Beiträge von magister999

    Wie oft ich mit der Bahn oder S-Bahn fahre? Ganz einfach: wann immer es geht. - Aber es geht nicht immer.

    Das ist aber für die S-21-Abstimmung am Sonntag ohne Belang. Es sind schließlich alle Baden-Württemberger zur Abstimmung aufgerufen, und jede Stimme hat dasselbe Gewicht, egal ob sie von einem Viel-, Wenig- oder Garnichtbahnfahrer kommt.

    ... und ich weiß auch nicht, was an meinem letzten Beitrag unverschämt gewesen sein soll. Wenn ich einen Deutschlehrer vor mir habe, setze ich schlicht und einfach voraus, dass er in einem derart einfachen Satz die Satzglieder korrekt bestimmen kann. Ich setze ferner voraus, dass er aufgrund seiner Grammatik-Kompetenz selbstbewusst genug ist, Eltern in die Schranken zu weisen, die seinen Beispielsatz zum Anlass nehmen wollen, für ihre Kinder um Punkte zu feilschen.

    Ich stelle mir einfach vor, dass yogibär auch schon Elternbriefe geschrieben hat, die in Rechtschreibung und Zeichensetzung den Beiträgen ähneln, die hier im Forum zu lesen sind. Und genau bei dieser Vorstellung - weil ich weiß, dass viele Eltern die deutsche Sprache durchaus beherrschen - kam ich zu meiner weiter oben dargelegten Annahme, die yogibär als unverschämt empfindet.

    Als in den 1920er Jahren in Stuttgart der Bonatz-Bahnhof gebaut werden sollte ... war die Bevölkerung dagegen.

    Als in den 1970er Jahren in Stuttgart der Arnulf-Klett-Platz untertunnelt und die Straßenbahn in den Untergrund verlegt werden sollte ... war die Bevölkerung dagegen.

    Als in den 1980er Jahren in Karlsruhe die Straßenbahn UNTER die Kaiserstraße verlegt werden sollte... haben die Karlsruher das Vorhaben per Volksentscheid abgeleht. HEUTE WIRD ABER GEBAUT, UND DIES WIRD VON ALLEN BEFÜRWORTET !!!!!

    Als der Münchener Flughafen im Erdinger Moos gebaut wurde .... was gab es alles an Protesten. - Auch die damaligen Protestierer fliegen heute selbstverständlich ab MUC.

    Wer erinnert sich noch an die Kampagnen gegen den Bau der Startbahn West in Frankfurt?

    Fazit: Es gibt kein Großprojekt in Deutschland, das nicht von irgendwelchen Gruppen aus welchen Gründen auch immer bekämpft wird. - Und ein paar Jahre später will sich niemand mehr vorstellen,wie es ohne diese inzwischen realisierten Projekte aussehen würde!

    P.S.: Der Vater-und-Sohn-Spot ist technisch gut gemacht, aber inhaltlich völlig daneben. Meine bescheidene Meinung.

    Das RP hat mit der Verteilung der Referendare auf die Schulen nichts zu tun, das ist Sache des Seminars.

    Ich würde Dir raten, dass Du direkt zu Deinem Studienseminar gehst und dem Seminarleiter Dein Anliegen vorträgst. Du wirst von ihm erfahren, dass es durchaus rechtens ist, die Referendare gleichmäßig auf alle Ausbildungsschulen zu verteilen. Er wird Dir auch sagen, dass es wegen der enorm gestiegenen Zahl von Referendaren gar nicht möglich ist, alle Referendare im Nahbereich des Seminars unterzubringen. Wenn Du ihm von Dir aus anbietest, an jede Schule zu gehen, die per ÖPNV in zumutbarem Zeitaufwand zu erreichen ist, kann es durchaus sein, dass er versucht, Dich an einer anderen Schule unterzubringen. Einen Rechtsanspruch hast Du darauf aber nicht, das muss Dir klar sein. Du kannst aber davon ausgehen, dass die Leute im Seminar einsichtig sind. (Dass sie "einsichtlich" seien, wäre sowohl mir als auch dem DUDEN völlig neu.)

