Beiträge von magister999

    Abschlusszeugnisse, die für die Laufbahn vorgeschrieben sind, müssen beigefügt werden. (Abiturzeugnis, Staatsexamen).
    Frag Deinen Schulleiter, ob die Kopien beglaubigt sein müssen. Falls ja, kann er die Zeugnisse ja selbst beglaubigen. Ich habe das bei neueingestellten Kollegen immer so gemacht.

    Ansonsten genügt eine tabellarische Aufstellung der Schul- und Studienzeiten.

    Zurück zum Ausgangsthema:

    In meinem Beitrag weiter oben habe ich mit der Anekdote von 1978 ausdrücken wollen, dass schon damals die Korrekturbelastung bei Deutsch/Englisch-Lehrern hoch war.

    Von heute aus gesehen war es trotzdem so etwas wie die "gute alte Zeit" (alle Angaben beziehen sich auf Baden-Württemberg):

    - Man hatte zwar noch Samstags Unterricht, aber kaum Nachmittagsunterricht (die ersten 15 Jahre im Schuldienst hatte ich NIE Nachmittagsunterricht).
    - Das Regeldeputat betrug 23 Wochenstunden.
    - Es gab in der Unterstufe in meinen Fächern auch 5- und 6-stündige Lehraufträge.
    - Man hatte in der Unter- und Mittelstufe mehr Klassenarbeiten zu schreiben als heute, dafür waren sie aber einfacher. Auch im Fach Englisch war es bis zum Ende der Mittelstufe möglich, schnell zu korrigierende Diktate zu schreiben. Die eigene Sprachproduktion, die heute von Anfang an im Zentrum steht, war von vergleichsweise nachrangiger Wichtigkeit.
    - Man hatte einen verbindlichen Lehrplan.

    Eine Fülle von neuen Aufgaben ist auf die Schulen, und damit auf die Schulleitungen und jeden einzelnen Lehrer, hinzugekommen:

    - Ganztagesbetrieb mit zusätzlichen Aufsichtsverpflichtungen
    - häufig mehr als einmal Nachmittagsunterricht
    - Bildungsstandards statt Lehrpläne: die Fachkonferenzen müssen die Fachcurricula selbst entwickeln
    - Entwicklung von Schulprofil und Schulcurriculum, Methoden- und Sozialcurriculum
    - Leitbildentwicklung, Arbeit am Schulportfolio
    - Selbst- und Fremdevaluation
    - Elternsprechabende
    - Tage der offenen Tür und andere öffentlichkeitswirksame Aktivitäten
    - eine dramatisch gestiegene Zahl von Konferenzen und Meetings
    - Erhöhung des Regeldeputats auf 25 Stunden

    Die Aufzählung ist sicherlich unvollständig, aber alle diese Punkte kosten Zeit; Zeit, die dem korrekturbelasteten Lehrer zu Hause fehlt.

    Außer den weiter oben genannten Ideen, mit dem jeweiligen Schulleiter zu einer einigermaßen vernünftigen Regelung zu kommen, sehe ich keine anderen Möglichkeiten zur Reduzierung der Korrekturbelastung. Wenn wir (und die verantwortlichen Politiker) wollen, dass das Gymnasium eine anspruchsvolle Schulform bleibt, können wir an der Qualität der Klassenarbeiten und der Abiturvorbereitung keine Abstriche machen.

    Zu lösen wäre das Problem allenfalls durch die Politik - aber da besteht in kaum einem Bundesland Hoffnung; Einsparungen und Haushaltskonsolidierung haben Vorrang:

    - Das Deputat müsste auf 22 Wochenstunden gesenkt werden.
    - Der Klassenteiler müsste - nicht nur wegen der Korrekturen, sondern auch im Interesse der Schüler - auf 20 gesenkt werden.
    - Der Stundenpool für Fördermaßnahmen müsste - auch wegen der zunehmend geforderten Individualisierung der Lernprozesse - drastisch erhöht werden. (In B-W wurde er in diesem Schuljahr HALBIERT!)

