Ja, das meine ich doch nicht. Maylin sprach von "ein paar Wochen später" die Zeugnisse ausstellen.
Wenn wir in NRW die Zeugnisse zb am 20. Juli ausstellen, dann kann die Landesregierung vielleicht die Unis dazu zwingen die Bewerbungsfrist bis zum 30. Juli zu verlängern. Aber die bayrischen und sächsischen Unis werden weiterhin den 30. Juni bzw. 15. Juli haben. und warum sollten sich die sächsischen Unis so einen Stress in August machen, nur weil NRW das Ganze nach hinten verschiebt.
Ohne von den mittlerweile sehr üblichen zentralen Verfahren bei Hochschulstart. Das wäre nicht mehr möglich...
(nicht, dass ich es an sich schlimm fände, aber manchmal ist ein Dominostein eben mehr als ein kleines Steinchen. Ich fände eine Lösung ohne schriftliche Prüfungen wesentlich einfacher. und vielleicht für die Hessener eine Möglichkeit, sich ein neues Zeugnis ausstellen zu lassen, falls die schriftlichen Prüfungen den Schnitt nach unten ziehen, keine Ahnung, irgendwas Kreatives. Ich _verstehe_ den Einwand der Vergleichbarkeit der Abiturschnitte zwischen den Jahrgängen, aber seien wir mal ehrlich: sie sind schon jetzt zwischen den Bundesländern nicht gerecht vergleichbar, zwischen den Jahrgängen noch weniger)
Beiträge von chilipaprika
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Es ist glaube ich viel einfacher, das Ref an der Gesamtschule zu machen und dann ans Gym zu gehen (wo es zur Zeit eh keine Stellen gibt), als umgekehrt, da zur Zeit auf allen Gesamtschulausschreibungen steht, dass "Gesamtschulerfahrung vorausgesetzt / erwünscht" ist.
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Bei uns sind es geschätzt eine Handvoll verpflichtende Abweichungsprüfungen. Der Rest sind Bestehens- (wenige) und freiwillige. Ich schätze zwar, dass es dises Jahr weniger sein werden (die Kids sind froh, wenn es endlich vorbei ist), aber trotzdem noch genug.
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Dass du jederzeit wechseln kannst, bedeutet nicht, dass du ALLES identisch machst, sondern dass die Leistungen gleichwertig sind und du sie also zumindest nicht nachmachen musst.
Beispiel: Analysis 1 LA Gym hat 5 ECTS, Analysis 1 BSc auch 5 ECTS. -> Die Punkte werden absolut anerkannt. Weil du vermutlich genau dieselbe Prüfung abgelegt hast und das Niveau identisch ist.
Womöglich wirst du aber (Achtung, ich komme nicht aus dem Bereich, es sind nur Beispiele!) nur Analysis 1 und 2 im LA machen, während der BSc Anlysis 1, 2 und 3 hat. Dafür hast du zb ein Modul Fachdidaktik. Diese Module (Ana 3 oder Fachdidaktik) gingen also bei einem Wechsel verloren.Realschullehrämtler belegen höchstwahrscheinlich auch Analysis 1 und 2, sitzen womöglich auch in Analysis 1 mitdrin, schreiben aber eine andere Prüfung (womöglich einfacher, womöglich ohne komplexere Inhalte, aber kombiniert mit schulrelevanten Elementen, die in einer anderen Übung vermittelt wurden, usw..), oder wurden nach der ersten Hälfte des Semesters getrennt. Der Kurs heißt also gleich (Analysis 1), hat womöglich genauso viele ECTS-Punkte (5), kann aber nicht in beide Richtungen anerkannt werden. Analysis 2 wird zb komplett getrennt abgehalten...
Chili
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Das hat wiederum zuviele Konsequenzen. Und dann müssten sich ALLE Bundesländer bereit erklären, dass dies kein Nachteil für die Bewerbung an Unis hat. und zwar an jeder Uni in Deutschland.
Und den Zugang zu Ausbildungen zum 1. August (falls die "paar Wochen" später bis in den August hinein ragen würden).
Da ist es einfacher, es auf die Lehrkräfte abzuwälzen.
und bei aller Liebe, ich (selbst betroffen) werde zwar in diesem viel zu engen Korridor lieber verrückt, als dass man mich verpflichtet, bis Mitte Juli noch Prüfungen (die Abweichungsprüfungen, in denen ich auch jedes Jahr sitze) abzuhalten. Davon abgesehen verlangt die Durchführung dieser Prüfungen sehr viel mehr Manpower als nur die Fachlehrer*innen, die Kolleg*innen wollen auch nicht noch über den 27. Juni hinaus in den Schulen weilen... -
Muss die Abiturklausur vom Kurslehrer korrigiert werden? Vermutlich nicht, der könnte ja auch von Aliens entführt werden.
Müssen alle Klausuren eines Kurses von gleichen Lehrer korrigiert werden? Vermutlich nicht, die Aliens könnten ja zuschlagen, nachdem der halbe Stapel korrigiert ist.
Ernstgemeinte Frage: Kennt jemand eine belastbare Rechtsgrundlage (NRW) für oder gegen Nicht-Kurslehrer-Korrekturen?
https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p22
APO-GOst, § 34 ->
"§ 34
Beurteilung der schriftlichen Arbeiten
(1) Die schriftliche Prüfungsarbeit wird von der zuständigen Fachlehrkraft in einem vorgegebenen kriteriengeleiteten Beurteilungsverfahren [..] korrigiert"
Es muss die jeweilige Fachlehrkraft sein.
Aus irgendeiner Verfügung oder so weiß ich, dass seit 1-2 Jahren die Stappel eben nicht mehr auf verschiedene Zweitkorrektor*innen verteilt werden dürfen.
Wenn die Aliens kommen, dann wird wohl der ZAA über eine Lösung debattieren müssen (falls die Aliens überhaupt die schon ermittelteten Noten gelassen haben) -
Allerdings bereitet es mir etwas Sorge „nur mit FHR“ an einer Uni gymnasiales Lehramt zu studieren, da ich ja keine Erfahrungen über den Stoff der Oberstufe habe.
Hallo!
Der SToff der Oberstufe wird aber beim Studium vorausgesetzt, egal ob du auf Gym oder Realschule studierst. Wenn du bereit bist fürs Studium, dann ist der Stoff der Oberstufe (hast du Angst / Respekt vorm Schulstoff später beim Unterrichten oder jetzt im Studium?) ein Kinderspiel. Ich hatte einen guten Teil meiner Fächer nicht in der Oberstufe, das klappt auch
(Allerdings rede ich vom geistes-/sozialwissenschaftlichen Bereich!)Informatik / Wirtschaft klingt doch nach einer netten Kombi für BK / Berufsschule.
Was ist mit Realschullehramt? (Selbe Kombi ist sicher auch gut, wobei ich nicht weiß, ob die Kombi zulässig ist. Die Delta-Prüfung klingt nach BaWü, das müsstest du recherchieren.)
Aber recherchiere Berufsschullehramt / Berufskolleg. Vielleicht lässt sich doch das Praktikum aus deiner Ausbildung bzw. aktuellen Berufstätigkeit ableiten? -
Natürlich wird "man" in die unterste Erfahrungsstufe eingestuft, oder für wen sollte denn die unterste Erfahrungsstufe sein?
Fürs Ref ist es irrelevant, weil es keinen Unterschied ausmacht.
Für die feste Stelle:
NRW ist / war bisher relativ kulant, was die Anerkennung von früheren, förderlichen Zeiten angeht. Angerechnet wird aber in der Regel nur ab einer halben Stelle. Oder es wird zusammengefasst: 2 Jahre HiWi -> 6 Monate. Das erfährst du ja, wenn es soweit ist (und bis dahin kann sich eine Menge geändert haben.) -
ich habe kaum noch UNterricht, weil ich fast nur Abschlussklassen habe. Darf ich meine Tage aufsparen?

