solche Fälle wie bei CDL schriftlich / mündlich sind auch (in einem großen Rahmen aber trotzdem) Ausnahmen.
Wenn ich auf dem Vorlesungsverzeichnis meiner Uni gucke, gehört jedes Seminar ca. 10 mal verlinkt. zu mindestens 3 Studienordnungen, dann doppelt anrechenbar, usw..
Dann sitzst du halt im Kurs mit einer anderen Ordnung und machst eine andere Leistung.
Aber oft wird bei einer PO-Wechsel eben nur eine Kleinigkeit ausgewechselt (Latinum-Wegfall, Wahlpflichtmodule-Möglichkeiten, eine Prüfungsleistung wird durch Studienleistung ersetzt...)
Ich war ganz normal in der Zeit (zumindest offiziell) und saß trotzdem bei einem sehr guten Teil meiner Prüfungen als Einzige drin. Weil es nunmal nicht jedes Semester zu jedem Modul 10 Leute gibt, die die Klausur schreiben wollten, aber auch, weil es unterschiedliche Voraussetzungen gab.
(und oft wird bei einer St- und PO-Wechsel alles attraktiv gemacht, dass man selbst wechselt (wie zb Latinum-Wegfall, da haben alle in die neue PO gewechselt) )
Beiträge von chilipaprika
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1) EINIGE Berufsbezeichnungen sind geschützt, bei weitem nicht alle.
2) Nicht überall macht man im Bachelor/Master-System ein BEd, viele haben auch ein BA (oder BSc) -
Ist das eine Kurzgeschichte?
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Ruf die Gewerkschaft an.
Sie sind gerade selbst total happy über die Errungenschaft, sie werden sicher sehr froh sein, dir das alles zu erzählenBist du schon im Ref? oder ab November?
und finanziell kann es sich dann langfristig, 3 Monate auf Vertretungsbasis zu gehen (Arbeitslos wäre kein Grund, aus der PKV rauszukommen, es sei denn, du bezögest ALG1) -
Hat dein Referendariat schon gestartet oder erst in November?
Dann Tschüss..
Frage wirklich bei der GEW nach, ob es bei der Verbeamtung auf Widerspruch gemacht werden MUSS, oder auch noch auf Probe.
Und sonst: eben eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen... -
Susannea das heißt konkret? Mein höchster Betrag waren bisher 10k und diese wurden nach schätzungsweise 6 Wochen erstattet. Das Menschen, die freiwillig! in die PKV eintreten ein finanzielles Polster aufbauen müssen, sollte doch eigentlich allgemein bekannt sein?
Auf der anderen Seite kann man das Zahlungsziel auch etwas strecken und dann sollte die Erstattung vor der X-ten Mahnung auf dem Konto landen. Bzw. sind viele Ärzte durchaus kulant, wenn man dort mitteilt, dass die Beihilfe sich gerne ziemlich lange Zeit lässt, bis sie ihren Teil erstattet.Sehr hohe Rechnungen kann der Arzt/Krankenhaus teilw. direkt mit der Kasse abrechnen, damit halbiert sich der Betrag direkt schonmal.
Abgesehen davon, dass meine höchsten Rechnungen nicht mal 4-stellig waren, habe ich große Rechnungen nie bezahlen müssen, bevor ich das Geld von den Erstattungsstellen hätte zurückbekommen können, möchte ich trotzdem anmerken, dass ich NICHT freiwillig in der PKV bin.
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Plan auch die möglichen Teilzeitverhältnisse ein.
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Normalerweise sollte die Studienordnung, die gegolten hast, als du angefangen hast zu studieren, dür dich weiter gelten. Wie kommst du auf die Idee, dass dieses bei dir nicht der Fall sein sollte?
sie läuft eben aus.
Man kann eben nicht die Studienordnung des Studienbeginns 30 Jahre lang in Anspruch nehmen.
Aber 1,5 bis 2fache Regelstudienzeit (ab der letzten Einschreibemöglichkeit!! nicht ab der eigenen) sind drin. Und auch wegen Bestandschutz einklagbar. Außer es gibt eine vollständige Anerkennbarkeit ohne Verluste. -
Ich glaube ihr habt noch die alten eher günstigeren Tarife...
