Beiträge von Acephalopode

    Ja - also ich denke, dass ich außer am 19. alles irgendwie einrichten lässt, zumindest hoffe ich das. Wenn wir uns in Mainz treffen, muss ich noch ein Auto organisieren, aber das geht auch irgendwie.


    Also dann macht mal weiter mit der Terminsuche....


    Tina: Das ist ja wohl nicht wahr mit der Unterrichtsreihe.. "Ausformulierung" hmhm *hmpf*

    ICH!


    Lieber am 12. als am 19., denn am 19. werde ich - wie ich mich kenne - in Schuljahresvorpanik verfallen und krampfhaft vorbereiten!!!! :D


    Abends oder mittags ist mir ganz gleich - ich finde beides schön!


    An welchen Ort hast du gedacht?!


    A.

    Ach so ja, da habe ich mich unvollständig ausgedrückt. Angenommen, man nimmt dann die Stelle in RLP aus irgendwelchen Gründen doch nicht (oder bekommt sie nicht, was aber unwahrscheinlich ist, wenn man schon die Aufforderung bekommt, zum Amtsarzt zu gehen), dann bekommt man auch nichts erstattet.

    In RLP muss man die Untersuchung auch erst einmal bezahlen, wenn man noch nicht im Land/für das Land tätig ist (z.B. bevor das Ref beginnt). Die Kosten werden dann erstattet.


    Alle Nachfolgeuntersuchungen rechnet aber das Gesundheitsamt direkt mit der ADD ab.

    Ich muss Paulchen Recht geben. Die erste Stunde gehört Organisatorischem (Noten - wie viele, welche Arten, welche Gewichtung, Hausaufgaben (nicht erledigt -> Konsequenzen), eventuell thematische Eingrenzung dessen, was in dem Schuljahr auf jeden Fall laufen wird, mögliche Projektoptionen, Fragen - fertig).


    Dann geht's los. Gerade in superkurzen Schuljahren wie dem kommenden (zumindest in RLP) super wichtig und meine Schüler lerne ich auch während des Unterrichts kennen und natürlich "lieben" :D


    Viele Grüße
    A.

    Alleine ist das wohl echt nicht zu machen, da geb ich Dir Recht. Ich hab einen halb-interessierten Sozialkundekollegen und den Chef (der wohl jetzt auch zum Kontaktseminar fährt) - mehr nicht. Ich denke das wird dünn - zumal mit meinem ab November beginnenden Mutterschutz.


    Schüler haben wir ein paar (ca. 10), die das ganze als AG am Nachmittag machen wollen.


    Stundenentlastung gibt's bei uns übrigens im Moment noch keine... ist aber zumindest "angedacht". Das kannst Du Deinem Chef ja mal so weitergeben....

    Hm. Wenn ich das ganze richtig verstehe/verstanden habe ist ein Teil dieser Seminare auch immer dem eigentlichen Ausfüllen des Antrags gewidmet, denn schließlich reist man ja mit der Verpflichtung an, sofern es sich ergibt, im darauffolgenden Schuljahr ein Projekt durchzuführen und alle, die ebenfalls auf den Seminaren sind, wollen das schließlich auch.


    Ich habe auf unseren Kontaktseminarantrag als Themenvorschlag einen "Klassiker" geschrieben, der mich aber auch wirklich interessiert: "Essen/kulinarische Traditionen" und als Projektidee die Erstellung von intereuropäischen Menus sowie eines Onlinekochbuchs. Nicht so der Brüller, aber naja... vielleicht lässt sich daraus ja etwas machen. (Wir haben sehr viele koch-interssierte Schüler, wie ein Projekt zeigte, das ich am Ende des Schuljahres gemacht habe).


    Die Realschule in unserem Schulzentrum hat ein noch "ausgelutschteres" Projekt bereits durchgeführt: Schulsysteme in Zypern, Italien und Deutschland im Vergleich...


    Auch Sportthemen (z.B. Doping und Spitzensport/Breitensport?!?) aus unterschiedlichen Perspektiven kann ich mir für Schüler gut vorstellen.
    Ich glaube, da machst Du Dir umsonst Zahnschmerzen.


