Beiträge von chilipaprika

    Ich glaube, wir sprechen unterschiedliche Sprachen: ich habe GENAU dasselbe gemeint.
    Wo sie geschrieben hat, dass die Abrechnung erst vor ein paar Tagen kam, weiß ich nicht.

    Ende April: Schätzung, die echt nah am Lohn ist.
    Ende Mai: Lohn plus das, was in April fehlt / minus das, was in April zuviel war.

    außer ich sag erstmal nein.

    Ehrlich gesagt überrascht es mich am meisten von dir. Du schickst doch deine Kinder zur Zeit nicht in die Schule, weil du den Eltern der Mitschüler:innen (zurecht!!) nicht vertraust / unterstellst, dass sie möglicherweise sagen, getestet zu haben, ohne es gemacht zu haben.
    Aber jetzt hast du kein Problem, dass du irgendwo in Kontakt mit Menschen bist, die offiziell als "getestet" (negativ) gelten, aber deren Test basiert auf ein "irgendein Vorgesetzter hat es abgestempelt" ?
    Ich muss jetzt genauso wie Kalle sagen: ich werde dabei nur bestätigt, warum mir dieses "alle Getesteten sind sicher" nicht vertraue. (sowieso nicht, man weiß, dass es eine Momentaufnahme ist und jetzt sind die Testergebnisse zum Teil 48 Stunden Zugang zu einiges...)

    Seph : Für mich persönlich wiegt das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als das gesamtgesesellschaftliche Bedürfnis auf "Verhinderung der Ausbreitung übertragbarer Erkrankungen".

    Ja, für mich auch.
    Zumindest in der Definition "Erschieß Herrn Müller, er ist Corona-positiv und könnte die Krankheit übertragen".

    Aber in der Definition "gesicherte Impfung" vs "Pandemie und weitere Mutationen"... mmm... lass mich überlegen. Nee, brauche ich nicht.

    und ja, ich weiß, dass es rechtlich leider nicht so einfach ist, wie ich es mir vorstelle. Aber Es gibt da auch was mit Abwägung der Folgen...

    Du bekommst in Mai das, was du in Mai verdient hast plus/minus die Differenz zur Einmalzahlung für April. Normalerweise (ich spreche jetzt für mein Bundesland, es ist immer nett, es anzugeben) ist es recht nah am offiziellen Betrag.
    Wenn du durch deine eigenen Berechnungen das Gefühl hast, dass du viel zu viel bekommen hast, dann, ja, geb nicht sofort alles aus. Mit dem Lohn von Mai bekommst du eh eine Abrechnung, wo alles drauf steht (haha. Nein, es ist nicht sooo einfach zu verstehen aber in der Regel kann man die zwei Monate doch gut auseinander halten)

    das bedeutet aber, dass deine Tochter zwischen (angenommen) 8 und 15 Uhr maximal 45 anrechenbare Minuten Pausenzeit ist und es verstößt gegen den §11 Jugendarbeitsschutzgesetz.
    Ich schließe zwar nicht aus, dass mein Verständnis und die Auslegung meiner Schule (die es glaube ich auf "Klagen/Forderungen" der Oberstufe vor ein paar Jahren einrichten musste) UND mein Verständnis vom §11 falsch sind, gehe aber vorsichtig davon aus, dass die Schule deiner Tochter nach dem Prinzip "wo kein Kläger..." (und vermutlich aus eigener Unwissenheit) handelt.
    Und Achtung, ich rede von allgemeinbildenden Schulen mit Jugendlichen!

    Wie wir schon festgestellt haben: NRW ist einfach seeeehr schülerfreundlich (in dem Fall finde ich es aber gut. Viele SuS haben mehrmals die Woche 10 Stunden im Stundenplan mit nur einer Freistunde (also 9 Stunden Unterricht). Da fände ich es wirklich doof, wenn sie keine Mittagspause haben. In der EF sind einige nicht mal 16 und selbst mit 18 finde ICH, dass 8 Uhr-16Uhr30 eine reale Pause verdient. Also nicht 3 mal 15 Minuten und die 5 Minuten-Pause der Doppelstunden.

    Im Runderlass vom 5.5. 2015 Mai (dasselbe mit der Rhythmisierung der 5-Tage-Woche, Klassenarbeiten und co findet sich folgendes. Es bezieht sich alles auf allgemeinbildende Schulen. Wie schon mehrmals geschrieben: ich habe gar keine Ahnung, wie es an BKs ist...

    Zitat

    Dauer der Mittagspause
    In der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert die Mittags-pause zwischen dem Vormittagsunterricht und dem Nachmit-tagsunterricht 60 Minuten und schließt sich an die Unterrichtszeit am Vormittag an. Unterschreitungen von höchstens 15 Minuten und geringfügige Überschreitungen sind aus organisatorischen Gründen mit Zustimmung der Schulkonferenz zulässig. Pausenzeiten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II orientieren sich an § 11 Absätze 1 und 2 Jugendarbeitsschutz-gesetz (JArbSchG).

