Beiträge von magister999

    Liebe Janet,

    bei allem Respekt (den Du in Deinem Steuerthread eingefordert hast) und bei aller Nachsicht gegenüber Unwissenheit: Ich weigere mich entschieden zu akzeptieren, dass Du eine Kollegin bist. Vielleicht gibst Du Dich als Lehrerin aus, um alle Foristen, die auf Deinen Stuss sachliche Antworten geben, auslachen zu können, weil sie der gespielten Naivität auf den Leim gegangen sind.

    Dass Du keine Lehrerin bist, schließe ich aus den sprachlichen Defiziten Deiner Beiträge (kein Komma vor "dass", "kriegen", "scheinbar", usw.); eine Kollegin, die Deutsch unterrichtet, macht diese Fehler nicht.

    Deine (mutmaßlich) vorgebliche Ahnungslosigkeit in Sachen Schulrecht ist ebenso himmelschreiend wie die Unkenntnis der Grundfragen der Besteuerung.

    Wer nach einem Studium ein Referendariat absolviert hat, musste sich dort auch mit Schulrecht beschäftigen: dort sind Deine Fragen über Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrern und Eltern abgehandelt worden.

    Dass Du von der Besteuerung von Einkünften keinen blassen Schimmer hast, wie Dein Beitrag glauben machen will, nehme ich Dir ebenfalls nicht ab. Im Referendariat ist man Beamter auf Widerruf, und wer in dieser Situation keine Steuererklärung macht, gehört wegen nachgewiesener Lebensuntauglichkeit auf die Insel der Blauäugigkeit, aber definitiv nicht in die Schule.

    Hallo Juni,

    ich werde meine Zweifel, ob Deine Anfrage ernst zu nehmen ist, auch beim wiederholten Lesen nicht los:

    An baden-württembergischen Gymnasien gibt es keine Konrektoren; diese Dienstbezeichnung gibt es an Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen. (Der stellvertretende Schulleiter am Gymnasium ist ein Studiendirektor. Es mag aber sein, dass sich mancherorts die Bezeichnung "Konrektor" eingeschlichen hat. Anderswo spricht man auch vom "Vize". Wenn man sich für diese Aufgabe interessiert, weiß man das.)

    Wenn Du jetzt im zweiten Berufsjahr bist, ist Deine Erfahrung - sowohl in Deinen Fächern als auch in den Verwaltungsabläufen, den innerbetrieblichen Konfliktfeldern und der Gremienarbeit - sehr, sehr begrenzt. Bei guten Leistungen hast Du jetzt gerade die Probezeit hinter Dir, und vielleicht bist Du auch zum ersten Mal beim Abitur eingesetzt. Es dauert noch lange, bis Du auf allen schulischen Feldern fit bist.

    Wenn Du tatsächlich bisher schon den Stellvertreter bei einigen Aufgaben unterstützt hast und Du Dich für Schulleitungsaufgaben interessierst, wirst Du bestimmt schon einmal ein Perspektiv- oder Entwicklungsgespräch mit Deiner Schulleiterin/ Deinem Schulleiter geführt haben, und Du wirst auch wissen, ob es im Kollegium potentielle Vize-Nachfolger-Interessenten gibt.

    Dass der Vize dem Geburtsjahrgang 1947 oder 1948 angehört und er somit spätestens 2011 pensioniert wird, weiß man ja schließlich schon lange, und Du hast Dich deshalb auch schon lange mit der Frage beschäftigen können, ob ein Aufsteigen in die Schulleitung für Dich interessant sein könnte oder nicht. Das einzig Überraschende in diesem Jahr ist, dass die RPs Stuttgart und Karlsruhe bereits im Juniheft von K.u.U vier Vizestellen zum 01.08.2011 ausgeschrieben haben.

    Dass Dir die Mitwirkung bei der Schulverwaltung "viel Spaß" macht, reicht meines Erachtens als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Es gibt in der Schulleitung eine ganze Reihe von Aufgaben, die nicht vergnügungssteuerpflichtig sind, um es einmal ganz salopp zu sagen.