    Ich weiß ja nicht, wo Du Dich eventuell mit Deinen Schülern interessensmäßig treffen könntest - jedenfalls halbwegs. :rolleyes: :P ?


    Viele Grüße und halt mich auf dem Laufenden!
    A.

    Huhu!


    Bezahlt wird das von der europäischen Union (ähnlich wie die Stipendien von Assistenten, die sich über Comenius 2 bewerben). Man reicht die Reisekostenrechnung ein und die wird (für gewöhnlich, wenn Du "normal" reist (also nicht erster Klasse u.ä.)) erstattet.


    Die Bewerbung für Tallin hatte ich im April geschrieben. Letztes Jahr wollte ich aber noch 2 Wochen dessen Beginn zu einem Seminar in Frankreich. Die Zusage hatte ich schon (innerhalb zweier Tage), aber meinem damalige Chef fehlte eine offizielle Fortbildungsnummer und er hat mir das Seminar nicht genehmigt. :haudrauf: :qualm: :motz: :hammer:


    Es geht wohl alles auch noch relativ kurzfristig...


    Habt Ihr denn Vorlieben bezüglich der Länder, in denen die Schulen sein sollen?


    Viele Grüße
    A.

    Hallo Paulchen.


    Erfahrungen habe ich leider nicht, aber ich bin in der gleichen Situation wie Du.


    Unser Chef schickt im Prinzip mich (jetzt eine Vertretung) auf die Comenius-Kontaktseminare, die thematisch unterschiedlich sind und auch für verschiedene Klassenstufen. Die dort angereisten Kollegen aus verschiedenen europäischen Ländern sind dann ebenfalls auf der Suche.


    "Wir" fahren wohl nach Tallin vom 04.-07.10.


    Die entsprechenden Seminarangebote gibts hier:


    http://www.kmk.org/pad/sokrate…suche/fr_partnersuche.htm
    unter "PARTNERSUCHE" (links) ist dann unten auf der Seite ein Link zu den Seminaren hinterlegt.


    Viele Grüße
    A.

    @ Kelle,


    nee, ich les das wie Du. Deshalb hab ich das (Lebenszeit) in Klammer gesetzt.


    Ich denke, sie ist auf Probe verbeamtet - wegen dieses einen Satzes, den Du auch schon zitiert hast. Aber die Lebenszeitverbeamtung wird von der Gewichtsabnahme abhängig gemacht.?(
    ???


    annili: Bei uns wird man dem Gesundheitsamt an dem Ort zugewiesen, an dem man seinen Erstwohnsitz hat. Dort gibt es mehrere Amtsärzte. Ich war jetzt 3x dort (Beamtung auf Widerrruf, auf Probe und auf Lebenszeit) und wurde von 3 unterschiedlichen Ärzten untersucht. Vielleicht hast Du in einem Jahr Glück und der Arzt, der Dich dann untersucht, ist "cooler". Ich hab aber auch schon von Leuten gehört, die (aus Zufall?) immer beim gleichen Arzt gelandet sind.



    Dieses Gefühl des "Ausgeliefert-Seins" und der Willkür ist einfach unerträglich. An seinen UBs und den sonstigen Beurteilungskriterien kann man ja noch einigermaßen arbeiten, aber wenn es dann vom Frustfaktor des Amtsarztes abhängt... 8o 8o :qualm: :motz: :schreck: :hammer:

    Du Arme!


    Ganz ehrlich? Ich verstehe es so, wie es bei einer sehr stark (!) übergewichtigen Kollegin von mir auch gelaufen ist: Du wirst erst mal nicht (Lebenszeit)verbeamtet, sondern musst in einem Jahr wiederkommen. Dann wird man sehen. Wie das mit den Besuchen und Gutachten ist ... hm. Meine Kollegin musste nicht mehr, aber bei uns macht auch "nur" der Chef zwei Besuche. Das hat er dann angerechnet, als sie das ok vom Amtsarzt bekam.


