Beiträge von chilipaprika

    Seid ihr euch da so sicher? Dem Amtsarzt hat man ja wahrheitsgemäß angegeben, dass man keine Krankheiten hat. Oder zählen da nur ärztlich festgestellte Diagnosen?

    Wenn man jetzt dem Arzt sagt "Ich bin übrigens seit 10 Jahren depressiv, aber aufgrund des Beamtenstatus war ich bisher nur bei Charlatans", okay.
    Aber wenn ich nach 10 Jahren des Umirrens von Bauchschmerzen plötzlich eine blöde Krankheit diagnostiziert bekomme, kann ich doch mit gutem Gewissen sagen: die Diagnose ist neu.

    Dass man in den drei Jahren zwischen Verbeamtung auf Probe und Verbeamtung auf Lebenszeit ein Unwohlsein entwickelt, in unserem aktuellen Arbeitsverhältnis und in einer (Post-)Pandemie-Phase... ich weiß nicht, ob es so selten ist...

    Und was ist mit der PKV? Diese wird sich möglicherweise auch dafür interessieren, wenn jemand bei Vertragsabschluss kerngesund war und nach Lebenszeitverbeamtung plötzlich seit Jahren Symptome hat.

    Da gilt dasselbe. Sie würden im Höchstfall nachfragen, ob man wirklich noch nie eine Diagnose hatte, sich eine was-auch-immer-Entbindung geben lassen...

    Abgesehen davon: die meisten von uns werden die Rechnungen bei der PKV vermutlich ganz oft nicht einreichen, weil es sich finanziell nicht lohnt (vielleicht anekdotisch, aber so um mich herum, abseits von Entbindungen oder Kindern... und bei den Leuten mit hohem Beihilfe-Anteil, deren Beiträge "niedrig" sind.)

    So oder so, wenn

    demnächst endlich meine Urkunde zur Verbeamtung auf Lebenszeit erhalten.

    dann ist es vermutlich November oder Februar.
    Ich befürchte, bis zur Urkunde ist höchstens ein Kennenlerntermin gewesen.
    WENN es der Person richtig richtig schlecht geht, dann kommen einige AKutversorgungstermine dazu. Wenn es nicht super akut ist, heißt es "wir sehen uns in 18-24 Monaten".

    1) Frage "Psychotherapie wann?", Antwort: wenn es einem schlecht geht und es also einem gut tut. (Spoiler: und wenn man einen Platz bekommt, also in der Regel nach einer sehr langen Wartezeit...)

    2) Ruf schon JETZT bei allen möglichen in Frage kommenden Stellen, du würdest wirklich in einem Versorgungsparadies leben, wenn du innerhalb von ein paar Wochen einen Therapieplatz bekämst (nicht zu verwechseln mit einem Termin zur Akutversorgung oder probatorische Sitzungen, sie gehören erstmal nicht zu den genehmigungspflichtigen Leistungen und führen auch nicht sofort zu einer Diagnose)

    Ich kenne mich mit den US-Wahlen da leider zu wenig aus, bzw. lese viel zu wenige US-amerikanische Medien, ich befürchte aber: wir finden es noch lustig, es wird durch unsere Perspektive (außen, kein Risiko, aber auch durch europäische Medien aufbereitet) gefiltert, die US-Amerikaner*innen, die eh vor haben, ihn zu wählen, merken es nicht mal (und die Anderen denken übers Auswandern nach, wie einige von uns es im Hinblick auf die AfD tun)

    Du bist wohl in NRW.
    Beamte (und Lehrer*innen) haben keinen Bildungsurlaub. Es gilt die Freistellungs- und Urlaubsverordnung: SGV Inhalt : Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW) | RECHT.NRW.DE

    §26 ist das, was für uns am ehesten gilt.

    an mehreren Stellen (Suchmaske nutzen) wird betont, dass für Lehrkräfte alles nur in den Schulferien möglich ist (großzügigerweise müssen die olympischen Spiele oder Weltmeisterschaften nicht nur in den Schulferien sein).

    Für Fortbildungen kann aber die Schulleitung Ausnahmen machen (§ 39), darüber würde ich den Antrag stellen.

    "Eine Nebentätigkeit ist gemäß § 40 BeamtStG grundsätzlich anzeigepflichtig. Sie ist unter Erlaubnis oder Verbotsvorbehalt zu stellen, soweit Sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen." (aus dem Link von Bolzbold)

    Mein Gott, ich bin immer begeisterter, fürs Alter ziehe ich zurück nach NDS ;)

    SoWi ist das Pendant zu Sozialkunde / Politik&Wirtschaft / WIrtschaft & Politik je nach BL.
    Wobei man beim Studium in NRW einen Schwerpunkt setzt, was ein pinkeliges BL prüfen könnte.

    @TE: soweit ich es verstanden habe, holst du kein Ref nach, sondern nur einen zeitlichen Teil davon. Du verbringst erstmal 6 Monate im Angestelltenverhältnis, ich weiß nicht, ob damit eine besondere Prüfung verbunden ist.
    Auf Lebenszeit kann sich Bayern finanziell schon lohnen, wenn man die Löhne, die Vollzeitarbeit und co. berücksichtigt.

    Achtung, es gibt Abordnung in eine Behörde und Abordnung in eine andere Schule.

    (und leider wüsste ich es auch für die Behördenabordnung, aber keine Ahnung von der freiwilligen Abordnung in eine Schule. Ich vermute aber, dass man nicht gebunden ist.
    Allerdings würde ich überlegen, wie hoch die "Hürden" sind, denn vermutlich möchtest du mittelfristig nicht an deiner ursprünglichen Schule bleiben. Dann eine Versetzung / erneute Abordnung neu zu beantragen, sollte sicher gut bedacht werden.
    (also: sind es massive Probleme oder nur nicht die Traumschule?)

