Beiträge von Flipper79

    Ob sie es dir verbieten können, weiß ich nicht. Aber bei uns an der Schule ist es auch so, dass Refs ab einem bestimmten Zeitpunkt an (den der FL bestimmt), nicht mehr in die Q2-Kurse kommen. Immerhin müssen die FL die SuS auch zielgerichtet aufs Abi vorbereiten. Neben der UPP muss der Ref ja auch eine gewisse Zeit im Q2-Kurs unterrichtet haben. Oft hilft bei uns aber eine Absprache mit dem FL ...

    Ja, natürlich ist das unzulässig und ehrlich gesagt finde ich das auch mehr als befremdlich!
    Wende dich an die Frauenvertretung, die SWchwerbehindertenbeuaftragte usw., das geht meiner Meinugn nach mal gar nicht!

    Ich stimme Susannea vollkommen zu. So etwas geht gar nicht. Der Arzt hat eine Schweigepflicht - es sei denn du entbindest ihn von dieser. Aber dein SL scheint das nicht kapiert zu haben.
    Ich kann ja verstehen, dass er gerne wissen möchte, wie lange du ausfällst, aber manche Dinge kann man eben nicht ändern. Und wenn du eben immer wieder Verlängerungen bekommst, dann ist das eben so.
    Aber dennoch hat er nicht das Recht beim Arzt anzurufen. Es gibt Urteile, nach denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht sagen muss, warum er krank ist.

    Ich denke, dass es nicht unbedingt jeden etwas angeht, warum man fehlt (auch nicht die Ausbildungslehrer). Klar, ich weiß meist auch, warum ein Kollege längerfristig fehlt, aber wenn jm. es nicht sagen möchte, dann ist es für mich in Ordnung. Wenn die Ref nicht belastbar ist, psych. Probleme hat, kann ich - v.a. aufgrund gewisser Vorurteile diesen Erkrankungen / Problemem bezüglich (siehe auch Reaktion eines Users hier) - verstehen, warum sie nichts sagt (abgesehen davon, dass sie evtl. Angst hat nicht verbeamtet zu werden). Nicht immer kann man davon ausgehen, dass das Kollegium verständnisvoll reagieren würde.

    Super Argument.... Versuch mal in China wegen Krebs monatelang zu Hause zu bleiben....

    Chili


    Dem kann ich nur zustimmen.
    Und die psych. Erkrankungen nehmen u.a. zu, da der Druck in der Arbeitswelt steigt. Ich finde es auch schade, wenn man gegenüber psych. Erkrankungen und daraus resultierenden Fehlzeiten keinerlei Verständnis zeigt. :traenen: Unter bestimmten Umständen kann man in diesem Falle nicht arbeiten, selbst wenn man es sich noch so sehr wünscht. Mit einer solchen Einstellung läuft man Gefahr, dass sich Betroffene sich nicht "outen" (aus Angst vor neg. Reaktionen) und die Sache so verschleppen, bis sie komplett zusammenbrechen.

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Auf der einen Seite schreibst du, dass du nicht weißt, warum sie so lange fehlt, auf der anderen Seite schreibst du, dass sie nicht belastbar ist. Sprich mit der Referendarin (meinetwegen auch in Anwesenheit des AKO's und frage sie freundlich, warum sie so häufig krank ist und wie ihr ihr unter die Arme greifen könnt). Wenn sie - wenn deine Vermutung stimmt - nicht belastbar ist und wegen psych. Probleme so hohe Fehlzeiten hat, dann wäre es für sie hilfreicher, wenn ihr ihr Hilfen anbietet. (auch wenn sie aus anderen Gründen längere Zeit fehlt, könnten ihr eure Hilfen mehr helfen).

    Ich weiß nicht, aus welchem BL du stammst, aber für NRW gilt, dass die BezReg die OG an die Schulen, an denen du dich online beworben hast, übermittelt. Insofern erfährt die Schule automatisch deine aktuelle OG, nach der die Bewerber eingeladen werden (oder eben auch nicht). In der Mappe kannst du aber z.B. Beurteilungen der Schulleiter heften, die du während einer Vertretungstätigkeiten erhalten hast (kann ja auch nicht schaden, soweit diese gut sind).

    Ist die Frage ernst gemeint? ?(
    Na warum sollte man Klassenarbeiten nicht in den Ferien korrigieren dürfen? Ich stelle es mit gerade vor, dass demnächst Webcams in meinem Arbeitszimmer installiert werden und ich von meiner Schulleitung einen auf den Deckel bekomme, da ich in den Ferien korrigieren. :D Über die Regelung würden sich manche Kollegen freuen (also wenn man in den Ferien nicht korrigieren darf.

    Abgesehen davon: Irgendwie ist die Fragestellung nicht logisch. Dein SL wirft dir vor, dass du zu langsam korrigierst (obwohl du in den Ferien etwas gemacht hast.) Abgesehen davon, dass du die Arbeiten ja schlecht in den Ferien zurück geben kannst, würde sich die Korrekturdauer doch erhöhen, wenn du sie nicht in den Ferien korrigierst (--> Schüler müssen noch länger warten --> Schulleitung hätte erst Recht den Grund dir zu sagen, dass du zu langsam korrigierst).