    Dann mal frohes Sporteln und viel Glück!
    A.

    @ Mia: Du Glückliche! Dann hast du den Zwerg ja bald im Arm!!! NEID! Ist denn die Endschwangerschaftsphase auszuhalten bei der Hitze?!


    @Frau Bounty: Heute (17+5) blieb die FÄ bei einem vorsichtigen "Es wird wohl ein Junge" ... mal gespannt, ob "er" es sich zur Geburt noch anders überlegt...


    Nochmal zum Familienzuschlag: Der Papa ist nicht im öffentlichen Dienst in Deutschland (aber in Frankreich). Also sollte das doch mit dem Familienzuschlag für mich kein Problem sein, oder??? Ich habe meinen Erstwohnsitz offiziell in Deutschland, er in Frankreich. Der Kurze soll seinen Namen bekommen und - nein!- wir wollen vorher nicht noch schnell heiraten!


    @all: In RLP gibt's 150 Euro für die Erstlingsausstattung. Sagt Peters Merkblatt. Sehr nützlich!

    Hallo neleabels,


    Es soll Kollegen geben, die können nicht von ihrem Klettmodell von 198... loslassen und haben seit ca. 20 Jahren in keinen Lehrplan mehr geschaut oder lesen mal privat etwas, wozu es kein Klettmodell gibt.


    So ein Exemplar (in weniger schlimmem Ausmaße sind es eigentlich mehrere!) haben wir auch an unserer Schule. Die unterrichtet auch noch Animal Farm und zwingt es jedem jungen Kollegen für einen LK Englisch als Erst- oder Zweitlektüre quasi auf. (Man darf sich das Klettmodell dann auch kopieren, wenn man ganz lieb ist!) Wenn man es nicht lesen will, werden wissend die Augenbrauen gehoben und ein piepsig-blödes "Naja, wenn Du meinst" hinterhergeschoben.


    Nichts gegen das Buch - ganz im Gegenteil, aber als Pflichtlektüre würde ich es auch nicht gerade auf den Kanon setzen.


    Grüße
    A.

    P.S. Bei mir funktionniert Peters Link nicht


    Ich hab das Merkblatt jetzt (in weniger als 2 Minuten!) bei der zbv gefunden.


    http://www.zbv-rlp.de/r30/vc_s…firma64/zbv18_beih001.pdf (Links verkürzen kann ich auch immer noch nicht).


    Ob mein Kind allerdings

    Zitat

    4. ein nach § 2 Abs. 2 BVO berücksichtigungsfähigen Kind


    ist, muss ich erst mal noch rausfinden, denn da steht

    Zitat

    2.2 Beihilfe für Aufwendungen eines Kindes eines Beihilfeberechtigten wird gewährt, wenn es im Familienzuschlag des Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig ist.

    .


    Woher soll ich denn wissen, ob der Kurze dann berücksichtigunsfähig ist in meinem derzeit noch nicht vorhandenen Familienzuschlag???


    Aber dazu gibt's bestimmt ein tolles Merkblatt *seufz*....

    @ Frau Bounty: Oh wie schön! Nochmals herzlichen Glückwunsch!!! Bei uns meinte meine FÄ vor 4 Wochen ganz hektisch "Äh... wollen Sie eigentlich wissen, was es wird????" und drehte hurtig den Bildschirm des US weg. Wenn man bei 13+5 schon einen Tipp abgeben kann, war's mir vollkommen klar und ich hatte "es" auch vor ihrer Wegdrehaktion schon gesehen/erahnt. Sie will das Jungenouting morgen dann bestätigen. Bin gespannt!!! 8) :P
    Jedenfalls ist das jetzt alles kompliziert, weil wir uns mit Jungennamen so schwer tun. Aber "ansonsten" freu ich mich riesig!!!!


    Peter: Naja, so verlässt man sich auf frischgebackene Eltern ... hm. Und ein Merkblattaufheber war ich leider noch nie *schäm* :D :D :D Aber dann mal vielen Dank für die 2 min 30 Sekunden Deiner Zeit. Du hast mir sehr geholfen. :P :P :P

    Oh Frau Bounty!