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Ach komm, 2-3 Klausuren am Tag... Klappt problemlos. oder hast du etwas nach deinem normalen Arbeitstag, zwischen den ganzen Konferenzen und Elternsprechtagen, die dann auf uns einprallen werden, keine Zeit? Klappt doch locker

(Bei uns steht noch kein Plan und ich bin zum Glück in der ersten Klausurwoche geblieben, kann mich also nicht beschweren. (zumindest nicht mehr als alle, die von dieser Verschiebung betroffen sind) )
Wir schaffen das, Tschaka! -
Die Korrekturfristen werden dann hausintern geregelt („wälze den Mist immer nach unten ab“ ist gerade das Motto). Sie haben sich normalerweise an die externen Korrekturfristen orientiert, es wäre ja peinlich, wenn man jetzt schwarz auf weiß schreiben würde, wie wenig Zeit man jetzt doch hat...
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oh danke! (hihi, ich bin 2009 in NRW angekommen :-D)
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Ich glaube nicht, dass es die Verkürzung aufgrund der Note in NRW jemals gab.
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in NRW auch nicht. Da ist die Schulform irrelevant. Einmal endgültig raus: für Vertretungsstellen raus.
Als Nicht-Erfüller (noch vor dem 2. Staatsexamen oder so) kann man als Vertretungslehrer in NRW auch arbeiten. aber halt nicht, wenn man endgültig durchgefallen ist. (Achtung: das "endgültig" ist durchaus manchmal relevant) -
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Endlich Infos zum Abi in NRW. Natürlich primär fürs Gymnasium.
Wie? Es gibt etwas Anderes als Gymnasien?

*Sarkasmusaus*
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ich glaube, ganz Frankreich ist ein gesundheitliches Armutszeugnis...
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Stimmt, die Strategie hatte ich nicht im Blick, ich habe nur an die Sek1 gedacht (und ja, auch da gibt es manchmal gute Gründe für Erfolgserlebnisse. Zugegeben, außerhalb des 1. Lernjahres bin ich eher der Typ für "zum Halbjahr die schlechtere Note".)
Ich bin ja nicht unbedingt ein Fan von Sitzenbleiben oder Abschulen, aber gerechter wird es nicht durch das Aussetzen von Regelungen. Ich hoffe, diese Notsituation verschärft nicht noch mehr die Ungleichheiten (und doch, ich weiß, dass sie es tut
) -
Also: Ein Defizit im ersten Halbjahr gilt auch als Warnung. Wie kommt es, dass ihr innerhalb von 6 Wochen Unterricht im 2. Halbjahr schon jetzt wisst, es wäre ein Defizit gewesen/geworden, aber noch nicht im ersten Halbjahr? Hattet ihr schon die erste Arbeit des Halbjahres geschrieben?
Bei mir sind "zum Glück" (in der Hinsicht) alle vom ersten Halbjahr gewarnt, aber ich befürchte, aus der Notsituation heraus werden einige SuS der 8. Klasse eine Versetzung in die nächste Klasse bekommen, die dadurch ganz große Probleme haben. (Nach der 8. Klasse ist ein Schulartwechsel ausgeschlossen und dadurch der Erwerb eines guten Abschlusses auf der Kippe
) -
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…irus/index.html
Erster Reiter mit ,Abschlüsse‘
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