Beiträge von Marigor!

    Wie wäre es, wenn du einen Elefanten (als Kuscheltier) mitnimmst und ihn als Ede (oder so) vorstellst. Dann beschreibt der Elefant, was er gerne isst oder hat, das sind natürlich nur Dinge mit E... Seine Lieblingszahl ist die Elf, er isst gerne Erdbeermarmelade, seine beste Freundin ist eine Ente...! Diese Dinge könntest du auf Karten malen und entsprechend umdecken. Die Kinder können dann noch weitere Dinge nennen und kommen somit ganz alleine auf den "Buchstaben der Stunde".
    LG

    Hallo Jacky871,


    du darfst als Lehrer auch in Elternzeit weiter arbeiten, dann aber nur mit einer 3/4 Stelle. Du hast während der Elternzeit Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 31€.
    Arbeitest du in der Zeit, in der du Elterngeld beziehst, bekommst du 67€ des Gehalts, auf das du verzichtest.


    Hier ein Beispiel: Du arbeitest im ersten Jahr nach der Geburt in Elternzeit mit halber Stundenzahl und verdienst 1500€ (netto). Vor der Geburt hattest du ein (durchschnittliches) Nettoeinkommen von 2500€. Du verzichtest damit auf 1000€. Von diesen 1000€ bekommst du 67% Elterngeld, also 670€. Zusätzlich erhälst du 31€ Krankenkassenzuschuss und natürlich das Kindergeld.


    LG

    Warum möchtest du denn das Elterngeld nicht in Anspruch nehmen? Wenn du im ersten Jahr nach der Geburt wieder arbeiten gehst, wird dir das ja teilweise vom Elterngeld abgezogen...
    Ansonsten kann du über deine Elternzeit frei bestimmen und auch "nur" 2 Monate oder 3 Wochen nehmen.

    Hallo FrauBounty,


    auch in NRW ist das von Schulamt zu Schulamt verschieden. Mein Schulamt hat folgendes akzeptiert:
    Ich habe erst einmal ein Jahr Elternzeit eingereicht, dann um ein halbes Jahr und anschließend um ein dreiviertel Jahr verlängert. Meine Stundenzahl habe ich in jedem Abschnitt verändert. Mein Schulamt hat da mitgespielt und ich hätte auch noch kleinere Abschnitte Elternzeit einreichen dürfen.


    Bei einer Freundin von mir (auch NRW) war das nicht so einfach. Sie hat einmal Elternzeit für ein Jahr beantragt. Danach kam die Info, dass sie sich nun festlegen muss, da sie ihre Elternzeit "nur" noch zweimal verlängern darf. Die Stundenzahl könne sie aber auch von Halbjahr zu Halbjahr angeben und variieren.


    Ruf' also am besten beim Schulamt an und frag' nach. Ich schätze mal, dass du, wenn du ein Jahr Elternzeit beantragst, dich ca. 2-3 Monate vor Ablauf der Elternzeit weiter festlegen musst. Dann kannst du deine genaue Stundenzahl festlegen und auch über die Verlängerung der Elternzeit nachdenken.


    Mit einer Versetzung ist es (glaube ich) so, dass du erst versetzt werden kannst, wenn du deine Elternzeit beendet hast. Einen Antrag kannst du natürlich früher stellen, so dass du zum "Neueinstieg" nach der Elternzeit direkt an deiner neuen Schule anfängst.


    Wie das mit den Vertretungsstellen über Verena läuft, weiß ich nicht so genau. Ich glaube aber nicht, dass sich das lohnen würde, da eine "Verena-Stelle" ja nicht mit Beamten-Gehalt vergütet wird.


    Ich wünsche dir alles Gute für die nächsten Tage und Monate.
    LG

    Liebe Susannea,
    ich wollte damals auch vor den Ferien meine Elternzeit beenden. Ich habe mit dem Schulamt telefoniert und die sagten mit, dass ich mind. 6 Wochen vor den Sommerferien (so lange, wie die Ferien sind) wiederkommen muss. Somit komme ich jetzt Mitte Juni 2011 wieder.
    Ruf' dein Schulamt an und frag nach oder gib einfach als Rückkehrdatum den ersten eines Monats kurz vor den Sommerferien an. Vielleicht hast du Glück und sie lassen es durchgehen.


    LG

    Hallo Flecki,


    also ich würde auf Nummer sicher gehen und zu Hause bleiben!


    Beschreibe alles genau deinem Frauenarzt. Der kann dann entscheiden und dich richtig beraten. Wenn er meint, dass eine Krankschreibung nötig ist, würde ich es auf jeden Fall machen. Die Schule wird das verkraften und jeder wird dich verstehen!


