Beiträge von chilipaprika

    Hallo!

    Bin ich zu doof oder warum ist es denn offensichtlich, dass es ein Schüler sei?
    Also mir ist genau dasselbe passiert. Naja, nicht eine Mutter hat es gemerkt, sondern ich selbst. Einmal musste ich alle Arbeiten neu bekritzeln, weil ich sie noch nicht zurückgegeben hatte und einmal hatte ich die Arbeit schon zurückgegeben und ein Schüler kam mit dem Buch zu mir, dass seine Pluralbildung richtig war (und ich sie bei den wenigen SchülerInnen, die sie richtig hatte, als falsch angestrichen hatte).
    Passiert, ich habe mich entschuldigt und allen betroffenen SchülerInnen den Punkt nachgegeben.

    Oder bin ich sowohl zu doof, um den Schülerstil zu erkennen als auch selbst richtig zu korrigieren?

    Chili

    Ist es wirklich so, dass der Nachschreibtermin nicht wahrgenommen werden muss, oder ist es so, dass einige KollegInnen sie gefliessentlich ignorieren?
    Bei uns wurde vor ein paar Jahren dieser Nachschreibtermin eingeführt, unter anderem auch, um den SchülerInnen transparent zu zeigen: es gibt EINEN Termin, an einem Freitag Nachmittag (muss auch leicht weh tun), und nicht 2 Tage nach der tatsächlichen Klausur während anderer Unterrichtsstunden (Rattenschwanz vom Unterrichtsausfall).
    Allerdings gibt es auch bei uns immer wieder KollegInnen, die es "praktischer" finden, in einer Freistunde (von ihnen) nachschreiben zu lassen, weil sie nicht "so lange" warten wollen. Oft ist der Nachschreibetermin ja längst nach der Rückgabe der Klausur.
    Trotzdem finde ich es zb als Kollegin unangemessen, weil es nunmal ein System gibt, die SchülerInnen nicht noch mehr Unterricht verpassen sollen und es sonst zentrale Nachschreibetermine ad absurdum führt.

    und im System Schule, habe ich mittlerweile lernen müssen, gibt es kein "geht keinen anderen an, wie ich dies und das mache". :-/

    Nein, in NRW fängt der Anspruch erst nach mehr as 365 Tage Elternzeit an.
    (Also falls du nicht alleinerziehend bist, hast du keinen rechtlichen Anspruch).

    Allerdings stehen die Personalräte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie positiv entgegen, so dass es normalerweise klappt. Einzige Hürde: das Okay deiner Schulleitung. und dann solltest du nicht gerade 37 Kilometer weit weg von deiner Schule wohnen, es wird schwer zu begründen, warum die 2 Kilometer absolut unzumutbar ist..

    Nimm Kontakt zum Bezirkspersonalrat / Hauptpersonalrat, sie beraten dich, weil sie in der Regel die Schulen der Region gut kennen und abschätzen können, ob es guten Erfolg haben wird.

    chili

    Die Vermutung ist aber sicher richtig, da der Threadstarter vor ein paar Wochen Entwürfe zu einer anderen Methode (egal welches Thema) gesammelt hat... (auf einer anderen Platteforme).
    Zum Thema des jetzigen UBs hat er auch dort Ideen eingeholt und gesammt... 'Irgendwas im Themenbereich xy'

    Lieber Tim,

    in welcher Situation befindest du dich gerade? Vor dem Studium, im Studium, kurz vor dem Referendariat? Oder ist dir einfach nur langweilig und du stellst einfach so Fragen?
    Bitte pass auch auf beim Schreiben deiner Beiträge, dass das HTML-Code nicht hinter jedem Wort steht.

    Chili

    OT:

    Hm, also ich schreibe bei uns mit am Stundenplan und wir sind ein BK mit ca 110 Kollegen. Es wird schon immer Rücksicht auf die Wünsche der Kollegen genommen, denn dann ist die Zufriedenheit höher und die Ausfallquote geringer. Ich hab auch eine Kollegin, die ist single und korrigiert gerne nachts. Die hat frühestens zur 4. Stunde und dann halt auch mal die 10. dafür.


    Oh!
    Ich gehe mal Haribos kaufen und stelle den Versetzungsantrag!!
    :D

    Vor ein paar Jahren hat die damalige Schulleitung erklärt, dass von Wünschen zum Stundenplan abzusehen ist, wenn es sich nicht um zwingende Gründe handelt (damit meinte er eben Kinder oder Pflege). Schließlich würde ja jeder gerne zur 2. kommen und nach der 6. Schluss haben. Ab sofort seien alle Wünsche bei der Schulleitung abzugeben.
    Ich als Vollzeit-Korrekturlerin mit Pendeln (ich weiß, mein Privatvergnügen) habe es dann mit dem Zettelchen gelassen, den ich die Jahre davor abgegeben hatte. (Wunsch: mindestens einmal die Woche nicht zur 1. Stunde. Dieses (mindestens) eine Mal "Ausschlafen" rettet mich WIRKLICH. Nachmittagsunterricht auch bis zur 10. ist wiederum gar kein Problem, Freistunden machen mir nichts aus).

    In Gesprächen mit Kollegen weiß ich: es gibt tatsächlich Kollegen, die ihre 25 Stunden jeden Tag von der 3. zur 6. haben wollen (klappt logischerweise gar nicht), aber es gibt auch diejenigen, die grundsätzlich lieber zur 1. haben (weil sie eh mit schulpflichtigen Kids aufstehen), aber nachmittags gerne zu Hause oder so sind. und es gibt die Kollegen wie mich und deine Korrekturkollegin: Schlafbedürfnis, leicht verschiebener Biorhythmus, usw...

