Beiträge von Flipper79

    Super Argument.... Versuch mal in China wegen Krebs monatelang zu Hause zu bleiben....

    Chili


    Dem kann ich nur zustimmen.
    Und die psych. Erkrankungen nehmen u.a. zu, da der Druck in der Arbeitswelt steigt. Ich finde es auch schade, wenn man gegenüber psych. Erkrankungen und daraus resultierenden Fehlzeiten keinerlei Verständnis zeigt. :traenen: Unter bestimmten Umständen kann man in diesem Falle nicht arbeiten, selbst wenn man es sich noch so sehr wünscht. Mit einer solchen Einstellung läuft man Gefahr, dass sich Betroffene sich nicht "outen" (aus Angst vor neg. Reaktionen) und die Sache so verschleppen, bis sie komplett zusammenbrechen.

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Auf der einen Seite schreibst du, dass du nicht weißt, warum sie so lange fehlt, auf der anderen Seite schreibst du, dass sie nicht belastbar ist. Sprich mit der Referendarin (meinetwegen auch in Anwesenheit des AKO's und frage sie freundlich, warum sie so häufig krank ist und wie ihr ihr unter die Arme greifen könnt). Wenn sie - wenn deine Vermutung stimmt - nicht belastbar ist und wegen psych. Probleme so hohe Fehlzeiten hat, dann wäre es für sie hilfreicher, wenn ihr ihr Hilfen anbietet. (auch wenn sie aus anderen Gründen längere Zeit fehlt, könnten ihr eure Hilfen mehr helfen).

    Ich weiß nicht, aus welchem BL du stammst, aber für NRW gilt, dass die BezReg die OG an die Schulen, an denen du dich online beworben hast, übermittelt. Insofern erfährt die Schule automatisch deine aktuelle OG, nach der die Bewerber eingeladen werden (oder eben auch nicht). In der Mappe kannst du aber z.B. Beurteilungen der Schulleiter heften, die du während einer Vertretungstätigkeiten erhalten hast (kann ja auch nicht schaden, soweit diese gut sind).

    Ist die Frage ernst gemeint? ?(
    Na warum sollte man Klassenarbeiten nicht in den Ferien korrigieren dürfen? Ich stelle es mit gerade vor, dass demnächst Webcams in meinem Arbeitszimmer installiert werden und ich von meiner Schulleitung einen auf den Deckel bekomme, da ich in den Ferien korrigieren. :D Über die Regelung würden sich manche Kollegen freuen (also wenn man in den Ferien nicht korrigieren darf.

    Abgesehen davon: Irgendwie ist die Fragestellung nicht logisch. Dein SL wirft dir vor, dass du zu langsam korrigierst (obwohl du in den Ferien etwas gemacht hast.) Abgesehen davon, dass du die Arbeiten ja schlecht in den Ferien zurück geben kannst, würde sich die Korrekturdauer doch erhöhen, wenn du sie nicht in den Ferien korrigierst (--> Schüler müssen noch länger warten --> Schulleitung hätte erst Recht den Grund dir zu sagen, dass du zu langsam korrigierst).

    Bei mir steht in der Urkunde:
    "Frau ... wird mit Wirkung vom ... die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit verliehen. [Hervorhebung von mir]"

    Datum der Urkunde (und Aushändigung) lagen vor dem eigentlichten Zeitpunkt der Lebenszeitverbeamtung.

    Es kommt also drauf an was hinter "mit Wirkung vom" steht. Es gab im Kollegium (bei Beförderungen) auch schon die Situation, dass die Urkunde ausgehändigt wurde, nachdem die eigentliche Beförderung stattfand. Dann stand eben dort "mit Wirkung vom 1.8.2012" (z.B). Urkunde wurde am 12.8. ausgehändigt.

    Hallo Goldie-Power,

    Berufskolleg umfasst ja nicht nur die berufsspezifische schul. Ausbildung, sondern auch die gymnasiale Oberstufe, das beruflichliche Gymnasium, Klassen, die zum Real- und Hauptschulabschluss bzw. zum Fachabi führen. Da Sowi ja in der Oberstufe (und in der Sek I als Politik) verpflichtend belegt werden muss (und sei es nur Sowi 2 Pflichtkurse), so sollte es auf jeden Fall die Fächerkombi Sowi / Bio an einem Berufskolleg geben. Ich kann zwar meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass es die Fächerkombi Bio / Pädagogik am Berufskolleg möglich ist, kann es mir aber gut vorstellen.
    Inwiefern du mit einem Gym-Studium ans Berufskolleg kommen kannst, weiß ich nicht _zumindest was die neue Studienordnung betrifft_ Nach alter Studienordnung war es möglich.

