicht hingesetzt und die ganze RISU komplett selbst gelesen, sondern vertraue da an dieser Stelle auf ein Team aus mehrere Kollegen.
Das schließt nicht aus, dass ich einzelne Punkte nicht auch selbst direkt dort nachlese.
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Erinnert mich an eine Konferenz, bei der es um die Zeugnisbemerkung über selten gemachte Hausaufgaben ging und aufgrund der Stundenverteilung auf die Lehrer der Kommentar nicht auf das Zeugnis kam, weil die Fächer, in denen nicht gemachte Hausaufgaben schnell auffallen, nur von wenigen Lehrern unterrichtet wurden und die Fächer, in denen es selten (nie?) Hausaufgaben gibt, jeweils von einem anderen Lehrer unterrichtet wurden. Hätte man die Fächer bzw. Unterrichtsstunden als Maß genommen, statt des Lehrers, dann wäre der Kommentar mit deutlicher Mehrheit aufs Zeugnis gekommen.
In BW haben in der Klassenkonferenz alle Fachkollegen, die den Schüler unterrichten eine Stimme. Wenn jetzt der Deutschkollege auch noch Geschichte und Gemeinschaftskunde in der Klasse unterrichtet, hat er eine Stimme bei drei unterrichteten Fächern. Wenn drei Kollegen sich das eine Fach IMP aufteilen und jeweils nur einen der Teilbereiche Informatik, Mathematik und Physik unterrichten, haben sie jeder eine Stimme also drei Stimmen bei einem unterrichteten Fach. Ob das wirklich in jedem Fall fair ist, kann man auch anzweifeln.
Bei Elternabenden ist das ähnlich: Alle anwesenden Elternteile mit Sorgerecht haben eine Stimme. Der Zwillingsvater, der nur alleine kommen kann, weil die Mutter in der Klassenpflegschaft des Geschwisterkindes sitzt, hat eine Stimme. Die Eltern des benachbarten Einzelkindes, die zu zweit anwesend sind, haben zwei Stimmen. Fair?
Ob das jetzt fair ist oder nicht, darüber kann man trefflich streiten. Gerade bei Abstimmungen sollte man sich aber an die vorgegebenen Regelungen halten. Insbesondere bei hochstrittigen Fragen. Und wer da Mitbestimmen möchte, ist da oder beantragt eine Verschiebung der Abstimmung.
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Wenn es wirklich ein Rucksack sein soll, finde ich diesen gut: https://www.airpaq.de/products/rucksack-rolltop-classiq
Der ist zwar relativ schwer, hat aber eine gute Innenaufteilung und ein Laptopfach. Außerdem eine Außentasche, an die man einarmig kommt, wenn der Rucksack über der rechten Schulter hängt. Praktisch, wenn man vollbeladen vor der Klassenzimmertür nach dem Schulschlüssel kramen muss.
Aber ich empfehle auch, einen Gutschein zu schenken und dann gemeinsam zu suchen. Du kannst ihn ja selbst schreiben und einen (oder zwei) konkreten Vorschläge machen, was du gerne schenken würdest. Wenn es einer davon wird: Super, du hast einen tollen Vorschlag gemacht. Wenn es doch ein anderer wird: Super, deine Freundin konnte selbst einen Rucksack heraussuchen, der ihr hoffentlich lange Freude bereitet.
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Kind würde ich auf jeden Fall mitnehmen, wenn man das will, gibt es da immer Mittel und Wege.
Auch auf die absehbare Gefahr hin, dass deine Begleitung sich phasenweise (gegebenenfalls während ganzer Programmpunkte) nur um dieses eine Kind kümmern muss und du die übrigen 27 alleine betreuen musst (oder umgekehrt)? Das würde ich nie machen. Wenn alles gut geht, ist es nur anstrengend, aber wenn dann noch mit einem dieser Kinder unverhofft ein Problem auftritt, fehlt eine weitere Betreuungsperson.
Das Risiko mit nur zwei Betreuungspersonen würde ich nicht eingehen. Wenn bereits im normalen Schulalltag die Schulbegleitung ständig gefordert ist, dann sollte sie auch für die Fahrt mitgehen und zusätzlich sollten die Eltern dafür sorgen, dass auch die Zeiten, in der sie selbst an normalen Schultagen zuständig sind, abgedeckt sind.