    Das Kultusministerium weiß von den Belastungen, denn der Philologenverband, der Hauptpersonalrat und die Direktorenvereinigung fordern immer wieder Verbesserungen. (Die GEW hat eine andere Interessenlage.) Darufhin hat das Kultusministerium etwas "ganz Tolles" eingeführt: das Spreizdeputat. Das heißt, der Schulleiter kann nach pflichtgemäßem Ermessen einzelnen, durch ihre Arbeit übermäßig belasteten Kollegen das Pflichtdeputat um bis zu zwei Stunden kürzen (ohne Auswirkung auf Gehalt und Pension). Aber: die Lehrerstundenzuweisung ist ein festes Budget, und das heißt, dass er im selben Umfang, wie er Deputate kürzt, anderen Kollegen das Deputat erhöhen muss. Es muss also alles kostenneutral ablaufen. Ich kenne in meinem Regierungsbezirk alle gymnasialen Schulleiter, und ich weiß definitiv, dass kein einziger von der Möglichkeit des Spreizdeputats Gebrauch macht.

    Ein winziges Fünkchen Hoffnung besteht für die Zukunft, dass die Lehrerstellen nicht im selben Umfang gekürzt werden wie die Schülerzahlen zurückgehen. Dann können die Klassen kleiner werden, und man hat dadurch etwas weniger zu korrigieren. Eine schwache Hoffnung zwar, wenn man sieht, wie nach einem Regierungswechsel gegebene Zusagen (konkret: die Rückgabe von Bugwellenstunden) einfach als nichtexistent angesehen werden.

    Ich möchte mich im Folgenden ausschließlich auf Jaydan beziehen; zu Silicium fällt mir - mit Verneigung vor Karl Kraus - überhaupt nichts mehr ein.

    Jaydan, ich kann Deine Klagen über Deine Arbeitsbelastung sehr gut nachvollziehen, da ich unseren Beruf inklusive der Fächerkombination von beiden Seiten (21 Jahre "Indianer", 15 Jahre "Häuptling") kenne.

    Natürlich weiß ich nicht, wie an Deiner Schule die Lehraufträge konkret verteilt werden. Klar ist, dass der Schulleiter letzten Endes für die Lehrauftragsverteilung verantwortlich ist. Wenn er die Lehraufträge im Alleingang bestimmt, sind Frust und Ärger vorprogrammiert. Er trägt aber auch die Verantwortung dafür, dass Belastungen nach bestem Wissen und Gewissen gleichmäßig auf die Kollegen verteilt werden. Ich wage jetzt keine Vermutung auszusprechen, welche Fächerkombination Dein Chef studiert haben könnte - dennoch habe ich eine.

    Heute sollte das wichtigste Führungsprinzip jedes Schulleiters sein, dass er die von seinen Entscheidungen Betroffenen zu Beteiligten macht. Dazu kann er

    - in der Planungsphase für das neue Schuljahr Lehrauftragswünsche erfassen und versuchen, sie möglichst umfassend zu berücksichtigen
    - die Fachkonferenzen Vorschläge für die Lehrauftragsverteilung in den einzelnen Fächern machen lassen
    - seine endgültigen Entscheidungen in Einzelgesprächen mit den Kollegen transparent machen

    Du hast für Dein Problem zwei Ansprechpartner:

    Als erstes solltest Du zu Deinem Schulleiter gehen und im offenen und vertrauensvollen Gespräch Deine belastende Situation darlegen und ihn bitten, Dich im nächsten Jahr dadurch zu entlasten, dass er Dir keine neue Jahrgangsstufe 1 gibt. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Du ihm angibst, dass Du künftig nach Möglichkeit nur in einem Deiner Fächer in der Kursstufe eingesetzt werden möchtest. - Ein vernünftiger Chef geht auf solche Gedanken ein. (Ich hatte früher mit wenigen Ausnahmen immer nur ein Fach in der Kursstufe, Grundkurse jedes Jahr und Leistungskurse im festgelegten Turnus mit den anderen LK-tauglichen Kollegen. Aber ich hatte in meinem ganzen Berufsleben so gut wie nie die Klassenstufe 11, weil der Chef meinte, dass die Kurs genug Oberstufe seien. Und da er selbst die Lehrbefähigung in Deutsch hatte und das Korrekturgeschäft kannte, sorgte er auch dafür, dass kein Germanist mehr als 3 Lehraufträge in Deutsch hatte. - Und jetzt darfst Du auch raten, welches meiner Fächer ich nach meinem Wechsel in die Schulleitung nicht mehr unterrichtet habe.)

