Tja, kollektive Remonstration, obwohl es rechtlich gültig ist, wird schwierig.
Happy ist wohl keine*r.
Ich kenne es von meiner vorherigen Zeit nicht, ich hoffe, es wird eine produktive Fachschaftsarbeit, die einen dann in den Wochen darauf entlastet (hoffen darf man ja, oder?)
Beiträge von chilipaprika
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Das sind dann wieder Besonderheiten deiner Schule, Schulart bzw. deines Bundeslandes, denn hier in BW
Also: ich lästere gerne über mein eigenes Bundesland, aber:
- auch in NRW drohen die SuS nicht.
- auch in NRW können SuS nur eine Nachprüfung anmelden / annehmen, die ihnen "angeboten" wird.- auch in NRW werden keine Noten wegen gebuchtem Urlaub geändert.
Das geht gar nicht (gebuchter Urlaub), da ALLE Kolleg*innen sich für die vollständige letzte Woche vor dem Start (also ab dem Mittwoch) bereit zu halten haben und Nachprüfungen in der Regel erst am Montag/Dienstag (Schulstart am Mittwoch) ist.
Sollte ich dieses Jahr zu einer Nachprüfung gehen, dann verpasse ich also einen Teil der Konferenzen und Arbeitsgruppen.. -
Wenn das an euren Schulen so gehandhabt werden kann, klingt das gut. Ein Fall von kollektiver Verweigerung ist auch unstrittig. Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass die KCs nicht mehr Realitäts-konform sind, wenn regelmäßig von Wiederholungsfällen im Lehrerzimmer zu hören ist. Keinem der Kollegen, auch schon von Koordinatoren erlebt, würde ich realitätsferne Ansprüche unterstellen. Wer genug Arbeit hat, zieht dann andere Konsequenzen.
Ich richte meinen Unterricht nach dem KC aber noch wichtiger: ich richte die Leistungsüberprüfung nach meinem Unterricht. Dann kann ich eben immer sagen, dass sie machbar ist.
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An meiner Ref-Schule bzw. in den Schulen meiner Mitreffis (wir haben das als Anlass zu einem Thematisieren im Seminar genommen) wurde nur nachgeschrieben, weil bzw. wenn LuL selbst gesagt haben "oh dann schreibe ich neu".
Ganz ernsthaft: ich habe genug Arbeit und plane meine Aufgaben verantwortungsbewusst. Wenn ich merke, dass ich übers Ziel hinaus geschossen bin, brauche ich keine Drittelregelung, um in der Bewertungsskala oder nächsten Arbeit einen Ausgleich zu finden.
Wenn SuS aber nicht lernen, lass ich mich (erst recht) nicht dazu zwingen, zu wiederholen. -
Nur: ich hatte den Notenschlüssel nicht und habe daher meine Vorgängerin nach dem Notenschlüssel der Schule gefragt. Darauf meinte sie "Ein Drittel der Arbeiten darf schlechter als 4 sein - das kann man dann auch ausnutzen."
Dies geschah allerdings zur Dinosaurierzeit
(Was sind die Ahnen von Fröschen?)(unabhängig davon, dass so eine Antwort und Haltung gar nicht gehen)
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aber die vereinzelten Tage können ja die ersten drei sein

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Es darf nur ein Drittel der Klassenarbeitsergebnisse unter ausreichend liegen.
So stimmt es allerdings auch nicht (zumindest für NDS).
vereinfacht gesagt: WENN es der Fall ist, reicht es auch aus, aufzuzeigen, dass die Klassenarbeit machbar war (mit dem bisherigen Unterrichtsverlauf und vorab-Aufgaben) und dann kann die Arbeit von der Schulleitung bestätigt werden.
Hatte ich im Ref.
Als Refin.knapp 50% unter der 4.
War überhaupt kein Problem, auch wenn die ganze Lerngruppe genau darauf gepokert hatte und davon ausgegangen ist, neu zu schreiben.
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Auch nur eine Frage am Rande (da könnte man in dem Zusammenhang auch ein großes Fass aufmachen): In NRW gibt es im schriftlichen keinen Drittelparagraphen, oder?
nein.
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Naja, wahrscheinlich liegt das am Begriff "Ferien" in Abgrenzung zum Urlaub. Wenn ein Schulleiter es nicht schafft, Urlaub zu nehmen, dann ist das schon sein persönliches Problem und muss nicht auch noch bewundert werden. Dass man nicht 6 Wochen Ferien macht, weder als Schulleiter noch als Lehrkraft, ist wohl jedem klar.
es geht nicht um Bewunderung, aber es sollte doch der einfachsten Logik entsprechen, dass mindestens die erste und die letzte Woche in der Schule bzw. mit Schularbeit voll ist.
