Beiträge von chilipaprika

    Was bedeutet das für die Praxis?

    In Anlage A gibt es bei uns keinen reinen Matheunterricht, das wird im Fachunterricht integriert.
    Anlage B wäre klar, da haben wir keinen Mangel.
    Anlage C besteht (großer) Mangel, Unterrichtserlaubnis - ok. Aber darf man Prüfungen (mit) abnehmen?

    Wenn nein, stellt es ja kaum eine Entlastung dar.

    Ich antworte schulformfremd (Gym) aber es gibt sicher eine Analogie:
    Die Schulleitung beantragt die Erlaubnis, dass du prüfen darfst und dann darfst du prüfen (bei uns: das Abitur abnehmen). Also: es ist kein Automatismus (wie bei einem Examen) aber in der Realität faktisch schon.

    Da hake ich noch einmal nach.

    Das ist der theoretische Rahmen. Wenn deine Schule dich los werden möchte, oder sehr beliebt ist und nicht stark an dir hängt. Oder du es eben als Versetzung nutzen willst.
    Wenn aber beide ihr Okay geben, dann gibt es keinen Grund, dass es nicht klappt.

    Insgesamt würde ich gerne noch einmal die Schule wechseln, und zu diesem Zeitpunkt bietet es sich uU am einfachsten an, einen Schnitt zu machen. Erst wieder zurück an der Stammschule, wird es meiner Ansicht nach doch schwieriger, eine Versetzung zeitnah durchzuführen (5 Anträge usw.). Andere "handfeste" Gründe könnte ich jetzt garnicht so einordnen. Ich strebe keine Beförderung an, wurde nicht schlecht behandelt, habe auch keine persönlichen Gründe (Pflege von Familienmitgliedern oder ähnliches). Ich habe nur festgestellt, dass ein Wechsel der Arbeitsstelle nach einer gewissen Zeit sehr bereichernd sein kann. Ich war dann 4 Jahre an der Uni und irgendwie zieht es mich woanders hin.

    Dafür brauchst du eben keine Gründe. Es ist das Gute an der Rückkehr aus der Beurlaubung!

    ja, ich arbeite in NRW. Ich habe mit dem Personalrat gesprochen, er rät mir dazu, mich mit der Dezernentin in Verbindung zu setzen. Da bin ich unsicher, ob dies eine so gute Idee ist.

    Wenn du auch nur annähernd Kontakt mit der Dezernentin hast: mach das. Das ist der Weg, den die meisten wählen, um eben auszuloten, wo es einen verschlagen könnte / sollte und es zu beeinflussen.

    Chili,

    Rückkehrerin an ihre Schule, bevor ggf. Gerüchte in Umlauf kommen.

    Ich habe es vollständig bearbeitet, habe aber zugegeben überlegt abzubrechen, weil ich den Aufbau schwierig finde. Trotz des Hinweises auf ehrliche Antworten und auf Vermeidung sozialer Erwünschtheit, finde ich es kaum möglich, die ganze Zeit Teilkriterien guten sprachsensiblen Unterrichts zu lesen und dann mit einer 4er Skala zu antworten (also nicht mal die Mitte zum "ups, mache ich nicht wirklich" anklicken).
    Viele Punkte wären zb auch bei mir so gewesen "brauche ich nicht/darf ich nicht" (Abiturkurs Pädagogik), aber würde ich vielleicht machen, wenn ich mehr DaZler*innen im Kurs gehabt hätte. Meine Definition von Heterogenität bezog sich zb. stark auf das Bildungssprachniveau, nicht auf DaZ.

    Aber für mich ein typischer Fragebogen, der mich bestätigt, warum ich Qualiforscherin bin.

    Allerdings müsste geschaut werden, ob du nicht rechtzeitig gekündigt haben musst, um dich überhaupt auf Planstellen bewerben zu dürfen. Du besäßest ja schon eine Planstelle. "Planstelle bricht Vertretungsvertrag" ist ja nur für befristete Verträge.
    Und es kann sein, dass du den Spaß der Revisionsstunden mehrmals machen musst (weil es bei Angestellten "früher" ist).

    Huhu!

    Dein Rückkehrantrag läuft über Oliver, bis Ende November (Rückkehr aus einer sonstigen Beurlaubung)

    Es ist umgekehrt: du hast keinen Anspruch auf Rückkehr an deine Schule. Hat dich deine Schule als Null-Stelle geführt?

    Du kannst an deine Schule zurück, wenn du es äusserst und die Schule zustimmst.

    Du kannst aber im Formular (spiel es einmal durch, dauert keine 15 minuten) auch eine Versetzung angeben.

    Wie weit der Versetzungsradius ist, weiss ich nicht. Ich würde mit dem PR (sie wissen vll, wo es Unterbringungsmöglichkeiten gibt) und mit einer möglichen Schule)

    Also: in NDS besteht die Prüfungskommission aus den drei Ausbilder*innen, die die Ausbildungsnote 2 Monate vorher festgelegt haben. Also wissen sie ganz genau, was die Vornote ist.
    (Es gab an meinem Seminar allerdings tatsächlich eine Ref'in, die ab dem ersten UB in jeder einzelnen Sitzung nur gelobt wurde und eine 1 im Fach in der Vornote (als einzige im ganzen Seminar überhaupt in einem Fach, obwohl wir 12 Monate lang nicht greifen konnten, was macht sie denn soooo anders als wir Fußvolk) eine 4 im Examen in dem Fach. Vermutlich eine Kombi von falschem Tag erwischt und die 1 war doch eher eine 2 und jetzt fiel es eher auf mit anderen Prüfer*innen. (Meine These)

    okay, ich meinte nur: ein Arzt / Therapeut, der eine Ausfallgebühr hat, hat eine sowohl für Privatversicherte als auch gesetzlich Versicherte.
    Und tatsächlich haben wir hier glaube ich mehrmals zusammengetragen, dass es im (Physio/Logo/Psycho/..)therapeutischen Bereich üblich sei.

