Also verbeamtet auf Probe bist du natürlich erst mit Beginn deines "Vertrags", also mit der Vereidigung und Handschlag.
In dem Fall, dass du vor Beginn dieser Tätigkeit keine Vertretungstätigkeit (NACH dem Ende des Refs), dauert deine Probezeit ganz genau 3 Jahre (außer du leistest dir einiges und es wird verlängert). Nach 3 Jahren bekommst du eine neue Urkunde und bist dann "lebenszeitverbeamtet".
Die Probezeit wird um die Zeit einer Vertretungstätigkeit verkürzt, unter gewissen Voraussetzungen (ich glaube, es muss die selbe Schulform sein, aber alle diese Daten werden dir von deiner Bezirksregierung rechtzeitig bekanntgegeben).
Ungefährer Zeitplan.
(Ich nehme einfach an) Beginn deiner Tätigkeit: 1. Februar 2017
Erste Revision: Gutachten deiner Schulleitung muss bis zum 1. Februar 2018 bei der Bezirksregierung vorliegen. (Pi mal Daum)
Zweite Revision: (falls keine Verkürzung): Gutachten deiner Schulleitung muss bis zum 1. Oktober 2019 bei der Bezirksregierung vorliegen.
Für jede Revision musst du 2 Stunden (1 pro Fach, eine Oberstufe, eine nicht-Oberstufe, bei der nächsten Revision möglichst tauschen, außer die Deputatsverteilung gibt das gar nicht her) vorzeigen, dafür jeweils einen Entwurf abgeben (mein Dezernent fordert Langentwürfe, es kann woanders anders sein - Selbstverständlich hat der Dezernent meine Entwürfe nicht gelesen, aber im Falle der Fälle müssen sie nunmal in der Schule vorliegen, er hatte scheinbar wenig zu tun und die Schulleitung dazu aufgefordert, einige zu schicken...)
In dem Gutachten werden aber nicht nur diese zwei Stunden bewertet sondern allgemein dein dienstliches Verhalten und so weiter in der Schule.
Was passiert, wenn dir der Kopf abfällt? Nun, du bist tot, die Verbeamtung sollte dir also keine Probleme mehr bereiten.
Wenn du eine gewisse Anzahl an Fehltagen sammelst (die auch mit den Gutachten an die Bezirksregierung als reine Sammelzahl weitergegeben werden), wird kurz überprüft (sind es 20 Fehltage im Jahr aufgrund von 10 Montagen und 8 Freitagen oder hattest du einen Autounfall und eine lange Wintergrippe?= und du wirst dann gegebenfalls zum Amtsarzt noch mal geschickt. Dieser überprüft genauso deine Situation. FALLS also etwas in dieser Zeit passiert, KÖNNTE es eventuell dazu führen, dass du womöglich nicht lebenszeitverbeamtet wirst.
Aber das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, wenn ich einige Fälle meiner Schule beobachte.
Viel Spass bei der neuen Schule!
Chili
(Bist du jetzt für deine zwei Fächer eingestellt worden oder nur mit einem Fach? Irgendwie bin ich da sehr neugierig)