Wenn du vom Studium aus keine (Vorbereitung der) Lehrbefähigung für die Sek 2 hast, was würdest du am Gym machen? Das Ref für Gym/Ges wird doch in MV auch so sein, dass du einen Teil der UBs in der Oberstufe hast, dass du dich mit der Oberstufendidaktik beschäftigst (jaja, ich weiß, Lacher)...
Für den Vorbereitungsdienst kann ich mich gar nicht vorstellen, dass es möglich ist.
Später eine Planstelle zu besetzen, sofern es keine Menschen gibt, die "besser" qualifiziert sind und deine Fächer Mangelfächer sind, ist eine andere Sache (Was soll eine Schule mit einer Person anfangen, die nur in 2/3 der Stufen eingesetzt werden kann, wenn sie jemanden haben könnte, der flexibler ist?)
Beiträge von chilipaprika
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... ich wäre trotzdem nicht gezielt zu einer Juristen- oder BWLer-Party gegangen, um einen Freund zu finden.
Tja... Pech
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Ich glaube, die Klassengesellschaft hat auch mit finanziellen Verhältnissen zu tun.
Und jemand (nicht hier, aber generell), der sich ohne Abschluss einklagt, ich weiss nicht, ob es nicht für Viele für immer so bleibt, dass es kein feetig ausgebildeter Lehrer ist.
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Man wird ja im Angestelltenverhältnis entfristet, oder?
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Hast du (reine Neugier) einen Beleg dafür?
Wir haben zum Glück pädagogisches Ganztagspersonal dafür, aber Abrechnungsregeln interessieren mich durchaus in NRW. -
Wenn ich mich nicht täusche, eine reine Aufsicht (Mensa) könnte (!) in NRW sogar über die "kostenlosen" Aufsichten laufen.
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vermutlich: um die konkrete Schule.
Es ist zumindest in NRW auch von der jeweiligen Schule abhängig... -
Das ist aber nicht pauschal so, dass man dann wo anders hin kann.
Wenn man keine 50km entfernt von der Schule wohnt, braucht man nach der Rückkehr aus der Elternzeit genauso die Freigabe der Schulleitung.
Und ist DIESER Punkt nicht aus meinem Beitrag ersichtlich, in dem ich sowohl die Kilometerangabe nenne und einräume, dass die Entfernung nicht der Grund zu sein scheint?
Es ist doch logisch, dass ich keinen Anspruch auf wohnortnahe Versetzung unter 50km habe, wenn ich bisher nur 30km habe.
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wie kommt's? warum?
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beamtenrechtlich
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Wenn deine Elternzeit länger als 8 Monaten dauert, hast du Anspruch auf wohnortnahe Versetzung (unter 50km), allerdings glaube ich bei dir herauszulesen, dass die Entfernung nicht das Problem ist.
Aber im Rahmen des Rückkehrantrags auf Oliver kannst du einfach eintragen, dass du woandershin möchtest. Dann ist es halt so (du kannst nicht bestimmen, wo du hinkommst, außer natürlich du hast andere Verbindungen), aber deine Schule kann dich da nicht "festhalten". -
Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Rechtsberatung werde ich auf jeden Fall auch in Anspruch nehmen, aber es hätte ja sein können, dass er bereits jemanden gibt, der so einen Weg schonmal gegangen ist.
Jein.
Das Problem ist: Gesetze ändern sich. Also: es gab im Referendarsforum den Fall einer Lehrerin, die sich in NDS hatte entlassen lassen und in NDS wieder verbeamtet wurde. Abgesehen davon, dass sie ein Mangelfach in einem Mangellehramt hatte (falls es eine Rolle hat spielen können), ist es Jahre her.
Mittlerweile verbeamtet NDS die Leute nicht mehr neu, die sich aus anderen BL selbst haben entlassen lassen, das war vor 2-3 Jahren noch ganz anders.
Ein Erfahrungsbericht ist also sehr risikobehaftet.Für mich wäre es ja auch kein Spielchen. Ich hätte ja schließlich auch mit Einbußen zu kämpfen, aber nur weil man mit Mitte 20 an einem Ort gebunden war, ist dies aufgrund von unvorhersehbaren Umständen nicht immer ein Leben lang so...
Klar. Ich wollte auch nicht sagen, dass es für dich ein Spielchen ist. Aber damit würdest du einen Grundpfeiler des Beamtentums umgehen, den du bei der Planstellenunterzeichnung eingegangen bist.
Ich finde zwar, dass die in Kauf genommenen Einbüße deutlich genug sind, aber was das Land sich denkt, muss nicht mit Logik erklärbar sein. -
Ich spiele jetzt CDL, aber es ist für mich in dem Fall die einzige mögliche Antwort: Frag den Justiziar deiner Gewerkschaft / Berufsverbandes.
Die Bezirksregierung wirst du damit überfordern (eine Bekannte hat sich vom Beamtenverhältnis entlassen lassen, DAS hat die schon total überfordert, keine*r wusste spontan, was zu tun ist) UND sie werden womöglich nicht nach der richtigen Antwort suchen, weil sie kein Interesse an dem Spielchen haben. -
A13 - E13
A12 - E11

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E11 ist doch schon die Entsprechung von A12 (was die GS-Lehrkräfte in SH noch bis 2026 erhalten).
Ohne 2. Staatsexamen also eher E10, würde ich schätzen. -
Die rund 800 Euro hätten wir sinnvoller investieren können.
wie kommt ihr auf die Summe?
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Ich finde es erschreckend, wie wenig hier zwischen Supervision und Therapie unterschieden wird und wie schnell Supervision (oder gar vermutlich Beratung?) mit psychischer Krankheit in Verbindung gebracht wird.
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Solche Portale kannst du alle schlicht verbrennen. In meinem BL gibt es sowas auch und dort wird ausgewiesen, dass 0!
In welchem Bundesland bist du denn? In einem Parallelthread sagst du, dass du am BK bist. BKs gibt es doch nur in NRW?!
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schulscharf intern? intern was? an die VZ-Kräfte der Schule?
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