Beiträge von Flipper79

    Dann bespricht man die Arbeit mit den Schüler:innen ausführlicher als man es sonst machen würde und überlegt sich, wie man es beim nächsten Mal bessr machen möchte. Vielleicht tauscht man sich auch mit anderen Kolleg:innen aus. Vielleicht ist bei denen die Arbeit genauso schlecht ausgefallen, obwohl sie anders vorgehen.

    Meistens merkt man ja schon vor der Arbeit, wie gut ein Thema verstanden wurde und kann dann noch intervenieren!

    Ja, dann sind die Stunden halt unentschuldigt. Oder soll ich die Entschuldigung schreiben, weil die Eltern es nicht schaffen? Und dann am besten noch vorbeifahren und die Unterschrift einholen? :P:D

    Ich würde die Stunden einfach entschuldigen. Es geht ja nicht darum, dass man die Fehlzeiten nicht mehr aufs Zeugnis schreibt, sondern die Fehlzeiten entschuldigt.

    Man kann doch wohl erwarten, dass ich mein Kind morgens abmelde und dann innerhalb von z.B. einer Woche, wenn das Kind wieder da ist, eine schriftliche Entschuldigung mit dem Fehlgrund einreiche. Wenn eine Entschuldigung bei dem Klassenlehrer 2 Monate später reinflattert, finde ich, dass er das nicht mehr akzeptieren sollte. Ist doch bei jeder Behörde und bei jedem Arbeitgeber so.

    Es gibt aber Kinder/ Jugendliche, die aus welchen Gründen auch immer diese Entschuldigungen dann nicht abgeben (wie in deinem Fall).

    Ich arbeite zwar an einer tollen Schule, aber es gibt auch Eltern, die nicht in der Lage sind, sich adäquat um ihre Kinder zu kümmern (z.B. anzurufen, eine Entschuldigung zu schreiben, ...) Das sind dann solche Fälle, bei denen das Jugendamt mal vorbeischaut oder vorbeischauen sollte, ja!

    Ich habe wohl gesehen, dass einige Schulen solche "Fristen" durch die Schulkonferenz beschließen. Wäre das ein Weg?

    Mein Oberstufenkoordinator sagt: Solche Fristen sind nicht unbedingt rechtsicher. Im Zweifelsfall lieber entschuldigen.

    Wenn die Tochter Autistin ist, mit der Mutter andere Wege vereinbaren wie die Entschuldigungen ankommen. Habt ihr ein Mitteilungsbuch, wo die Eltern / Lehrkräfte immer was eintragen können? Das könnte man sich dann vorlegen lassen (gezielt ansprechen). Bei uns funktioniert sowas gut (und ggf. schafft man für diese Schülerin ein entsprechendes Heftchen an, das muss kann ja ein normales Schreinheft sein, das die Schülerin immer mitführen sollte.

    Wir haben auch Schüler:innen (keine Autisten), die gerne mal eine Entschuldigung, eine Elternunterschrift im Rucksack vergessen! Diese sprechen wir dann gezielt an (klappt nicht immer, aber meistens).

    Kämst du aus der aktuellen Verbeamtung zeitnah auch ohne Freigabe raus?

    Wie lange hast du noch um dich zu entscheiden?

    Kannst du in der Zeit (nochmal) mit der neuen SL und dem PR sprechen?

    Kannst du dir in der Zeit (nochmal) die neue Schule anschauen?

    Dann habe ich dich falsch verstanden Nordsued

    Wenn LAG erst einmal rät, dich krank schreiben zu lassen, dann würde ich das erst einmal machen und die Zeit nutzen um nach Alternativen zu suchen. Kannst du nicht versuchen wegen der psych. belastenden Situationen im Rahmen einer normalen Versetzung schneller weg zu kommen ... in die Region ...

    Und wenn du dann merkst ... dass du immer noch weg möchtest so weit, kannst du diese Entscheidung immer noch treffen ...