Habe jetzt einen Tarif abgeschlossen (als Referendar) und extra nachgefragt, wie hoch der Beitrag denn sei, wenn man richtig ins Berufsleben einsteigt und da kam bei 2 Versicherungsunternehmen zwischen 350-390Euro raus, ohne irgendwelche Luxus-Porsche-Pakete; nur der Basic-Tarif. Mein Alter derzeit 29 und später 31. Bei mir wird dann später noch 30% on top kommen, weil ich nur über die Öffnungsklausel eintreten kann.
Wenn es nach mir ginge: Ich würde mich auch am liebsten gesetzlich versichern lassen, aber ohne Beihilfe auf die GKV (NRW) ist das schlicht zu teuer.
Herzlichen Glückwunsch!
https://www.gew-nrw.de/meldungen/deta…lbelastung.html
Du gehörst zu den "Glücklichen", die die Pauschale Beihilfe in NRW bekommen werden.
Voller Neid aber mit Freude für alle zukünftige Kolleg*innen, die in den Genuss kommen,
Chili -
Wenn man aus Gründen, die man nicht zu verschulden hat, bestimmte Fristen oder Regeln nicht einhalten kann, gibt es die Möglichkeit, einen Härtefall zu beantragen. Manchmal sind sie so "vorhersehbar", dass sie institutionalisiert sind.
Also: eine Abgabefrist, aber vorher / während der Bearbeitungsfrist Krankheit (-> Krankenbescheinigung), Tod eines Angehörigen..., Ablauf der Bafög-Förderung, aber ein Kurs, bei dem man durchgefallen ist, wird nur alle 2 Jahre angeboten, Härtefallantrag. oder die Verhältnisse der Eltern haben sich drastisch verändert (Aktualisierungsantrag).
Wenn man eine Behinderung oder eine chronische Krankheit hat (dafür muss man auch die Papiere machen, ja, doofe Papiererei..), dann muss das (die Umstände) berücksichtigt werden. Aufhebung der Anwesenheitspflicht (vielleicht mit Ersatzleistung), längere Bearbeitungszeit, ... -
1/2 + 1/2 ist hier nich = 1
Nicht das ich dir deine Fachlichkeit absprechen will, aber zwei Fächer kann in der gleichen Zeit nicht genauso tief Bearbeiten, wie nur eines.
Wo konnte man - außer bei super besonderen Ausnahmestudiengängen - vor dem Erfinden hoch spezialisierter Masterstudiengänge Englisch oder Geschichte (Fächer von Deadpoet) als Alleinfächer studieren?
An meiner Uni gab es im Masterstudium ein Hauptfach und zwei Nebenfächer, dann ab meinem offiziellen 3. Hochschulsemester die Möglichkeit von zwei Hauptfächern. -
In Hessen. Nein, theoretisch kann ich wohl studieren bis ich 90 bin, aber in Kürze ändert sich die Studienordnung und ich bin, je länger ich brauche, eine der Letzten damit und es ist unklar, ob ich dann nicht an die Neue angepasst werde, wo ich dann vieles nochmal machen muss.
Da würde aber ein Urlaubssemester nichts ändern.
Ab der Einführung der neuen Studienordnung (zb. WS 2022), dann gäbe es noch MINDESTENS die Regelstudienzeit, in der Regel anderthalb Regelstudienzeit. Du könntest also nach aktueller Ordnung bis SS 2026 einen 3jährigen Bachelor abschließen und darüber hinaus Härtefallanträge stellen.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass kein*e einzige*r Dozent*in Verständnis für chronische Krankheiten hat, und auf Anwesenheitspflicht ein Auge zu drückt (falls diese überhaupt zulässig ist).Das Problem ist, wir haben in vielen Seminaren Anwesenheitspflicht, auf der sehr herumgeritten wird und da mal kommen und mal nicht ist da sehr schwierig. Mein Horror ist eben, dass ich die Hälfte vom Studium nochmal wiederholen muss.
aber was ist die Alternative? Erst gar nicht dahin gehen?
