dann herzlichen Glückwunsch zum "Nachrücken" ins Referendariat und zur Zuweisung an einer illegal handelnden Schule, an der keine*r der 130 Lehrkräfte remonstriert, wenn man ihnen den Urlaub kürzt. Wird ein lustiger Vorbereitungsdienst.
Beiträge von chilipaprika
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„Angeboten“, was für ein Euphemismus. Ich würde eher sagen: „Dienstverpflichtet“.
Ich würde in solchen Fällen den Sportskollegen 5 Klassenleitungen aufbrummen und die Arbeit regelmäßig kontrollieren, damit sie es lernen. Ich verheize doch nicht meine guten Leute, indem ich ihnen zieg Klassenleitungen aufbrumme, damit die Sportskollegen ein ruhiges Leben haben.
Wenn die Schlauen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.
Ja, Euphemismus aber Fakt.
Und am Ende läuft es - in den mir bekannten Schulen - doch nicht, wie du es gerne machen möchtest. -
In Sachsen auch? Ich habe meine ganzen Vertretungen 1 UE mindestens pro Woche wegen Langzeitkranken NICHT bezahlt bekommen.
Bereitschaftsvertretungen werden nicht vergütet.
"in Sachsen" ist bei dir nicht die einzige Variable, sondern auch "freie Schule", bitte bei solchen Nachfragen immer bedenken.
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ich will meine Beobachtungen nicht übergeneralisieren und auch die Verwaltungsaufgaben nicht überhöhen, aber ich finde es jetzt ein bisschen traurig, wie angenommen wird, dass jede*r Lehrer*in einfach ins Büro wechseln kann, wenn es mit der Schule nicht mehr altersgerecht wird.
1) Im Büro muss man auch sein Hirn anstrengen.2) Es sind verschiedene Kompetenzbereiche. Oder würdet ihr auch sagen, jede*r Maurer*in kann einfach in die Verwaltung wechseln?
Die meisten Leute, die ich in den Verwaltungen gesehen haben, sind keine 08-15-Lehrkräfte, die keine Lust mehr auf Schule hatten, sondern welche, die über zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen verfügen.
Wem der Lärm in der Turnhalle zu hoch ist, aber voll der analytisch strukturiert organisierende Typ ist, der kann wechseln.
Den meisten meiner Sportkolleg*innen wird nach einem Durchgang die Klassenleitung nicht mehr angeboten, weil sie sich erfolgreich dumm gestellt haben (inklusive Klassenbücher verlieren, Abwesenheiten nicht konsequent genug nachhalten, hin und wieder Unterricht vergessen)... da weiß ich nicht, wie sie eine projektkoordinierende Aufgabe in einer Behörde übernehmen sollten. -
Familienzusammenführung kannst du - meines Wissens - nur geltend machen, wenn ihr an zwei verschiedenen Orten lebt und du zu deinem Mann ziehen willst.
Mit Ländertauschverfahren kenne ich mich nicht aus, aber ich hatte mich für den Fall der Fälle um die Versetzungsbedingungen erkundigt und es müsste ähnlich sein.
Mein Erstwohnsitz war bei meinem Mann (NDS), mein Zweitwohnsitz in der Nähe meiner Schule (NRW), bei einem Versetzungswunsch hätte es für die BR und den PR auch als Familienzusammenführung gegolten (obwohl ich wohlgemerkt mir nur dem BL genährt hätte).
Es kam anders, mein Mann wurde arbeitslos, wir haben die Familienzusammenführung umgedreht
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Klar ist das erlaubt, in Elternzeit könntest du ja sogar im Ausland leben.
Hervorhebung durch mich
So hab ich auch erst gedacht…. Aber dann kam mir der Gedanke, dass ich ja nach dem Umzug zum Einwohnermeldeamt muss und am neuen Wohnort meinen ersten Wohnsitz anmelden muss… das ist ja was anderes als eine längere Auslandsreise, oder?
Leben ist keine Reise.
Du kannst machen, was du willst.
Und ja, im 21. Jahrhundert darfst du auch als Beamtin umziehen.
Du hast keinen Anspruch auf die Versetzung und einen neuen Job woanders, aber Umziehen steht dir frei. -
aber dann eben nicht die Ferien bezahlen, wenn ich auch elterngeldlose Elternzeitmonate am Ende habe, oder?
Also wie es NRW macht...
(Ich versuche dein verwirrtes Smilie zu verstehen, und was an meinen Fragen seltsam waren. Ja, Bundesgesetz, aber nein, die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen.) -
Wobei ich davon ausgehe, dass da in NRW ein Widerspruch gekommen wäre (bzw. der Hinweis, dass es um die entsprechende Zeit verlängert wird?), dann wird es ein anderes Bundesland sein.