Wenn das gewährleistet ist, spricht nichts dagegen eine Fahrt zu planen, bei der die ganze Klasse mitfahren kann.
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Wer sollte sich bewusst nicht daran halten? Ich versuche zu erläutern, dass nicht jeder Lehrkraft jede dieser knapp 300 Seiten bekannt ist (wenn überhaupt deren Existenz bekannt ist) und ich anzweifle, dass deren Kenntnisnahme von jeder Lehrperson in allen Bundesländern gegengezeichnet werden muss.
Weiß ich nicht, haben wir sowas? Es kommt ab und an jemand von der Behörde, diesem oder dieser müsste es auffallen. Ich werde nachhaken.
Habt ihr niemanden, der für die Aufbewahrung und Reperatur der Anschauungsmittel für den Sachunterricht zuständig ist? Zumindest derjenige sollte sich da doch auskennen und alle anderen warnen.
Ich muss zugeben, ich habe die RISU auch noch nicht selbst gelesen. Vielleicht sollte ich das auch nachholen. Allerdings weiß ich sogar als Physiklehrer, welche Punkte beim Umgang mit Präparaten zu beachten sind, weil wir zu Beginn jedes Schuljahrs eine gemeinsame Sicherheitsbelehrung durch unsere Fachleiter erhalten. Die ist inzwischen vorgeschrieben und wird bei uns von den Sammlungsleitern in Absprache mit den Fachabteilungsleitern und dem Sicherheitsbeauftragten der Schule durchgeführt. Bei uns für alle gemeinsam, weil alle wegen der Fächerverbünde BNT und NwT auch von den Gefahren der anderen Naturwissenschaften betroffen sein können.
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Wenn der Arzt keine Bedenken hat, wüsste ich nicht warum ein Schulleiter es verbieten sollten.
Der Schulleiter kennt die Rahmenbedingungen und Gefährdungen der konkreten Schule und der Arzt nicht. Also könnte der Schulleiter schon Argumente dagegen haben, die dem Arzt nicht bewusst sind.
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Solche speziellen Lineale sind mir zumindest bewusst nie begegnet. Die klingen wirklich völlig sinnbefreit.
Wir haben hier mehrere Lineale, die oben und unten eine Skala haben. Beide Skalen starten auf der gleichen Seite, so dass man einfach das Lineal umdrehen kann, wenn man von der anderen Seite messen möchte. Ist aber natürlich eine Spielerei. Aber, wenn man noch nicht so gut mit einem Lineal umgehen kann, eine nette Spielerei.
Es geht aber natürlich auch ohne.
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Stimmt. Personenbezogene Daten müssen denjenigen zugänglich gemacht werden, die sie dienstlich benötigen, heißt, ein unterrichtender Lehrer muss sehen können, ob ein Schüler entschuldigt oder unentschuldigt fehlt. Genau das sind auch die selektrierbaren Gründe für Abwesenheit in den gängigen Klassenbuchprogrammen. Genaue Erkrankungen oder Symptome haben im Klassenbuch überhaupt nichts verloren und werden der Schule normalerweise auch gar nicht mitgeteilt.
Darüber hinaus dürfen Sie nicht "unnötig" verbreitet werden.
Als eintragender Kollege, wähle ich Krankheit oder Beurlaubung oder einen der anderen vorgegebenen Punkte aus.
Seit die Eltern Fehlzeiten für ihr Kind direkt in Untis eintragen (nicht entschuldigen) können, sehe ich immer öfter zeilenlange Bemerkungen zu den Krankheitssymptomen der Schüler. Da steht teilweise mehr als in den schriftlichen Entschuldigungen.
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Im Umgekehrten Fall: was wäre denn mit den nicht bezahlten, aber geleisteten Stunden der ersten 6 Jahren?