Konzentriere dich jetzt erstmal auf deine Gesundheit. Darauf, wieder auf die Beine zu kommen und gleichzeitig alle Unterlagen zu bekommen, die dir die Rechte geben, die dir zustehen. -
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Wie handhabt ihr das? Seht ihr euch selbst als vollwertige „Sozialwissenschaftlerin“ / „Mathematiketin“ etc.?
Interessant...
Ich bezeichne mich definitiv als vollwertige Was auch immer, muss aber zugeben, dass ich mich just vor ein paar Tagen als "Schmalspursozialwissenschaftlerin" bezeichnet habe, weil ich über keine vollständige, breite Methodenkenntnisse verfüge. und es nagt an mir. Durchaus.
(obwohl ich sie an sich gar nicht BRAUCHE, zumindest nicht für das, was ich gerade mache, nicht für die Schule und auch nicht für eine Menge andere Sachen, die mir einfallen).
Aber ansonsten: die Bezeichnung "ich bin nur Lehrämtlerin" lasse ich höchstens in meinem Kopf zu. WENN jemand mich fragt, was ich beruflich mache, dann sage ich, was ich MACHE (und es ist zur Zeit nicht Schule). Wenn ich gefragt werde, was ich studiere, dann hängt es vom Kontext ab, ob die Fächer oder die Abschlussform im Vordergrund steht (in der Regel sagt man doch nicht "Eyh, Sarah hier, 35, ich habe Bio und Kunst auf Gym/Ges-Lehramt studiert", sondern steht in einer Runde, redet über Biosachen und jemand fragt vielleicht neugierig nach "oh du hast da Hintergrundswissen?" "ja, ich habe Bio studiert". -
Was mache ich aber, wenn es nächstes Semester immer noch so ist und ich erst dann operiert werde und meine 2 Urlaubssemester schon voll habe?
in welchem Bundesland bist du? (sorry, nicht gesehen und keine Zeit alles noch mal zu lesen).
Worauf ich hinauswill: die meisten Studis glauben, dass sie studieren MÜSSEN, wenn sie nicht beurlaubt sind. es ist NICHT der Fall. Auch nicht in Bachelor und Master.
Mir bekannte Ausnahme: Bayern mit Regelstudienzeit und Probleme, wenn man mehr als +2 oder so drüber ist.
Bei vielen Semestern kenne ich mich nicht aus, kann dir aber definitiv von einigen Semestern sagen, dass es egal ist. (Auch wenn 80% der Studis glauben, dass jemand von der Uni vorbei kommt und sie höchstpersönlich exmatrikuliert).
Du bekommst kein Bafög, also spielt deine Regelstudienzeit ausschließlich im Bezug auf eventuelle Studiengebühren (Langzeit-) eine Rolle. Da bin ich überfragt, wo es diese noch gibt.
Okay, ich sehe, CDL hat Ähnliches geschrieben: Mach Pause, mach ein "Urlaubssemester", ohne dass es formal so heißt. -
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Bist du auf der Liste relativ oben?
Beim Listenverfahren wollen die Schulen auch durchaus schauen, wen sie da einkaufen.
Wenn sie also Reli brauchen, gucken sie vielleicht, wer bei einigen Fächerkombis oben ist, um dann die Fächerkombi einzukaufen.
Oder sie brauchen tatsächlich deine Kombi, wollen aber sicher sein, bevor sie dich nehmen. Also generell: kennenlernen.
Es ist immer gut.
Ich drücke dir die Daumen! -
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Dein Abiturzeugnis sollte (unten rechts?) eine kleine Tabelle oder Ähnliches haben, wo alle deine belegten Sprachen stehen.
Da steht auch deine 2. Fremdsprache, die du bis zur 9. oder 10. hattest. Und dabei steht auch das erreichte Niveau (A2+/B1?)
Du hast kein Abitur haben, ohne 2 Fremdsprachen zu haben.
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