    ... auch wenn die Schüler das erste mal die Auswahl hatten, so hattest du eindeutig notiert, welche Kombinationsmöglichkeiten es gab. Immerhin haben es 28 von 30 Schülern verstanden ... Ich mache auch immer wieder die Erfahrung, dass Schüler Aufgabenstellungen nur unzureichend lesen. Insofern würde ich bei einer Aufgabe 0 Punkte geben (da Aufgabenstellung falsch verstanden). In Deutsch gibt man ja auch 0 Punkte, wenn ein Schüler z.B. über Gretchen anstatt über Mephisto zu schreibt.

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Nur mit der Argumentation, dass du dich ungerecht behandelt fühlst und du die Note für nicht gerechtfertigt hälst, wirst du keinen Erfolg auf Erfolg haben. Im Endeffekt wird ins Protokoll und in die Notenbegründung geschaut. Solange dort keine groben Verstöße fest zu stellen sind, wird dein Widerspruch abgelehnt.
    Glaub mit: Prüfer tun sich nicht leicht damit, ihre Prüflinge durchfallen zu lassen.

    Mir ist nichts davon bekannt, dass man es nicht haben darf. Eher im Gegenteil: Es gibt ja regelmäßig auch Schreiben an den Fachvorsitzenden, sodass eine kollegiumsinterne Liste für solche Prüfangebote erstellt und mittels Sammelbestellung bestellt werden kann. Dort trägt sich auch regelmäßig unsere SL ein (vorrausgesetzt das Prüfangebot gilt für die Fächer der SL). Insofern gehe ich davon aus, dass es nicht verboten ist.

    Abgesehen davon: Wer möchte dir später nachweisen, dass das Buch xy, das in deinem Regal steht ein besonderes Prüfangebot war? Die SL kann es dir ja nicht nachweisen, die Verlage werden auch nichts unternehmen (da sie es ja sind, die die Prüfangebote machen), ...

    Im Beamtengesetz steht nur was von wegen Bestechlichkeit. Aber unter Bestechlichkeit fällt es ja def. nicht.

    Abgesehen davon: Gerade durch die Prüfangebote, die jeder Verlag bei einer Neuerscheinung macht, haben die Fachkonferenzen doch die Gelegenheit neue Bücher zu sichten und in der Schule verbindlich einzuführen (war bei uns bei der Umstellung G 9 / G 8, Zentralabi, ... so.)

    Insofern "beeinflussen" dich ja alle Verlage.

    @ Ilse: Dann leg deinem SL mal bitte den folgende Link vor:

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…dschuleNeu.html

    Demnach dürfen die Viertklässler gar nicht so viel Unterricht haben. Wer kommt denn auf diese Schwachsinns Idee? ;(

    Ich wundere mich auch, dass die Teilzeitkräfte regelmäßig Überstunden schieben (diese sollen auf jeden Fall auf eine Bezahlung der Überstunden bestehen) und alle Lehrer so viele Konferenzen haben. oO Könnt ihr euch nicht beim Personalrat beschweren?

    Zum Thema Hausaufgaben: Am Gym (NRW) dürfen Schüler der Sekundarstufe I keine Hausaufgaben vom ein auf den anderen Tag aufbekommen, wenn sie an dem Tag Nachmittagsunterricht haben. Heißt also: Wenn sie Montags und Dienstags Mathe haben und Montags 9 Stunden haben, darf der Mathelehrer ihnen zu Di keine Hausaufgaben geben. Der Deutschkollege sehr wohl, vorrausgesetzt er hat erst am Mittwoch wieder Deutsch und am Dienstag ist nach der 6. Stunde schulfrei (sonst eben auch nicht). Theoretisch müssten solche Regelungen erst Recht für die Grundschule gelten.

