Beiträge von chilipaprika

    nur die Hälfte maximal

    Wie hoch ist der Zuschuss?
    1. Zuschuss bei privater Kranken- und Pflegeversicherung Der Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist begrenzt auf die Höhe Ihres halbierten Beitrags im Basistarif. Im Jahr 2025 beträgt der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung daher 471,32 Euro monatlich. Sie können während des Leistungsbezugs in ihrem bisherigen Versicherungstarif versichert bleiben oder in den Basistarif wechseln, der von jedem privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden muss. Der Beitrag in diesem Basistarif wird für die Dauer des Bezugs von Bürgergeld halbiert und bis zu dieser Höhe als Zuschuss übernommen. Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sofern Sie in Ihrem bisherigen Versicherungstarif versichert bleiben möchten, wird Ihr individueller Beitrag als Vergleich herangezogen. Der günstigere Betrag – der für Sie geltende halbierte Beitrag des Basistarifes oder Ihr individueller Beitrag – kann als Zuschuss gezahlt werden. Bitte beachten Sie: Verbleiben Sie in Ihrem bisherigen Tarif und liegt Ihr Beitrag über dem halbierten Beitrag im Basistarif, müssen Sie den übersteigenden Beitragsanteil selbst tragen. Die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Beiträge weisen Sie bitte mit Ihrem aktuellen Beitragsbescheid nach. Die Höhe Ihres Beitrags im Basistarif lassen Sie sich bitte von Ihrem Krankenversicherungsunternehmen bescheinigen.



    Exakt, volle Stelle bei McDonalds, kündigung an Tag 1 der Probezeit --> läuft mit der GKV, aber dann halt ALG-Sperre wegen selbst gekündigt^^

    Achtung, ich bin da nicht so sicher.
    Meine Information (auf eine eigene Kündigung bezogen) ist, dass ich mindestens ein Jahr pflichtversichert sein muss, damit ich bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld dann) oder wieder Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze nicht sofort wieder in die PKV zurück muss.

    Prüfungsplan:
    In WebUntis können alle SuS IHRE Prüfungen sehen, alle Lehrkräfte können (logisch) ihre Prüfungen sehen und ein Symbol zeigt mir auch für jede meiner Lerngruppen, wann sie Prüfungen haben (damit ich die maximal zulässige Prüfungsanzahl einhalten kann).

    Noten:
    Bei mir an der Schule sind sie nie für die SuS sichtbar, wir nutzen Worddateien bzw. ein Notenprogramm, das auf iServ abgelegt ist (und es geht nur um die Zeugnisnoten bzw. Notenstand zu bestimmten Zeitpunkten.)
    Meine eigenen, einzelnen Noten (aber es ist meine Entscheidung) speichere ich in TeacherTool. Viele haben nur ihr Papierheft oder eine Exceltabelle (oder einen Würfel)

    Also können, müssen aber nicht? Das ist bei uns natürlich die Hauptfunktionalität von Schulnetz. Da werden alle Termine, inkl. Prüfungen eingetragen sowie auch die Noten, die für die Schüler*innen jederzeit sichtbar sind und die aus dem Schulnetz direkt für die Erstellung der Zeugnisse übernommen werden. Es wäre möglich, in jeder Stunde auch Kommentare zu einzelnen Schüler*innen zu erfassen aber faktisch haken wir nur Absenzen und Verspätungen ab.

    können, und meine Schule sagt "müssen" (für die Termine, nicht für die Noten. Das Modul haben wir getestet und nicht behalten).
    Das mit den einzelnen Kommentaren oder einzelnen Noten ist auch möglich, ist aber nur sichtbar, wenn ich es als (personalisierten/individuellen) Klassenbucheintrag mache.

    (zumal ich auch z.B. bei einer GKV lange Kündigungsklauseln gerne vermeiden würde, in der Hoffnung zum nächsten Schuljahr eine Planstelle zu ergattern, in der eine PKV deutlich angenehmer wäre). Falls jemand vlt. selbst Erfahrungen hiermit hatte, wäre ich froh drum. Mein Termin bei der Arge ist nämlich etwas hin.

    Tausend Dank! :)

    Wenn du eine Planstelle mit Verbeamtungsangebot hast, hast du keine Kündigungsfrist von der GKV, wenn du davor versicherungspflichtig versichert bist.

    Nun bin ich beim Reiter "Pflege- und Krankenversicherung" unsicher, was ich angeben muss. Bei der Frage "Wie sind sie momentan versichert?" wäre das Ankreuzen von "privat" soweit richtig, daraufhin kann ich jedoch nur eine Bezuschussung beantragen. Der Plan war aber eigentlich, die private Versicherung zum Mai "einzufrieren" und dann in die gesetzliche überzugehen.

    Guter Plan, geht aber nicht.

    Bei einer Vertretungsstelle würde das ja "automatisch" passieren, da ich dann sozialversicherungspflichtig wäre,

    Bei ALG2/Bürgergeld ist es aber eben anders:

    Zitat

    Was gilt bei Arbeitslosengeld II?

    Privatversicherte, die Arbeitslosengeld II erhalten, bleiben in der Privaten Krankenversicherung. Anders als bei Bezug von ALG I werden sie nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die zuständige Sozialbehörde zahlt ihnen einen Zuschuss zu ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.


    Lösung:
    Darauf setzen, dass du IRGENDWAS findest, muss ja nicht eine Schulstelle sein, wenn es erstmal nur um den Versicherungsstatus geht.

    Wirklich ganz ganz wichtig.
    Sich auf KEINEN einzelnen Ausschluss einlassen.
    Es ist und bleibt eine Versicherung, am Ende kann ja auch (überspitzt gesagt) der Psychiatrieaufenthalt an der Neurodermitis hängen (oder umgekehrt).
    und man weiß nie, wie das Leben so ist und was wieder aufploppt und so weiter.

