Schwangerschaft und Mutterschutz

  • Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann! Wenn man Elterngeld bezieht und sich entschließt, am ersten Schultag nach den Ferien zurückzukehren, dann erhält man wahrscheinlich für die Zeit der Ferien "nur" das Elterngeld. Wenn ich aber als Rückkehrdatum einen Tag vor den Ferien angebe - bekomme ich dann in den Ferien mein "normales" Gehalt? Über eine Antwort würde ich mich freuen!

  • Liebe Susannea,
    ich wollte damals auch vor den Ferien meine Elternzeit beenden. Ich habe mit dem Schulamt telefoniert und die sagten mit, dass ich mind. 6 Wochen vor den Sommerferien (so lange, wie die Ferien sind) wiederkommen muss. Somit komme ich jetzt Mitte Juni 2011 wieder.
    Ruf' dein Schulamt an und frag nach oder gib einfach als Rückkehrdatum den ersten eines Monats kurz vor den Sommerferien an. Vielleicht hast du Glück und sie lassen es durchgehen.


    LG

  • Zitat

    Original von Marigor!
    Liebe Susannea,
    ich wollte damals auch vor den Ferien meine Elternzeit beenden. Ich habe mit dem Schulamt telefoniert und die sagten mit, dass ich mind. 6 Wochen vor den Sommerferien (so lange, wie die Ferien sind) wiederkommen muss. Somit komme ich jetzt Mitte Juni 2011 wieder.
    Ruf' dein Schulamt an und frag nach oder gib einfach als Rückkehrdatum den ersten eines Monats kurz vor den Sommerferien an. Vielleicht hast du Glück und sie lassen es durchgehen.


    LG


    Wie gesagt, bist du "nur" angestellt gilt das BEEG und das läßt solche Bedingungen vom Schulamt nicht zu!

  • Also, ich bin verbeamtet und arbeite in NRW. Ich hatte gehört, dass ich aus der Elternzeit zurückkommen kann, "wann ich will", Hauptsache, ich gebe es bis zwei Wochen vor Beendigung der Mutterschutzfrist an (damit dann klar ist, wie lange meine Erlternzeit geht und die Schule entsprechend planen kann). Deshalb hatte ich gehofft, dass es so funktionieren wird, aber anscheinend kann ich da doch nicht so frei wählen?:-(((

  • Wann konntest du denn wiederkommen?? Und wer hat dir gesagt, wann du wiederkommen musst?


    Ich habe im Beamtenrecht nachgeschaut, bin aber auch nicht ganz schlau draus geworden. Dort steht: "Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien nicht ausgespart werden". Was bedeutet das denn nun? Ich darf nicht am letzten Tag vor den Ferien zurückkommen, wie sieht es bei drei Tagen oder einer Woche früher aus?


    Mache mich jetzt auf die Suche nach einem Kommentar dazu. Falls jemand über die Elternzeit in NRW Näheres weiß (also die Frage, wann man zurückkehren kann/muss) wäre ich für weitere Antworten natürlich dankbar!
    Momentan bin ich dabei, mich erst einmal zu orientieren, deshalb freue ich mich über jeden Tipp. Ich weiß z.B. auch nicht, was ich alles für Zuschüsse (wenn überhaupt?) bekomme und ob ich irgendwas beantragen muss.


    Ach ja: Weiß jemand, ob ich mir nach dem Mutterschutz die Dauer der Elternzeit aussuchen kann (ich möchte wahrscheinlich nur wenige Wochen in Anspruch nehmen) und ob ich dann auch frei entscheiden kann, mit wie vielen Stunden ich wieder einsteigen will (ich würde wahrscheinlich nur 2 oder 3 Stunden weniger arbeiten wollen)

  • Warum möchtest du denn das Elterngeld nicht in Anspruch nehmen? Wenn du im ersten Jahr nach der Geburt wieder arbeiten gehst, wird dir das ja teilweise vom Elterngeld abgezogen...
    Ansonsten kann du über deine Elternzeit frei bestimmen und auch "nur" 2 Monate oder 3 Wochen nehmen.

  • Weil ich leider mit den 67% Elterngeld nicht auskommen würde. Davon geht noch einmal die Krankenversicherung runter, so dass am Ende zu wenig übrig bleibt. Ich habe gelesen, dass man auch in der Elternzeit etwas dazuverdienen darf, aber wie viel ist das bei uns Lehrern?
    Ist es nicht so, dass wenn ich voll arbeiten gehe, ich überhaupt kein Elterngeld bekomme - sondern "nur" das Kindergeld? Ich könnte es mir auch anders vorstellen, manchmal kann man es sich aber nicht aussuchen :(

  • Hallo Jacky871,


    du darfst als Lehrer auch in Elternzeit weiter arbeiten, dann aber nur mit einer 3/4 Stelle. Du hast während der Elternzeit Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 31€.
    Arbeitest du in der Zeit, in der du Elterngeld beziehst, bekommst du 67€ des Gehalts, auf das du verzichtest.


    Hier ein Beispiel: Du arbeitest im ersten Jahr nach der Geburt in Elternzeit mit halber Stundenzahl und verdienst 1500€ (netto). Vor der Geburt hattest du ein (durchschnittliches) Nettoeinkommen von 2500€. Du verzichtest damit auf 1000€. Von diesen 1000€ bekommst du 67% Elterngeld, also 670€. Zusätzlich erhälst du 31€ Krankenkassenzuschuss und natürlich das Kindergeld.