    Bei mir steht in der Urkunde:
    "Frau ... wird mit Wirkung vom ... die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit verliehen. [Hervorhebung von mir]"

    Datum der Urkunde (und Aushändigung) lagen vor dem eigentlichten Zeitpunkt der Lebenszeitverbeamtung.

    Es kommt also drauf an was hinter "mit Wirkung vom" steht. Es gab im Kollegium (bei Beförderungen) auch schon die Situation, dass die Urkunde ausgehändigt wurde, nachdem die eigentliche Beförderung stattfand. Dann stand eben dort "mit Wirkung vom 1.8.2012" (z.B). Urkunde wurde am 12.8. ausgehändigt.

    Hallo Goldie-Power,

    Berufskolleg umfasst ja nicht nur die berufsspezifische schul. Ausbildung, sondern auch die gymnasiale Oberstufe, das beruflichliche Gymnasium, Klassen, die zum Real- und Hauptschulabschluss bzw. zum Fachabi führen. Da Sowi ja in der Oberstufe (und in der Sek I als Politik) verpflichtend belegt werden muss (und sei es nur Sowi 2 Pflichtkurse), so sollte es auf jeden Fall die Fächerkombi Sowi / Bio an einem Berufskolleg geben. Ich kann zwar meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass es die Fächerkombi Bio / Pädagogik am Berufskolleg möglich ist, kann es mir aber gut vorstellen.
    Inwiefern du mit einem Gym-Studium ans Berufskolleg kommen kannst, weiß ich nicht _zumindest was die neue Studienordnung betrifft_ Nach alter Studienordnung war es möglich.

    ... auch wenn die Schüler das erste mal die Auswahl hatten, so hattest du eindeutig notiert, welche Kombinationsmöglichkeiten es gab. Immerhin haben es 28 von 30 Schülern verstanden ... Ich mache auch immer wieder die Erfahrung, dass Schüler Aufgabenstellungen nur unzureichend lesen. Insofern würde ich bei einer Aufgabe 0 Punkte geben (da Aufgabenstellung falsch verstanden). In Deutsch gibt man ja auch 0 Punkte, wenn ein Schüler z.B. über Gretchen anstatt über Mephisto zu schreibt.

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Nur mit der Argumentation, dass du dich ungerecht behandelt fühlst und du die Note für nicht gerechtfertigt hälst, wirst du keinen Erfolg auf Erfolg haben. Im Endeffekt wird ins Protokoll und in die Notenbegründung geschaut. Solange dort keine groben Verstöße fest zu stellen sind, wird dein Widerspruch abgelehnt.
    Glaub mit: Prüfer tun sich nicht leicht damit, ihre Prüflinge durchfallen zu lassen.

    Mir ist nichts davon bekannt, dass man es nicht haben darf. Eher im Gegenteil: Es gibt ja regelmäßig auch Schreiben an den Fachvorsitzenden, sodass eine kollegiumsinterne Liste für solche Prüfangebote erstellt und mittels Sammelbestellung bestellt werden kann. Dort trägt sich auch regelmäßig unsere SL ein (vorrausgesetzt das Prüfangebot gilt für die Fächer der SL). Insofern gehe ich davon aus, dass es nicht verboten ist.

    Abgesehen davon: Wer möchte dir später nachweisen, dass das Buch xy, das in deinem Regal steht ein besonderes Prüfangebot war? Die SL kann es dir ja nicht nachweisen, die Verlage werden auch nichts unternehmen (da sie es ja sind, die die Prüfangebote machen), ...

    Im Beamtengesetz steht nur was von wegen Bestechlichkeit. Aber unter Bestechlichkeit fällt es ja def. nicht.

    Abgesehen davon: Gerade durch die Prüfangebote, die jeder Verlag bei einer Neuerscheinung macht, haben die Fachkonferenzen doch die Gelegenheit neue Bücher zu sichten und in der Schule verbindlich einzuführen (war bei uns bei der Umstellung G 9 / G 8, Zentralabi, ... so.)

    Insofern "beeinflussen" dich ja alle Verlage.

    @ Ilse: Dann leg deinem SL mal bitte den folgende Link vor:

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…dschuleNeu.html

    Demnach dürfen die Viertklässler gar nicht so viel Unterricht haben. Wer kommt denn auf diese Schwachsinns Idee? ;(

    Ich wundere mich auch, dass die Teilzeitkräfte regelmäßig Überstunden schieben (diese sollen auf jeden Fall auf eine Bezahlung der Überstunden bestehen) und alle Lehrer so viele Konferenzen haben. oO Könnt ihr euch nicht beim Personalrat beschweren?

    Zum Thema Hausaufgaben: Am Gym (NRW) dürfen Schüler der Sekundarstufe I keine Hausaufgaben vom ein auf den anderen Tag aufbekommen, wenn sie an dem Tag Nachmittagsunterricht haben. Heißt also: Wenn sie Montags und Dienstags Mathe haben und Montags 9 Stunden haben, darf der Mathelehrer ihnen zu Di keine Hausaufgaben geben. Der Deutschkollege sehr wohl, vorrausgesetzt er hat erst am Mittwoch wieder Deutsch und am Dienstag ist nach der 6. Stunde schulfrei (sonst eben auch nicht). Theoretisch müssten solche Regelungen erst Recht für die Grundschule gelten.

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