Beiträge von chilipaprika

    Bei den 16 Stunden musst du auch schauen: Wirst du auch alle Ferien durchbezahlt? (hoffentlich) Dann müssen auch ein paar Stunden darauf.
    Aber nicht soviele, dass du ständig Deputatsmehrarbeit machen musst (sowieso nicht).

    gut, aber da der Schulstart an einem Montag ist, _könnte_ es noch eine unsaubere Formulierung sein, weil es schon in der Woche davor ist, aber keine volle Woche.
    Ach, warum bin ich bloß nicht in NDS geblieben.. dann hätte ich sogar Altersgeld, wenn ich aussteigen würde :D
    (Ich weiß, warum und auf der Liste aller Pros und Contras war das leider nicht eindeutig, aber so ist es halt.)

    sorry, tatsächlich.
    Da ich nicht weiß, ob es in NDS eine offizielle Vorbereitungswoche gibt (wie in NRW, die per Erlass freizuhalten ist), möchte ich trotzdem anmerken, dass vor 6 Monaten (Terminierung des Facharzttermins) eine Bewerbung fürs Ref anhängig war und es zumindest gewagt war (ich hatte da Termine, aber ich war am Gym).
    Es ist sowieso egal, weil eh alles nur an einer fiktiven Schule geschieht.

    Und sie hat geschrieben, dass der Erste-Hilfe-Kurs und ihr Termin vor dem 1. Schultag ist.

    Und wenn das vor dem Refbeginn ist, kann man ja vorher nicht wissen, dass man sich den Tag freihalten muss, ich finde also an der Facharzttermin-Wahl nichts merkwürdig.


    Der 5. August ist aber im imaginären NDS, in welchem sie ihr Ref macht, nunmal der erste Schultag. Ob sie was Anderes behauptet oder nicht.
    Sie wusste nicht, dass es doch mit dem Ref klappt und ob sie weiter Vertretungslehrerin oder im Ref (Bewerbung war ja vor 6 Monaten schon abgeschickt und schwebte in der Luft): am ersten Schultag einen Facharzttermin nehmen, ist nicht schlau. Klar, man kann immer um Befreiung bitten, weil wichtiger Facharzttermin, trotzdem ist es nicht die beste Idee.

    „Angeboten“, was für ein Euphemismus. Ich würde eher sagen: „Dienstverpflichtet“.

    Ich würde in solchen Fällen den Sportskollegen 5 Klassenleitungen aufbrummen und die Arbeit regelmäßig kontrollieren, damit sie es lernen. Ich verheize doch nicht meine guten Leute, indem ich ihnen zieg Klassenleitungen aufbrumme, damit die Sportskollegen ein ruhiges Leben haben.

    Wenn die Schlauen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.

    Ja, Euphemismus aber Fakt.
    Und am Ende läuft es - in den mir bekannten Schulen - doch nicht, wie du es gerne machen möchtest.

    ich will meine Beobachtungen nicht übergeneralisieren und auch die Verwaltungsaufgaben nicht überhöhen, aber ich finde es jetzt ein bisschen traurig, wie angenommen wird, dass jede*r Lehrer*in einfach ins Büro wechseln kann, wenn es mit der Schule nicht mehr altersgerecht wird.

    1) Im Büro muss man auch sein Hirn anstrengen.

    2) Es sind verschiedene Kompetenzbereiche. Oder würdet ihr auch sagen, jede*r Maurer*in kann einfach in die Verwaltung wechseln?

    Die meisten Leute, die ich in den Verwaltungen gesehen haben, sind keine 08-15-Lehrkräfte, die keine Lust mehr auf Schule hatten, sondern welche, die über zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen verfügen.
    Wem der Lärm in der Turnhalle zu hoch ist, aber voll der analytisch strukturiert organisierende Typ ist, der kann wechseln.
    Den meisten meiner Sportkolleg*innen wird nach einem Durchgang die Klassenleitung nicht mehr angeboten, weil sie sich erfolgreich dumm gestellt haben (inklusive Klassenbücher verlieren, Abwesenheiten nicht konsequent genug nachhalten, hin und wieder Unterricht vergessen)... da weiß ich nicht, wie sie eine projektkoordinierende Aufgabe in einer Behörde übernehmen sollten.

    Familienzusammenführung kannst du - meines Wissens - nur geltend machen, wenn ihr an zwei verschiedenen Orten lebt und du zu deinem Mann ziehen willst.

    Mit Ländertauschverfahren kenne ich mich nicht aus, aber ich hatte mich für den Fall der Fälle um die Versetzungsbedingungen erkundigt und es müsste ähnlich sein.
    Mein Erstwohnsitz war bei meinem Mann (NDS), mein Zweitwohnsitz in der Nähe meiner Schule (NRW), bei einem Versetzungswunsch hätte es für die BR und den PR auch als Familienzusammenführung gegolten (obwohl ich wohlgemerkt mir nur dem BL genährt hätte).
    Es kam anders, mein Mann wurde arbeitslos, wir haben die Familienzusammenführung umgedreht :D

    Klar ist das erlaubt, in Elternzeit könntest du ja sogar im Ausland leben.

    Hervorhebung durch mich

    So hab ich auch erst gedacht…. Aber dann kam mir der Gedanke, dass ich ja nach dem Umzug zum Einwohnermeldeamt muss und am neuen Wohnort meinen ersten Wohnsitz anmelden muss… das ist ja was anderes als eine längere Auslandsreise, oder?

    Leben ist keine Reise.

    Du kannst machen, was du willst.
    Und ja, im 21. Jahrhundert darfst du auch als Beamtin umziehen.
    Du hast keinen Anspruch auf die Versetzung und einen neuen Job woanders, aber Umziehen steht dir frei.

    aber dann eben nicht die Ferien bezahlen, wenn ich auch elterngeldlose Elternzeitmonate am Ende habe, oder?
    Also wie es NRW macht...

    (Ich versuche dein verwirrtes Smilie zu verstehen, und was an meinen Fragen seltsam waren. Ja, Bundesgesetz, aber nein, die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen.)

    Wobei ich davon ausgehe, dass da in NRW ein Widerspruch gekommen wäre (bzw. der Hinweis, dass es um die entsprechende Zeit verlängert wird?), dann wird es ein anderes Bundesland sein.
    Mir war auch nicht klar, dass der Arbeitgeber meiner Elternzeit widersprechen kann.

    Fehlende Informationen (mindestens):

    1) Bundesland
    2) Elternzeit mit Elterngeld?

    3) Wurde das Elterngeld (auf beide Eltern) ausgeschöpft?

    4) bis zum letzten Tag der Elternzeit oder hast du technisch eine Pause zwischen Nutzung des Elterngeldes und Start?
    5) was heißt "nun": zum 1.8? Zum Schuljahr?

    ... und möglicherweise ist die Kollegin im totalen Burn-Out, und es ist 1) der Grund, warum sie "keinen Bock mehr" hat, 2) einfacher es so auszudrücken, als es zuzugeben.
    Wenn man sieht, wie psychische Leiden ins Lächerliche gezogen werden, nicht ernst genommen, oder als "Ausstiegsmittel" belächelt werden... Im Zweifel für die Angeklagten.

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