Es ist ja wohl eine Ständevertretung. Wenn du dem Stand nicht angehörst, stimmst du nicht mit. Wenn man am Montag nach der Bundestagswahl den achtzehnten Geburtstag feiert, wählt man nicht mit, obwohl dieser Bundestag die nächsten Jahre über einen bestimmen wird.
Interessantes Beispiel.
1) So lange ich keine 18 bin, habe ich einige Rechte nicht, dafür aber auch einige Pflichten nicht.
Die ich als nicht stimmberechtigtes Mitglied doch habe. Zum Beispiel Zweitkorrektur Abitur. Mündliche Prüfung oder Protokoll. Ebenfalls Teilnahme an den Fachkonferenzen, usw..
2) Wenn ich das deutsche Bundesgebiet für zwei drei Jahre verlasse, habe ich trotzdem weiterhin mein Wahlrecht (25 Jahre...)