Beiträge von magister999

    Das hessische Schulrecht kenne ich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass dort die EWG-Richtlinie 89/391 ähnlich umgesetzt wurde wie in Baden-Württemberg.

    Hier ist die Verwaltungsvorschrift "Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten" vom 29.03.2001 maßgebend.
    Ich zitiere hier einige Absätze aus der Einleitung; dort steht die Verantwortlichkeit der Schulleitung.


    1. Einleitung
    Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers/Dienstherrn als Ausfluss der Fürsorgepflicht für das von ihm beeinflussbare dienstliche Umfeld. Daneben hat jeder Beschäftigte die Pflicht, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

    Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber/Dienstherr das Land Baden-Württemberg verantwortlich. Die Verantwortlichkeit der Schulträger bleibt hiervon unberührt. Im Bereich der Schulen und Schulkindergärten ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetzes neben dem Dienstherrn/Arbeitgeber die Schulleiterin/der Schulleiter bzw. die Leiterin/der Leiter des Schulkindergartens im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse zuständig.

    Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verstehen sich dabei als Bestandteil einer umfassenden Personal- und Organisationsentwicklung, die auf den Erhalt und die Förderung der Gesundheit zielt und eine Gefährdung für Leben und Gesundheit zu vermeiden hilft.

    Die Arbeitsschutzanforderungen, die an den Arbeitgeber/Dienstherrn gestellt werden, sind geregelt in der Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, umgesetzt in nationales Recht durch das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Baden-Württemberg.

    Durch das Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber/Dienstherr insbesondere verpflichtet, [usw.]

    Hallo Sophie82,

    ich würde Dir raten, direkt das für Deinen Versetzungswunsch in den Raum Heilbronn zuständige Referat 73 beim RP Stuttgart anzurufen. Wenn Du die Formalitäten richtig erledigt hast (z. B. Online-Versetzungsantrag spätestens 10.01.2012, Freigabeerklärung usw.), dann sollte man Dir dort konkret Auskunft geben können, wie es um Deinen Antrag steht.

    @azami:

    Natürlich kannst Du eine Stelle im Listenverfahren bekommen, auch wenn Du bei den Ausschreibungsstellen nicht zum Zuge gekommen bist oder wenn Du Dich auf keine dieser Stellen beworben hast.

    Ich nehme jetzt einfach einmal an, dass Du Dich über die Bewerbungsmodalitäten auf http://www.lobw.de informiert hast.

    Das Wichtigste noch einmal in Kurzform:

    1. Die Bewerbung um Aufnahme in die zentrale Bewerberliste ist zwingende Voraussetzung für alle Stellenbewerber. Bewerbungen auf eine Ausschreibungsstelle ohne Nachweis der Aufnahme in die Bewerberliste dürfen nicht akzeptiert werden.

    2. Im Listenverfahren gilt das Prinzip der Bestenauslese, es geht es ausschließlich nach Leistungsziffer. Bis zu welcher Leistungsziffer eingestellt wird, richtet sich nach der Zahl der zu besetzenden Stellen. Die Einstellungsgrenzen sind von Leitfach zu Leitfach unterschiedlich; sie hängen ganz vom Bedarf ab. Wenn Du eine Dir angebotene Stelle nicht anzunehmen bereit bist, wird sie dem Bewerber mit der nächstbesten Leistungsziffer angeboten - und Du bekommst nichts. In diesem Verfahren hast Du keine Auswahlmöglichkeiten.

    3. Bei der Aufnahme in die Bewerberliste musst Du angeben, für welche Regierungsbezirke bzw. für welche Regionen Deine Bewerbung gilt. Deine Chancen auf ein Stellenangebot steigen, wenn Du regional uneingeschränkt mobil bist. Es nützt Dir nichts, wenn Du z.B. angibst, nur im Bereich Heidelberg einsetzbar zu sein (weil Du dort studiert hast und Dein ganzer Freundeskreis dort ansässig ist), wenn dort in Deinen Fächern kein Bedarf besteht oder die wenigen Stellen an die Bewerber fallen, die eine bessere Leistungsziffer haben als Du selbst. Eine Stelle im Raum Rastatt oder Freudenstadt wird Dir dann eben nicht angeboten; die bekommt dann jemand mit einer schlechteren Leistungsziffer, der aber seine Bereitschaft für diesen Raum angegeben hat. Es ist also vernünftig, so wenig Einschränkungen wie möglich zu machen, was die gewünschten Regionen betrifft.