    Da Aviator aber bei einem Privatarzt ist, der die GOÄ- und Beihilfe-(Abrechnungs)Sätze ignoriert und sich weigert, einen Dreizeiler zur Begründung zu schreiben, warum er diese überschreitet UND Aviator eine Honorarvereinbarung (vermutlich mit dem Honorar auch drin, die Ausfallgebühr stand drin, das hat er gesagt), wird er wohl nicht mehr viel dagegen tun.

    wobei der Begriff "Lehrprobe" doch auf was Größeres als Unterrichtsbesuch hindeutet?
    In NRW würde ich "Lehrprobe" nur im Examen nutzen, in NDS war es der Große Unterrichtsbesuch (GUB), also die zwei wichtigsten UBs in der Mitte des Refs (die aber offiziell auch nicht bewertet wurden, schließlich war ja alles nur ein netter Spaziergang zum Lernen :-D), da hatte ich schon weit mehr als einen UB hinter mir.

    Und es gibt auch einenunterschied zwischen ‚einer einzigen ÖPNV-Verbindung‘ zur Schule und ‚mehreren Wegen und Transportmitteln zu einem Termin‘. Da kann man zum Beispiel erwarten, dass man bei wichtigen Terminen Puffer einplant und nicht streng nach Google-Empfehlung geht.

    interessant an dieser Diskussion finde ich ja, dass 3 Seiten über einen verschobenen Termin gesprochen wird und keiner in Frage stellt, warum man einen Arzttermin Absage für eine Vertretungsstunde. Hätte ich einen Arzttermin in meiner unterrichtsfreien Zeit ausgemacht und man würde mich für Vertretung einplanen, dann würde ich mit Hinweis auf den Termin versuchen aus der Vertretung raus zu kommen. Und weil ich ansonsten alles bereitwillig übernehme wäre ich mir zu 100% sicher, dass ich den Termin wahrnehmen könnte. Ich mein, welcher Grund als ein Arzttermin ist bitte besser um zu erklären, dass man keine Vertretung übernehmen kann?


    das hängt vom Schulkonzept ab.
    Viele Schulen haben Vertretungsbereitschaften / feste Zeiten im Stundenplan, wo die jeweiligen Lehrkräfte einbezogen werden können.
    Wenn ich während einer meiner VBs einen Termin abmache / abmachen muss, dann ist es wie bei Unterricht, ich stelle einen Antrag auf Freistellung des Unterrichts wegen unverschiebbarem wichtigem Arzttermin. Wenn ich allerdings darauf pokere, dass ich nicht eingesetzt werde (vielleicht kannte Aviator Vertretungen vorher nicht? Ich weiß nicht, ob es am WBK Vertretungen gibt?), dann backe ich kleine Brötchen und werde nicht morgens beim Entdecken auf dem Vertretungsplan zur Schulleitung sagen, dass ich doch gehofft hatte, nicht eingesetzt werde.
    Wenn allerdings eine super duper Krankheitswelle dafür sorgt, dass man zusätzliche Leute braucht, die vor/nach ihrem /außerhalb des offiziellen geplanten Einsatz(es) doch noch schnell eine Vertretung übernehmen, weil sonst Kolleg*innen Doppelaufsichten haben, dann würde ich kurz darauf hinweisen, dass ich da einen Arzttermin gelegt hatte. Und auch da bin ich sicher, meine SL hätte kein Problem damit, weil ich, wenn ich kann und nicht nur meine Serie rechtzeitig gucken möchte, auch einspringen würde.

    Da Aviator bisher nicht den Eindruck vermittelt hat, den konzilientesten und einsatzbereitesten Kollegen zu sein, vermute ich, dass wir Lesenden davon ausgehen, dass erster Fall die Situation war und wir also keine Empörung verspüren, dass sein Physiotermin ausfiel.

    Ich hatte mit der Praxis schonmal Schwierigkeiten. Dabei ging es um überhöhte Abrechnungsfaktoren (2,86 statt 2,3), deren Begründung von der Beihilfe nicht geschluckt wurde und für die auch der Beihilfeergänzungstarif nicht eintrat. Macht auch pro Behandlung knapp 20 Euro aus eigener Tasche.

    und trotzdem hast du dich entschieden, bei der Praxis zu bleiben.

    Man trägt irgendwie immer das volle Risiko als Privatpatient und die Ärzte/Kliniken drehen sich fein raus, indem sie Behandlungsverträge unterschreiben lassen, man aber als Patient erst nach erbrachter Leistung erkennen kann, ob man auch voll entschädigt wird durch die Krankenkasse.

    Armer armer kleiner Privatversicherter...

    Von den 180 Euro musst du also 20 Euro bezahlen (freiwillig, da du nicht weggehst bzw. für dich den Kompromiss schließt, dass er dir das wert ist).
    Der Kassenpatient müsste nicht nur auch die 150 Euro Ausfallgebühr bezahlen, sondern bei jedem Termin 180 volle Euro.

    Aber ja, armer armer Privatpatient.

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