    Im Jugendarbeitsschutzgesetz, §11:

    Zitat

    (1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1.30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
    2.60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
    Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
    (2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
    (3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird.
    (4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbau unter Tage.

    (ich könnte mir vorstellen, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz allerdings auch am BK gilt, zumindest für die Jahrgänge, die noch Jugendliche haben)

    Also Erinnerungsfehler: es ging nicht um die 30 Minuten am Stück, Sorry, sondern um die 60 Minuten. und die bekommt man nur, wenn man in der Mittagspause mehr als 25/30 Minuten hat.

    was?! Eine Schulleitung darf einen negativen Test bescheinigen? Auf welcher Grundlage denn? Sind die bescheinigten Tests nicht ausschliesslich welche, wo jemand mit medizinischem Hintergrund etwas in meine Nase-/ Rachen reinschiebt und selbst einschätzt, dass er es richtig ausführt? Das kann doch der Schulleiter nicht einfach so vom Zugucken einschätzen...

    Wenn es in den Vorschriften keine Reglung für berufsbildende Schulen gibt, ist nach meinen bescheidenen rechtlichen Kenntnissen die Regelung für allgemeinbildende Schulen nicht verpflichtend.

    Das verstehe ich nicht. Warum sollte die Tatsache, dass es an berufsbildenden Schulen nicht gilt, bedeuten, dass es an allgemeinbildenden Schulen nicht verpflichtend ist?
    Ich habe keine Klage angedacht oder gar versucht, wüsste aber nicht, warum sich Oberstufenkoordinator*innen (in Zusammenarbeit mit dem Stundenplan-Team) eine enorme Zusatzarbeit aufbürden würden, wenn es eine Kann-Regelung wäre. Weil dann könnte man eben sagen "tja, der Stundenplan sah es nicht vor, leider eine Ausnahme..." und glaub mir, diese Regelung erschwert _WIRKLICH_ die Stundenplangestaltung.

    ja, tatsächlich, dann ist es wieder so ein kulturelles Ding. (Obwohl ich wirklich nicht glaube, dass es auf der lokalen Ebene irgendeine Rolle spielt.)

    Aber alleine für mein Bundesland einen Elternverein und eine Landeselternschaft, ... irgendwie spielen die wohl eine Rolle, sind aber vermutlich kaum mit den Schulen vor Ort verknüpft...

    SELBST, wenn eine Schule Bedarf an Erdkunde hat (passiert durchaus regelmäßig): es gibt wesentlich mehr EK-Vertretungslehrer:innen als Physiker:innen und Informatiker:innen insgesamt... und Erdkunde kann in der Sek1 auch fachfremd unterrichtet werden.

    Das Drittfach in NRW muss nicht nur ein Fach der Uni sein, sondern auch mit der offiziellen Ordnung "Erweiterungsfach" studierbar sein. Köln wäre zb damit raus, Bonn ist nichts zu finden, Bochum geht. Duisburg-Essen ist locker, was das Drittfach angeht, hat aber kein EK.

    Rein theoretisch, wenn es dir nur danach ginge, könntest du Physik zum Drittfach machen, Informatik/Erdkunde studieren (wo auch immer es geht) und Physik als Drittfach in Köln. Ein bisschen umständlich dafür, dass du nie Erdkunde unterrichten wirst. Außer du hast eine Klassenleitung und man gibt dir aus Mitleid die zwei Stunden Erdkunde, damit du die Klasse besser kennenlernst.

    Mit Physik und Informatik wird dir auch nicht langweilig. Mit Informatik kannst du ja auch MINT und Ähnliches unterrichten, mit beiden Fächern kannst du dir die Schule später aussuchen und also auch versuchen, deinen "Handabdruck" zu hinterlassen, Jugend forscht-Projekte zu leiten, eine Programmier-AG, Gelder für Informatik-Projekte machen...

    und wenn der Teil "Gesellschaft", "internationaler Austausch mit globaler Welt/globalem Süden" interessiert (als Beispiel, weil es mir einfällt und ein bisschen zu Erdkunde passt): jedes Projekt solcher Art wäre happy, einen Naturwissenschaftler dazuzugewinnen. Bei uns in der Nähe hat zum Beispiel ein Chemielehrer jahrelang eine Chemie-AG gehabt, mit der er Projekte in Ostafrika durchgeführt hat, den Schulen vor Ort gezeigt, was man mit wenigen Mitteln machen kann. Aus Vernetzungstreffen zu Schulaustauschen mit dem Globalen Süden weiß ich, dass Naturwissenschaftler:innen und Techniker:innen richtig geniale Sachen auf die Beine stellen können, die (und das sage ich als reine Geistes- und Sozialwissenschaftlerin) wir Sprachler:innen nie schaffen könnten: eben ein Projekt zb wo Kinder aus Südafrika und Deutschland zusammen programmieren, Computerroboter zusammen entwickeln, usw...