    Ich hatte theoretisch genommen keins meiner (vier) Fächer in der Schule (wenn man es übertragen sehen will und die Transferleistung Mutter-/Fremdsprache akzeptiert, sind es weiterhin zwei Fächer) und ich glaube, aus mir ist trotzdem eine passable Lehrerin geworden.
    Irgendwie sollten wir den Schulunterricht nicht höher bewerten als notwendig. Wir bringen Inhalte bei, aber hauptsächlich schulen wir Fähigkeiten, mit neuen Inhalten umzugehen, auf die Welt zu schauen, das Hirn anzustrengen, usw...

    nein, ich definiere es selbstverständlich nicht aus meiner Sicht.

    Unsere beiden BL zählen es zu den Aufgaben einer Lehrkraft.
    Nur: mein BL kann mich zu einer Klassenfahrt genauso verpflichten wie zum Erteilen eines bestimmten Faches (außer Reli und co) oder zur Dokumentation und Korrigieren.
    Dein BL kann dich zum Unterricht und Korrigieren und so verpflichten, aber nicht zu einer Klassenfahrt.

    Es sind also beiderseits der Landesgrenze Aufgaben, aber einerseits verpflichtende Aufgaben, bei dem anderen freiwillig. Sie definieren es also unterschiedlich. Nicht wir.

    mit "deinem Verständnis" meinte ich eben "dieses" Verständnis.
    "Normales Dienstgeschäft" bedeutet, dass ich verpflichtet werden kann und auch WERDE. und es ist für mich ein ganz wesentlicher Unterschied, auch wenn wir (NRW und NDS) eine große gemeinsame Basis des Verständnisses von solchen Schulveranstaltungen im Sinne des Bildungsauftrages haben.
    Glaub mir, ich weiß, wovon ich gerade rede, ganz aktuelles Ding.

    ich kann nicht genug Danke drücken.
    Ich war selbst als Kind eine Leseratte. Erst in der dritten Klasse eine Bibliothek und Bücher entdeckt (es gibt/gab bei meinen Eltern kaum Bücher).
    Ich las auf dem Schulhof, ich las beim Treppenlaufen, ich las im Unterricht... bis grob in der 8./9. Klasse meine Französischlehrerin immer wieder meine Bücher kritisierte und nachfragte, warum ich nicht Hugo, Balzac oder Zola lesen würde.

    Sie meckerte sogar bei meinen Eltern über mich.
    Über mich, Klassenbeste und vielleicht unter den 5 Besten der 7-zügigen Stufe, mehr oder weniger eine 1,1 in Französisch, Rechtschreibung und Grammatik.

    Ende vom Lied: ich habe kaum noch gelesen.
    Ja, ich war eine Spätzünderin, habe sehr gerne Jugendliteratur gelesen (bis heute noch! aber heute ist es anerkannter...). Ja, es wäre "cooler" gewesen, Zola & co zu lesen.

    und ja, trotz neu entdeckter Leselust im Studium und später ertappe ich mir regelmäßig, dass ich oft sage, ich würde "nur" XY (bei mir: Fachbücher) lesen.
    Und noch heute Morgen habe ich ein Buch bei der Buchhandlung abgeholt, da würde sich ein Teil von mir schämen, aber eigentlich nicht: in einer Graphic novel verstecktes Sachbuch. Ich freue mich aufs Bett heute Abend.

    eine Kollegin (Klassenlehrkraft) hatte eine AG in ihrer Klasse gemacht, da waren ein paar Mädels dabei, die wenig gelesen haben, und sie haben tatsächlich der Reihe nach selbstgewählte Bücher gegenseitig vorgelesen.

    Halb konkrete Ideen, wenn deine Frage gewesen wäre "wie bringe ich meine SuS, 7. Klasse Gym, zum Lesen?"
    - Kooperation mit der Stadtbibliothek: Besuch, Ausweis machen, dort einiges entdecken

    - oder habt ihr sogar eine Schulbibliothek?

    - habt ihr einen "Sommerleseclub" in der Stadt? Jetzt drüber sprechen, überlegen, wer mitgemacht hat, was toll war, ob man interne kleine solche AKtionen machen kann...

    - herausfinden: warum lesen einige nicht und was verstehen sie unter "Lesen"? Geht es "nur" um Romane? Wie sieht das Interesse (bzw. überhaupt die Informiertheit) für Sachbücher, Graphic Novels, Comics, Lieder/Songs, Gedichte, Kochrezepte, Gebrauchsanleitungen...?
    - einen bestimmten Rhythmus im Schuljahr abmachen, in welchem man bestimmte Aktionen macht? Zusammen zur Bibliothek? mit der Kunstlehrkraft ein Projekt zu Comics oder Graphic novels? Mit einem Sachfach-Kollegen etwas mit Sachtexten / Sachbüchern machen, die man selbst gestaltet? Poetry Slam organisieren? klassen- oder schulintern?

    - geschützte Räume bieten, damit keine*r "gezwungen" wird, etwas vor der ganzen Klasse zu präsentieren...

    Fällt es didaktisch noch unter Leseförderung, wenn in der Altersgruppe am Gymnasium (also einer Schulform, die zumindest keine Probleme mit dem Lesen an sich haben sollte) rein vorgelesen wird?
    Ich hätte eher kleine Kleingruppen im Blick, wo untereinander der Reihe nach vorgelesen wird? (auch dann als Lehrkraft als eine der Gruppe) (oder alle anderen Maßnahmen der Leseförderung, aber irgendwie irritiert mich die Kombi Schulform / Altersgruppe (also ganze Klasse, keine Arbeitsgemeinschaft oder so).

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