Ich würde mich auch an den Personalrat wenden / bei einer Gewerkschaft um Rat bitten.
Das Verhalten deiner Konrektorin geht gar nicht.
Beiträge von Flipper79
-
-
Ich würde mich an den Personalrat deines Vertrauens wenden. Bist du vll. in einer Gewerkschaft?
Wäre es ansonsten eine Option z.B. eine Weiterbildung (z.B. Studium eines weiteren Faches) sein? In dieser Zeit könntest du dich ggf. ohne Bezüge beurlauben lassen. Vll. kannst du danach an eine andere Schule kommen. [Du musst das Studium ja ggf. nicht ganz zu Ende bringen und aus irgendwelchen Gründen abbrechen].
Oder du wirst schwanger und bleibst länger als 1 Jahr in EZ. In diesen Fall hast du keinen Anspruch mehr an deine ehemalige Schule zu kommen.
Ist zwar beides nicht gerade toll, aber vll. eine Option. -
Viel Spaß bei deiner Mission den Schülern Unistoff beizubringen und den Abistoff in einem halben Jahr. Es werden sicherlich viele Schüler über bleiben, die restlichen Schüler (bzw. deren Eltern) werden auch garantiert kein Gespräch mit dir / der Schulleitung / der Bezirksregierung suchen (da sie von deinen Methoden überzeugt sind) oder gegen die Noten auch garantiert nicht klagen. Die Schüler werden mit leuchtenden Augen im Unterricht sitzen. Ganz bestimmt. Ich spreche von einer normalen Schule mit einem normalen Schülerklientel ...
(Der geneigte Leser mag vielleicht eine Ironie erkennen. Diese ist so gewollt).
Nicht alle Schüler möchten Mathe oder Physik studieren und brauchen diese Inhalte nicht. Sie möchten vielleicht auch kein anderes Fach studieren, sondern eine Berufsausbildung machen, für die man Abi macht.
Es haben sich schon Schüler über Lehrer bei der Schulleitung beklagt wegen deutlich geringeren Gründen (die z.T. rein subjektiv waren). An manchen Schulen klagen Eltern bereits schon wegen einer drei oder gehen auf die Barrikaden, weil der Sohn / die Tochter nicht die notwendige Note erhält, um einen bestimmten Durchschnitt zu erreichen.
Aber leb du weiter in der Traumwelt!
-
Leider sagt eine super Master-Note nichts darüber aus wie fähig man als Lehrer ist (betrifft auch die Lehramts-Master-Studenten). Fachwissen ist das eine, die Vermittlung von Wissen unter Berücksichtigung didaktischer Aspekte das andere.
Es herrscht sicherlich hier im Forum keine generelle Abneigung gegenüber Quereinsteigern. Die User haben lediglich über ihre Erfahrungen berichtet.
Und ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen:
Du kannst keineswegs Uni-Stoff an der Schule vermitteln. Ich unterrichte an einem ländlichen Gymnasium, das die besten Standortbedingungen hat. Dennoch haben wir in allen Jahrgangsstufen, auch in der Oberstufe, Schüler, die unmotiviert sind und glauben gute Note lediglich durch bloße Anwesenheit zu erhalten. Dass man ein ungenügend auch erlangen kann, wenn man nur da sitzt und keinen Piep sagt, ist den wenigstens SuS klar.
Andere sind verhaltensauffällig, stören, machen keine EVA- oder Hausaufgaben, ...Ich erlebe immer wieder Schüler (auch in der Oberstufe), die in Mathe oder Physik selbst grundlegende Umformungen nicht können (wehe da steht in einem Term kein x, sondern ein anderer Buchstabe. Gerne werden auch Wurzeln aus Summen gezogen oder andere schwere Böcke geschossen. Klar, da kann man locker Taylor-Reihen oder eine vollständige Induktion machen.
Wenn ich mir den aktuellen Kernlehrplan anschaue, diesen mit den Anforderungen von vor 3 Jahren anschaue und erst recht mit den Anforderungen vor 10 oder mehr Jahren vergleiche, muss ich sagen: Es wurde so viel Wichtiges gekürzt, es wird so viel oberflächlich behandelt (das fängt schon in der Sekundarstufe I an). Heutzutage müssen SuS noch nicht mal mehr eine Polynomdivision können in Mathe. In Physik soll man so gut es geht auf das Formale (langwierige Herleitung von Formeln, Anwendung von viel Mathematik) verzichten.
