Beiträge von chilipaprika

    Hallo!

    (irgendwie fühle ich mich im Bereich "off-topic" nicht wohl. Es hat zwar nicht direkt mit dem Lehramt zu tun, aber eben mit dem Bildungssystem und den Auseinandersetzungen damit. Wenn es gar nicht passt, dann einfach verschieben :( )

    Für eine Zeitschriftausgabe zum Thema "Bildung und Religion" bin ich auf der Suche nach möglichen Autoren und meine Suchen verlaufen zur Zeit ziemlich fruchtlos. Angeschriebene Personen konnten aufgrund von Zeitmangel nicht zusagen, konnten mir aber keine Namen nennen. Ich habe selbst dazu eine Abschlussgemacht und weiß, dass ich mir ziemlich selbst erarbeiten musste, bzw. mit meinem Menschenverstand kombinieren.
    Fallen euch vielleicht Namen ein? Irgendwas, wo ich ansetzen kann? Von Namensseiten zu Namensseiten finde ich vielleicht was.

    Frerk (Violettbuch Kirchenfinanzen) habe ich schon angeschrieben
    Konkordatslehrstühle sind auch schon "abgedeckt".

    Ich bin zur Zeit also vornehmlich auf der Suche nach (1) jemandem, der die Verzahnung vom Bildungssystem mit der Kirche aus historischer Sicht beleuchtet, (2) jemandem, der etwas zu den unterschiedlichen Schulgesetzen (Erziehung nach den christlichen Werten, Ehrfurcht vor Gott...) sagen kann, (3) jemandem, der etwas zur Darstellung von ReligionEN in Schulbüchern weiß (das Georg Eckert Institut habe ich auch angeschrieben, noch keine Antwort, aber in deren Projekten steht ja nichts wirklich dabei) und, oh Wunder (4) vielleicht auch jemandem, der sich mit der Besonderheit der Konfessionsschulen in staatlicher Trägerschaft (NRW, auch Teile von NDS) beschäftigt hat.

    Gibt es unter euch vielleicht Menschen, die im Studium, im Interessengebiet oder sonst so auf solche Themengebiete (Erziehungswissenschaft, Geschichte, vielleicht offene Theologen?) gestossen sind und auf Anhieb wissen "Ach, der und die! Sie hatten doch da was geforscht und publiziert!"

    Über jede Hilfe dankbar,
    Chili

    Ah ja. Jetzt musst du nur noch erklären, wie die Verärgerung der Eltern über Unterrichtsausfall dazu führt soll, dass sie sich bei der Politik für uns verwenden, anstatt gegen uns. Auf die Erklärung bin ich sehr gespannt.
    .

    ich hab oben geschrieben "anderer Kulturkreis".

    Klar waren meine Eltern genervt. Aber 1) hat mein Vater selbst gestreikt (nicht als Lehrer, aber es war ja ein Generalstreik), 2) sie wissen, dass die Leute es doch nicht aus Spass machen. 6 Wochen Streik sind ca. 10 Wochen Lohn weniger. Feder das mal ab, 1 Monat vor Weihnachten. Menschen streiken nicht, weil sie gerne an die frische Luft gehen. Sie streiken, weil sie für ihre Rechte kämpfen.
    und in Frankreich rotieren die Bildungsminister schneller als alle anderen Minister :D Soviel zum Druck vom Volk (da widerum finde ich es oft zu übertrieben, die Politiker können zum Teil nicht arbeiten, weil sie dann ausgetauscht werden).

    Aber: nur weil wir im öffentlichen Dienst keine messbare Wirtschaftskraft haben, müssen wir uns alles gefallen lassen?

    Chili

    tja, in Frankreich sind die Zentralabiturklausuren in November/Dezember schon unter Verschluss (und dort ist das Abitur wirklich zentral, mit Fremdkorrektur und so...). Als im Winter 95 der Generalstreik auch die Schulen erreichte und die Schüler in einigen Fächern 5-6 Wochen keinen Unterricht erhielten, wurde es doch sehr aktiv, da oben...

    Meine Lehrer hatten übrigens auch einschlechtes Gewissen (zum Teil hat der Abijahrgang Seitenangaben und Kopien bekomnen), haben uns aber erklärt, dass sie für ihre Rechte streiken.
    Wir Schüler sind übrigens größtenteils trotzdem in der Schule gewesen und haben die Lehrer unterstützt (die auch in der Schule waren, wenn sie nicht auf Demos waren)

    es geht also. aber nur in anderen Kultur'kreisen'

    chili

    kann man als Aufstocker Werbungskosten geltend machen? weil dann könnte es einige Alleinstehende betreffen, die pendeln müssen. Als ich ALG 1 bekommen habe, habe ich zwar gekürzt bekomnen, weil ich einen Nebenjob hatte, aber gleichzeitig richtig viel Freibetrag aufgrund von Pendeln bekomnen.

    chili

    Darf ich mal ganz dumm nachfragen, was da netto bei rauskommt, also wovon genau Du die 200 € noch zahlen musst?

    Ich bin in NDS, aber es wird wohl sehr ähnlich sein.
    Anwärterbetrag Gym : Brutto: 1195 und gequetschte
    Auszahlungsbetrag Netto (LSK 1, ledig, blabla): 1139.
    GKV: 205 Euro.

