Beschwerden sind aber schon was Anderes als Klagen mit anwältlicher Hilfe
Beiträge von chilipaprika
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.... wobei ich noch auch als Gedanke einwerfen möchte:
Als gewissenhafter, netter aber total überlasteter Mitarbeiter (und nicht in jeder Behörde darf man überhaupt Überstunden machen, nur, weil gerade Notstand ist. Bzw. irgendwann hat man soviel, dass man sie nie wieder abbauen wird) kümmert man sich vielleicht eher um das, was brennt, als um das, was eben zwar wichtig ist, aber technisch warten kann.
Die 100 Euro Unterschied sind zwar nervig, aber kein Verlust, weil nachgezahlt. Jede*r von uns war entweder schon betroffen oder kennt jemanden, der die ersten 6-8 Wochen auf sein Geld überhaupt gewartet hat.
MIR persönlich ist es wichtiger, dass meine anfangende Kollegin noch einen halbwegs berechneten Abschlag bekommt, als dass jemand meinen kleinen Stufenunterschied auszahlt.
Leider ist es so, dass nicht nur die Lehrkräfte am Rande sind und unter Überlastung leiden. Ich bin zur Zeit in einem behördenähnlichen Job und kann zum Teil wochenlang nur das machen, was brennt, antworte also einigen Studis innerhalb von ein paar Stunden, anderen innerhalb von ein paar Tagen und andere Projekte bleiben 5 Wochen liegen. Und das OBWOHL jemand auf mich wartet. Meine Motivation ist ehrlich gesagt abgenutzt, ich haben 3 Jahre lang keine Minute gezählt bzw. erst seit anderthalb Jahren meine Zeit erfasst, ich werde meine Überstunden nicht mal abgelten können, obwohl ich dieses (Schul)Jahr lang 80% arbeite (und 100% bezahlt bekomme). Eine Kollegin hat gekündigt, ihre Stelle wird nicht nachbesetzt, die im Hochsommer weggegangene Kollegin wird auch nicht ersetzt. Da ich davon ausgehe, dass es in den anderen Behörden des Landes ähnlich zugeht, würde ich da auf das Gute hoffen, dass es sich eh alles einrenkt.
....Genauso wie ich auf Verständnis von Schulleitung, Eltern und Schüler*innen hoffe, wenn ich in einem Korrekturstau stehe und eine Klasse länger warten muss....
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Mir war das nicht bekannt. Mir wurde sowohl von meiner neuen, damals zukünftigen Dienststelle gefragt, wie meine Einschätzung sei, was meine SL dazu sagt, weil es nunmal wichtig sei, ob ich die Freigabe bekäme.
Meine SL (das wusste ich vorher, weil er in Kenntnis meiner Bewerbubg war) stimmte zu, sagte mir aber auch, dass andere überstimmte Teile der SL dagegen waren.
Bei einzelnen Stellen auf STELLA steht explizit, dass man es vorher mit der SL klären soll.
Umso besser, wenn es anders sein kann…
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Wirklich?!
Oh da eröffnen sich neue Horizonte…
Und was passiert, wenn dadurch ein Mangel entsteht? (Ja, ich könnte auch schwanger werden oder durch einen Unfall ins Koma fallen)
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Lese ich es aus deinen Beiträgen (hier zum Beispiel) richtig, dass dir die 240 Euro brutto im Monat für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, weil du danach eh in Stufe 2 wechseln würdest bzw. in deinem Fall verbeamtet wirst, den "ich hab's dir gezeigt" wert sind?
Was sagt dir denn der Justiziar deiner Gewerkschaft, rät er auch zur Klage und unterstützt diese sogar? -
Man kann sich auf auf Abordnungsstellen an einer Behörde bewerben. Da kann die Schule dann gar nichts gegen machen, wenn man unbedingt weg will.
hm... doch... nein sagen.