    Herzlichen Glückwunsch! Das ist ja toll! Sagst Du uns was "es" ist?
    :laola: :laola: :bussi: :bussi: :bussi: :bussi:


    Ich glaube allerdings wirklich, dass RLP (mal wieder) schlechtere Beihilfekonditionen hat als andere Bundesländer. Meine Quelle ist sich da SEHR sicher.


    Ich muss wohl wirklich nochmal über meine 8 Stunden nach dem MuSchu nachdenken. Mir zieht sich alles zusammen, wenn ich daran denke, dass ich dann ganz zu Hause bleiben "muss"! (Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie das sein soll, ohne dass mir die Decke auf den Kopf fällt), andererseits kann es auch nicht sein, dass wir dann finanziell schlechter dastehen als bei "reiner" Elternzeit....*seufz*


    Eine schöne Zeit mit wenig Stress für alle Beteiligten!

    Hallo Mia,


    nee, die Antwort hab ich von einem gerade frischgebackenen Lehrer-Papa aus RLP. Bei ihnen (die Mama ist auch Lehrerin) ist es das dritte Kind innerhalb von 4 Jahren und sie kennen sich da ganz gut aus.


    An keine Unterschiede zwischen den Bundesländern glaub ich schon länger nicht mehr *seufz*


    Aber: Darf ich denn gratulieren?!?! Wann isses soweit? *grins*


    Liebe Grüße
    a.

    Hallo!


    Vielen Dank für die Hinweise und Tipps schonmal. Wenn ihr noch mehr auf Lager habt, dann ruhig her damit!!! Ich freu mich inmitten den Chaos über Nützliches und Wissenswertes!


    Für RLP bin ich jetzt fündig geworden bezüglich der Beihilfe: Das erste Kind ist zu 50% versichert, jedes weitere zu 80%.


    Lea: Das heißt ja, dass ich dafür, dass ich 8 Stunden arbeiten gehe, am Ende weniger rausbekomme als wenn ich das Jahr zu Hause bliebe!!! Das ist ja ein HORROR!!! 8o 8o 8o


    Liebe Grüße
    A.

    Hallo alle zusammen.


    Ich hätte da mal einige Fragen an die älteren und jüngeren Eltern in diesem Forum. Zunächst vorweg: Ich habe schon versucht, mit meiner zuständigen Beihilfestelle Kontakt aufzunehmen - von denen kommt aber derzeit wochenlang NÜSCHT.


    Also: ich bin lebenszeitverbeamtet mit voller Stelle in RLP (A-13). Ende Dezember soll unser Kurzer auf die Welt kommen. Wie ist das denn mit der Beihilfe? Besser gefragt: Zu wieviel Prozent muss ich das Kind bei einer privaten Krankenversicherung versichern und wieviel übernimmt die Beihilfe?


    Wie sieht das denn bei der Geburt aus? Gibt es von der Beihilfe sowas wie einen "Kostenübernahmeschein" von der gesetzlichen Krankenkasse oder muss ich die ganzen Geburtskrankenhauskosten vorstrecken, sprich einen ganz normalen Beihilfeantrag einreichen?


    Gibt's von der Beihilfe so eine Art Starterpaketprämie? Und sei sie noch so gering?


    Und noch eine letzte Frage zum Elterngeld: ich möchte gerne direkt nach dem Mutterschutz wieder 8 Stunden pro Woche arbeiten. (Bitte hier jetzt keine Diskussion um Rabenmütter, das ist eine ganz andere Baustelle). Nun habe ich gelesen, dass das Gehalt als eine Art Nebenverdienst auf das Elterngeld "angerechnet" wird. Was heißt das? Bekomme ich die Summe Elterngeld weniger, die ich durch die 8 Stunden Schule verdiene?


    Fragen über Fragen ... so gehen die Ferien auch ziemlich schnell vorbei... Dabei müsste ich doch - ja genau! - dringend meinen Schreibtisch unter den Papierbergen freilegen....


    Liebe Grüße
    A.

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