    Ich hoffe, dass ich Dir mit diesen Informationen helfen konnte.

    Der Spaßvogel Mikael hat wohlgemerkt vergessen zu erwähnen, dass ein Teil der "Rekordsteuereinnahmen" über den Länderfinanzausgleich nach Niedersachsen fließt und damit auch Mikaels Arbeitsplatz sichert.

    Im Ernst: In diesem Jahr wird der Anteil an Ausschreibungsstellen drastisch reduziert. Der weitaus größte Teil der Stellenbesetzungen wird über das Listenverfahren geregelt. Für die Gymnasien im RP Tübingen sind jetzt gerade einmal 14 Stellen ausgeschrieben, und mit einer Ausnahme (Mangelfach) sind sie alle an Standorten, die gemeinhin als schwierig zu besetzen gelten.

    Das Ausschreibungsverfahren, wie es in den letzten 10 Jahren praktiziert wurde, hatte sowohl Vorteile als auch Nachteile. Die Schulleiter, die von diesem Verfahren profitierten, lobten es in höchsten Tönen, die Schulleiter, die durch dieses Verfahren Nachteile erlebten, kritisierten es heftig. - Meines Erachtens liegt der Grund für die Reduzierung dieses Verfahrens darin, dass in Zeiten wachsender Bewerberzahlen bei gleichzeitig sinkenden Schülerzahlen dem Prinzip der Bestenauslese wieder ausschließliche Geltung zukommen soll. Dieses Prinzip konnte beim Ausschreibungsverfahren teilweise unterlaufen werden. Und solange es Lehrermangel gab, konnten Bewerber Angebote an "unattraktiven" Standorten ablehnen, weil sie relativ sicher sein konnten, noch ein "besseres" Angebot zu bekommen.

    Die beruflichen Schulen sind aber immer noch im Wachsen. Im letzten Schuljahr wurden ca. 300 Klassen an beruflichen Gymnasien neu gebildet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die geringe Zahl an Ausschreibungsstellen auf eine Sättigung im Personalbereich hinweisen könnte.

    und mal plump gesagt, Hausarbeiten sind auch nicht so mein Ding, deshalb sträube ich mich wahrscheinlich auch so davor.

    ... und mal plump geantwortet, warum studierst Du dann überhaupt?

    Dennoch einige ernstgemeinte Ratschläge:

    1. Falls Du Angst vor dem Examen hast: Geh zur psychologischen Beratungsstelle an Deiner Uni. Dort kennt man sich mit solchen Dingen aus.
    2. Komm auf den Boden der Realität zurück: Kein Staatsexamen ohne schriftliche Hausarbeit. Gartenarbeit beim Prof. ist kein Ersatz.
    3. Mach einen realistischen Zeitplan. Bis wann musst Du die Sache abgeschlossen haben?
    4. Geh so schnell wie möglich in die Sprechstunde Deiner Dozenten. Du wirst Dich dort öfters einzufinden haben, wenn sich beim Fortgang der Arbeit Probleme ergeben.
    5. Rede mit anderen Examenskandidaten über ihre Themen, über ihre Zeiteinteilung, über ihre Arbeitsweisen. Die Feststellung, dass Du nicht der einzige bist, der in der Examensphase etwas strukturierter arbeiten muss, kann neue Motivation freisetzen.
    6. Wenn das Thema steht: Ran an die Arbeit. Sag nicht, dass noch sooooo viel Zeit ist. Du brauchst jeden Tag.

    Du tust mir leid, Panama.

    Ich fürchte, Du hast ganz schlechte Karten. Welche Versicherung willst Du denn in Anspruch nehmen? Die Schule selbst versichert niemanden. Hast Du eventuell bei der wgv die Garderobenversicherung abgeschlossen? Selbst die haftet nicht für in Mänteln und Jacken deponierte Geldbeutel.

    Für Handtaschen und Aktentaschen, die offen im Lehrerzimmer herumstehen, dürfte meines Erachtens dasselbe gelten.