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zumal - wenn ich es richtig im Kopf habe - deine Erfahrungen nicht alle aus NRW und auch nicht alle in deiner Zielschulform sind. Das heißt: die Erfahrungen müssen NICHT anerkannt werden, sondern KÖNNEN.
Jetzt kannst du dir ausmalen, wie großzügig und gönnerhaft ein Mitarbeiter sein könnte, dem du eine Klage (stellvertretend: der BR) an den Hals wirfst. (Es geht NICHT darum, dass jemand aus Bosheit dir was wegnehmen würde, sondern dass er an dem Tag nicht unbedingt großzügig alles anerkennt, was du vorher gemacht hast.
und ob der Gehaltsunterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 2 sooo hoch ist, bevor du bald verbeamtet bist... Freue dich auf die Nachzahlung und halte die Leute nicht auf, die danach deine Verbeamtung auf dem Schreibtisch haben. -
Was möchtest Du mit dieser ironischen Antwort sagen?
Dass deine Fragen absurd sind und absurde Antworten verdienen.
Ich bin reflektiert genug, um zu wissen, dass absolute Objektivität bei Noten sowas von gar nicht gewährleistet ist, bin aber auch Profi genug (und dafür ausgebildet, mit Erfahrung und Austausch mit Kolleg*innen), um ein gesundes Vertrauen in meine Kriterien zu haben, die ich selbstverständlich zu Beginn jedes Jahres jeder Lerngruppe (je nach Fach und Stufe aufgeschlüsselt) zur Verfügung stelle, sowie bei jeder Mitteilung des Leistungsstands (ob auf Nachfrage oder ritualisiert) mit den Schüler*innen durchgehen kann, um zu erklären, warum "sie hat sich aber weniger gemeldet als ich" oder "aber ich habe immer schön abgeschrieben" keine Kriterien für die und die Note sind und auch regelmäßig anpasse, reflektiere und weiterentwickle (weil sich Kompetenzen und Unterricht weiterentwickeln, weil Erklärungen einer anderen Formulierung bedürfen, usw..) -
also ich zumindest würfle, um mein Bauchgefühl zu bestätigen (allerdings hat mein Würfel nur die Noten 1-3, halt doppelt)
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Ohne Antwort auf die Frage, trotzdem eine Anmerkung:
Es muss keinen Zusammenhang zwischen "universitärem Angebot" und "Schulangebot" in einem Bundesland geben. Klar, mehrheitlich schon, aber es gibt ausgerechnet bei den kleinen Fächern, die sehr exotisch sind, eher den Import von woanders, um sich ein eigenes Profil zu geben (oder bis das Fach irgendwann ins Fächerkanon aufgenommen wird).
Soweit ich weiß, kann man zb. Pädagogik als Unterrichtsfach für Gym/Ges weiterhin nur in NRW studieren, einige BL (Brandenburg, HH, NDS, BaWü) haben aber auch einzelne Schulen, die das Fach aufbauen oder am Rande anbieten.
Bei Türkisch oder Islamische Religion ist es zb. auch ein Wandel, bis es irgendwann flächendeckender angeboten werden kann.(und dass einige BL sich sogar in einzelnen Lehrämtern komplett auf andere BL verlassen (haben?), ist auch eine interessante Folge des Föderalismus)
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Sorry, wenn ich es verpasst habe, ich habe nicht die ganze Diskussion verfolgt, aber was bedeutet das, dass du die unterrichteten Überstunden in den Ferien abfeiern sollst?
??
Das, was wir alle Lehrer*innen machen?
Ich gehöre durchaus zu den jenigen, die in den Ferien sicherlich am meisten arbeiten (1. Korrekturen, aber 2. ich bereite in den Sommerferien fast durchgehend), aber niemals 41 Stunden in diesen Phasen, sondern eher 10-15 Stunden die Woche), damit werden die vielen Korrekturphasen in der Schulzeit im November/Dezember, März/April quasi abgefeiert. -
ach, CDL...