    Als zweites solltest Du mit dem Personalrat reden: Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Belastungen und Entlastungen gerecht verteilt werden. Der Schulleiter muss seine Lehrauftragsverteilung mit dem ÖPR besprechen. Außerdem kann der ÖPR Dienstvereinbarungen mit dem Schulleiter abschließen. Das Verfahren der Lehrauftragsverteilung kann beispielsweise Gegenstand einer solchen Vereinbarung sein. Du kannst deinen Personalräten Vorschläge der Art machen, wie ich sie für Dein Gespräch mit dem Chef skizziert habe.

    Eine dritte Möglichkeit: Du könntest eventuell mittelfristig versuchen, die Zahl Deiner Lehraufträge (nicht das Deputat!) zu verringern, indem Du Aufgaben in der Schule übernimmst, für die es Entlastungsstunden gibt, z. B. Verwaltung der Lehrerbücherei, Rektoratsassistenz, o. ä. - Natürlich kosten solche Tätigkeiten auch Zeit, aber eben keine Korrekturzeit am häuslichen Schreibtisch.

    [Zum Schluss eine kleine Anekdote aus meinen frühen Berufsjahren: Bevor 1978 die neue Oberstufe mit dem Kurssystem eingeführt wurde, war ich auf einer einwöchigen Akademie-Fortbildung zur Einführung in die neuen Sternchenthemen im Fach Deutsch (so hieß das damals.) Der Kursleiter, ein erfahrener Oberstudiendirektor, wollte uns beim abendlichen Plausch in der Weinstube erzählen, wie anspruchsvoll und fordernd seine Arbeit als Schulleiter sei. Jung und frech, wie ich war, sagte ich zu ihm, dass er sich ja wohl freiwillig auf eine Schulleiterstelle beworben habe und er deshalb wohl selbst an seiner Arbeitsbelastung schuld sei. Seine Antwort, die ich mir sehr gut gemerkt habe, war: "Wissen Sie, junger Kollege, ich war vorher Lehrer für Deutsch und Englisch. Das war noch viel schlimmer!"]

    Alle Belege müssen eingescannt werden.

    Mein letzter Online-Beihilfeantrag wurde ebenfalls sehr schnell bearbeitet. Nach 3 Tagen war der Online-Bescheid da.

    Das Online-Verfahren ist ein echter Fortschritt; es spart Porto und Kopien, nicht nur bei jedem Nutzer, sondern auch beim LBV. Dort müssen in Papierform eingehende Anträge in einem besonderen Arbeitsschritt eingescannt werden. Die Sachbearbeiter bekommen Anträge und Belege nur auf ihren Bildschirmen zu sehen. Auch die gesamte Datenspeicherung erfolgt elektronisch.

    Von daher ist verständlich, dass die Bearbeitung von papiergebundenen Anträgen länger dauert.

    Die Geschichte entwickelt sich.

    Version 1:


    Schüler XY war bei der Abgabe seiner Seminararbeit (BY) nicht anwesend. Mitschüler haben daraufhin seinen Laptop nach brauchbaren Infos durchforstet und alles ausgedruckt, was nach Seminararbeit aussah. Diese Freunde haben die "Arbeit" dann auch in der Schule abgeliefert (natürlich war da der offizielle Abgabezeitpunkt von 14:00 Uhr schon überschritten). ... Auch denke ich, dass die Unterschrift am Ende der Arbeit gefaked ist, da ja Schüler XY nicht in der Stadt war.

    Version 2:

    XY hatte angeblich an oder vor dem Abgabetag eine panische Episode. Wir wissen, dass er mit sich und der Welt massive Probleme hat, eine Behandlung hat XY bisher abgelehnt. Der Schüler hat also am Abgabetag seine Sachen gepackt und ist für zwei Wochen abgetaucht (auch die Eltern wussten nicht, wo der Junge war, haben aber auch sonst keinen Einfluss auf ihr Kind). Nach diesen zwei Wochen war er dann eben wieder da, und das kommentarlos. Zu einem Gespräch war er nicht bereit (keine Zeit!), eine Stellungnahme fehlt bis heute.

    Version 3:

    Was soll ich als Lehrer denn machen, wenn die Arbeit am Nachmittag persönlich beim Cheffe zu Hause abgegeben wurde und der sie auch persönlich akzeptiert hat. Obwohl Oberstufenbetreuer und ich uns vehement dagegen ausgesprochen haben, die Arbeit zu akzeptieren. Man hat sie mir übergeben und zwar mit dem Kommentar: "Schauen Sie doch mal, ob sie darauf ein paar(!!!) Pünktchen geben können!" Da war (und bin) ich einfach platt!