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Weil sich die Büroarbeit in der Schule nicht von alleine erledigt.
wirklich nicht?
Wie schade...
(Ich bin ob solcher Nachfragen echt irritiert... zeigt es doch, dass viele Lehrkräfte glauben, dass SL-Mitglieder ab Zeugnisausgabe bis erstem Schultag am Strand liegen... Ein bisschen der umgekehrte Glaube von Vorschulkindern, die glauben, dass Lehrkräfte in der Schule leben) -
Wie denn? Einfach so, ohne Gründe? Und dann darf man auch nicht woanders ohne Erlaubnis arbeiten (die man mit dem Lehramt der TE vermutlich nicht bekommt, Mangellehramt).
Fazit: AUF KEINEN FALL! -
Ich sehe Clafoutis auf jeder Fensterbank! Da können sich doch nur alle freuen.
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Woher kommt die Verbindung mit einem Lehrer*innen gefährdenden Verhalten?
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Ok, dann mache ich es bzgl. des Themas Klassenfahrt mal konkret. Ich habe im nächsten Schuljahr in meiner Klasse einen Schüler, der unter einer attestierte Schizophrenie leidet und der in diesem Schuljahr einen Suizidversuch begangen hat, weil ihm die Stimmen dies befohlen
hätten. habenich habe mir erlaubt, es zu korrigieren.
Ich habe keine Ahnung, wie ich dem Schüler auf einer Fahrt gerecht werden soll. Wäre es zulässig eine ärztlich begleitete „Seniorenreise“ zu buchen, auch wenn die für die komplette Klasse dann (unerschwinglich) teuer wird?
Dann: informiere dich. Setze dich mit dem Schüler (und ggf. seinen Eltern) zusammen.
Es gibt sicher Beratungsstellen, aber vergiss nicht: derjenige, der der beste Experte für sich selbst ist, ist der Schüler. Er leidet jeden Tag und kämpft jeden Tag gegen Stimmen und für sich, nimmt Medikamente ein Leben lang, um einen halbwegs geregelten Alltag haben zu dürfen.
Dein Ableismus ist echt zum Kotzen. -
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ich bin jedes Mal schockiert, wenn ich sowas lese.
Bei mir im Ref war das ausdrücklich unmöglich, an seine alte Schule zu gehen (man musste sie angeben), auch an eine Schule, die eine Kooperation mit der jeweiligen Schule hat (weil es je nach Fach bedeutet, dass man trotzdem alte Lehrkräfte hat).Dass man nicht mal wenigstens eine Schule sperren kann (und für die 70 anderen zur Verfügung steht), wenn man schlechte Erfahrungen gemacht hat, sollte wenigstens möglich sein.
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Wer übernimmt die Einsatzkosten, wenn ein Schüler vorab schon geäußert hat, dass er den Einsatz ablehnt, ich als Lehrer trotzdem den Rettungsdienst rufe und am Ende dabei raus kommt, dass der Schüler eigentlich gesund ist?
Es ist natürlich nur eine provokante Frage deinerseits, aber: das übernimmt trotzdem die Person bzw. seine Krankenversicherung. (Mir passiert, bzw. mir als Unfallopfer.)
So ist das Leben. Keine Angst, dass du auf Kosten sitzen bleibst, weil du einen Schüler retten wolltest)
Was du in deinem Alltag alles erlebst, unglaublich. -
da dort Familie zu sein scheint:
- doppelte / US-Staatsbürgerschaft?
- "Mit-Visum" eines Familienvisums mit Arbeitserlaubnis?
- eigenes Arbeitsangebot mit Visum?
Edit: Oh, Satz mit der US-Staatsbürgerschaft hatte ich komischerweise vorm Schreiben nicht gelesen -
bzw. "nur" Vertretungsstellen zu nehmen.
Die wirst du mit deinem Lehramt sicher bekommen, bekommst dasselbe raus, wie als Angestellte mit festem Vertrag, bist aber frei zu kündigen / den Vertrag auslaufen zu lassen.
Eine Planstelle (egal ob verbeamtet oder angestellt), kann man natürlich kündigen, aber keine*r hier kann dir sagen, ob ausgerechnet in der Zeit, in welcher du weg warst, Regeln nicht geändert werden, dass du nicht neu verbeamtet werden kannst (NDS hat zum Beispiel "von einem Tag auf den anderen" auch so eine Regelung eingeführt, dass man nach Entlassung aus dem Dienst nicht neu verbeamtet werden kann. Darauf hatten aber sicher einige gesetzt...)
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