Beiträge von Flipper79

    Hallo Goldie-Power,

    Berufskolleg umfasst ja nicht nur die berufsspezifische schul. Ausbildung, sondern auch die gymnasiale Oberstufe, das beruflichliche Gymnasium, Klassen, die zum Real- und Hauptschulabschluss bzw. zum Fachabi führen. Da Sowi ja in der Oberstufe (und in der Sek I als Politik) verpflichtend belegt werden muss (und sei es nur Sowi 2 Pflichtkurse), so sollte es auf jeden Fall die Fächerkombi Sowi / Bio an einem Berufskolleg geben. Ich kann zwar meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass es die Fächerkombi Bio / Pädagogik am Berufskolleg möglich ist, kann es mir aber gut vorstellen.
    Inwiefern du mit einem Gym-Studium ans Berufskolleg kommen kannst, weiß ich nicht _zumindest was die neue Studienordnung betrifft_ Nach alter Studienordnung war es möglich.

    ... auch wenn die Schüler das erste mal die Auswahl hatten, so hattest du eindeutig notiert, welche Kombinationsmöglichkeiten es gab. Immerhin haben es 28 von 30 Schülern verstanden ... Ich mache auch immer wieder die Erfahrung, dass Schüler Aufgabenstellungen nur unzureichend lesen. Insofern würde ich bei einer Aufgabe 0 Punkte geben (da Aufgabenstellung falsch verstanden). In Deutsch gibt man ja auch 0 Punkte, wenn ein Schüler z.B. über Gretchen anstatt über Mephisto zu schreibt.

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Nur mit der Argumentation, dass du dich ungerecht behandelt fühlst und du die Note für nicht gerechtfertigt hälst, wirst du keinen Erfolg auf Erfolg haben. Im Endeffekt wird ins Protokoll und in die Notenbegründung geschaut. Solange dort keine groben Verstöße fest zu stellen sind, wird dein Widerspruch abgelehnt.
    Glaub mit: Prüfer tun sich nicht leicht damit, ihre Prüflinge durchfallen zu lassen.

    Mir ist nichts davon bekannt, dass man es nicht haben darf. Eher im Gegenteil: Es gibt ja regelmäßig auch Schreiben an den Fachvorsitzenden, sodass eine kollegiumsinterne Liste für solche Prüfangebote erstellt und mittels Sammelbestellung bestellt werden kann. Dort trägt sich auch regelmäßig unsere SL ein (vorrausgesetzt das Prüfangebot gilt für die Fächer der SL). Insofern gehe ich davon aus, dass es nicht verboten ist.

    Abgesehen davon: Wer möchte dir später nachweisen, dass das Buch xy, das in deinem Regal steht ein besonderes Prüfangebot war? Die SL kann es dir ja nicht nachweisen, die Verlage werden auch nichts unternehmen (da sie es ja sind, die die Prüfangebote machen), ...

    Im Beamtengesetz steht nur was von wegen Bestechlichkeit. Aber unter Bestechlichkeit fällt es ja def. nicht.

    Abgesehen davon: Gerade durch die Prüfangebote, die jeder Verlag bei einer Neuerscheinung macht, haben die Fachkonferenzen doch die Gelegenheit neue Bücher zu sichten und in der Schule verbindlich einzuführen (war bei uns bei der Umstellung G 9 / G 8, Zentralabi, ... so.)

    Insofern "beeinflussen" dich ja alle Verlage.

    @ Ilse: Dann leg deinem SL mal bitte den folgende Link vor:

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…dschuleNeu.html

    Demnach dürfen die Viertklässler gar nicht so viel Unterricht haben. Wer kommt denn auf diese Schwachsinns Idee? ;(

    Ich wundere mich auch, dass die Teilzeitkräfte regelmäßig Überstunden schieben (diese sollen auf jeden Fall auf eine Bezahlung der Überstunden bestehen) und alle Lehrer so viele Konferenzen haben. oO Könnt ihr euch nicht beim Personalrat beschweren?

    Zum Thema Hausaufgaben: Am Gym (NRW) dürfen Schüler der Sekundarstufe I keine Hausaufgaben vom ein auf den anderen Tag aufbekommen, wenn sie an dem Tag Nachmittagsunterricht haben. Heißt also: Wenn sie Montags und Dienstags Mathe haben und Montags 9 Stunden haben, darf der Mathelehrer ihnen zu Di keine Hausaufgaben geben. Der Deutschkollege sehr wohl, vorrausgesetzt er hat erst am Mittwoch wieder Deutsch und am Dienstag ist nach der 6. Stunde schulfrei (sonst eben auch nicht). Theoretisch müssten solche Regelungen erst Recht für die Grundschule gelten.