    In dem Halbjahr, wo ich im Übrigen kein einziges Mal "spät" hatte, bin ich jedes 2. Wochenende zusammengebrochen und war in den kleinen Ferien durchgehend krank (Grippe zu Ostern und Pfingsten, genial).
    Ich habe jetzt zur Zeit abwechselnd mittwochs und donnerstags spät. und drei Nachmittage Unterricht. auch mal zur 10. Stunde. Ergebnis: Ich mache an einem 4. Nachmittag freiwillig eine AG. WEIL es mir gut geht.
    Ich warte nur, dass der Schulleitung eine Korrelation des Glücks / der Zufriedenheit mit der Arbeitsleistung auffällt. (Im Übrigen wie bei uns zur Zeit im Gespräch bei der Verteilung der Fächer/ Stufen aufs Deputat)

    Ich kenne mich arbeitsrechtlich nicht aus, mir wurde aber kürzlich erzählt, dass ein Kollege geklagt hatte, weil er als Teilzeitlehrer Aufsichten machen musste. Der Planer war davon ausgegangen, dass dann die Hälfte der Aufsichten okay wären und die Begründung, dass der Klagende Recht bekam war eben die, dass man zu Konferenzen komplett da sein muss, also entsprechend an anderer Stelle etwas wegfallen muss, damit es halbwegs gerecht bleibt. Also nicht Vierzehnfünfundzwanzigstel Aufsichten, sondern gar keine. Vielleicht gilt sowas auch für pädagogische Tage?

    Hallo!

    Vorausgesetzt, mit "Aufsichten" meinst du tatsächlich die Pausen- und Hofaufsichten und nicht Klausuraufsichten:

    Ich (Vollzeit) hoffe sehr, dass du dich verhört hast oder dass es nur in deinem Bundesland so ist. Zumindest nicht in NRW. Sollte es so sein, bin ich zwei Tage später auf Teilzeit mit 24 von 25,5 Stunden. Das wäre sowieso schon viel schlauer. Hatte ich auch mal überlegt, da werden alle Vertretungsstunden bezahlt und nicht wie bei uns Vollzeitlern erst, wenn sich "genug" angesammelt haben (=nie, weil man besonders aufpasst).

    Unabhängig davon finde ich Vertretungsstunden am freien Tag unmöglich. Habt ihr kein Vertretungskonzept an eurer Schule? Tut euch mit allen Teilzeitkräften zusammen und überarbeitet es, falls nötig...

    chili

    Hallo!

    Hast du Fächer, die insbesondere am Nachmittag unterrichtet werden, die Wahlfächer sind bzw. auf Fachräume angewiesen sind (Sport, Informatik, usw...)

    Ich weiß nicht, wie die Reduzierung nach Empfehlung des Versorgungsamts funktioniert (warum hast du denn Gehaltseinbüsse, wenn es nicht freiwillig ist (gut, ich bin hier sicher sehr naiv. Im Fall von Krankheit bekommt man ja seine Bezüge weiter...) ), aber Reduzierung bedeutet nicht, dass es eine Vorgabe zur Verteilung der Stunden gibt. Das müsste sicher genauer / konkreter vorgegeben werden.

    Ohne den Hintergrund zu kennen und unter der Voraussetzung, dass du "nur" reduzierst, finde ich ehrlich gesagt die Unterrichtsverteilung vielleicht unglücklich (der Tag mit 1./2 - 7./8), es trifft fast immer jemanden im Kollegium. Es hängt auch von den Arbeitsbedingungen vor Ort.
    Ebenfalls weiß ich nicht, warum eine Reduzierung immer nachmittagsfrei bedeuten soll. Wenn es an deiner Schule regulären Nachmittagsunterricht gibt, muss er ja von jemandem gehalten werden...

    Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass du "nur" reduzierst und keine weiteren, medizinisch bedingten Vorgaben hast, ist es für einen Stundenplaner nunmal schwierig. Sicher gibt es in deinem Kollegium auch KollegInnen, die zur 1. nicht können (Kinder), nachmittags nicht können (Kinder), Nachmittagstermine haben (Mandatsträger), blockierte Tage (Abordnung, Fortbildung, ...) oder Stunden (Stillen?) haben und wenn bei dir nichts steht ausser deine Stundenzahl, ... Eine Reduzierung ist auch eine Erleichterung durch die Entschleunigung, richtigen Anspruch auf jeden Tag 1.-4. oder 5. am Stück wird es wohl kaum geben... :(

    Ich würde ein Gespräch mit dem Stundenplan-Team und dann Schulleitung suchen, versuchen, das Ganze zu klären (vielleicht haben sie eben nur an die Erleichterung durch Deputatsminderung gedacht?) und vermutlich ist es eher notwendig, dass du vom Versorgungsamt / Arzt konkretere Vorgaben bekommst, wenn es medizinisch angeraten ist.

    chili

    Oh nein, ich hab nur noch eine Woche :(
    und garantiert nicht die Hälfte davon geschafft, was ich machen wollte. Komischerweise habe ich eher die Punkte "entspannen", "Film xy gucken", "Z treffen und mit ihm Kaffee trinken" von der TO-DO-Liste abgearbeitet als "8a korrigieren", "Q1 Erwartungshorizont und Korrektur" ... ahaha...
    Ich wünsche dir ein paar schöne richtig freie Tage, bevor der Kopf doch wieder in der Schule landet...

    Chili

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