    Wenn du wirklich bis zum Beginn deines Mutterschutzes arbeiten willst, dann würde ich um Entlastung bitten. Vielleicht musst nicht jeden Tag die volle Stundenzahl unterrichten, die Pausenaufsichten können auf jeden Fall von anderen Lehrern übernommen werden (ich musste während meiner gesamten Schwangerschaft keine einzige Pausenaufsichten machen!), auch von den Konferenzen, etc. könntest du freigestellt werden.


    Ich wünsche dir eine schöne "Restschwangerschaftszeit"!

    Hallo Anabel,


    ich kenne das! Meist drehte es sich aber bei mir nicht nur um Aufsätze, sondern um "einfache" Vorbereitungsarbeit, die ich gerne auf das Wochenende oder Feiertage geschoben habe. Das habe ich mir vor ein paar Jahren abgewöhnt! Meine Vorbereitungszeit findet unter der Woche statt - und meist bleibe ich dafür in der Schule. So komme ich nicht auf "dumme Gedanken" und arbeite effektiver.
    Aufsätze lege ich mir meist auf einen Dienstag oder Mittwoch. So kann ich am selben Tag noch alle Aufsätze korrigieren, bleibe eben bis spät nachmittags in der Schule. Am nächsten Tag sortiere ich mir die Arbeiten nach der Punktezahl und lese "nur" noch einmal drüber.
    Die Zweitschrift gibt es übrigends bei uns nur in Klasse 3!


    Könntest du dir nicht ein eigenes Punkteraster für die einzelnen Kriterien machen und hinterher die Kommentare per PC hinzufügen? So musst du nicht für alle Schüler handschriftlich etwas schreiben. Meist sind es ja gleiche Sätze.


    Viel Erfolg!

    Hallo,


    ich hatte ein türkisches Kind in meiner Klasse. Bei jeden Elternsprechtag kam ein Dolmetscher mit, der alles übersetzt hat. Dieser Dolmetscher kam von der RAA und konnte kostelnlos "gebucht" werden.
    RAA steht für „Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“. Kannst du auch googlen, die RAA NRW hat eine gute Homepage. Vielleicht bekommst du darüber geeignete Hilfe.


    LG

    Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!


    Das mit dem "schlechten Gewissen" kann ich gut verstehen. Das war bei mir ähnlich. Allerdings gebe ich ganz klar zu bedenken, dass man eine Schwangerschaft nicht planen kann! Die Natur hat da eigene Gesetze. Ihr hattet eure Schwangerschaft für einen Monat später geplant, ok! Aber ob es da (in genau diesem Monat) wirklich geklappt hätte, ist eine andere Frage!


    Aber nehmen wir mal an, es wäre genau so passiert. Ihr wärt schwanger, so dass es ganau passend für die Schule mit allen Termin hinkommt. Kein schlechtes Gewissen, alle sind glücklich. So, und dann passiert folgendes: Euer Kind überlegt es sich anders, möchte sich doch schon etwas früher auf den Weg machen und deine Frau wird schon vor Beginn des Mutterschutzes wegen frühzeitiger Wehen krank geschrieben - und das kurz vor der Prüfungsphase! Die Schule kann so schnell keinen Ersatz besorgen und steht von heute auf morgen ohne geeignete Lehrkraft da. Wäre dann das schlechte Gewissen nicht noch viel größer als jetzt?
    So kann sich die Schule jetzt schon darauf einstellen, dass deine Frau kurz vor den Prüfungen nicht mehr da ist. Die Schule wird schon geeignete Lösungsmöglichkeiten finden - das ist nämlich nicht Aufgabe deiner Frau!


    Freut euch auf eure Schwangerschaft, genießt die Vorzüge einer schwangeren Lehrerin und vor allem freut euch auf euer Kind.


    Prioritäten verschieben sich!!!


    Ganz liebe Grüße!

    Hallo Eisblume,


    so ganz genau weiß ich das auch nicht. Es wird aber auf jeden Fall ein Unterschied gemacht, ob man mit Kinder über 6 Jahren oder unter 6 Jahren zusammen arbeitet.
    Du kannst aber mal bei deinem Frauenarzt testen lassen, ob du gegen folgende Krankheiten Antikörper hast:
    Windpocken
    Ringelröteln
    Röteln


    Wenn du hier genügend Antikörper hast, ist das schon ein guter Anfang und ein Beschäftigungsverbot nicht sooo wahrscheinlich.


    Wenn allerdings Scharlach, Masern oder andere Kinderkrankheiten an der Schule gemeldet werden, bist du als Schwanger trotzdem erst einmal raus und darfst erst einmal ein paar Tage zu Hause verbringen.