    LG

  • Zitat

    Original von Marigor!
    Arbeitest du in der Zeit, in der du Elterngeld beziehst, bekommst du 67€ des Gehalts, auf das du verzichtest.


    Hier ein Beispiel: Du arbeitest im ersten Jahr nach der Geburt in Elternzeit mit halber Stundenzahl und verdienst 1500€ (netto). Vor der Geburt hattest du ein (durchschnittliches) Nettoeinkommen von 2500€. Du verzichtest damit auf 1000€. Von diesen 1000€ bekommst du 67% Elterngeld, also 670€.


    Bist du ganz sicher? Ich dachte immer, man bekommt zu dem selbst verdienten Geld nur das hinzu, was bis zum vollen Elterngeldbetrag fehlt.


    Bsp: Vor der Geburt habe ich 2500 € verdient. Mir stünden somit ca. 1675 € Elterngeld zu. Ich arbeite aber schon im 1. Lebensjahr des Kindes und verdiene 900 €. Dann bekomme ich meiner Meinung nach noch 775 € (900+775=1675).
    Oder erhalte ich doch tatsächlich 67% von den 1600 €, die mir zum "Ursprungsgehalt" von vor der Geburt fehlen (also 1072 €)? Das wären dann ja insgesamt 1972€ (900+1072). Dann würde es sich ja tatsächlich evtl. lohnen, auch in der Zeit, wo man Elterngeld bekommt, arbeiten zu gehen.



    Verwirrte Grüße


    Sina

  • Liebe Marigor,


    erst mal herzlichen Dank für deine Antwort. Das wäre ja tatsächlich toll, aber ich dachte eigentlich auch, dass es so ist, wie Sina vermutet. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich in der Elternzeit nicht mehr als (nach Abzug der Krankenversicherung) knappe 1600 Euro bekommen würde. Wenn es so ist, wie du schilderst, dann könnte ich mit mit einer 3/4 Stelle ja fast an mein "normales" Einkommen kommen. Das würde sich dann tatsächlich lohnen.


    Weiß jemand, ob es dazu eine Beratungsstelle gibt?

  • Liebe Sina,
    ich bin mir ganz sicher! Ich habe auch im ersten Jahr nach der Geburt bereits gearbeitet und so wurde es bei mir gerechnet.


    Liebe Jacky,
    erkundige dich bei der nächsten Elterngeldstelle, die wird dich entsprechend beraten. Dann gibt es noch ein Heftchen - auch als pdf-Dokument im Internet zu finden zum Thema Mutterschutz und eines zum Thema Elternzeit und Elterngeld. Dort steht alles sehr genau drin. Über die Seite http://www.bmfsfj.de kannst du es bestellen oder finden.


    LG

  • Zitat

    Original von sina


    Bist du ganz sicher? Ich dachte immer, man bekommt zu dem selbst verdienten Geld nur das hinzu, was bis zum vollen Elterngeldbetrag fehlt.


    Bsp: Vor der Geburt habe ich 2500 € verdient. Mir stünden somit ca. 1675 € Elterngeld zu. Ich arbeite aber schon im 1. Lebensjahr des Kindes und verdiene 900 €. Dann bekomme ich meiner Meinung nach noch 775 € (900+775=1675).
    Oder erhalte ich doch tatsächlich 67% von den 1600 €, die mir zum "Ursprungsgehalt" von vor der Geburt fehlen (also 1072 €)? Das wären dann ja insgesamt 1972€ (900+1072). Dann würde es sich ja tatsächlich evtl. lohnen, auch in der Zeit, wo man Elterngeld bekommt, arbeiten zu gehen.


    Die Annahme von Marigor! ist vollkommen korrekt, rechnet einem auch jeder Elterngeldrechner so aus ;)



    Allerdings ist bei deiner Überlegung ein Rechenfehler drin. Du hast die Werbungskosten nicht abgezogen, dir städnen nur 1620 Euro Elterngeld ca. zu!

  • Zitat

    Original von sina
    Susannea: Danke für den Hinweis. Ich weiß, dass ich die Werbungskosten noch abziehen muss, wollte das Rechenbsp. aber nicht noch schwieriger machen.


    Der Punkt ist aber, dass damit deutlich wird, dass das mehr an Einkommen noich größer ist, wenn man arbeitet, denn dann braucht man die Werbugnskosten eigenltich nicht abziehen, weil sie ja sowohl vor als auch nach der Geburt abgezogen werden ;)

  • Zitat

    [i] wenn man arbeitet, denn dann braucht man die Werbugnskosten eigenltich nicht abziehen, weil sie ja sowohl vor als auch nach der Geburt abgezogen werden ;)


    DAS hatte ich jetzt nicht bedacht! Man, ist das alles kompliziert ... Naja, ich habe ja noch eine Weile bis dahin.


    LG


    Sina

  • Weiß vielleicht jemand, ob ich meine Stundenzahl in der Schule (ich werde sicherlich sehr schnell in Teilzeit wieder einsteigen) während der Elternzeit aufstocken kann? Also vielleicht nach 8 Wochen erst einmal mit 12 Stunden einsteigen (zum Eingewöhnen), dann nach zwei oder drei Monaten auf eine 3/4 Stelle gehen? Ist zwar für die Schule vielleicht schwer planbar, aber irgendwas würde sich bestimmt finden lassen.

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