    Hallo,

    ich bin in genau der umgekehrten Situation wie Du: Nach 37 Jahren in der Schule genieße ich jetzt den Ruhestand, und ich will meine private Bibliothek verkleinern; ich würde gerne meine Fachzeitschriften und Unterrichtsmaterialien abgeben.

    Ich kann Folgendes anbieten:

    Der Deutschunterricht, 22 komplette Jahrgänge von 1975 bis 1996; zusätzlich Heft 1 von 1947 (historisch sehr interessant!) und 12 Einzelhefte aus den Jahren 1952 bis 1955

    Diskussion Deutsch , ab Heft 33/1977 bis Heft 144/1995; lückenlos

    Stark-Materialien Deutsch Sek II; Loseblattwerk, 13 Ordner, Abo eingestellt ab Januar 2011


    Lass mich wissen, ob Du an diesen Dingen interessiert bist.

    Meine Kontaktdaten lasse ich Dich per PN wissen.

    Gruß, magister

    Zu unterschiedlichen Praxis in den NRW-Regierungsbezirken kann ich nichts sagen.

    Der grundsätzliche Sachverhalt ist aber ein "geänderter Arbeitseinsatz" (hier: statt der ausfallenden M5a hast Du M6b.) Nach den Buchstaben der Verordnung ist das keine Mehrarbeit. Folglich entfällt der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung.

    Als (inzwischen pensionierter) Schulleiter war ich regelmäßig mit diesem Thema befasst.

    Grundsätzlich ist es so, dass nicht nur der Schulträger, sondern auch der Leiter einer öffentlichen Dienststelle eine "Zuwendungsbestätigung" (landläufig: Spendenquittung) ausstellen darf.

    Allerdings haben wir (meine Stadtverwaltung und ich) folgendermaßen differenziert:

    Zuwendungen, die die Ausstattung der Schule betreffen (z. B. Beamer, Computer, Drucker, Klavier usw.), werden vom Schulträger angenommen und bestätigt. Das Problem dabei ist aber, dass alle angebotenen Spenden vom Gemeinderat genehmigt und öffentlich gemacht werden müssen.

    Zuwendungen, die in den unmittelbaren Verbrauch fließen und nichts mit der Schulausstattung zu tun haben (Brötchen-, Kuchen- und Getränkespenden bei Schulfesten, Sponsoring beim Charity-Lauf - die Hälfte des Gelds geht in die Klassenkasse, die andere Hälfte als Spende an soziale Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Kinderhospiz, Aidshilfe usw.), nimmt der Schulleiter an und stellt die entsprechende Zuwendungsbestätigung aus. Als Zuwendungszweck steht dann die entsprechende Formulierung aus der Abgabenordnung: "Förderung der Erziehung im Sinne § xyz der AO"

    Ich habe mein eigenes Formular entwickelt, das aber alle Angaben des amtlichen Vordrucks enthielt. - Da ich im Ruhestand bin, kann ich Dir aber kein Exemplar zukommen lassen. Ich habe Dir aber eine Quelle beigefügt:

    http://www.fin-rlp.de/home/vordrucke…nden/index.html Dort "Bestätigung über Sachzuwendung" anklicken.

    Wichtig ist noch, dass die Schulleitung eine Kopie der Zuwendungsbestätigung archivieren muss; das verlangt das Finanzamt.

    Ich hoffe, dass Dir meine Angaben helfen können.

    Moebius: Ist heute mal wieder Schulleiter-Bashing angesagt?