Schüler fragen in Mathe auch immer wieder: "Wenn wir schon einen GTR haben, warum müssen wir das und das dann händisch machen? Der GTR kann doch alles"
Bei einigen elementaren Inhalten (Oberstufenstoff) sieht man manchmal nur ungläubige Blicke. "Häääääääääääh?" Auch beim Textverständnis hapert es ganz erheblich.Ältere Kollegen sagen immer wieder, dass heutige SuS die Klausuren / Themen, die Schüler vor Jahren noch konnten, heute nicht mehr können / verstehen.
Ich glaube du willst es nicht kapieren, dass du mit deiner Didaktik derbe auf die Schnauze fallen wirst. Ich kann da nur sagen: "Arme Schüler".
-
Aber muss denn eine Klassenarbeit bei euch nicht mindestens eine Woche vorher angekündigt werden? Ist dies denn geschehen?
Ich fürchte nicht. In Beitrag 32 schreibt die TE, dass der 18.1 abgesprochen war. Die Schule beginnt aber bereits am 9.1. wieder.
Und wenn die Arbeit i.d. 1. Deutschstunde nach den Ferien geschrieben wird, kann es eigentlich nicht am 18.1. sein.
Ich fürchte, dass du so den Eltern / Schülern bzw. dem Schulleiter so nur Angriffsfläche bietest und die Arbeit ratzfatz einkassiert wird.
Und ja Susannae, auch in NRW muss man die Arbeit "rechtzeitig" vorher ankündigen. An unserer Schule müssen Arbeiten mind. 8 Tage vorher (Werktage) in einen Hefter eingetragen und den SuS mitgeteilt werden. -
Ich kann mir einen Grund vorstellen, warum der Arbeitgeber so darauf beharrt, dass der Jugendliche den Aufhebungsvertrag unterschreibt:
Wenn er (der Jugendliche) bzw. seine Mutter den Aufhebungsvertrag unterschreibt, verhindert er (der Arbeitgeber) damit, dass der Jugendliche (bzw. die Mutter) gegen die Kündigung / die Abmahnungen vorgeht. Er ist ihn elegant los geworden. Es gab schon so oft Abmahnungen, die rechtlich nicht haltbar waren (und wenn es irgendwelche Formfehler waren). Vll. befürchtet er auch, dass er (der Arbeitgeber) sich auf rechtlich dünnem Eis bewegt (da der Jugendliche "Drecksarbeit" verrichten musste und gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wurde. Ganz abgesehen davon ob die Kündigung / die Abmahnungen rechtens waren: Liegen Verstöße gegen das JuSchu vor, kann er selbst ziemlichen Stress bekommen. All das umgeht er elegant, wenn der Jugendliche kündigt. Vll. war/ ist der Jugendliche auch zu "unbequem", da er "Widerworte" gegeben hat und gesagt hat, dass er bestimmte Arbeiten nicht erledigen darf / es ihn stört. Nicht jeder Arbeitgeber mag so etwas ... Ein weiterer Grund ihn elegant los zu werden.Wenn eine Kündigung vorliegt, könnt ihr (ggf. schon vorher) die Handwerkskammer informieren und der Jugendliche sich einen Anwalt nehmen oder sich zumindest von der Handwerkskammer rechtlich beraten lassen.
-
Hallo Ratte,
lies mal hier:
http://www.recht-finanzen.de/contents/1213-…fhebungsvertrag
http://www.bigkarriere.de/karrierewelt/a…rschreiben.html--> v.a. muss die Mutter - wenn er noch nicht volljährig ist - unterschreiben.
Ich würde an deiner Stelle an die IHK eine Mail schreiben und die Umstände schildern. Vll. können die irgendwie erreichen, dass der Jugendliche den Betrieb wechseln kann. Und ich würde auf die Kündigung warten. Ist zwar auch nicht berrauschend, aber besser als eine Sperre beim ALG zu riskieren.