    Die Selbstreflexion, die Maria Leticia anspricht, ist ganz wichtig.

    Sicherlich hast Du Dich schon mit den Informationen zur Führungskräfteentwicklung auf der RP-Homepage und des KM vertraut gemacht, und bestimmt - wenn Deine Frage tatsächlich einen ernsten Hintergrund hat - kennst Du auch den Leitfaden, den ich Dir hier verlinke:

    http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/sho…4/Leitfaden.pdf

    Zum Rechtlichen: Beförderungsämter werden vergeben nach Eignung, Leistung und Befähigung. Normalerweise gibt es Mindestwartezeiten, bis man ein höherwertiges Amt antreten kann, aber in der Praxis ist es schon vorgekommen, dass ein Studienrat eine Funktionsstelle übertragen bekam. ("im Wege der Unterbesetzung" heißt, dass man solange die Arbeit zu seinem alten, niedrigeren Gehalt machen darf, bis die Mindestwartezeit vorbei ist.)

    Ein letztes: Ein anonymes Forum wäre die letzte Institution, die ich in Deiner Situation um Rat gefragt hätte. Niemand im Forum kennt Dich, Deine Arbeit, Deine Schule, Deine Stellung im Kollegium, Deine Lebensplanung, Deine Einstellung zu den Entwicklungsaufgaben, vor der die Schulen stehen, usw., usw..

    Verzeih mir meine Direktheit: Ich halte Dich als Berufsanfängerin - trotz aller eventuell vorhandenen Kompetenzen - einfach für zu jung für ein solches Amt. Falls Dein Schulleiter nicht ein ganz deutliches Signal setzt, dass er DICH UND NUR DICH als Stellvertreter haben möchte - wobei mir diese Vorstellung echt schwerfällt, fände ich es megapeinlich, beim Bewerbergespräch im RP eventuell signalisiert zu bekommen, dass Du Dich mit Deiner Bewerbung einfach verhoben hast.

    Zitat

    Original von Aktenklammer
    Nach 1-3 Jahren ist ja so manches Thema dann 'durch'.

    Manche Themen kommen aber nach einigen Jahren wieder. Deshalb werfe ich meine unterrichtsbezogenen Sammlungen und Materialien definitiv erst dann weg, wenn ich in den Ruhestand gehe.

    (Das hat allerdings dazu geführt, dass in meinem Haus neben dem Arbeitszimmer zwei weitere Zimmer mit Büchern und Ordnern vollgestellt sind.)

    Zitat

    Original von rudolf49
    Ich denke, dass die Beihilfestelle dem Datenschutz unterliegt und Laborbefunde oder ärztl. Diagnosen nicht weitergeben darf.

    So ist es. Im Landesamt für Besoldung sind Besoldungsstelle und Beihilfestelle getrennte Bereiche, deshalb auch zwei verschiedene Sachgebietsnummern zur Personalnummer. Die personalverwaltende Dienststelle (= die Abteilung 7 des Regierungspräsidiums) hat mit den Arztrechnungen überhaupt nichts zu tun. Auch vom Amtsarzt erfährt das Amt nur, ob ein Kollege "dienstfähig" ist oder nicht. Details unterliegen auch hier der ärztlichen Schweigepflicht.

    Übrigens: Auch in der an der Schule geführten Personalhilfsakte (die heißt so, weil die eigentliche Personalakte beim RP geführt wird) dürfen keine Krankmeldungen gespeichert werden; die müssen in eine getrennte Nebenakte.

    Ich bin Schulleiter, und trotzdem stimme ich Meike zu 100 % zu.

    Hat der Kollege Schulleiter etwa eine Krone? Hat er Angst, dass ihm ein Zacken aus dieser Krone bricht, wenn er - selbst Musiker - den Schülern die Instrumente aushändigt? Im Idealfall versteht sich der Schulleiter als Teil eines Teams - mit teilweise unterschiedlichen Aufgaben, aber man arbeitet zusammen, nicht gegeneinander.