    Mut zum eigenen Profil ohne das Drittfach!
    (und ich bin im Forum immer diejenige, die seit 10 Jahren reflexhaft zum Drittfach ermutigt, eine tolle Sache, aber bei deiner Fächerkombi Verschwendung und Frustration vorprogrammiert. Finde deine Nische woanders!)

    Hallo!
    Ich las mal wieder ein bisschen bildungspolitische Aktualität von der anderen Rheinseite und mir kam plötzlich eine Frage auf:

    Gibt es Schulen bzw. irgendwo "konkurrierende" Elternverbände?
    Ich kenne in Frankreich nur die "Elternsprecherwahl" mit Listen (ehrlich gesagt fallen mir nur zwei ein, es kann sein, dass es Schulen mit "Unabhängigen" gibt). Mir ist gerade aufgefallen, dass ich es glaube ich in Deutschland nie so wahrgenommen habe, sondern dass 1) alle den Kopf senken, wenn irgendwelche Vertreter*innen gewählt werden sollen (keine Angst, ist in Frankreich auch so), 2) die aktiven Eltern zwar vielleicht aus unterschiedlichen Richtungen kommen, aber im Prinzip als Masse wahrgenommen werden...
    Da ich allerdings selbst kein Elternteil bin und auch wenig mit Elternvertreter:innen zu tun hatte (ich war nie Klassenleitung, die Eltern in den Fachkonferenzen waren immer "zufällig" und in NRW sind die Eltern sonst "nur" in der Schulkonferenz und so aktiv), habe ich mich gerade gefragt, ob es an meiner Wahrnehmung / Schule liegt?
    Interessanterweise könnte es zu dem passen, dass es in Frankreich ebenfalls immer mindestens zwei Gewerkschaften in jeder Branche / jedem Betrieb gibt (also ein ganz kleines bisschen wie bei Lehrer:innen PhV und GEW, nur halt als richtige Gewerkschaften), wo es in Deutschland eben nur eine:n Ansprechpartner:in gibt (ich erinnere mich "damals" um die ganzen "Probleme" mit der GDL und so...)

    Wie ist es bei euch? "bekriegen" sich irgendwelche Elterngruppen? (also auf friedlicher / politischer Art und Weise?)

    also die Bezirksregierung hatte bei uns den Nachschreibetermin ausdrücklich mitinkludiert (in einer dieser "mündlichen Mitteilungen" an die Oberstufenkoordinator:innen, die gelten aber schriftlich nicht festgehalten werden.)
    Also unser Oberstufenkoordinator war wirklich eindeutig sehr sehr genervt von der Anweisung.
    Ob es seitdem eine Änderung gegeben hat, die nicht mehr berücksichtigt wurde, weiß ich nicht, ich glaube, wir hatten tatsächlich schon das Thema dieser komischen Form der Kommunikation "Mitteilung auf einer DB bei der BR"

    Waaas?! Das ist aber ein "Service" für die SuS! Aber doch auch ein irrsinniger "Hin- und Hergetausche", oder? Sowas habe ich noch nie gehört, muss ich sagen. Ich kenne es von allen Schulen (und damit meine nicht nur BBS) so, dass Klassenarbeiten bzw. Klausuren in den Unterrichtsstunden geschrieben werden, wo das jeweilige Fach unterrichtet wird (das war zu meiner eigenen Schulzeit auch schon so). Und wenn das in der 8. Stunde - oder noch später - ist, ist das halt so.

    Weil es immer wieder ein bisschen Spass macht, zu zeigen, wie der Irrsinn in NRW nie kleiner wird:
    in NRW ist es verboten, nachmittags eine Klassenarbeit oder eine Klausur zu schreiben.
    Jaja, auch Klausuren.
    Also auch den 18jährigen Abiturient*innen ist es nicht zuzumuten, um 15 Uhr eine Klausur zu schreiben.

    Also: die Stundenplaner:innen müssen dafür sorgen, dass jeder Kurs, der mindestens eine:n Klausurschreiber:in hat, mindestens einmal vormittags liegt.

    und im 2. Halbjahr mit den vielen Feiertagen gibt es Gekloppe, wenn es um die Klassenarbeitstermine geht, weil einige Fächer nur 2 Termine nach Ostern haben zb...
    Und die Oberstufenkoordination hat für den zentralen Klausurenplan auch einen Mörderspaß...

    (Ob die Regelung für BK oder Teilzeit-BBSklassen gilt, weiß ich nicht. Ich hoffe nicht, aber ich hätte nie gedacht, dass diese Regelung je auf die Oberstufe ausgeweitet werden könnte (sogar für die zentral gelegt Nachschreibeklausur...), also wer weiß...

    Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass ich hier in Ba-Wü erst nach 1 Woche eine Krankmeldung abgeben müsste.

    Ein Großteil des Beamtenrechts ist Landesrecht, es wäre also durchaus hilfreich, kein falsches Bundesland im Profil einzutragen oder in der Frage das Bundesland zu nennen.
    Ich habe letztens im Forum herausgelesen, dass ausgerechnet der Zeitpunkt des Krankenscheins in BaWü anders als in NRW ist.

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