Beiträge von Danja

    Vor Dienstantritt kann man einen Vertrag glaube ich relativ problemlos wieder auflösen. Hab ich zumindest mal gehört, ob es wirklich rechtlich so ist, weiß ich nicht genau.
    Ansonsten kommt es drauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Ich hatte z.B. 6 Monate Probezeit (Vertrag lief über knapp ein Jahr), in denen ich mit 2 Wochen zum Monatsende kündigen konnte (was ich auch getan hab). Danach hätte ich nicht mehr kündigen können, weil im betreffenden Tarifvertrag festgelegt ist, dass nur befristete Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr gekündigt werden können, mein Vertrag war aber ein wenig kürzer (2 Wochen).
    Das ist aber sicher nicht in jedem Vertrag gleich, kommt ja aufs Bundesland und den Tarifvertrag an.

    Meinen Ausbildungsklassen habe ich Weingummi mitgebracht, das mögen (fast) alle Kinder gern. In der einen Klasse waren es weiße Mäuse, weil die Prüfungsstunde etwas mit ner Maus zu tun hatte :) in der anderen Klasse weiß ich es gar nicht mehr, was es genau war.



    Dem Kollegium habe ich nicht speziell etwas mitgebracht, weil am Tag nach meiner Prüfung Weiberfastnacht war und wir uns eh nach der Karnevalsfeier im Lehrerzimmer getroffen haben und jeder etwas mitgebracht hat. Da hab ich dann besonders leckere Muffins gebacken :D

    Ab 6 Wochen Krankheit wird verlängert (um die Krankheitszeit), aber ob da nur ne Krankheit "am Stück" zählt, weiß ich nicht. Von ner Obergrenze weiß ich nichts. Aus meinem Jahrgang hat eine etwa ein halbes Jahr wegen Krankheit ausgesetzt (also 1/3 der Ausbildungszeit!) und so weit ich weiß, wurde die Zeit einfach hintendran gehängt. Daher wäre mein Tipp, dass es keine Obergrenze gibt, sicher wissen tu ichs aber nicht.

    Hallo,


    ich übernehme in Kürze eine jahrgangsübergreifende Klasse (1-4, eine Montessorischule). Ich habe dort während meines Studiums schon in der OGS gearbeitet - bis zum Ref waren das mehrere Jahre - und einiges mitbekommen, aber so richtig im Thema bin ich bisher nicht. Ich habe nur jahrgangsgebundene Klassen unterrichtet.
    Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe, aber mir ist klar, dass es mehr Arbeit wird und ich mich im Vorfeld schon viel damit beschäftigen muss. Darum möchte ich damit bald anfangen :) ich werde von einer tollen Kollegin unterstützt werden, aber darauf kann und will ich mich natürlich nicht komplett verlassen.


    In der Klasse ist sicher schon viel Material vorhanden, aber trotzdem würde ich mich über Tipps ((Fach-)Literatur, Material, Kopiervorlagen und und und) freuen.


    Danke,
    Danja

    (Wenn der Beitrag hier nicht hin gehört tut es mir leid, ich wusste nicht wo ich ihn sonst posten soll.)


    Hallo,


    ich habe derzeit einen Vertretungsvertrag an einer Grundschule in NRW.
    Aus verschiedenen Gründen wüsste ich gern, ob dieser als befristeter Vertrag MIT oder OHNE Sachgrund gilt.
    Genau steht drin:
    "Der Befristungsgrund gemäß §30 Abs. 2 Satz 1 TV-LL i.V.m. §14 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz liegt im konkreten Vertretungsbedarf im Umfang von XX Pflichtstunden je Woche aufgrund von Elternzeit von Lehrkräften im Rahmen des Vertretungskonzeptes des Schulamtes für den Kreis XX für das Schuljahr 2013/2014."


    Ist das nun ein Vertrag mit oder ohne Sachgrund? "Reicht" die Erwähnung des Vertretungskonzeptes als Sachgrund, obwohl kein konkreter Name einer zu vertretenden Kollegin genannt wird?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen, danke!!
    Danja

    Habe ich denn jemals gesagt, ich hätte die Studienordnung noch nie gesehen?? Meinetwegen bin ich zu blöd, sie zu verstehen - aber für mich ging eben der späteste Abgabezeitpunkt nicht klar daraus hervor.
    Und wofür ist denn ein Forum da, wenn nicht um Unklarheiten zu erfragen bzw. diese zu "Klarheiten" zu machen? Von daher finde ich den reinen Verweis aufs Prüfungsamt (im Sinne von "da kann man anrufen und fragen") nicht besonders sinnig. Klar kann ich das - aber ich kann doch erstmal hier fragen, bevor ich mich beim Prüfungsamt in der spärlich gesäten Telefonsprechstundenzeit in die Warteschleife hänge. Wenn man nämlich außerhalb dieser Zeiten da anruft, werden die SEHR ungehalten, bei uns zumindest.
    Und ich fand meinen Eingangspost auch nicht "peinlich".

    Ich dachte, das wäre vielleicht ein nettes Forum. Aber da hab ich mich scheinbar geirrt. Wenn ihr alle so toll und unfehlbar seid, dann macht euren Scheiß doch einfach alleine weiter und erzählt euch, wie toll ihr seid. Viel Spaß dabei.

    Wer mir was erzählt hat, kann ich wohl am besten noch selbst beurteilen - das "angeblich" hättest du dir also sparen können, Bolzbold.


    Aber vielen Dank an die (wenigen), die ernsthaft auf meine Frage eingegangen sind.

    Naja, aber dass in diesem beispielhaften Prüfungsverlauf die Examensarbeit schon vor dem Ref geschrieben, abgegeben und korrigiert wird, heißt ja nicht, dass das so laufen MUSS. Und das ist halt meine Frage: bis wann MUSS die Examensarbeit spätestens abgegeben und korrigiert sein?

    Ist mir auch schon passiert - manchmal kommen sogar die Griechen auf diese Ideen :D



    Ich hab auch noch einen:
    3. Klasse, Unterrichtsreihe über Frösche und Kröten, Stationsarbeit.
    Wir haben uns am Ende der Einführungsstunde zusammengesetzt und gefragt, was die Kinder denn schon gelernt haben.
    Ein Mädchen zeigt auf und sagt im Brustton der Überzeugung: "Ich habe gelernt, dass Frösche gerne Rebellen fressen!" (sie meinte Libellen)


    Ich würd sagen, damit sind die Probleme der Welt gerettet - schickt Frösche in die Krisengebiete, dann sind die Rebellen ganz schnell weg :D :tongue:

    Hallo,


    ich studiere Lehramt Grundschule (bzw. GHR-G mit Schwerpunkt Grundschule) in Köln und habe jetzt grad mit meinen schriftlichen und mündlichen Examensprüfungen angefangen. Diese Prüfungen sind auch schon so weit durchgeplant, also wann ich was mache.


    Ein großes Fragezeichen ist für mich noch die Examensarbeit. Kann mir jemand sagen, wann ich die schreiben muss? Also ich meine, ob ich sie im Ref noch (zu Ende) schreiben kann oder ob sie vorher schon abgegeben sein muss? Und auch vorher korrigiert sein muss, ich also diese Zeit auch noch einrechnen muss? Ich habe da bisher noch keine verlässlichen Infos zu gekriegt, irgendwie erzählt jeder was anderes (wie immer an der Uni Köln :rolleyes: ).


    Ich würde mich sehr freuen, wenn da jemand was zu sagen könnte!


    Danja

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