LG
-
Wie soll man denn zur Kurzgeschichte so etwas wirklich sinnvoll machen?!?
Eben drum. Und nur Multiple Choice ist auch nicht wirklich sinnvoll.
Außerdem kann auch eine solche Vorgehensweise Konflinkte hervorrufen: Ein Schüler aus einer anderen Klasse könnte anbringen, dass die Arbeit bei ihm ja viel schwerer war. Von den anderen Kollegen / Eltern ganz zu schweigen.Warum man immer Angst vor der Reaktion des Schulleiters / der anderen Kollegen haben muss, nur weil man seine Arbeit macht und auf seine Rechte & seine Gesundheit achtet, erschließt sich mir nicht. Würde man in einer normalen Behörde z.B. arbeiten, dann wäre um 16 Uhr (z.B.) Dienstschluss. Wenn bis dahin nicht alle Arbeiten erledigt sind, übernimmt es am nächsten Tag ein Kollege.
(Ist zwar ein anderes Thema, aber im Endeffekt etwas ähnliches: In keinem anderen Beruf muss ich selbst dafür sorgen, dass mich im Falle einer Krankheit noch darum kümmern muss, dass die Aufgaben erledigt werden. In der Schule wird jedoch mehr oder weniger erwartet, dass man morgens mit Fieber noch Aufgaben für die Kinder schickt).
-
Ich habe es auch nicht als Empfehlung verstanden die maximale Zeit zum Korrigieren zu nutzen.
Gedankt würde es der TE ohnehin nicht.
Und wenn du dich nicht so krank melden magst: Lass dir vom Arzt (deinem Hausarzt oder dem Kinderarzt des chronisch kranken Kindes) ein Attest ausstellen, dass du entweder an dem ganzen Tag nicht zur Arbeit kommen kannst oder eben nach der 6. Stunde heim musst (man kann ja auch einen Arzttermin im Nachmittagsbereich haben).
Und die Koffer für dich, das kranke Kind und deinen Jüngsten musst du ja auch noch packen (ganz abgesehen davon, dass du dich noch um die 3 anderen Kinder kümmern musst). Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das Stichwort! Wenn das dein SL nicht einsieht oder die einfache Rechnung von Susannea nicht nachvollziehen kann, ist es nicht die richtige Schule für dich.
-
Im Endeffekt gibt es folgende Möglichkeiten, die dir hier auch genannt wurden:
- Du bittest einen Kollegen, mit dem du gut auskommst, die Arbeit zu korrigieren.
- Du korrigierst die Arbeit in der Schule und zwar nur bis 20 Uhr und unter Berücksichtigung der max. zulässigen Arbeitszeit (8,5 h abzüglich Stillzeiten & Pausenzeiten). Den Rest macht halt der Vertretungskollege. Dagegen kann auch dein SL nichts sagen. Die Arbeiten kannst du dann sehr langsam oder sehr schnell korrigieren, wie dir beliebt.
- Du bist krank an dem Tag
- Du korrigierst die Arbeiten alle (ggf. in deiner Elternzeit), damit dir keiner Gram ist und du die Anweisung deines SL nicht ignorieren musst.
- Du knallst sie deinem SL auf den Tisch und gehst nach der letzten Stunde heim. Als besonderen Service legst du einen guten ausführlichen Erwartungshorizont bei, sodass ein Kollege die Arbeit leicht korrigieren kann. Wenn du es dich nicht traust, legst du es zentral auf einen Tisch und bittest einen Kollegen diese Arbeit dem Vertretungskollegen zu geben.
- Du überfliegst alles und setzt eine Note drunter.
- Du wendest dich an den Lehrerrat / Personalrat / Gleichstellungsbeauftragte und schilderst deine Situation.Ich wüsste, für welche Version ich mich entscheiden würde.
Für welche Version du dich - unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte (persönliche und rechtliche Situation, Ansehen im Kollegium etc.) entscheidest, bleibt dir überlassen. Eine genaue Zeit, die für jede Klausur zu veranschlagen ist, gibt es nicht (da es zu viele Unwägbarkeiten gibt). Selbst in Mathe kann ich es nicht vorhersagen. Einige Aufgaben / Arbeiten gehen schnell, andere Arbeiten dauern länger. Das hängt halt stark vom Aufgabenformat ab.