    Versicherungen sind grausam. So gilt beispielsweise ein abhandengekommener Schulschlüssel, den ein Lehrer auf einem Schülertisch abgelegt hatte, bereits als grobe Fahrlässigkeit.

    Ich weiß, dass Geld, das aus dem Lehrerzimmer verschwindet, nie von einer Versicherung ersetzt wird.

    Deshalb habe ich meine Kolleginnen und Kollegen, die Geld einsammeln mussten (für Versicherung, Theaterfahrt, Schullandheim, Lektüren, usw.), strikt angewiesen, die Beträge bei der Sekretärin zu parken. Diese hat es immer im Tresor deponiert - und größere Beträge haben wir schnellstmöglich zur Bank gebracht.

    Sollte Dein Geldbeutel aus dem Lehrerzimmer entwendet worden sein? Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es an Deiner Schule? Eine einfache Türklinke ist praktisch eine Einladung für Unbefugte. An meiner Schule konnte man die Tür nur mit dem Schlüssel öffnen, und es wurde darauf geachtet, dass die Tür immer geschlossen war.

    Du wirst keine amtliche Regelung finden, die die Anwesenheit bei Elternsprechtagen minutiös regelt. Allerdings müssen Teilzeitkräfte und teilabgeordnete Lehrer im angemessenen Umfang an den außerunterrichtlichen Aktivitäten der Schule mitwirken. Dies gibt der Schulleitung einen Ermessensspielraum. Dieser muss allerdings genutzt werden.

    Ich halte es in Deinem Fall nicht für hinnehmbar, dass Deine Schulleitung Deine Anwesenheit an beiden Tagen in voller Länge erwartet.

    Da ich selbst Schulleiter war und auch gelegentlich teilabgeordnete Lehrer an meiner Schule hatte, kann ich Dir sagen, wie ich in diesen Fällen verfahren bin: Zu Dir als Kollegin F. hätte ich gesagt: "Sie haben weniger als 25% ihrer Deputatsverpflichtung an unserer Schule, und außerdem kommen zu den Nebenfachlehrern erfahrungsgemäß weniger Eltern als zu den Hauptfachlehrern. Sind Sie einverstanden, dass Sie an einem der beiden Tage (unter der Annahme, dass die beiden Eltersprechtage jeweils von 16.00 bis 20.00 Uhr angesetzt sind) 90 Minuten für Elterngespräche zur Verfügung stehen? Teilen Sie mir bitte bis übermorgen mit, an welchem Tag und in welchem Zeitraum ich Sie in die Liste eintragen kann, damit wir die Listen noch rechtzeitig den Eltern zukommen lassen können."

    An meiner Schule waren nie alle Lehrer über die komplette Zeit da, und die Eltern hatten nie ein Problem damit.

    Ich rate Dir noch, direkt auf die Schulleiterin zuzugehen und Ihr eine für Dich zumutbare Regelung vorzuschlagen. Vielleicht ist sie einfach zu [hier kannst Du ein passendes Adjektiv einsetzen], um von selbst auf die Idee zu kommen, dass es eigentlich zu ihrer Fürsorgepflicht als Dienststellenleiterin gehört, an solche Fragen zu denken.

    Soviel zum Thema MINT-Lehrer müssen besser bezahlt werden.
    Sorry, konnte ich mir gerade nicht verkneifen!

    Cambria, Du hast nur einen von fünf Verstößen gegen Rechtschreibung, Zeichensetzung und Satzbau erwähnt. (Es sei denn, chemikus 08 ist Schweizer, dann wäre "schmeissen" korrekt.)

    Ist zwar off-topic, muss aber bei Gelegenheit wieder einmal gesagt werden: Was manche Foristen in sprachlicher Hinsicht von sich geben, wirft ein äußerst schlechtes Bild auf unseren Berufsstand.

    Was Bolzbold geschrieben hat, gilt uneingeschränkt auch für Baden-Württemberg.

    Außerdem: Der Physiklehrermangel hat sich bei der letzten Einstellungsrunde sehr entspannt. Auch Schulen im ländlichen Raum, die sich in der Vergangenheit schwer getan haben, Lehrkräfte für MINT-Fächer zu finden, haben im letzten Jahr einen Ansturm von Bewerbern erlebt. Die roten Teppiche brauchten nicht ausgerollt zu werden.