    Ich möchte nur darauf hinweisen, dass neben den von Dir angeführten Vorschriften auch die Konferenzordnung und das Personalvertretungsgesetz gelten. Den Schulleiter, der nach Gutsherrenart über seine Mitarbeiter wie Leibeigene verfügt, habe ich in meinen Berufsjahren nicht erlebt. Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen an meiner Schule werden im Elternbeirat diskutiert, in der Gesamtlehrerkonferenz und in der Schulkonferenz beschlossen - und deshalb von allen Beteiligten mitgetragen.

    In 15 Schulleiterjahren hatten wir ein einziges Mal eine Sonntagsveranstaltung, nämlich einen Tag der offenen Tür nach dem Abschluss der Generalsanierung des Schulhauses; alle anderen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit machen wir an Werktagen.

    Wer unter "Arroganz" von Schulleitern leidet, sollte meines Erachtens an der Verbesserung der Gesprächskultur arbeiten. Es soll auch lern- und einsichtsfähige Schulleiter geben.

    Hallo Trantor,

    als ich meinen Beitrag (#12) schrieb, kannte ich Deinen Beitrag (#11) nicht.

    Offensichtlich sind die Regelungen für die Vergütung von Mehrarbeit in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich. Da es in B-W keine Rechtsgrundlage für Vergütung von außerunterrichtlichen Arbeitseinsätzen (bei beamteten Lehrkräften) gibt, kann die Zurückweisung eines entsprechenden Antrags auf Vergütung auch kein Dienstvergehen, geschweige denn eine Straftat im Amt sein.


    Sollte auch keine Ironie sein,...

    Wenn das so ist, bin ich im Erklärungszwang.

    In Baden-Württemberg gibt es Mehrarbeitsvergütung ausschließlich für Mehrarbeits-Unterrichtsstunden. Die ersten 3 MAU-Stunden pro Monat werden nicht bezahlt, ab der 4. Stunde jedoch alle. Beim Wochenendeinsatz werden aber keine Unterrichtsstunden erteilt.

    Die Ironie sehe ich aus meiner begrenzten baden-württembergischen Sicht darin: Trantors Ratschlag geht ins Leere; falls ein Kollege ihn befolgt, macht er sich lächerlich. Wenn ein Kollege zu mir kommt und mit Aufzeichnungen belegt, wieviele Stunden er (außerhalb seines Unterrichts, denn darum ging es ursprünglich ja) gearbeitet hat, dann muss ich ihm seine Unwissenheit bzw. Naivität vorhalten, denn nach der gültigen Arbeitszeitregelung heißt es, dass ein Lehrer 1806 Stunden jährlich arbeitet . Darin sind die deputatsabhängigen Unterrichtsstunden sowie alle neben- und außerunterrichtlichen Aktivitäten enthalten. Ich kann dann den Kollegen allenfalls zynisch trösten, dass die 1806 Stunden, die unser Dienstherr festgesetzt hat, bei unterschiedlichen Kollegen unterschiedlich lang sind.

    Kein Schulleiter würde einen solchen Antrag, wie Trantors Beitrag nahelegt, weiterleiten. Er bekäme zurecht "einen auf den Deckel"; aber nicht, weil kein Geld vorhanden wäre, sondern weil man von ihm erwartet, dass er weiß, dass es Mehrarbeitsvergütung ausschließlich für MAU (=Mehrarbeits-Unterricht) gibt, aber sonst nichts.

    Hallo Silke,

    für Dienstunfälle übernimmt der Dienstherr alle Kosten. Voraussetzung: Der Unfall muss gemeldet werden. Wenn Deine Schulleitung das entsprechende Formular nicht vorrätig hat, lässt sie es vom Schulamt kommen.

    Falls Du eine Rechnung bekommst, musst Du das Original beim Dienstherrn einreichen; Deine private Krankenversicherung hat mit dem gesamten Vorgang nichts zu tun.

    Ich wünsche Dir gute Besserung!

    P.S. Bei google findest Du mit dem Suchbegriff "Dienstunfall" eine Menge Informationen.

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