    Ich sehe es ähnlich wie z.B. Friesin und sehe folgendes Szenario:

    Wenn Lehrer bereit sind freiwillig Überstunden zu leisten (z.B. für Förderstunden), könnte die Landesregierung irgendwann auf die Idee kommen, dass man ja gar keine neuen Lehrer mehr für zusätzliche Förderstunden oder für die Inklusion (oder für kleinere Klassen oder sonstwas) einzustellen. Man kann die Lücken, die daraus resultieren, auch mal locker durch bereits eingestellte Lehrer stopfen. Wenn nur jeder Lehrer einen zweistündigen Kurs gibt zusätzlich und ohne Besoldung / Gehalt leitet, kommt man an einer Schule mit z.B. 50 Lehrkräften schon auf 50 Kurse á 2 Stunden. Ebenso kann Kollege Z. von der Förderschule ja auch gut und gerne zusätzlich 2 Stunden ans städt. Gymnasium (Real-, Haupt- Grundschule, ...) kommen und den angestammten Lehrern bei der Förderung der Kids, die entsprechenden Förderbedarf benötigen, freiwiliig unterstüzten (unbezahlt natürlich) Ergo muss man ja auch für pensionierte Lehrer keine neuen Kollegen einstellen und kann so schön Geld sparen. Das Land NRW muss eh sparen und unserer Landesregierung wurde jüngst bei der Opposition vorgeworfen nichts bei Lehrerstellen einzusparen, da ja bald (2013) ein ganzer Jahrgang "wegbricht", da 2013 die letzten Schüler, die nach 9 Gymnasialjahren das Abi machen, die Schule verlassen.

    Ganz abgesehen von dem Anspruchsdenken der Eltern: Frau X. hat letztes Jahr für ihre Klasse auch ein freiwilliges Zusatztraining angeboten. Können Sie Frau Y. das nicht auch machen? Uns ist wichtig, dass unsere Lisa in der Abschlussprüfung eine gute Note schreibt. Im normalen Unterricht bleibt zu wenig Zeit für eine angemessene Vorbereitung auf die zentralen Abschlussprüfungen.

    - Fachräume nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten
    - Fluchtwegen kennen
    - Aufbewahrungsort und Bedienung der Geräte zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Löschdecke, Löschsand) kennen
    - Lage und Inhalte des Verbandskasten kennen
    - Standort des nächsten Telefons kennen
    - Lage und Betätigung des NOT-Ausschalters kennen
    - SuS müssen offene Gashähne, Gasgeruch, beschädigte Steckdosen / Geräte / Kabel und andere Gefahrenquellen de, Lehrer melden
    - Geräte, Chemikalien und Schaltungen etc. erst nach Aufforderung des Lehrers verwenden / einschalten (Schaltungen vorher bzw. nach dem Aufbau durch SuS kontrollieren !)
    - SuS müssen sich an die genaue Experimentieranleitung halten (kein eigenmächtiges Experimentieren)
    - Gefäße mit Chemikalien wieder verschließen
    - möglichst kleine Stoffmengen verwenden
    - Bei Bunsenbrenner: Haare, Kleidung vor Berührung mit Brennerflamme schützen (Mädchen: Haare zusammenbinden, Mode-Schals abnehmen!)
    - Geruchsprobe nur unter Zufächeln vornehmen
    - Reagenzgläser beim Erhitzen nicht auf Personen richten, Füllhöhe beachten!
    - auf richtige Entsorgung der verwendeten Chemikalien etc. achten (nicht alles darf in den Ausguß!)
    - verwendete Behälter (Bechergläser, Reagenzgläser, ...) nach Verwendung säubern
    - Elektrische Energie und Gas nur nach Aufforderung des Lehrers einschalten
    - Experimente, bei denen giftige, gesundheitsschädliche, ätzende, reizende Gase, Gerüche, Dämpfe etc. entstehen können nur nach Anweisung des Lehrers bedienen (ACHTUNG: Dürfen Schüler damit überhaupt experimentieren)???
    - Schutzkleidung, Schutzbrille. Schutzhandschuhe nach Anweisung des Lehrers anziehen
    - Nicht essen, trinken, schminken
    - Nicht mit dem Mund pipettieren

    Am Ende der Stunde muss immer der NOT-Aus Knopf betätig werden (wenn sonst was passiert, kommst du dran!)