    Hinzu kommt noch, dass die Studienseminare im Augenblick so voll wie noch nie sind. Des weiteren sinkt der Stellenbedarf in diesem jahr durch den Wegfall des 13. Schuljahrs.

    Nur Traumtänzer können darauf hoffen, dass ihnen ein Schulleiter bereits beim Bewerbergespräch eine Funktionsstelle in Aussicht stellt.

    Zum Physiklehermangel der Vergangenheit: An meiner Schule ist keine einzige Physikstunde ausgefallen, obwohl die Lehrerversorgung drei Jahre lang problematisch war. Hier haben Schulleiter mehr Möglichkeiten, als man sich gemeinhin vorstellt.

    Hallo NannyOgg,

    was Du hier über das Verhältnis Deiner Schulleitung zum Kollegium schilderst, ist in meinen Augen ziemlich starker Tobak. Offenbar haben Deine Häuptlinge noch nichts von kooperativem Führungsstil und von Mitarbeitergesprächen (sind die in Hessen nicht auch schon verpflichtend vorgeschrieben?) gehört.

    Hier habe ich einen interessanten Aufsatz zum Thema Mitarbeitergespräch gefunden:

    http://www.carl-orff-realschule.de/Material/PDF-D…rgespraeche.pdf

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Hessen keine Probezeitbeurteilung gibt und dass ein einziger Unterrichtsbesuch am Ende der Probezeit über die Verbeamtung entscheiden soll. Du und Deine Kollegin sollten deshalb die Rechtslage (Beamtengesetz und Verwaltungsvorschrift) genau prüfen; wenn Ihr die Texte an Eurer Schule nicht findet, solltet Ihr Euch an den Bezirkspersonalrat wenden.

    Ich wünsche Dir und Deiner Kollegin Kraft und Mut, die Klärung durchzuführen. Die Zeiten, als Schulleitungen nach Gutsherrenart mit ihrem Kollegium umspringen konnten, sind zum Glück schon lange vorbei.

    Wenn ich den Vorgang richtig verstehe, geht es um die Feststellung der Bewährung am Ende der beamtenrechtlichen Probezeit. Ob das hessische Beamtenrecht hier ein anderes Prozedere vorsieht als das baden-württembergische (das ich kenne), weiß ich nicht.

    Grundsätzlich ist das Verfahren transparent; das Beamtengesetz und die einschlägigen Verwaltungsvorschriften sollten jedem Kollegen bekannt sein. Falls nicht, informiert man sich bei der Schulleitung, beim Personalrat oder beim Berufsverband seines Vertrauens.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Hessen am Ende der Probezeit eine Prüfung stehen soll. Üblicherweise erstellt der Schulleiter eine dienstliche Beurteilung auf dem vorgeschriebenen Formular. Im letzten Abschnitt stehen die zusammenfassende Beurteilung, die Aussagen zur Bewährung und die Note. Wie viele Unterrichtsbesuche der Schulleiter für diese Beurteilung für angemessen hält, ist ihm freigestellt. Es steht ihm auch frei, ob er den Besuch ankündigt oder nicht. Auf jeden Fall ist die Unterrichtsbesichtigung am Ende der Probezeit nicht der erste Besuch des Schulleiters im Unterricht, denn eine erste Probezeitbeurteilung ist nach den ersten 9 Monaten zu erstellen.

    Nach jedem Unterrichtsbesuch findet eine ausführliche Besprechung statt. Der besuchte Kollege muss wissen, woran er ist. Ein fairer Schulleiter führt mit jeder Lehrkraft in der Probezeit ein Vorgespräch vor der dienstlichen Beurteilung, in dem er seine Vorgehensweise und seine Beobachtungs- und Beurteilungskriterien darstellt.

    Jede dienstliche Beurteilung MUSS dem beurteilten Kollegen eröffnet werden, bevor sie an das Staatliche Schulamt weitergeleitet wird. Die Kenntnisnahme - nicht das Einverständnis - wird durch Unterschrift bestätigt. Grundsätzlich ist es ja so, dass nur solche Vorgänge in die Personalakten aufgenommen dürfen, die der Kollege vorher gesehen und unterschrieben hat. Und ebenso hat der Kollege auch immer das Recht, eine eigene Darstellung zu der Beurteilung abzugeben.