    Alles in allem kann ich nur sagen, plane ohne großen Sorgen deine Schwangerschaft. Und wenn du dann trotzdem ein Beschäftigungsverbot erhälst, genieße die Zeit!

    Schau mal in deinen Mutterpass auf den Rötel-Titer. Der muss (so war das bei mir) mind. 1:32 sein. Wenn du einen Titer von 1:16 oder 1:8 hast, ist zwar dein Frauenarzt mit dir zufrieden, aber laut BAD bekommst du bis zur 24. SSW (glaube ich) ein Berufsverbot. Wenn du keine Windpocken-Antikörper hast, bist du sogar komplett raus...!

    Hast du schon mal über den offiziellen Auslandsschuldienst nachgedacht? Genau kenne ich mich da nicht aus, ich weiß aber das es so etwas gibt. Du würdest an einer deutschen Schule im Ausland arbeiten, verdienst gutes Geld und verlierst hier nicht deinen Beamtenstatus. Das ganze ist zeitlich befristet, man kann aber auch verlängern.

    Hallo,


    in bin zur Zeit in Elternzeit - allerdings in NRW. Mir wurde damals gesagt, dass ich automatisch an meine Schule zurück kommen, wenn ich nur ein jahr Elternzeit nehme und ich dann quasi am 1. Geburtstag meines Kindes zurück komme. Wenn ich mehr als 1 Jahr Elternzeit nehme, muss ich mich offiziell über die Bezirksregierung (oliver.de) zurückmelden und dann habe ich offiziell keinen Anspruch mehr darauf an meine alte Schule zurück zu kehren. Allerdings wird immer versucht, einen Lehrer wieder an der alten Schule einzusetzen, wenn dies möglich ist. Ein paar Stunden, die mal innerhalb der Elternzeit gibt, können da aber auch helfen.


    Diese Infos habe ich vom Schulamt, von meiner Gewerkschaft und vom Personalrat. Erkündige dich also am besten an diesen Stellen, dann bekommst du ziemlich genaue Auskünfte.


    Viele Grüße
    Marigor

    Liebe Anna73,


    ich kann dich gut verstehen, dass du endlich wieder arbeiten möchtest! Aber auch ich würde mich meinen Vorrednern anschließen und abwarten bis dein Arzt grünes Licht gibt.


    Du kannst aber wie geplant deinen Elternzeit zum ersten Geburtstag deines Kindes beenden und dich direkt im Anschluss krank schreiben lassen. So behältst du auch das Anrecht an deine Schule zurückzukehren. Wenn du länger als ein Jahr in Elternzeit gehst, verlierst du dieses Recht (obwohl natürlich immer versucht wird die Kollegen an die alte Schule zu schicken).
    Überlege nur wie viele Stunden du angeben willst. Du musst ja nicht gleich eine volle Stelle wieder antreten. Natürlich müsstest du dann auch wieder dein Gehalt bekommen - genaues weiß ich da aber nicht.


    Wenn du dann wieder soweit fit bist, dass auch dein Arzt dich wieder arbeiten schicken würde, hast du Anrecht auf eine Eingliederungsphase. In dieser Zeit musst du nicht alle Stunden (die du bezahlt bekommst) unterrichten. Wie lange so eine Eingliederungsphase dauert, ist unterschiedlich. Eine Kollegin bei uns an der Schule hat ihre Stundenzahl von Monat zu Monat gesteigert und ist erst nach einem Jahr bei ihrer ursprünglichen Stundenzahl angekommen.


    Ich wünsche dir ganz viel Kraft in den nächsten Monaten, schau nach vorne und freue dich auf deine Schulzeit - auch wenn sie nicht im Januar beginnen sollte.

    Hallo,


    ich mache alle zwei Wochen eine neue Sitzordung. Jeder darf sich seinen Sitzpartner wünschen. Ich erfülle aber nur die Wünsche der einzelnen Schüler, wenn sie sich in den letzten 2 Wochen benommen haben. Wer zuviel gequatscht hat, bekommt seinen Wunsch nicht erfüllt.
    Das hat immer sehr gut geklappt.


    LG

    Hallo,


    ich habe eine Förderstunde in einer zweiten Klasse, in der ich sonst nicht unterrichte. Alle 26 Kinder werden dann anwesend sein. Nach Absprache mit dem Klassenlehrer soll ich eine Lesestunde anbieten.
    Habt ihr so etwas schon mal in euren Klassen gemacht? Wie habt ihr das organisiert?


    Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen!


    LG

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