Hat nicht jemand irgendwo in einem anderen Thread behauptet, hier seien (ja, absichtlich Konjunktiv I) die Höchstgebildeten?
Und Bildung schützt (hier würde auch ein Konjunktiv I auch gut stehen) bekanntlich vor Blödsein.
Da fühlt man sich immer besser, wenn man glaubt, die zurückgebliebenen Homophoben (und Rassisten, Ableisten, Sexisten, und so weitere Diskrimierenden) sind halt ungebildet.
Nein, leider nicht. -
Du kannst der Schule klar machen, dass du wegen deren Fehler dich einklagen könntest, es aber nicht tust, weil Fehler menschlich sind, du aber keine Vertretungen mehr machst.
Frage an die Erfahrenen /Schlauen: da Rosalaune das 2. StEx hat: kann sie auch verbeamtet werden in ihrer Entfristung?
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Herzlichen Glückwunsch zur unbefristeten Stelle

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Aus der Praxis heraus gebe ich aber auch zu bedenken, dass du mit D/PuG wohl meistens drei Deutschklassen und sehr viele PuG-Klassen haben wirst, da das Fach meist einstündig unterrichtet wird, und hier brauchst du dann einfach sehr viele Klassen, um auf 23 Stunden zu kommen.
Off-Topic-Nachfrage:
und die Situation, dass man bei einer solchen Kombi einfach 5 Deutschklassen und sehr wenig Stunden in PuG bekommt, ist sie auch realistisch? 1) um die Lerngruppenzahl zu minimieren, 2) weil es sehr viele PuG-KuK gibt?, 3) Deutsch wird ja immer gebraucht...
Oder gibt es da in Bayern eine Regelung zur Verteilung des Deputats auf die Fächer? -
2014: 295 Euro
2024: 430 Euro
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Das kann rechtlich nicht haltbar sein. Der pädagogische Tag ist ein Absitzen ohne Vorbereitung und mit Unterricht nicht vergleichbar. Eine Unterrichtsstunde ist mehr als 45 Zeitminuten wert, sonst würden wir ja außerhalb der Ferien 46 Unterrichtsstunden wöchentlich abhalten
Irgendwie kann man es auch ganz anders sehen:
Die Klassenfahrten gehören zu den Dienstpflichten und es soll durchaus versucht, nur halb so oft zu fahren wie die VZ-Kolleg*innen, aber auch die VZ-Kolleg*innen machen in einer Fahrtenwoche eine Menge Überstunden, dann können sich wohl alle den pädagogischen Tag sparen, die in dem Jahr eine Fahrt hatten. -
nicht immer erste Stunde.
genug Freistunden, und wenn, dann im Doppelpack, damit es sich lohnt, nach Hause zu gehen, sich irgendwo fürs Vorbereiten oder Korrigieren hinzusetzen, oder spazieren zu gehen.
Wichtiger als der Stundenplan ist aber für mich die Deputatsverteilung und für einen LK in der entsprechenden Schiene käme ich jeden Tag zur 0. Stunde
ich gebe die Frage weiter...
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Das geht nur, weil ich Teilzeit arbeite und dann halt in den Korrekturwochen Vollzeit arbeite.
Respekt. Gut, ich arbeite Vollzeit, aber mit meiner (sehr ähnlichen) Kombi würde ich es nie schaffen, die Ferien freizuschaufeln. Ich freue mich auf einzelne Schulferienwochen, um in Ruhe korrigieren zu können (aber ich kenne auch disziplinierte Kolleg*innen, die einfach früh aufstehen und konsequent korrigieren. Ich schaffe es einfach nicht.)
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Jeder Kollege wird ja nur in seinen VBs eingesetzt und da gibt es dann in genau dieser Stunde an diesem Wochentag genau 5 Kollegen, die eingesetzt werden können.
Ach, ich hatte dich so verstanden, dass du immer dran bist, die Anderen aber nicht unbedingt jedes Mal.
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