    Ob sich ein Schulleiter gegen die Verbeamtung äußern kann? Grundsätzlich kann (und muss) er das, wenn er schwerwiegende Gründe dafür anzuführen hat. (Eine Einzelstunde, die - wie Du sagst - "so lala" gelaufen ist, ist aber kein schwerwiegender Grund.) Wenn aber grundlegende didaktische, methodische oder pädagogische Defizite oder Probleme in der Persönlichkeit der Lehrkraft vorhanden sind, wird der Schulleiter dies schon längst wissen und nicht erst bei dem letzten Unterrichtsbesuch vor der Anlassbeurteilung feststellen. Aber auch ein "Problemlehrer" erfährt in aller Regel genügend Rückmeldung und weiß somit, wo er steht.

    Was "mobbingartiges Verhalten" der Schulleitung gegenüber Deiner Kollegin sein soll, müsste man genauer hinterfragen. Könnte es sein, dass es sich um kritische Äußerungen zu beurteilungsrelevanten Sachverhalten handelt, die die Kollegin nicht akzeptieren will und sie deshalb als "mobbingartig" bezeichnet?

    Sollte am Ende der regulären Probezeit die Bewährung nicht festgestellt werden können, wird die Probezeit verlängert. Kann auch am Ende der Verlängerung keine Bewährung festgestellt werden, ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend vorgeschrieben. Das steht alles im Beamtengesetz.

    Zur letzten Frage: Die Verwaltungsvorschrift "Dienstliche Beurteilung" steht in jeder Schulrechtssammlung, die GEW, VBE, PhV ihren Mitgliedern regelmäßig zur Verfügung stellen. Jedes Lehrerzimmer sollte ein Exemplar davon besitzen.


    Die Verlegung von Terminen auf die letzte Sommerferienwoche basiert auf der Annahme, dass LehrerInnen zu viel Freizeit haben, ...

    Bei allem Verständnis für Korrekturbelastete: Vailas Annahme ist sachlich nicht zutreffend. Der Urlaubsanspruch von 30 Tagen ist mit den Ferien abgegolten. Die darüber hinausgehenden unterrichtsfreien Tage dürfen durchaus zu Recht für Korrekturen, Vor- und Nachbereitungen, individuelle Fortbildung und auch Konferenzen genutzt werden.

    Ich nehme an, dass in allen Bundesländern die Vorschrift gilt, dass der erste Schultag nach den Sommerferien mit dem planmäßigen Unterricht beginnen muss.

    Dass dann die große Konferenz ein oder zwei Tage vor Unterrichtsbeginn stattfinden soll, halte ich für eine zumutbare Regelung.

    Ich habe von meinem Kollegium aber niemals verlangt, dass sich alle die gesamte letzte Ferienwoche bereithalten müssten.

    Das Aufbewahrungsproblem hängt mit dem Zeugnis zusammen. Zeugnisse sind Verwaltungsakte, und somit sind Rechtsmittel wie Einspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig. Die Einspruchsfrist gegen Verwaltungsakte beträgt grundsätzlich ein Jahr; soll eine kürzere Frist gelten, ist eine Rechtsmittelbelehrung zwingend vorgeschrieben. Wir kennen das vom Steuerbescheid und von Verstößen im Straßenverkehr. Aus (mutmaßlich) pädagogischen Gründen druckt man auf Zeugnisse keine Rechtsmittelbelehrung. Also einjährige Einspruchsfrist.

    Bis vor wenigen Jahren galt (wenigstens in Baden-Württemberg), dass im Einspruchsfall die Schule beweispflichtig ist. Deshalb war es üblich, Klassenarbeiten ein Jahr lang aufzubewahren. Für Abiturarbeiten galt dies ebenso, weil der Schüler ein Jahr lang das Recht hatte, seine Arbeit einzusehen. Danach werden die Prüfungsarbeiten und die aufbewahrten Klassenarbeiten vernichtet.