Ich wüsste auch wie mein Kollegium darauf reagieren würde, wenn ich unkorrigierte Arbeiten zurücklassen würde: Nämlich verständnisvoll.
Wäre ich an einer Schule, wo ich blöde Kommentare ernten würde oder mein SL mich dazu dienstverpflichten würde, dann würde ich entsprechend reagieren.Ich habe als Vertretungskraft auch eine Klausur (Oberstufe (!)) korrigiert, obwohl ich den Stoff nicht selbst unterrichtet habe und die Klausur / den Erwartungshorizont nicht selbst erstellt habe. War für mich kein Problem ...
In Abiklausuren / der zentralen Klausur der EF in Mathe (und Deutsch) sind wir jedes Jahr damit konfrontiert uns in fremde Erwartungshorizonte einuarbeiten. Klappt ...Zur Not stellst du eine korrekturfreundliche Klassenarbeit.
P.S. Bei uns haben selbst Kollegen in EZ keine Aufgaben mehr gestellt, obwohl (kurzfristig, d.h. für eine Übergangszeit) keine Vertretungskraft zur Verfügung stand. War halt so. -
Das Wichtigste, was du checken solltest: Bist du - als du Beamter auf Probe wurdest - älter oder jünger als 29? Wenn du vor der Vollendendung des 29. LJ auf Probe eingestellt wurdest, können sich für dich nach neuem Recht Vorteile ergeben. (Ausnahme: Hattest du anrechnungsfähige Zeiten?) Auf S. 2 ist es ganz gut erklärt.
-
Bei uns gibt es / gab es mehrere Kollegen, deren Kinder bei uns zur Schule gingen (Gym). Ich habe auch schon Kinder von Kollegen unterrichtet. Bisher gab es keinerlei Probleme. Auch für die Kinder ist es kein Problem, wenn Mama oder Papa an der Schule sind.
-
Ich würde es vom Eltern- / Schülerklientel abhängig machen. Sind die (meisten) Eltern verständnisvoll oder eher weniger?
Ich persönlich würde es Schülern / Eltern nicht erzählen (ich bin aber auch nicht an einer Grundschule und ich könnte mir eher vorstellen, dass die Schüler (meinetwegen auch deren Eltern) dumm rumtratschen. Burnout ist ja z.T. leider immer noch vorurteilsbehaftet. Und auf dem Dorf spricht sich sowas ja manchmal auch schnell rum ...:(Wenn du dich dafür entscheidest, würde ich die Antwort von der alten Dame gut finden.
-
Danke für eure Antworten

@ Marie: Mir ist klar, dass ich erste Hilfe leisten muss. Es ging aber eher darum, dass ich Probleme bekommen könnte, wenn ich etwas Falsch mache und ich nicht nachweisen kann, dass ich mich genügend fortgebildet habe.
@ Kordi: Siehst du, das mit dem Zahnrettungsset wusste ich noch nicht.
-
Danke für eure Antworten. Das Gerücht kam bei uns auf gestern. Wenn etwas passieren würde und man nicht nachweisen könne, dass man sich
laufend in 1. Hilfe fortgebildet hätte, könnte man Stress bekommen. War den Kollegen, die es mitbekommen haben, völlig neu. Angeblich hätte man lt. Strafgesetzbuch als Lehrer eine Garantenpflicht (oder so ähnlich). Das hat mich total irritiert, da wir auch im Ref so etwas nicht gelernt haben.@ Ketfesem: Bei uns wurde mal ein Termin für eine solche schulinterne Erste-Hilfe-Fortbildun angeboten (Grundausbildung, keine Auffrischung). Es war noch vor der Reform der EH-Ausbildung. Die UK NRW hatte uns Gutscheine für 10 - 15 (?) Kollegen geschickt. Hätten sich mehr Kollegen angemeldet, hätte die "überzähligen" Kollegen die entsprechenden Kosten selbst tragen müssen (bzw. sich aus dem Fortbildungsetat der Schule erstatten lassen müssen). Fortbildungsträger wären die Johanniter oder so gewesen. Die wären auch i.d. Schule gekommen.
