Schön (oder auch nicht), wenn Zielschulen euch anschreiben, dass ihr dort am Tag X auftauchen sollt. Allerdings muss auch das offizielle Prozedere eingehalten werden:
> Bitte, dass euer SL jemanden abordnet
> Anhörung, auf dein Verlangen auch im Beisein des Personalrates/ eines Mitglieds des Lehrerrates
> Abordnungsverfügung
> Gegen diese Abordnungsverfügung kannst du dann Widerspruch einlegen/ klagen (was aber keine aufschiebende Wirkung hat)
Ohne Verfügung würde ich nicht an der neuen Schule auftauchen, schon allein aus versicherungstechnischen Gründen.
Außerdem muss aus diese Verfügung hervorgehen, für wie viele Stunden du abgeordnet wirst und für wie lange.