    Jeder vergisst mal etwas, und das trifft auch auf Schulleiter zu, wie barmeliton selbst sagt.

    Dienstpflichtverletzungen sind etwas ganz anderes, z. B. unentschuldigte Abwesenheit bei Konferenzen, beim Unterricht oder beim angeordneten Vertretungsunterricht, absichtliche Nichtbeachtung von Rechtsvorschriften, etwa bei der Mindestzahl der Klassenarbeiten.

    Also: vergiss ihn, wenigstens in den Ferien: Gute Erholung!

    Ich verstehe das Zitat so: Die vorgebrachten Gründe des Antrags im Ländertauschverfahren sind so schwerwiegend, dass der Antrag als unabweisbar angesehen wird; das heißt, er muss bevorzugt berücksichtigt werden.

    Du hast bestimmt Deine Gründe für den Antrag ausführlich dargelegt, und wie ich Deinen Threads entnehme, hast Du bisher wohl immer ablehnende Bescheide bekommen. Weißt Du, dass bei solchen Anträgen immer die Personalvertretungen beteiligt werden müssen? Ich weiß im Moment nicht, ob bei Ländertausch der BPR (beim Regierungspräsidium) oder der HPR (beim Ministerium) beteiligt ist. Es ist immer empfehlenswert, bei Versetzungsanträgen oder Ländertauschanträgen mit dem zuständigen Personalrat zu reden. An die Leute kommst Du leicht heran; Dein Berufsverband oder Deine Gewerkschaft helfen weiter.

    Bedenke aber: Was hast Du davon, wenn Du die Freigabe bekommst und dann irgendwo ganz weit weg von München eine Stelle zugewiesen bekommst? Einmal angenommen, Deine jetzige Schule in BW ist in der Nähe der A96, dann bist Du in zwei Stunden allemal in München. In unserer heutigen "mobilen Gesellschaft" gibt es Tausende von Arbeitnehmern, die lange Wege zur Arbeit haben oder eine Wochenendehe führen müssen.

    Zitat

    Original von motivationskick

    ..Rennschwein Rudi Rüssel.../

    Möglicherweise zurzeit keine so gute Idee, denn im Fernsehen läuft derzeit eine endlos breit ausgewalzte Serie am Sonntagmorgen - nicht zu vergleichen mit der ersten Verfilmung von 1995. Du musst damit rechnen, dass viele Kinder die Serie im Fernsehen kennen.

    Zitat

    Original von Schmeili

    Und, hat sich daraufhin etwas verändert?

    Baden-Württemberg sieht Selbst- und Fremdevaluation als Mittel der inneren Schulentwicklung. [Man hat uns beigebracht, dass Evaluation die Kehrseite der ministeriell verordneten Eigenständigkeit und Selbständigkeit der Schule sei.]

    Wenn geraume Zeit nach der Fremdevaluation der Evaluationsbericht der Schule zugegangen ist, wird er in den Schulgremien (GLK, Elternbeirat, Schulkonferenz) diskutiert. Der letzte Teil des Berichts sind die Empfehlungen zur Weiterentwicklung. Die Schule entscheidet auf der Grundlage dieser Empfehlungen, welche Punkte sie als Entwicklungsschwerpunkte bis zur nächsten Fremdevaluation bearbeiten möchte. Sie beschließt dieses Arbeitsprogramm, das mit der Schulaufsicht, die den Evaluationsbericht auch erhalten hat, abgestimmt wird. Dieses Programm führt letzten Endes zur Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht.

    Die Vorbereitung der Zielvereinbarung bedeutet einiges an Arbeit (für die Steuergruppe), denn es müssen Ziele, Indikatoren, Maßnahmen und Zeitpunkte für die Erreichung der einzelnen Schritte definiert werden. Nach "Absegnung" durch die Gremien geht dann der Schulleiter mit seinem Steuergruppenleiter zu seiner zuständigen Schulaufsichtsbehörde und schließt mit ihr die Vereinbarung.