    Kann das noch eine stimmige Geschichte sein? Vielleicht wird in Version 4 noch enthüllt, dass der Schüler XY ein Verhältnis mit der Tochter des Schulleiters hat. Die Schmonzette ist durchaus noch ausbaufähig.

    Lieber dorian,

    ich danke Dir für Deine ausführliche, alle meine Befürchtungen auf das Gründlichste zerstreuende Antwort.

    Dass Du in allen Foren dieser Welt stets die Hilfe finden mögest, die Du suchst und brauchst,

    wünscht Dir

    der stets ausgeschlafene, unaufgeregte und immer humorvolle
    magister

    (der allerdings nicht bereit ist, sich für seinen gestrigen Beitrag zu schämen.)


    XY hatte angeblich an oder vor dem Abgabetag eine panische Episode. Wir wissen, dass er mit sich und der Welt massive Probleme hat, eine Behandlung hat XY bisher abgelehnt. Der Schüler hat also am Abgabetag seine Sachen gepackt und ist für zwei Wochen abgetaucht (auch die Eltern wussten nicht, wo der Junge war, haben aber auch sonst keinen Einfluss auf ihr Kind). Nach diesen zwei Wochen war er dann eben wieder da, und das kommentarlos. Zu einem Gespräch war er nicht bereit (keine Zeit!), eine Stellungnahme fehlt bis heute. Auch das ist ein Punkt, der mir Bauchweh bereitet: Was tue ich XY Gutes, wenn ich ihn in seinem Zustand und mit seiner Vorgeschichte zum Abitur zulasse? Wird er zu den Prüfungen erscheinen? Wird XY denken, dass man sein ganzes Leben auf ihn Rücksicht nimmt? Ich weiß es nicht.

    Lieber Dorian,

    nach Deinem 12. Beitrag zu diesem Thema wird meine Befürchtung immer stärker, dass Du überhaupt kein Lehrer bist und nur - aus welchen Gründen auch immer - Einschätzungen von echten Lehrern zu dem von Dir eingangs geschilderten Fall sammeln willst.

    Folgende Beobachtungen tragen zu dieser Vermutung bei:

    1. Du willst absolut unerkennbar bleiben. Warum kannst Du Deine Unterrichtsfächer nicht angeben? Was soll die Nennung der "besten Fächer, die WO es gibt? Soll das "schwäbische Relativpronomen" "wo" ironische Distanz ausdrücken und dem Leser augenzwinkernd verdeutlichen, dass Du ein Troll bist?

    2. Deine Ahnungslosigkeit in den hier einschlägigen schulrechtlichen Fragen (Notenverordnung, Verantwortung des Fachlehrers, Rolle der Schulleitung) ist erschreckend. Wenn Du einen Seminarkurs unterrichtest, gehe ich einfach davon aus, dass Du ein Fachlehrer mit erstem und zweitem Staatsexamen bist. Schulrechtskenntnisse werden auch in Bayern gefordert. Falls Du ein junger Kollege sein solltest, der den Seminarkurs zum ersten Mal unterrichtet, hättest Du in Deinem Kollegium jede Menge an Möglichkeiten zur Information. So viel Unwissen wie hier gezeigt wird, ist verdächtig.

    3. Schon im Eingangspost findet sich etwas Auffälliges: Warum setzt Du das Wort "Problem" in Anführungszeichen? Ein echtes Problem braucht diese Als-ob-Spache nicht. Und weiter: XY ist nicht da, aber sein Laptop (!) ist da, und dieser wird von anderen Schülern (!) auf Brauchbares durchforscht. Lässt bei Dir an der Schule jeder Schüler seinen Laptop so einfach herumliegen? Hatte der Laptop kein Passwort? Hat niemand an die Möglichkeit gedacht, dass auf dem Laptop eventuell nur Materialsammlungen und nicht die fertige Arbeit waren?

