ZitatOriginal von brabe
Ein guter Freund bemängelt das. Angeblich hätte er mehr getan, wenn die Lehrer ihm auch später noch dies stärker getadelt hätten. Ich halte das für eine faule Ausrede. Denn er war 18 in der 12ten Klasse und durfte seine Entschuldigungen selbst schreiben und bei über 200 Fehlstunden kann man dem Lehrer das nicht mehr vorwerfen.
5-6 Klasse, die Hausaufgaben werden kontrolliert
7-9 Nicht gemachte Hausaufgaben werden geahndet beim erwischen
10-12 Die Hausaufgaben werden in den Unterricht mit eingebaut. Dies wird den SuS mehrfach im Unterricht mitgeteilt.
Ich sehe es anders. Beo 200 Fehlstunden hätte die Schule trotz Volljährigkeit des Schülers reagieren müssen. Wir verhängen in einem solche Fall die Attestpflicht, d.h. der Schüler gilt nur noch mit ärztlichem Attest als entschuldigt. Auch wenn ein Schüler volljährig ist, sind wir als Schule verpflichtet, es nicht so weit kommen zu lassen.
Zur Hausaufgabenkontrolle: Ich kontrolliere die Hausaufgabe bis zur 10. Klasse, da gerade in den Klassen 7- 10 die Versuchung, sie nicht anzufertigen, am größten sein dürfte. Daher halte ich hier eine regelmäßige Kontrolle mit Ahndung für wiederholtes Nichtanfertigen für wichtig. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit zu groß, dass die betreffenden Schüler nicht erwischt werden und durchschlüpfen bzw. das Risiko, erwischt zu werden, so gering ist, dass es sich lohnt, sie regelmäßig nicht anzufertigen.
Sarek