    Mach dir eine Pro- und Contraliste

    Was spricht dafür, dass du es eine gewisse Zeitlang noch an deiner Schule aushältst, dann im Rahmen des normalen Versetzungsverfahrens an eine Schule in der Nähe kommst, du dann weiterhin mit dem LAG zusammenleben kannst ... oder ob du an die 800 km Wunschschule wechselst, dich dort (hoffentlich) wohl fühlst, aber nicht mit dem LAG zusammenleben kannst und nur eine Ferienbeziehung führen kannst?

    Ich sehe jedenfalls oftmals meine KuK mitsamt den ärztlichen Bescheinigungen für ihre erkrankten Kinder auch einen (mehrseitigen?) Schrieb ins Sekretariatsfach legen.

    Es gibt Schulen, wo man einen solchen Antrag ausfüllen muss.

    Es gibt aber auch Schulen (im gleichen BL), wo man nur einfach ein Attest vom Kinderarzt einreichen muss (und morgens natürlich Bescheid geben) und die SL schreibt es sich dann auf, dass das Kind krank war. Da ist dann kein ellenlanger (oder kurzer) Antrag nötig.

    Zitat

    SL fördert dieses Bespitzeln durch Einzelbefragungen von KollegInnen über KollegInnen (ich wurde auch schon ins Schulleiterbüro gerufen und unter vier Augen gefragt: "Sagen Sie mal, Nordsued, ich habe gehört, dass X dies und das gemacht hat, was wissen Sie darüber?")

    Wenn mich das meine SL fragen würde, würde ich sagen, dass sie x doch bitte selbst befragen solle, da ich nicht über das Verhalten anderer KuK spreche (egal ob es positiv oder negativ ist). Wenn das alle KuK machen würden, dann würde die SL hoffentlich schnell die Lust dran verlieren.

    Zum Glück arbeite ich an einer Schule wo es kein Ansch*, keine Bespitzelungen gibt. Für mich wäre eine solche Schule untragbar! Wie sagt man so schön? Der Fisch stinkt vom Kopf her!

    Meine SL würde den KuK, die jm. anders bei ihr ansch* wohl selbst eine deutlich Ansage machen, dieses zu unterlassen.

    Gibt es keine Schule im näheren Umkreis, bei der du dich bewerben könntest?

    Zumal ich auch gerne verschiedene Schule sehen und Erfahrungen sammeln möchte.

    Dafür sind Vertretungsstellen gut. Wenn man eine feste Stelle hat, ist ein Wechsel zwar möglich und es gibt immer wieder Versetzungen, aber man sollte erst einmal ein paar Jahre an einer Schule arbeiten, um sich richtig einzuleben, um alle Strukturen etc. kennen zu lernen! Das geht nicht innerhalb einer kurzen Zeit.

    Irgendwann möchte man auch heimisch werden ...

    Die SL wird dich nicht freigeben.

    Du hast keine " guten" Gründe außer " meine Klasse ist zu anstrengend ". Das reicht nicht.

    Ich kann NRW - Lehrerin nur zustimmen. Es geht - gerade bei einem Schülerklientel, das herausfordernd ist bzw. das inklusiv beschul wird (mehrere Förderbedarfe ggf) auch um einen Beziehungsaufbau, d.h. dass die Lehrkräfte nicht zu oft wechseln ... Die Schulleitung wird dich schon allein aus diesem Grund nicht freigeben.

    Anstrengende Klassen kannst du an jeder Schule haben, es gehört letztlich zu unserem Job mit diesen fertig zu werden und sich ggf. Hilfen bei erfahrenen Kolleg:innen zu holen.

    Sicherlich ist es an "Bullerbü-Schulen" leichter und man wird dort vielleicht keine so anstrengende Klassen haben, aber man weiß nie wie es dort in 10 Jahren aussieht.

    Naja, per se sind das alles erstmal ganz gute Entwicklungen. Es fördert den Wettbewerb und sorgt dafür, dass hoffentlich auf Dauer Bezahlung und Arbeitsbedingungen besser werden.

    Hoffst du, ich bin da skeptisch.