    Also ein "bisschen" weniger als eine halbe Stelle im ÖD...

    Erfahrungsstufen gelten nicht bei der Anwärterbesoldung..

    Chili

    Wenn du (ausschließlich) eine Staatsbürgerschaft hast, die keine EU-Staatsbürgerschaft hast.
    Da es in NRW keinen Amtsarztbesuch vorher gibt, müsste es der einzige Grund.

    und nein, du wirst wohl die 200 Euro bezahlen müssen :(
    Wenn du bis Mai ein bisschen Freizeit hast, empfehle ich Schichtarbeit oder irgendwas, wo du Geld zur Seite legen kannst. Schön ist es zwar nicht, mit den 200 Euro, aber wir sind echt nicht die einzigen. An meinem Seminar sind wir durchaus einige. Zur Reduzierung empfehle ich dann, "so nah" wie möglich an der Schule zu ziehen.

    Chili

    NRW unterscheidet nicht zwischen "mit 1. Staatsexamen" und "mit 2. Staatsexamen", zumindest nicht bei Gym.

    indy: Ich habe deine PN bekommen, sehe sie aber IM Forum nicht, kann also nicht da antworten.

    Aber: im Prinzip schließt sich der neue Vertrag an den alten an. Wenn du also damals schon in E 12 warst, Stufe 2, dann machst du dort weiter. Das Ref wird nämlich nur als 6 Monate Stufe 1 anerkannt.
    Da es sich aber um denselben Arbeitgeber handelt, darfst du nicht zurückgestuft werden. (WENN es sich um die selbe EG handelt!)

    Chili

    Doch, in NDS geht es. Es gab - hier oder im referendarforum - schon Threads von Leuten, die das machen wollen bzw. die drin stecken.

    Ich würde es nicht machen. Die Belastung ist nicht die Hälfte, es ist nicht geug Zeit und Möglichkeit, sich zu entwickeln und Fortschritte zu machen, kein Mensch wird real für dich Verständnis haben.
    Mach dein Ref jetzt in Vollzeit oder später. aber in Kenntnis davon, dass es eine VOLLzeitbeschäftigung sein wird, die kaum teilbar ist.

    Chili

    Liebe Sommerwiese,

    Ich habe ja nur die Informationen benutzt, die du genannt hattest.
    Normalerweise meldet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von der Krankenkasse ab, wenn ein Vertrag zu Ende ist (also: Abmeldedatum, das du im Forum geschrieben hast, lässt auf Ende eines Jobs schließen. Vereidigung lässt auf Beginn eines anderen Jobs schliessen).
    Dann schreibst du, dass dein Arbeitsvertrag bis zum 31. März war. Schreibst aber nirgendwo, dass er aufgehoben wurde. Es lässt sich also daraus schließen, dass du dem nachgehst. Dass der Arbeitsvertrag im Angestelltenverhältnis und die Verbeamtung sich auf diese selbe Stelle / auf den selben Arbeitnehmer beziehen, steht nirgendwo. Nebenjobs sind ja nicht verboten, sondern nur halt schwierig oder genehmigungspflichtig. Ich habe mich nur gewundert, wie beides ging.

    Aber schön, dass cawero geholfen hat. Da wir zeitgleich geschrieben haben, haben wir zwar ziemlich genau dasselbe geschrieben (entweder bist du noch gesetzlich versichert (über deinen Job oder freiwillig) oder eben durch deine Verbeamtung...)

    Chili

    dann verstehe ich die Aufregung nicht... wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung hattest, dann BIST du gesetzlich versichert...
    wenn dein Arbeitgeber dich irrtümlich abgemeldet hat, dann ist er doch schuld, er meldetdich nach und gut ist (schliesslich hast du in februar beiträge bezahlt)
    wie regelst du es denn aber, neben dem beamtenverhältnis einen Nebenjob zu haben, der vermutlich viel Zeit in Anspruch nimmt, wenn du 'soviel' verdienst. (ich weiß, kein direkt kausaler Zusammenhang, aber trotzdem häufig...)

    Chili

    Provokante Fragen zum Anregen des Denkprozesses:

    Du hattest einen Job bis zum 31. Januar, über den du krankenversichert warst.

    Du hast ab dem 16./18. Februar einen Job, über dem du dich krankenversichern kannst.

    und du machst dir keine Gedanken darüber, dass du ohne Job keine Krankenversicherung hast?

    Soweit mein Kenntnisstand: die GKV muss dich für eine Übergangszeit (6 Wochen) weiter versichern. Zu welchem Tarif weiß ich nicht, aber deine Mitgliedschaft ist nicht zum 31. Januar geendet. Da hat nur dein Arbeitgeber der GKV mitgeteilt, dass ER dich nicht mehr versichert.

    a) du warst arbeitslos gemeldet? -> lief darüber
    b) du warst in dem Zeitrahmen weder unter 25, noch verheiratet, noch in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis? Dann musst du dich selbst versichern. Basistarif der GKV. Für die 2 Wochen bis zum Anschluss zur PKV ca. 80-100 EUro.

    Chili

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