    Ach man kann auch mit ÖK rein und später dann doch normal versichert werden? Dachte das ist unumkehrbar und nicht veränderbar?

    Das hängt von dem Grund des Risikozuschlags und ziemlich sicher ist es nicht immer so einfach wie bei ella7 (da müsstest du dir wirklich ganz sicher sein, dass es nie wieder vorkommt...)

    Ich habe zwei Kinder die aber gesetzlich versichert bleiben aber trotzdem reduziert sich dann der Beitrag oder?

    Da musst du dich in den Beihilferegelungen deines BL einlesen. Ich vermute: nein, aber es ist nur ein Gefühl vom Lesen im Forum (bin kinderlos und eh in NRW)

    dann such dir einen anderen Berater.
    Ich war bei einem "Fairsicherungsladen" und mein Antrag wurde anonym an mehrere Gesellschaften geschickt, alle haben einen 30% Zuschlag gewollt, wir haben am Ende die genommen, die mich am schnellsten aufnehmen konnte (vielleicht nicht DAS Kriterium schlechthin).

    Bei der PKV setzt sich der Preis aus:
    - allen Bausteinen, die DU willst (eine Mindestversorgung musst du buchen, aber dann kannst du sagen, was DIR wichtig ist (Einzelzimmer, Krankenhaustagegeld, Heildinger, Beihilfe-Ergänzungstarif, usw..)
    - deinem Eintrittsalter
    - deinem individuellen Risiko.

    Dein gesundes Ich und du erhaltet zwei unterschiedliche Vorschläge (für dieselben Leistungen). Der eine bezahlt 300 Euro, der andere 390 Euro (ganz so ist es nicht, weil die 30% sich nicht ganz auf die 300 bezieht, sondern auf fast alles, also 378 Euro.
    Dein früheres, ungesundes Ich hätte vor 3 Jahren 280 Euro bezahlt und würde jetzt 340 (und nicht 378 Euro) bezahlen, weil die Preisentwicklung nicht vom Alter, sondern eben vom Eintrittsalter und den entsprechenden Rücklagen abhängt.

    Ich bin vor 11 Jahren bei sehr knapp unter 300 Euro (Mitte 30, ÖK, Verbeamtung auf Probe, die ÖK galt damals nicht fürs Ref), ich bin jetzt bei knapp über 500 Euro. Es gab in den letzten 11 Jahren zwei krasse Erhöhungsschübe, zwischendurch nur wenig. Als ich mich versichern liess, erzählte mir eine Kollegin, dass ihr Tarif in den 10 Jahren davor gerade 20 Euro plus gemacht hatte.
    Es kann also sein, dass der dir aktuell genannte Preis für 20 Jahre stabil bleibt oder in 2 Jahren wieder schubsartig nach oben geht (an richtig stabil glaube ich nicht).

    Da du erst ins Ref gehst: Resultiert die ÖK von einer Krankheit, die in 2 Jahren nicht mehr im Abfragezeitraum wäre (einzelne Gesundheitsfragen sind zeitlich befristet). Dann würde sich das lohnen zu warten und erstmal die GKV zu nehmen.

    Bei TZ ist es so: in der GKV ist dein Beitrag prozentual also reduziert sich das, wenn du - aus welchen Gründen auch immer - reduzierst.
    In der PKV reduziert sich dein Beitrag nur, wenn dein Beihilfesatz steigt. Ich weiß nicht, wie es in Hessen ist, in NRW wäre es erst bei zwei mitversicherten Kindern (dann Beihilfesatz von 70%, also nur noch 30% (statt 50) PKV-Beitrag). und bei der Pensionierung auch.

    Genau, so meinte ich das.
    Weil du die 30%-Zuschläge nie wieder rausbekommst (manchmal schon, aber rechne nicht damit).
    Ich konnte bestimmte Sachen nicht versichern, alles in allem habe ich aber eine gute Versorgung. Am Telefon ist es eh egal, "privat" schlägt "gesetzlich versichert". Im Zweifel sind sie nicht happy, besondere Sachen nicht abrechnen zu können, wenn man noch mal darauf hinweist. Oder: man zahlt halt einzelne Sachen selbst.

    Mir scheint allerdings, dass du eine grundlegende Beratung brauchst. Und wenn die Anfragen anonym waren, hat dich wohl jemand beraten, aber dann passt es nicht zu deinen noch offenen Fragen.

    Die erste (!) PKV, bei der du angefragt hast, muss dich nehmen, wenn sie die Öffnungsklausel anbietet. Wenn nicht, hast du Pech.

    Aber: berechne gut. Wenn du (krankheits- oder wunschbedingt) Teilzeit machst, geht dein PKV-Beitrag nicht runter (sondern steigt weiter regelmäßig).

    Danke!
    Ich bin aber so jemand: Klar habe ich mich in Trainingslehre und so weiter eingelesen. Ich könnte eine komplette Lauf- und Stabigruppe (als Theorielehrkraft :D ) leiten. Ich habe also eine seeeehr lange Liste mit sehr vielen Übungen und deren Alternativen, auch viele Youtube-Links.
    Aber der Schweinehund, der Schweinehund... Er hält mich davon ab, bis ich verletzt bin und dann wieder von 0 anfange.
    Nein, zur Zeit bin ich in der besten Version von mir unterwegs und im Schnitt alle 10 Tage am Stabilisieren. (in den Weihnachtsferien hielt ich es für realistisch, jeden Tag 10 Minuten zu machen, naja... 30-45 Minuten alle 8-12 Tagen ist besser als nichts.)

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