    Anfangs hieß es, dass alle Schulen ungefähr alle 3 bis 5 Jahre evaluiert werden sollten, bald sprach man von Fünfjahreszeiträumen, und neuerdings ist die Zahl 7 angesagt.

    Zu Schmeilis Frage: So kurz nach dem Besuch der Evaluatoren ändert sich nichts, es können und sollen Veränderungen "auf den Weg gebracht" werden, wie man so schön sagt.

    Auch wenn Schulen schon immer ein mehr oder weniger deutliches Bild von ihren eigenen Stärken und Schwächen hatten, kann ein Blick von außen, wie ihn die Fremdevaluation liefert, eine hilfreiche Sache sein.

    Zitat

    Original von stranger

    So ist es. Wenn schon Klüngel, dann richtig. Danke für den Versuch einer Antwort, aber so kommt man hier in der Domstadt nicht weiter.

    In Baden-Württemberg sind jetzt gerade Personalratswahlen. Wann sind sie bei Euch? Es sind die Kolleginnen und Kollegen, die sich ihre Personalräte wählen.

    Wenn Ihr Kölner einen nicht-kungelnden Bezirkspersonalrat wollt, müsst Ihr Euch von Eurem Kölner Motto (Sorry, ich kann kein korrektes Kölsch) "Es ist noch immer gut gegangen" verabschieden und andere Personalräte wählen.

    Zitat

    Original von [FoNziE]

    Den Satz finde ich diskriminierend.

    Finde ich nicht. Diesen Rat habe ich übrigens nicht selbst erfunden, sondern von erfahrenen Bewerbungstrainern gelernt. - Es gibt ausgesprochene und unausgesprochene Regeln in unserer Gesellschaft, und manchmal ist es gut, wenn man zeigt, dass man sie kennt.

    Dass Lehrer damit oft Probleme haben, ist eben auch bekannt.

    Stellenangebot unbedingt annehmen; die Einstellungssituation wird sich in naher Zukunft kaum verbessern - und wenn Du nach Badisch Sibirien oder in den Schwäbischen Kongo kommst, gibt es nach ein paar Jahren immer noch die Möglichkeit der Versetzung in Deine Wunschregion.

    wenn Du jung, gesund und ohne Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen bist, sollten es m. E. weniger als 200 € Versicherungsbeitrag sein. (Allerdings steigen die Beiträge von Jahr zu Jahr - aber das ist eine andere Geschichte.)

    Debeka schneidet bei allen Vergleichsunteruchungen gut ab. Frag einen Versicherungsfuzzi, der sagt Dir auf den Cent genau, was es kostet. Wenn Du Dir ein Angebot machen lässt. solltest Du es vor der Unterschrift SEHR gründlich prüfen; manchmal bieten Versicherungsvertreter auch Dinge an, die man als Beamter gar nicht braucht.

    Eventuell geht noch Kirchensteuer ab.

    Als Beamtin zahlst Du nicht in eine KrankenKASSE, sondern in eine private KrankenVERSICHERUNG. Da musst Du nur 50 % Deiner Krankheitskosten absichern, den Rest zahlt die Beihilfe.

    In einer pluralistischen Gesellschaft wie der unseren, und bei einem Berufsstand, der keine Kleiderordnung kennt oder eine denkbare oftmals aus individualistischen Gründen massiv ablehnt, wirst Du bei 100 verschiedenen Ratgebern 100 verschiedene Antworten bekommen.

    Mein Rat: Schau Dir die Homepage der Schule an. Oft sind die Schulleitungsmitglieder mit Fotos abgebildet. Da siehst Du gleich, wie sich die Schulleitung stilmäßig selbst sieht.

    Bedenke auch eine Binsenweisheit der Psychologie: Wie lange braucht man, um einen ersten Eindruck von einem neuen Menschen/Kollegen/Mitarbeiter zu bekommen?