    Ich kann nur für meine Schule sprechen: Am Pult ist ein Aufsatz, in den man den speziellen Schlüssel stecken muss. Manchmal muss man diesen Aufsatz etwas (nachdem man den Schlüssel hereingesteckt hat) runterdrücken und / oder nach links und nach rechts drehen (z.B. damit man getrennt Lehrer- und Schülertische mit Strom versorgen kann).
    Den Schlüssel gibt es beim Hausmeister.
    Darauf achten, dass der rote Pilzknopf (Notausschalter) überall draußen ist, da sich der Strom sonst nicht anschalten lässt.
    Am Ende der Stunde darauf achten, dass der Strom aus ist, da du ansonsten für eventuell auftretende Schäden (z.B. Brand) haftbar gemacht werden kannst (finanziell und wohl auch strafrechtlich) (nennnt sich Fahrlässigkeit).

    Hallo Sonnenkönigin,

    ich versuche mal deine Fragen zu beantworten:

    1. Nein, als Lehrer muss man die Fahrt auch bezahlen. An meiner Schule ist es jedoch üblich, dass Refs z.B. nur die Übernachtungs- aber nicht die Buskosten zahlen müssen. Zudem bekommt man am Ende des Schuljahres - nachdem man ein Formular ausgefüllt hat (Wie viele Tage - Von wann bis Wann (Uhrzeit!) - Wie teuer - ...) etwas Geld erstattet (deckt aber beileibe nicht die Gesamtkosten ab).
    2. Zum Patrouille-laufen_ Das hängt komplett vom Jahrgang ab (Alter der Kids und v.a. auch wie anstrengend sind die Kids? Es gibt ja "ruhige" Jahrgänge und eher verhaltensauffällige Jahrgänge). Aber man muss eben aufpassen, dass die Jungs nicht in die Mädchenschlafzimmer rennen und umgekehrt (und dass die Kids ab einer bestimmten Uhrzeit auf ihren zugeteilten Zimmern bleiben und dass kein munteres Zimmer-Wechsel-Dich-Spielchen (auch gleichgeschlechtlich) stattfindet.
    3. Wenn ihr eine bestimmte Uhrzeit ausmacht, wo die Kids auf ihren Zimmern sein müssen: Kontrollieren! Achtung: weibliche Lehrkraft nur bei den Mädels, männliche Lehrkraft nur bei den Jungs.
    4. Ja - irgendwann kommt man zum Schlafen (wann hängt eben vom Jahrgang ab.)
    5. Jup nackt durchs Haus laufen ist nicht.
    6. Achtet unbedingt drauf, dass die Eltern unterschreiben, dass sich die Kids bei Freizeitunternehmungen auch in Kleingruppen (Gruppengröße definieren!) bewegen dürfen. Je nach Alter der Kids: Gruppeneinteilung ggf. etwas steuern (Es sollten nicht 5 Chaoten gleichzeitig losziehen und auch nicht SuS, die sich überhaupt nicht ausstehen können)
    7. Bei der Zimmereinteilung kann es zu Zickenalarm kommen: Ich will aber nicht mit Beate. Ich will mit Marie, Lisa und Anja ... aber es ist nur ein Zweibettzimmer noch frei.
    8. Überlegt euch: Handys erlaubt? MP3 erlaubt? I-pod und Co erlaubt?
    9. Notfallhandynummer an Eltern geben (ggf. an SuS, wenn Handys erlaubt): Wenn irgendwas ist ...

    Hallo Peselino,

    ich finde es auch ein Unding von der SL dich an einem Sonntag dienstzuverpflichten. Ich würde es auch nicht machen. Auch als Elternteil wäre ich nicht begeistert.
    Bei uns an der Schule gehen SuS, die am Theaterjugendring (freiwillig!) dran teilnehmen, wochentags nachtmitags / abends ins Theater. Wären solche Veranstaltungen bzw. Termine nichs für euch?

    Die SpardaBank bietet generell kostenlose Konten an. Ich selbst habe keinerlei Erfahrungen, aber meine Kollegen haben bislan gute Erfahrungen gesammelt (natürlich gibt es immer Trantüten, die das Geld nicht überweisen / zu spät überweisen / nach mehrmaliger Aufforderung überweisen).


    Wenn die Entschiedung über Gelder dementsprechend noch nicht gefallen ist, kann ja auch andersrum kurzfristig die Absage kommen, dass es die Stelle gar nicht gibt, also denke ich schon, dass die Schueln das schon kennen, dass man dann lieber sichere Jobs annimmt.

    Eben drum ... Außerdem legen die SL dem Bewerber oft nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch ein Formular vor, das der Bewerber gemeinsam mit der SL ausfüllt (Daten des Bewebers etc), das der BezReg zugeschickt wird. Es ist ausdrücklich erlaubt, dass man - wenn man "nur" einen Vertretungsvertrag hat aus diesem heraus zu kommen, wenn man eine feste Stelle bekommt. Die Schulleitungen kennen das Problem, dass Bewerber kurzfristig abspringen oder
    z.B. zum Halbjahr die Schule verlassen, um eine feste Stelle anzutreten.

Werbung