Letztlich ist es daran gescheitert, dass sich zu wenige Kollegen angemeldet haben (Interesse bestand zwar, aber der Termin lag recht ungünstig in einer korrekturintensiven Zeit und einer Zeit, wo es ohnehin viele Konferenzen und Extratermine gab). Gilt für NRW.
Danach hat sich keiner mehr drum gekümmert.Meinen EH-Kurs hatte ich als ich meinen Führerschein gemacht habe. Im Ref gab es keine solche Veranstaltung.
Vll. bieten die Johanniter / DRK oder ähnliche Organisatoren das auch bei euch an der Schule an und kann (zumindest teilweise) durch die Unfallkasse oder ähnliches abgedeckt werden?
@ Nitram: Danke für den Link. In einer ruhigen Minute (bzw. mehreren ruhigen Minuten) schaue ich da mal rein.
-
Hallo zusammen,
hat man als Lehrer (NRW, Gymnasium) eine Pflicht sich in Sachen Erster Hilfe fortzubilden bzw. kann man strafrechtliche Probleme bekommen, wenn etwas passiert und man nicht adäquat helfen kann? (Dass man etwas tun muss wie z.B. Notruf absetzen, Erste Hilfe nach bestem Wissen zu erteilen bzw. ggf. jm. rufen, der sich damit besser auskennt) ist klar.
(Kein Sportlehrer, sondern naturwissenschaftlicher Lehrer, wenn es da noch einen Unterschied gibt).Oder gelten die allg. Regeln für Erste Hilfe? (Also: solange man etwas macht, ist es ok. Selbst wenn es falsch bzw. nicht optimal für den Verletzten ist?)
Danke schon mal im Voraus.
LG -
-
Krank heißt nicht, dass du zu Hause bleiben musst. Du darfst alles machen, was deine Gesundheit nicht gefährdet. Mit einer Grippe wäre es z.B. nicht ratsam einen Marathon zu absolvieren oder in die Stadt zu gehen. Aber der Urlaub wird dir sicher gut tun.
-
Wenn der Zeitraum, wo sie die Zeugnisse schreiben (und nicht austeilen) muss, vor dem Mutterschutz, aber während eines Beschäftigungsverbots liegt, dann bin ich durchaus der Meinung, dass der Schulleiter das anordnen kann und ich halte das auch für durchaus richtig. Ein individuelles Beschäftigungsverbot bedeutet nicht zwangsläufig, dass man keinerlei Tätigkeiten mehr verrichten darf. Ob das Zeugnisschreiben in dieser konkreten Situation Sinn macht (einige Zeit verstrichen, Übergabe durchgeführt), ist was anderes.
Es geht aber auch darum, dass kein Arzt mal so eben ein BV ausspricht, sondern da die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist (v.a. wenn Komplikationen vorliegen). Eine Krankschreibung macht im übrigen durchaus Sinn machen, wenn eben diese Komplikationen vorliegen, da die TE in diesem Falle eben arbeitsunfähig ist. Das kommt durchaus vor (wenn z.B. die werdende Mutter bis zu Beginn der MuSchu lliegen muss oder möglichst viel liegen muss). Mit anderen Worten: Die TE soll sich schonen.Egal ob in diesem Fall ein BV oder eine Krankschreibung (wie in diesem Fall) vorliegt: Es geht um die Gesundheit der Mutter (und des Kindes). Und da sie sich schonen muss / soll, sollte sie auch keine Zeugnisse oder Beurteilungen schreiben. Wäre ich in ihrer Situation würde ich auch lieber auf den Rat meines Arztes hören als irgendwelche dienstlichen Verpflichtungen eingehen. Gerade diese Tätigkeiten am Schreibtisch (langes Sitzen) sind anstrengend und in einer solchen Situation mit Sicherheit Gift für die werdende Mama.
Wenn sie bereits beim Zeugnisschreiben in MuSchu ist, muss sie erst Recht keinerlei dienstl. Tätigkeiten mehr verrichten.
-
Arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig. Also musst du auch keine Zeugnisse / Beurteilungen schreiben.
Werbung