ich weiß. Genau deswegen schreibe ich das.
Man kann nicht alles haben, im Leben. Und wer mit der Kündigung droht, weil er schließlich als Seiteneinsteiger mit Doktor glaubt, dass es zieht, (sorry, ich lese hier mit einem bestimmten Ohr), darf gerne kündigen und als Ortslehrkraft arbeiten.
Denn: man bekommt die Freigabe nicht, weil man gebraucht wird. Die Drohung der Kündigung (und das Bedürfnis nach eigener beruflichen Entwicklung in aller Ehre, aber vielleicht erstmal ein paar mehr Jahre arbeiten ist auch okay (TE konnte Ende 2014 doch nicht in den Seiteneinstieg, fragte Ende 2015 nach Gehältern an IB-Schulen, was dafür spricht, dass er noch keinen Fuss im staatlichen Schuldienst / Ref hatte (wie auch immer der Seiteneinstieg in BaWü aussieht), da würde ich als Schulleitung nicht unbedingt jemanden direkt nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ziehen lassen, in den ich Kraft und Zeit für die Ausbildung investiert habe (ich gehe vom NRW-System aus, wo die Schule nicht nur die Betreuung gewährleistet, sondern auch die Abminderungsstunden für den Besuch vom Seminar "zahlt", also nicht ersetzt bekommt).
Wie gesagt: man kann nicht alles sofort haben.