Hallo Juni,
ich werde meine Zweifel, ob Deine Anfrage ernst zu nehmen ist, auch beim wiederholten Lesen nicht los:
An baden-württembergischen Gymnasien gibt es keine Konrektoren; diese Dienstbezeichnung gibt es an Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen. (Der stellvertretende Schulleiter am Gymnasium ist ein Studiendirektor. Es mag aber sein, dass sich mancherorts die Bezeichnung "Konrektor" eingeschlichen hat. Anderswo spricht man auch vom "Vize". Wenn man sich für diese Aufgabe interessiert, weiß man das.)
Wenn Du jetzt im zweiten Berufsjahr bist, ist Deine Erfahrung - sowohl in Deinen Fächern als auch in den Verwaltungsabläufen, den innerbetrieblichen Konfliktfeldern und der Gremienarbeit - sehr, sehr begrenzt. Bei guten Leistungen hast Du jetzt gerade die Probezeit hinter Dir, und vielleicht bist Du auch zum ersten Mal beim Abitur eingesetzt. Es dauert noch lange, bis Du auf allen schulischen Feldern fit bist.
Wenn Du tatsächlich bisher schon den Stellvertreter bei einigen Aufgaben unterstützt hast und Du Dich für Schulleitungsaufgaben interessierst, wirst Du bestimmt schon einmal ein Perspektiv- oder Entwicklungsgespräch mit Deiner Schulleiterin/ Deinem Schulleiter geführt haben, und Du wirst auch wissen, ob es im Kollegium potentielle Vize-Nachfolger-Interessenten gibt.
Dass der Vize dem Geburtsjahrgang 1947 oder 1948 angehört und er somit spätestens 2011 pensioniert wird, weiß man ja schließlich schon lange, und Du hast Dich deshalb auch schon lange mit der Frage beschäftigen können, ob ein Aufsteigen in die Schulleitung für Dich interessant sein könnte oder nicht. Das einzig Überraschende in diesem Jahr ist, dass die RPs Stuttgart und Karlsruhe bereits im Juniheft von K.u.U vier Vizestellen zum 01.08.2011 ausgeschrieben haben.
Dass Dir die Mitwirkung bei der Schulverwaltung "viel Spaß" macht, reicht meines Erachtens als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Es gibt in der Schulleitung eine ganze Reihe von Aufgaben, die nicht vergnügungssteuerpflichtig sind, um es einmal ganz salopp zu sagen.
Die Selbstreflexion, die Maria Leticia anspricht, ist ganz wichtig.
Sicherlich hast Du Dich schon mit den Informationen zur Führungskräfteentwicklung auf der RP-Homepage und des KM vertraut gemacht, und bestimmt - wenn Deine Frage tatsächlich einen ernsten Hintergrund hat - kennst Du auch den Leitfaden, den ich Dir hier verlinke:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/sho…4/Leitfaden.pdf
Zum Rechtlichen: Beförderungsämter werden vergeben nach Eignung, Leistung und Befähigung. Normalerweise gibt es Mindestwartezeiten, bis man ein höherwertiges Amt antreten kann, aber in der Praxis ist es schon vorgekommen, dass ein Studienrat eine Funktionsstelle übertragen bekam. ("im Wege der Unterbesetzung" heißt, dass man solange die Arbeit zu seinem alten, niedrigeren Gehalt machen darf, bis die Mindestwartezeit vorbei ist.)
Ein letztes: Ein anonymes Forum wäre die letzte Institution, die ich in Deiner Situation um Rat gefragt hätte. Niemand im Forum kennt Dich, Deine Arbeit, Deine Schule, Deine Stellung im Kollegium, Deine Lebensplanung, Deine Einstellung zu den Entwicklungsaufgaben, vor der die Schulen stehen, usw., usw..
Verzeih mir meine Direktheit: Ich halte Dich als Berufsanfängerin - trotz aller eventuell vorhandenen Kompetenzen - einfach für zu jung für ein solches Amt. Falls Dein Schulleiter nicht ein ganz deutliches Signal setzt, dass er DICH UND NUR DICH als Stellvertreter haben möchte - wobei mir diese Vorstellung echt schwerfällt, fände ich es megapeinlich, beim Bewerbergespräch im RP eventuell signalisiert zu bekommen, dass Du Dich mit Deiner Bewerbung einfach verhoben hast.