Hallo,
im Rahmen eines Ländertauschverfahrens gibt es wohl die "Unabweisbarkeit eines Versetzungswunsches aus schwerwiegenden persönlichen Gründen".
Was könnten das für Gründe sein?
Danke und viele Grüße,
Lizzy
Hallo,
im Rahmen eines Ländertauschverfahrens gibt es wohl die "Unabweisbarkeit eines Versetzungswunsches aus schwerwiegenden persönlichen Gründen".
Was könnten das für Gründe sein?
Danke und viele Grüße,
Lizzy
Ich sags mal so: Offensichtlich hast Du keinen, sonst müsstest Du ja nicht überlegen... Du willst also, dass wir Dir beim Schwindeln helfen, damit Du in ein anderes Bundesland kommst.
Gruß
Anna
Ich verstehe das Zitat so: Die vorgebrachten Gründe des Antrags im Ländertauschverfahren sind so schwerwiegend, dass der Antrag als unabweisbar angesehen wird; das heißt, er muss bevorzugt berücksichtigt werden.
Du hast bestimmt Deine Gründe für den Antrag ausführlich dargelegt, und wie ich Deinen Threads entnehme, hast Du bisher wohl immer ablehnende Bescheide bekommen. Weißt Du, dass bei solchen Anträgen immer die Personalvertretungen beteiligt werden müssen? Ich weiß im Moment nicht, ob bei Ländertausch der BPR (beim Regierungspräsidium) oder der HPR (beim Ministerium) beteiligt ist. Es ist immer empfehlenswert, bei Versetzungsanträgen oder Ländertauschanträgen mit dem zuständigen Personalrat zu reden. An die Leute kommst Du leicht heran; Dein Berufsverband oder Deine Gewerkschaft helfen weiter.
Bedenke aber: Was hast Du davon, wenn Du die Freigabe bekommst und dann irgendwo ganz weit weg von München eine Stelle zugewiesen bekommst? Einmal angenommen, Deine jetzige Schule in BW ist in der Nähe der A96, dann bist Du in zwei Stunden allemal in München. In unserer heutigen "mobilen Gesellschaft" gibt es Tausende von Arbeitnehmern, die lange Wege zur Arbeit haben oder eine Wochenendehe führen müssen.
ZitatOriginal von annasun
Ich sags mal so: Offensichtlich hast Du keinen, sonst müsstest Du ja nicht überlegen... Du willst also, dass wir Dir beim Schwindeln helfen, damit Du in ein anderes Bundesland kommst.
Gruß
Anna
Das kann man doch nicht so pauschal sagen. Vielleicht wollte sie nur wissen, ob ihr Grund in diese Kategorie fällt und sich somit ihre Chancen ausrechnen!?
LG, Mona
ZitatOriginal von Mooonaaa
Das kann man doch nicht so pauschal sagen. Vielleicht wollte sie nur wissen, ob ihr Grund in diese Kategorie fällt und sich somit ihre Chancen ausrechnen!?
LG, Mona
Ach und warum probiert sie es nicht einfach aus? Die Chancen ausrechnen können wir ja schließlich auch nicht.
ZitatOriginal von magister999
In unserer heutigen "mobilen Gesellschaft" gibt es Tausende von Arbeitnehmern, die lange Wege zur Arbeit haben oder eine Wochenendehe führen müssen.
Ich denke der Wunsch nach einer Versetzung ist nicht immer Bequemlichkeit. Es sind oft familiäre Gründe, sogar verheiratete Paare, die nicht zusammenwohnen können, gibt es zu Hauf. Leider stellen sich hier schon innerhalb eines Bundeslandes die Behörden quer.
Gruß
Anna
ZitatOriginal von annasun
Ich sags mal so: Offensichtlich hast Du keinen, sonst müsstest Du ja nicht überlegen... Du willst also, dass wir Dir beim Schwindeln helfen, damit Du in ein anderes Bundesland kommst.
Gruß
Anna
Hui, harte Worte. Vielleicht hat die Themenstarterin ja auch einfach keine Ahnung, was als schwerwiegende Gründe zählt: Ehepartner im anderen BL, Ehepartner und Kind im anderen BL, zu pflegende Familienangehörige im anderen BL, .... Ich wüsste das auch nicht! Und man darf doch mal fragen!
Ist doch ähnlich wie die 1000 Anfragen zum Amtsarzt und zur Verbeamtung. Da sagt doch auch keiner "Geh hin, dann wirst du es schon sehen."
LG
Sina
ZitatOriginal von Mooonaaa
Das kann man doch nicht so pauschal sagen. Vielleicht wollte sie nur wissen, ob ihr Grund in diese Kategorie fällt und sich somit ihre Chancen ausrechnen!?
LG, Mona
Genau darum geht es mir Mona - danke
Die Formulierung "schwerwiegende persönliche Gründe" finde ich etwas schwammig und wollte einfach wissen, was man konkret darunter versteht.
Ich werde morgen einfach mal beim Regierungspräsidium anrufen und nachfragen.
Allen noch ein schönes Wochenende,
Lizzy
ZitatAlles anzeigenOriginal von sina
Hui, harte Worte. Vielleicht hat die Themenstarterin ja auch einfach keine Ahnung, was als schwerwiegende Gründe zählt: Ehepartner im anderen BL, Ehepartner und Kind im anderen BL, zu pflegende Familienangehörige im anderen BL, .... Ich wüsste das auch nicht! Und man darf doch mal fragen!
Ist doch ähnlich wie die 1000 Anfragen zum Amtsarzt und zur Verbeamtung. Da sagt doch auch keiner "Geh hin, dann wirst du es schon sehen."
LG
Sina
Hallo Sina,
genauso geht es mir. Es gibt einige von dir genannte Gründe, die bei mir zutreffen, nur ist mir einfach nicht klar, was "schwerwiegend" bedeutet.
Auch dir vielen lieben Dank und noch ein schönes Wochenende,
Lizzy
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