    Mittlerweile ist die Beweispflicht umgekehrt worden. Klagt ein Schüler gegen eine Zeugnisnote - gegen eine einzelne Klassenarbeit gibt es diesen Rechtsweg nicht, weil eine einzelne Note für eine Klassenarbeit eben kein Verwaltungsakt (mit Dienstsiegel und Unterschrift des Schulleiters) ist - dann muss er geeignete Beweismittel vorlegen. Deshalb können am Schuljahrsende Klassenarbeiten den Schülern zurückgegeben werden.

    Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du einzelne nicht abgeholte Klausuren ein Jahr lang aufbewahrst, damit ein eventuell klagewilliger Schüler nicht gegen Dich ins Feld führt, er habe durch ein Versäumnis der Schule die Arbeit nicht zurückbekommen und sei dadurch in seinen Rechten eingeschränkt.

    Es sollte doch möglich sein, im Archiv Deiner Schule noch einen Platz dafür zu finden.

    Mein Staatsexamen ist zwar schon 40 Jahre her, denoch kann ich Dir zu Frage 1 helfen:

    "So" and "that" can have anaphoric reference when they are intensifiers premodifying an adjective:
    There were two thousand people in the theatre. I didn't expect it to be so/that full.

    Dies und weitere Beispiele findest Du in: Quirk et al., A Grammar of Contemporary English, Abschnitt 10.70

    Wohl kaum. Ich kenne auf Lebenszeit verbeamtete, die keine Studienräte sind, sondern andere Amtsbezeichnungen tragen.

    Diese Unterhaltung ist ein weiterer Beleg für den "clash of cultures". Für den Mathematiker Lehrkraft A ist das Gleichheitszeichen etwas anderes als für den Lehr- und Lernexperten Mikael.

    Zur Sache: Verbeamtete Lehrer des höheren Dienstes haben die Amtsbezeichnungen Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor.


    Wenn also anderen Kollegen noch was einfällt: bitte ergänzen.

    Kompliment, Referendarin, eine eindrucksvolle Auflistung.

    Was mir noch einfällt: Schullandheim, Studienfahrten, Austauschprogramme mit ausländischen Partnerschulen: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung (Berichte, Abrechnung, Förderanträge) sind echte Zeitfresser. Wer bei solchen Veranstaltungen mitmacht, büßt häusliche Zeit für das Korrekturgeschäft ein: die vorgeschriebenen Klassenarbeiten müssen trotzdem geschrieben und - mit gesteigertem Zeitdruck - korrigiert werden.


    Was mich in diesem Zusammenhang noch interessieren würde, wäre die Frage, inwieweit sich die Arbeitsbelastung durch Vorbereitung denn durch die Erfahrung reduziert. Ich stelle mir vor, dass ich den Unterricht an einem Schultyp - unter der Voraussetzung gleichbleibender Lehrpläne - für jede Klasse und jedes Fach genau ein Mal vorbereiten muss, nicht öfter. Sobald ich dasselbe Jahr noch einmal unterrichte, kann ich auf meine fein abgehefteten/gespeicherten Materialien aus der Vergangenheit zurückgreifen.

    Das mag für manche Unterrichtseinheit im Fach Deutsch in der Unter- und Mittelstufe noch einigermaßen gehen, aber das ist der geringste Teil der Arbeit eines Lehrers, der auf allen Stufen des Gymnasiums einsetzbar ist. In den Fremdsprachen kommt alle paar Jahre eine neue Version des eingeführten Lehrwerks heraus, und dann fängst Du wieder von vorne an. In der Oberstufe hast Du es ständig mit neuen Schwerpunktthemen zu tun.

    Außerdem: Lehrpläne haben heute kurze Halbwertszeiten (ich habe in meinen 37 Schuljahren sechs verschiedene Lehrpläne erlebt; der aktuelle wird auch schon wieder einer Revision unterzogen); der pädagogische Zeitgeist entwickelt ständig neue Moden, die in den Unterricht eingebracht werden sollen (noch vor 10 Jahren war der Begriff der "Kompetenzorientierung" kein Thema, das Methodenfirlefanz-Karussell dreht sich immer schneller, usw.).

    Sehen wir es positiv: die Arbeit in der Schule bleibt immer spannend.

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