Es sind ja aufgeforderte Bewerbungen die direkt an die Schulen zu senden sind. Ich denke ich muss einfach etwas Geduld haben. Ich habe mir einer Schulleitung telefoniert und die hatte sich positiv angehört da ich v.a. Schwimmunterricht gegen könnte..
Wenn du Sport hast, kannst du doch selbstverständlich Schwimmunterricht erteilen. Klar, nach ein paar Jahren kannst du dich bei der Überprüfung dumm stellen (und selbst da befürchte ich, dass man schlechte Karten hat), aber für mich klingt eine solche Aussage wie von einem Deutschlehrer "ich habe gute Chancen, weil ich ein Praktikum als Lektor gemacht habe und Literaturunterricht geben kann"
Eingruppierung ist laut Amt TVH10 und Stufe 3. Ich habe steuerklasse 3 und 1 Kind da ist man dann ca bei dem Betrag. Z. T. wurde die eingruppierung jetzt geändert bzw angepasst und mit 1. Examen ist es wohl min. Stufe 11
ich komme wieder zu meiner Frage und kombiniere sie:
1) Bist du dir SICHER, dass du den "Quereinstieg" an der Grundschule machen DARFST?
2) Gäbe es in Hessen ein Umschulungsprogramm für Gymnasiallehrer*innen, die sich bereit erklären, an die Grundschule (nach dem Ref) zu gehen?
Es wäre ein bisschen zu schön, um wach zu sein, wenn du einen Quereinstieg für Menschen ohne 1. Staatsexamen machst (du schriebst, dass ein Bachelor ausreicht, schlimm genug), und dann aber nach der Stufe entlohnt wirst, die das 1. Staatsexamen fordert.
Im öffentlichen Dienst wird man nicht nach dem Abschluss entlohnt, den man hat, sondern nach dem, der für die Einstellung gefordert war.
Anderes Bundesland, und auch andere Situation, da ich an die Schulform meines Examens wollte, aber ich durfte nicht in den Seiteneinstieg, weil ich eben ein Staatsexamen hatte.
Die Maßnahme des Quereinstiegs ist dafür da, Menschen in die Schulen zu bekommen, die sonst nicht in die Schulen kommen, nicht um denjenigen das Referendariat als solches zu ersparen und denen mehr Geld zu gönnen.