Ich würde da eben auch erwarten, dass im Regierungspräsidium oder im Schulamt, die Person, die für die Lehrerzuteilung zuständig ist, bei der Verteilung die höheren Stundenzahlen in der Ansparphase berücksichtigt, und lieber der Nachbarschule einen Lehrer mehr zuweist als der Schule, die durch die Ansparphase im Sabbatjahr (oder sogar mehrere davon) gerade gut versorgt ist. Aber vermutlich sehe ich das zu pragmatisch.
Also schreibe ich dazu jetzt lieber nichts mehr bis du am Ende deiner Recherche auflöst.
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Zählt man denn dann für die der Schule insgesamt verfügbaren Deputatsstunden weiter? Das würde ja auch umgekehrt bedeuten, dass die Schule in der Ansparphase überversorgt wäre. Und das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich würde daher davon ausgehen, dass man im Sabbatjahr für das Deputat mit 0 Stunden zählt.
Ist aber ebenfalls nur eine laienhafte Meinung und du daher so schlau wie vorher.
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Vermutlich ging es eher darum, dass Lehrer nicht für den Umgang mit eventuell gesundheitsschädlichen Farben geschult sind. Oder nicht zum Streichen auf Leitern klettern dürfen usw.
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Habt ihr familiengerechte Arbeitszeit nach §29 des Chancengleichheitsgesetzes beantragt? Das müsste doch zumindest wegen des allgemeinen Stundenplans helfen. Du fängst später an und dein Mann beantragt ein entsprechend frühes Ende. (Oder umgekehrt, wenn das wegen dem Verkehr besser ist.) Da muss die Schule dann schon genauer begründen, warum das nicht drin ist.
Und da am besten auch gleich hineinschreiben, wer an welchem Nachmittag wegen Kinderbetreuung frei benötigt.
Nur für den Dienstag wird das vermutlich nicht helfen, wenn da bei euch beiden Konferenztag ist. Vielleicht kann euer Kind da nach der Kita öfter mal mit zu einem Freund. Und ihr helft dafür in den Ferien aus?
Wobei ich mit dem Antrag bei deiner Schule vorsichtig wäre, wenn die Schule eigentlich sehr entgegenkommend ist. Aber bei deinem Mann würde ich das machen.
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Während meiner Tätigkeit für das Schulamt galt folgendes Verhältnis:
1 UE Reduzierung im Deputat = 1,74 Zeitstunden , die erbracht werden müssen.
Bei 27 UE ergeben sich daraus nach "höchstoffizieller Rechnung" knapp 47 Zeitstunden pro Woche.
Für diese Rechnung werden eine Regelarbeitszeit der Beamten von 42 Zeitstunden/Woche und 30 Tage Urlaub zu Grunde gelegt.Das bedeutet aber nur, dass zu 45 Minuten Unterricht eine weitere Arbeitsstunde gehört. Das sagt aber nichts darüber aus, wie diese mit unterrichtsnahen Tätigkeiten oder mit unterrichtsfernen Tätigkeiten / Sonstiges gefüllt gehört.
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Ich kenne als Richtwert, die Verteilung 40% Unterricht, 40% unterrichtsnahe Tätigkeiten (Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturen) und 20% Sonstiges. Das wäre dann 45 min unterrichtsnahe Tätigkeiten für 45 Minuten Unterricht. Bei mir kommt das ungefähr hin. Und damit ist für mich der Unterricht schon mein Kerngeschäft.
Wenn man eine Aufgabe mit Entlastungsstunden hat, verschiebt sich das natürlich. Und besonders gute / effiziente Kollegen schaffen die unterrichtsnahen Tätigkeiten in weniger Zeit und haben mehr Arbeitszeit für sonstige Tätigkeiten übrig und können sich stärker in Arbeitsgruppen einbringen. Teilzeitkräfte, die bei Klassenlehreraufgaben und Konferenzen nicht entlastet werden, haben dafür weniger Arbeitszeit für Schulentwicklung oder ähnliches übrig.
Und wer im Jahresschnitt für die unterrichtsnahen Tätigkeiten deutlich mehr Zeit aufwenden muss als für den Unterricht, sollte seine Arbeitsweise überdenken. Vielleicht gibt es noch Möglichkeiten effizienter zu werden.
Vielleicht hat man aber auch zwei Korrekturfächer und damit einfach weniger freie Kapazitäten für Sonstiges als andere.
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