    4. Die scheibchenweise Art, wie Du die Sachinformationen zum Fall einführst, ist nicht akzeptabel: In fast jedem Deiner Beiträge rückst Du ein weiteres Stückchen heraus. Erst in Deinem 12. Beitrag sprichst Du davon, dass Dein Schüler XY psychisch krank sei. Damit schaffst Du eine ganz neue Problemstellung. Deine Ausführungen zum Verhalten des Elternhauses, zum Umgang mit der Krankheit, zu Gesprächen/Nichtgesprächen in der Schule sind aber alles andere als glaubhaft und nachvollziehbar. - Und weil ich diese Einlassungen zum Thema nicht glaube, gebe ich auch keinen weiteren Ratschlag mehr, obwohl zu dieser Problemlage, wäre sie wahr, viel gesagt werdn könnte.

    5. Auffallend ist auch Deine sehr unprofessionell wirkende Gefühligkeit: Nach fast jedem Ratschlag meldest Du Dich mit überschwänglichem Dank.

    Kann es sein, lieber Dorian, dass Du selbst ein Schüler bist, der seine Seminararbeit nicht rechtzeitig abgegeben hat und sich jetzt bei Lehrern nach Lösungsmöglichkeiten erkundigt, wie dem selbst verursachten Problem am besten zu entkommen ist?

    Auf klärende Antworten freut sich

    der alte magister

    Hmm, also ich würde in diesem Fall vermutlich den Weg des geringsten Widerstands wählen und einfach 1 Punkt geben (sozusagen als "Trostpunkt" :rolleyes: dafür, dass er es versucht hat). Klar ist das irgendwie doof, aber es ist doch nicht wert, dass du dir deshalb so einen Stress machst.

    Mit Verlaub, Mara, diese Haltung finde ich sehr bedenklich.


    Dank Selbsteintrittsrecht braucht die SL da keine Zeitmaschine.

    So einfach, wie der Satz hier herüberkommt, ist die Sache nicht. Kein beamteter Schulleiter darf Noten willkürlich abändern. Das Selbsteintrittsrecht kommt nur infrage, wenn der Lehrkraft schwerwiegende Fehler bei der Bewertung der Arbeit nachgewiesen werden können.

    Ich nehme an, dass es auch für das bayerische Schulgesetz einen guten Kommentar gibt. (Hier in B-W gibt es ihn.) Dort findet man sicherlich Einschlägiges.

    Mir sind immer noch Lehrer lieber, die authentisch sind.

    Der Vollständigkeit halber sollte angemerkt werden, dass auch solche Lehrer als authentisch wahrgenommen werden können, die sich bürgerliche Kleidungskonventionen bewahrt haben und nicht in Freizeitkleidung in die Schule gehen.


    Auch hier gilt wie so oft, dass in der Schule vieles geht, was an anderer Stelle nicht geht. Mir selbst ist ein "authentischer Dark-Metall-Jünger" weit lieber als ein verwahrloster Alki.

    Auch wenn man weiß, dass das Rheinland ein ganz besonderes Biotop ist, frage ich mich, ob das hier nicht eine von Strangers Horrorgeschichten ist. In meinen 37 Berufsjahren an sechs verschiedenen baden-württembergischen Gymnasien habe ich weder einen Dark-Metal-Jünger" noch einen "verwahrlosten Alki" in der Schule gesehen.


    Dem Beitrag von Moebius stimme ich zu ! 8)

    Ebenso - bloß der Leertaste vor dem Ausrufezeichen nicht.

    Der Schüler hat den vereinbarten Abgabetermin nicht eingehalten, und er hat keine Arbeit vorgelegt, die den geforderten formalen und inhaltlichen Kriterien entspricht. Dies rechtfertigt die Bewertung mit null Notenpunkten. Wenn Du den gesamten Vorgang sauber dokumentiert hast, bist Du auf der sicheren Seite. Dein Chef kann in die Notengebung nur dann eingreifen, wenn er Dir ganz konkrete Fehler nachweisen kann.

    Was machst Du aber, wenn der Schüler Dir für das Schulversäumnis am Abgabetag ein ärztliches Attest vorlegt? Dann liegt es an Dir, ob Du ihm eine kurze Nachfrist einräumst oder nicht. Das kommt auf die an Deiner Schule geltenden Regeln an.

    Dass der Schüler "einen Stein im Brett" des Chefs haben könnte, kann Dir egal sein. Dass Dein Schulleiter sich um gefährdete Schüler sorgt, ist sein gutes Recht und seine pädagogische Verantwortung. Aber auch dabei hat er sich an die geltenden Vorschriften zu halten.

