Beiträge von Flipper79

    Hallo zusammen,

    in diesem Zusammenhang habe ich noch ne Frage: Kann ich von der Schulleitung / den Kollegen gezwungen werden meine private Telefonnummer an Schüler rauszugeben? Ich habe ja kein Problem damit in Ausnahmefällen meine Mailadresse raus zu geben, aber private Telefonnummer (sei es Festnetz oder Handy) geht mir zu weit, da ich irgendwann auch mal meinen Feierabend genießen möchte. Kollegen kennen meine private Rufnummer, dagegen habe ich nichts

    Lg Flipper

    Hallo Lunafee,

    du bekommst die Sommerferien defintiv bezahlt. Selbst wenn der Vertrag mit dem letzten Schultag endet und ein anderer Anschlussvertrag sicher ist, würde extra ein Änderungsvertrag gemacht, sodass du die Ferien bezahlt bekommen würdest.
    Die Kollegen, die die Sommerferien nicht bezahalt bekommen, sind solche, die vorraussichtlich keinen direkten Anschlussvertrag nach den Sommerferien haben. Allerdings reicht es, wenn sie am letzten Schultag ihren Anschlussvertrag sicher haben.

    lg

    Hallo Dopamin82,

    wie Dani86 schon richtig erwähnte, kann sie nach dem Studium (sogar nach dem Referendariat an einem Gym) später an einer Realschule unterrichten. Sie könnte sogar an einer Hauptschule unterrichten. Für Förderschulen würde sie in der Regel ein Zusatzstudium benötigen (wobei es ggf. auch Ausnahmen geben kann - da bin ich mir aber nicht sicher).

    Lg Flipper

    Hallo leerkörper,

    ich weiß nicht, wie es bei euch in Bayern läuft (bzw. wie es als Quereinsteiger ist). Ich weiß nur, dass man bei uns in NRW bei einem festen Arbeitsverhältnis an staatlichen Schulen in der Regel mindestens 5 Jahre tätig sein muss und dann einen Versetzungsantrag stellen muss (wobei es sicherlich Ausnahmen geben kann). Dieser kann dann genehmigt oder abgelehnt werden. Diese Freigabeerklärung ist ganz wichtig. Zudem gibt es bestimmte Fristen, bis zu denen man einen Versetzungsantrag stellen muss. Wenn man einen Laufbahnwechsel vornehmen möchte (z.B. von einer Realschule auf eine berufsbildene Schule wechseln möchte), muss man sich glaube ich darüber hinaus auf speziell ausgeschriebene Stellen bewerben.

    Lg Flipper

    Hallo Mamimama,

    danke für die Erklärung. Ich werde mich auf jeden Fall zu Beginn der Osterferien auf den Weg zur Arbeigsagentur machen, damit ich die Fristen nicht verpasse. Hoffen wir, dass das LBV und das Schulamt den Vordruck dann flott ausfüllt.

    Ist die Frist bereits gewahrt, wenn ich mich gemeldet habe, auch wenn das LBV / das Schulamt die Vordrucke noch nicht ausgefüllt hat?

    lg Flipper

    Hallo silke111,

    ich habe auch Erfahrung gemacht, dass das LBV schlecht zu erreichen ist in NRW.

    Meinst du den "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2009"? Wenn du diese meinst: Ich habe sie mir für meine Lohnsteuererklärung auch zuschicken lassen. Das ganze war kostenlos. Es hat nur ewig gedauert bis ich diese erhielt. Ich konnte meinen zuständigen Sachbearbeiter weder per Telefon noch per Fax oder per normaler Briefpost zu erreichen und auch auf eine Mail hat er nicht reagiert. Nachdem ich das 2. Mal bei dem Servicecentertelefon angerufen habe, wurde mir diese endlich zugeschickt (die Nummer müsste bei einer deiner letzten Gehaltsabrechnungen dabei gewesen sein. Ich glaube, dass sie im November oder Dezember dabei lag. Ansonsten kannst du dich gerne per PN an mich wenden und ich suche die Nummer für dich noch einmal heraus).

    Lg Flipper

    Hallo zusammen,

    ich bin im Moment (bis zum Schuljahresende) in NRW als Vertretungskraft beschäftigt. Dieses Beschäftigungsverhältnis begann zu Schuljahresbeginn.

    Soweit ich weiß, muss ich mich (um Anspruch auf ALG I zu haben) 3 Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

    Ich habe auf der Homepage der Arbeitsagentur folgende Arbeitsbescheinigung gefunden:

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…scheinigung.pdf

    Müssen meine derzeitige Schulleiterin und die Schulleiter der anderen Schulen, an denen ich vorher beschäftigt war, diese Bescheinigung ausfüllen oder reicht es aus, wenn ich der Arbeitsgentur meine Arbeitsverträge vorzeige?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Flipper

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