Mir war auch nicht klar, dass der Arbeitgeber meiner Elternzeit widersprechen kann. -
in NRW wäre soweit ich es verstanden habe nur so, wenn die Elternzeit Ende Juni mit Ausschöpfung aller Elterngeldmonate war?
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Und um den Wunsch zu vermindern, eher aufzuhören: Erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen

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Fehlende Informationen (mindestens):
1) Bundesland
2) Elternzeit mit Elterngeld?3) Wurde das Elterngeld (auf beide Eltern) ausgeschöpft?
4) bis zum letzten Tag der Elternzeit oder hast du technisch eine Pause zwischen Nutzung des Elterngeldes und Start?
5) was heißt "nun": zum 1.8? Zum Schuljahr? -
ist bei unseren PM auch so.
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... und möglicherweise ist die Kollegin im totalen Burn-Out, und es ist 1) der Grund, warum sie "keinen Bock mehr" hat, 2) einfacher es so auszudrücken, als es zuzugeben.
Wenn man sieht, wie psychische Leiden ins Lächerliche gezogen werden, nicht ernst genommen, oder als "Ausstiegsmittel" belächelt werden... Im Zweifel für die Angeklagten. -
Hey Chilli,
woraus leitest du ab, dass die in 1. Hilfe ausgebildeten in NRW besondere Pflichten haben?
Einen derartigen Erlass kenn ich nicht.
Nee leite ich nicht ab. Hab ich auch geschrieben.
Aber wenn nur ein Teil qualifiziert ist, um ein Sicherheitsgefüjl zu geben, möchte ich nicht dazu gehören.
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Man kann auch mit dem Kursleitenden Schwerpunkte absprechen, so dass der repetitive Charakter abgeschwächt ist (also: wenn Alle Wiederholer*innen sind). Also zum Beispiel "am Kind", "NaWi-Unfälle", "Sport" ...
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und das ist von mir Zynismus, ich finde diese 20%-Regelung (ich dachte sogar 10%) nicht gut.
Ich habe einen, der jetzt abgelaufen ist, in meiner Schulzeit habe ich den immer grob aktuell gehalten und ich muss zugeben, jetzt habe ich keine große Motivation und es ist nicht gut. Ich werde ihn irgendwann machen, aber auch privat, weil ich nicht eingetragene Ersthelferin sein will (nicht dass bisher Verpflichtungen daraus entstanden wären)
Es sollte meiner Meinung nach verpflichtend sein, für Alle. -
Oder wechsel nach NRW, wir brauchen den Erste-Hilfe-Kurs nicht 🤣
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Die erste Frage verstehe ich gerade nicht. Was meinst du mit "ihn"?
den Diplom

Sorry. (natürlich habe ich im Kopf den Abschluss gehabt, aber - das hatten wir leider hier des Öfteren - ich denke schneller als ich tippe und spreche, ist ein Problem.
Zusätzlich zu meinem generellen "Genus-Problem" aber bei den zwei Wörtern (Diplom und Abschluss) lege ich meine Hand ins Feuer, dass es DIESMAL nicht daran liegt
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naja, da der Kurs verpflichtend ist (also der Schein fürs Ref), wird es schon auffallen.
Und Fehlen am ersten Schultag, wo man auch Unterricht gibt, fällt sicher auch auf. Soooo unwichtig ist man als Ref auch nicht. -
Hättest du ihn für 1-2 Veranstaltungen mehr haben können (und ich verwechsle das)?
Oder: ist ein "Dipl-Handelslehrer" in der freien Welt so viel wert wie ein Dipl-WiWi?
Ich habe vage Erinnerungen. Die Gruppe war wirklich eine Handvoll. In Französisch war eine Studentin dabei, sie musste ganze 17 SWS im Fach machen, es machen nur 5 Kurse mit Schein oder so (ich hatte zum selben Zeitpunkt 12 im Grundstudium, 5-6 im Hauptstudium). Für die Abschlussprüfung hatte sie nicht mal genug Themen, ich habe sie damals gecoacht.
Und ein Bekannter von mir hatte es mir grob erklärt, weil sie sich im Prinzip auch nicht voll als Lehrämtler*innen verstanden, sondern halb halb (Die Fachschaft Lehramt wurde damals genau da gegründet und wir haben sie ein bisschen übersehen, er fand es voll okay. Ich spreche aber von einer Zeit, wo eine Fachschaft Lehramt auch voll das Novum war, weil wir eben - Ich wiederhole, Gymnasialuni - nur "nebenbei" liefen und keine*r sich für uns wirklich interessierte. Aber für die Wiwis vermutlich noch deutlich weniger
Das Studium gibt es noch, es ist jetzt ein polyvalenter Bachelor, wo man danach wählt, ob rein WiWi oder Lehramt. Vermutlich machen die meisten weiterhin eine Doppelquali, weil es sehr eng aussieht (ist aber glaube ich wirklich eine Wirtschaft-Besonderheit und nicht generell BBS)
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