    Ich sehe es ähnlich wie z.B. Friesin und sehe folgendes Szenario:

    Wenn Lehrer bereit sind freiwillig Überstunden zu leisten (z.B. für Förderstunden), könnte die Landesregierung irgendwann auf die Idee kommen, dass man ja gar keine neuen Lehrer mehr für zusätzliche Förderstunden oder für die Inklusion (oder für kleinere Klassen oder sonstwas) einzustellen. Man kann die Lücken, die daraus resultieren, auch mal locker durch bereits eingestellte Lehrer stopfen. Wenn nur jeder Lehrer einen zweistündigen Kurs gibt zusätzlich und ohne Besoldung / Gehalt leitet, kommt man an einer Schule mit z.B. 50 Lehrkräften schon auf 50 Kurse á 2 Stunden. Ebenso kann Kollege Z. von der Förderschule ja auch gut und gerne zusätzlich 2 Stunden ans städt. Gymnasium (Real-, Haupt- Grundschule, ...) kommen und den angestammten Lehrern bei der Förderung der Kids, die entsprechenden Förderbedarf benötigen, freiwiliig unterstüzten (unbezahlt natürlich) Ergo muss man ja auch für pensionierte Lehrer keine neuen Kollegen einstellen und kann so schön Geld sparen. Das Land NRW muss eh sparen und unserer Landesregierung wurde jüngst bei der Opposition vorgeworfen nichts bei Lehrerstellen einzusparen, da ja bald (2013) ein ganzer Jahrgang "wegbricht", da 2013 die letzten Schüler, die nach 9 Gymnasialjahren das Abi machen, die Schule verlassen.

    Ganz abgesehen von dem Anspruchsdenken der Eltern: Frau X. hat letztes Jahr für ihre Klasse auch ein freiwilliges Zusatztraining angeboten. Können Sie Frau Y. das nicht auch machen? Uns ist wichtig, dass unsere Lisa in der Abschlussprüfung eine gute Note schreibt. Im normalen Unterricht bleibt zu wenig Zeit für eine angemessene Vorbereitung auf die zentralen Abschlussprüfungen.

    - Fachräume nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten
    - Fluchtwegen kennen
    - Aufbewahrungsort und Bedienung der Geräte zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Löschdecke, Löschsand) kennen
    - Lage und Inhalte des Verbandskasten kennen
    - Standort des nächsten Telefons kennen
    - Lage und Betätigung des NOT-Ausschalters kennen
    - SuS müssen offene Gashähne, Gasgeruch, beschädigte Steckdosen / Geräte / Kabel und andere Gefahrenquellen de, Lehrer melden
    - Geräte, Chemikalien und Schaltungen etc. erst nach Aufforderung des Lehrers verwenden / einschalten (Schaltungen vorher bzw. nach dem Aufbau durch SuS kontrollieren !)
    - SuS müssen sich an die genaue Experimentieranleitung halten (kein eigenmächtiges Experimentieren)
    - Gefäße mit Chemikalien wieder verschließen
    - möglichst kleine Stoffmengen verwenden
    - Bei Bunsenbrenner: Haare, Kleidung vor Berührung mit Brennerflamme schützen (Mädchen: Haare zusammenbinden, Mode-Schals abnehmen!)
    - Geruchsprobe nur unter Zufächeln vornehmen
    - Reagenzgläser beim Erhitzen nicht auf Personen richten, Füllhöhe beachten!
    - auf richtige Entsorgung der verwendeten Chemikalien etc. achten (nicht alles darf in den Ausguß!)
    - verwendete Behälter (Bechergläser, Reagenzgläser, ...) nach Verwendung säubern
    - Elektrische Energie und Gas nur nach Aufforderung des Lehrers einschalten
    - Experimente, bei denen giftige, gesundheitsschädliche, ätzende, reizende Gase, Gerüche, Dämpfe etc. entstehen können nur nach Anweisung des Lehrers bedienen (ACHTUNG: Dürfen Schüler damit überhaupt experimentieren)???
    - Schutzkleidung, Schutzbrille. Schutzhandschuhe nach Anweisung des Lehrers anziehen
    - Nicht essen, trinken, schminken
    - Nicht mit dem Mund pipettieren

    Am Ende der Stunde muss immer der NOT-Aus Knopf betätig werden (wenn sonst was passiert, kommst du dran!)

    Ich kann nur für meine Schule sprechen: Am Pult ist ein Aufsatz, in den man den speziellen Schlüssel stecken muss. Manchmal muss man diesen Aufsatz etwas (nachdem man den Schlüssel hereingesteckt hat) runterdrücken und / oder nach links und nach rechts drehen (z.B. damit man getrennt Lehrer- und Schülertische mit Strom versorgen kann).
    Den Schlüssel gibt es beim Hausmeister.
    Darauf achten, dass der rote Pilzknopf (Notausschalter) überall draußen ist, da sich der Strom sonst nicht anschalten lässt.
    Am Ende der Stunde darauf achten, dass der Strom aus ist, da du ansonsten für eventuell auftretende Schäden (z.B. Brand) haftbar gemacht werden kannst (finanziell und wohl auch strafrechtlich) (nennnt sich Fahrlässigkeit).

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