    Du bewirbst Dich nicht als Gärtner oder Hausmeister, sondern als Kollege, der in der Wirtschaft das Zeug zum leitenden Mitarbeiter hat.

    Ich empfehle mindestens ein Sacco zur Hose. Eher Tuchhose als Jeans, aber auch da gehen die Meinungen extrem auseinander. Wenn Du in Deinem bisherigen Job schon Anzüge gewöhnt warst, weißt Du sicherlich auch, dass gepflegte (klassische) Schuhe enorm wichtig sind.

    Wenn Du als Beamtin eingestellt wirst, sieht es so aus:

    GHS-Lehrer = Besoldungsgruppe A 12

    Alter 25 Jahre: 2902,06 €
    Alter 27 Jahre: 3048,80 €

    Achtung: nur noch 12 Gehälter pro Jahr, das frühere Urlaubsgeld und die Sonderzuwendung im Dezember sind in die Grundgehaltstabellen eingearbeitet.

    Familienzuschlag 121,06 € (falls der Partner nicht ebenfalls im ödffentlichen Dienst ist)

    Wenn Du eine KV-Stelle bekommst, wirst Du gemäß TV-L als Arbeitnehmerin bezahlt. Wie GHS-Lehrer eingruppiert sind, weiß ich nicht - da ich es in meinem Betrieb nur mit Gymnasiallehrern zu tun habe -, ich vermute aber E 12. Nach abgeschlossenem Referendariat kommst Du dann gleich in die Erfahrungsstufe 2.

    Achtung: Dieses (vergleichsweise mickrige) Gehalt ist sozialversicherungspflichtig, das heißt es wird Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung abgezogen (neben der Lohnsteuer, die Du aber auch als Beamtin zahlen musst.)

    Und das Schlimmste: KV-Verträge enden (in Baden-Württemberg) immer am letzten Tag des Schuljahrs; in den großen Ferien gibt es kein Geld, selbst wenn nach den Ferien ein neuer KV-Vertrag geschlossen wird. (Kollegen aus anderen Bundesländern haben hier im Forum berichtet, dass sie die Sommerferien nachträglich bezahlt bekommen hätten. Das läuft im Musterländle noch nicht so.)

    Natürlich weiß ich nicht, wie das in NRW aussieht. Bei uns in Baden-Württemberg sind die schulpsychologischen Beratungsstellen den Staatlichen Schulämtern angegliedert. Sie beraten Lehrer ebenso wie Eltern und Schüler bei allen Arten von Auffälligkeiten im Lernverhalten, im Sozialverhalten, bei Schullaufbahnberatungen usw., also eigentlich bei Schulproblemen aller Art.

    Wenn Therapien angezeigt sind, empfehlen sie Fachleute, die dafür infrage kommen, weil sie selbst keine Therapien durchführen dürfen.

    Die Beratung ist kostenlos. Die Telefonnummer der für Deine Schule zuständigen Stelle solltest Du in Deiner Schule oder im Internet herausfinden können.

    Hier in B-W wird zurzeit der schulpsychologische Dienst personell ausgeweitet - das ist sicherlich dem gestiegenen Bedarf geschuldet.

    Zitat

    Original von sina

    Ein "Erziehungsproblem" ist es also nicht.

    Ich nehme an, dass Du "Erziehungsproblem" deswegen in Anführungszeichen gesetzt hast, weil die Mutter des Kindes es so sieht, Du selbst aber anderer Auffassung bist. Die fehlende soziale Kompetenz ist durchaus ein Erziehungsproblem. (Die Bücher von Michael Winterhoff geben dazu kompetent Auskunft.)

    Ich würde der Mutter dringend empfehlen, zuerst die schulpsychologische Beratung aufzusuchen. Meines Erachtens wird diese Beratungsstelle der Mutter raten, mit dem Kind zu einem Kinder- und Jugendpsychiater in eine Therapie zu gehen.

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