    Ich empfehle Dir, selbst aktiv zu werden: Berichte den ganzen Vorgang Deinem Schulleiter so schnell wie möglich. Sollte er versuchen, Dich unter Druck setzen, dann weise ihn darauf hin, dass die Verantwortung für eine Note ausschließlich bei Dir als Fachlehrer liegt. Besteht er dennoch auf Punkten für die nicht geleistete Seminararbeit, solltest Du den Fall der Schulaufsicht melden - und bei Deinem Urteil bleiben.

    (Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Schulleiter seinen Job verlor, weil er einem gefährdeten Abiturienten eine Prüfungsaufgabe schon am Tag vor der Prüfung zukommen ließ. Der Fall liegt aber schon mehr als 35 Jahre zurück.)

    Damit Du meinen Ratschlag einordnen kannst: Ich bin ein pensionierter Schulleiter eines Gymnasiums aus Baden-Württemberg.

    Aktualisiertes Angebot - die Jahrgänge "Deutschunterricht" ab 1990 sind verkauft:

    "Der Deutschunterricht", 15 komplette Jahrgänge von 1975 bis 1989; zusätzlich Heft 1 von 1947 (historisch sehr interessant!) und 12 Einzelhefte aus den Jahren 1952 bis 1955

    "Diskussion Deutsch" , ab Heft 33/1977 bis Heft 144/1995; lückenlos. Nach dem lezten Heft (# 144) fusionierte die Zeitschrift mit dem "Deutschunterricht"

    "Stark-Materialien Deutsch Sek II"; Loseblattwerk, 13 Ordner, Abo eingestellt ab Januar 2011


    Bei Interesse bitte PN

    Ich würde mir an Deiner Stelle keine so großen Sorgen machen. Wenn Dir der Schulrat sagt, dass Du einen formlosen Antrag auf Abordnung stellen sollst, dann heißt das genau das, was er sagt: Es gibt kein Antragsformular, Du schreibst mit eigenen Worten so genau wie möglich, was Sache ist, und zwar an das Schulamt, was bisher und - im Falle von Abordnung - auch zukünftig für Dich zuständig ist.

    Schreib Ihnen, dass Du vor Beendigung Deiner Elternzeit mit unterhälftiger Beschäftigung wieder anfangen willst, dass Du Dein Anliegen mit Schulrat x vom Schulamt y besprochen hast, dass an der z-Schule in der Nähe Deines Wohnorts Lehrerbedarf besteht und dass das Schulamt y Dich dort gerne einsetzen würde.

    Das Ganze läuft auf dem Dienstweg, auch der Antrag auf Teilzeit (dazu gibt es ein Formular). Deine Stammschule bleibt Deine Stammschule. Wenn Du an Deiner neuen Schule bleiben willst, musst Du rechtzeitig einen Antrag auf Versetzung - das geht neuerdings online - stellen.

    ....für jedermann ersichtlich die pädagogischen Grundsätze mit den Füßen tritt?

    Wenn dies tatsächlich zutrifft, hat die Schulleitung versagt.

    Die Schüler haben zwar kein Recht, den Pflichtunterricht zu boykottieren, sie haben jedoch einen Rechtsanspruch auf einen Unterricht, der dem Bildungsplan und den schulrechtlichen Vorschriften entspricht. Es gehört zu den Dienstpflichten des Schulleiters, dieses Recht durchzusetzen.

    Im Fall von Beanstandungen muss er sich erstens sachkundig machen und zweitens handeln. Zuerst muss der Schulleiter Gespräche mit den Schülern führen, dann Gespräche mit der Lehrperson, Unterrichtsbesuche, Zielvereinbarungen, gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen treffen oder veranlassen, soweit er dazu befugt ist. In den einzelnen Bundesländern mag es hier Unterschiede geben, inwieweit der Schulleiter Dienstvorgesetzter oder nur Vorgesetzter ist. Natürlich muss alles in gerichtsverwertbarer Weise dokumentiert werden. Enge Kooperation mit der Schulaufsicht ist unerlässlich.

    Solche Probleme darf man nicht aussitzen; können sie nicht gelöst werden, muss man Schadensbegrenzung anstreben. Wenn sich die Mängel nicht dauerhaft abstellen lassen, sollte auf Ausscheiden aus dem Dienst hingewirkt werden. Aus verschiedenen Gründen ist dies jedoch nicht immer möglich. Das führt dann dazu, dass die Lehrkraft wie ein Wanderpokal ständig an benachbarte Schulen versetzt oder abgeordnet wird.

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