Zitat
Original von Schmeili
Und, hat sich daraufhin etwas verändert?
Baden-Württemberg sieht Selbst- und Fremdevaluation als Mittel der inneren Schulentwicklung. [Man hat uns beigebracht, dass Evaluation die Kehrseite der ministeriell verordneten Eigenständigkeit und Selbständigkeit der Schule sei.]
Wenn geraume Zeit nach der Fremdevaluation der Evaluationsbericht der Schule zugegangen ist, wird er in den Schulgremien (GLK, Elternbeirat, Schulkonferenz) diskutiert. Der letzte Teil des Berichts sind die Empfehlungen zur Weiterentwicklung. Die Schule entscheidet auf der Grundlage dieser Empfehlungen, welche Punkte sie als Entwicklungsschwerpunkte bis zur nächsten Fremdevaluation bearbeiten möchte. Sie beschließt dieses Arbeitsprogramm, das mit der Schulaufsicht, die den Evaluationsbericht auch erhalten hat, abgestimmt wird. Dieses Programm führt letzten Endes zur Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht.
Die Vorbereitung der Zielvereinbarung bedeutet einiges an Arbeit (für die Steuergruppe), denn es müssen Ziele, Indikatoren, Maßnahmen und Zeitpunkte für die Erreichung der einzelnen Schritte definiert werden. Nach "Absegnung" durch die Gremien geht dann der Schulleiter mit seinem Steuergruppenleiter zu seiner zuständigen Schulaufsichtsbehörde und schließt mit ihr die Vereinbarung.
Anfangs hieß es, dass alle Schulen ungefähr alle 3 bis 5 Jahre evaluiert werden sollten, bald sprach man von Fünfjahreszeiträumen, und neuerdings ist die Zahl 7 angesagt.
Zu Schmeilis Frage: So kurz nach dem Besuch der Evaluatoren ändert sich nichts, es können und sollen Veränderungen "auf den Weg gebracht" werden, wie man so schön sagt.
Auch wenn Schulen schon immer ein mehr oder weniger deutliches Bild von ihren eigenen Stärken und Schwächen hatten, kann ein Blick von außen, wie ihn die Fremdevaluation liefert, eine hilfreiche Sache sein.