    In NRW wird gerade versucht den Lehrkräften den Job unattraktiv zu machen (weniger Teilzeit, vermehr Abordnungen, ...), gleichzeitig wenige Neueinstellungen.

    Bei dem derzeitigen Lehrkräftemangel fürchte ich, dass ein Wechsel von NRW nach Bayern schwierig bleibt, wenn man erst einmal eine Planstelle inne hat. Vielleicht wechseln Referendar:innen nach dem Ref vermehrt nach Bayern ...

    die u.a. darin besteht,

    - dass Termine gemacht werden, die oft ohne Absage nicht wahrgenommen werden

    - dass Gespräche positiv verlaufen, aber Bewerber*innen absagen, weil unsere Klientel halt "schwierig" ist

    - dass Absagen verspätet kommen (nach unserer Zusage), weil irgendwelche persönlichen Umstände "plötzlich" dazwischen kommen

    ... Alles wirklich keine Einzelfälle bei NRW-Randlage+Brennpunkt.

    Beim Listenverfahren besteht aber auch die Gefahr, dass die Berwerberin oder der Bewerber absagt ("schwieriges" Klientel, Lage, ...).

    Vielleicht besteht noch mehr die Gefahr einer Absage als bei einer schulscharfen Ausschreibung.

    Schön (oder auch nicht), wenn Zielschulen euch anschreiben, dass ihr dort am Tag X auftauchen sollt. Allerdings muss auch das offizielle Prozedere eingehalten werden:

    > Bitte, dass euer SL jemanden abordnet

    > Anhörung, auf dein Verlangen auch im Beisein des Personalrates/ eines Mitglieds des Lehrerrates

    > Abordnungsverfügung

    > Gegen diese Abordnungsverfügung kannst du dann Widerspruch einlegen/ klagen (was aber keine aufschiebende Wirkung hat)

    Ohne Verfügung würde ich nicht an der neuen Schule auftauchen, schon allein aus versicherungstechnischen Gründen.

    Außerdem muss aus diese Verfügung hervorgehen, für wie viele Stunden du abgeordnet wirst und für wie lange.

    Ja, es steht drin plus Grund (z.B. bessere Beurteilung, höheres Dienstalter).

    Die abgelehnten Personen haben dann innerhalb eine bestimmten Frist, die Möglichkeit gegen die Ablehung juristisch vorzugehen. Theoretisch kann es also passieren, dass du dann eine Zusage hast, du aber nicht die Urkunde bekommst, da die anderen Personen dagegen juristisch vorgehen. Es kann - wenn es schlecht läuft - auch zu einem neuen Verfahren kommen, wenn z.B. Formfehler festgestellt werden.

    Warum ist es Rassismus, wenn Name und Herkunft genannt und diskutiert werden?

    Nicht zwangsläufig. Aber bestimmte Personengruppen, bestimmte Parteien etc. können dieses zum Anlass nehmen um rassistische Äußerungen zu machen und vom eigentlichen Problem ablenken.

    Nach der aktuellen Faktenlage scheint der Täter seine Lehrkräfte gehasst zu haben. Er scheint einen Schulverweis bekommen zu haben.

    Auch ein deutscher Jugendlicher mit einem x-beliebigen Namen hätte diese Tat mit diesen Motiven begehen können.

    Ich bin da ganz bei dir, aber dann hätte es vermutlich gereicht, zu sagen, dass der Täter soundso heißt und ein arabischer Migrationshintergrund besteht, der tatrelevant sein könnte. Die deutsche Übersetzung des Namens hingegen ist jetzt eher weniger relevant, da, wie schon zuvor erwähnt, die Eltern für die Namensgebung zuständig sind und eher nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Verbindung zwischen Namensbedeutung und Tat besteht.

    Zum Schutz des Täters und rassistischer Anfeindungen etc. hätte es auch gereicht, dass man schreibt, dass der Täter 17 Jahre alt ist und über das Motiv dieses und jenes bekannt ist. Weder der Name noch die Herkunft des Täters spielen eine Rolle!

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