Beiträge von Flipper79

    So geht es mir auch.

    Das Problem ist halt, dass (zumindest bisher) vom Ministerium gesagt wurde, dass es der Schülerin / dem Schüler nicht zum Nachteil werden darf, wenn sie / er die Lösungen nicht einreicht. Nur wenn gute Lösungen vorhanden sind, dürfen in die Note einfließen.

    Es wird eh jeder versetzt ... da muss ich meine Ressourcen dann nicht mit den Lernunwilligen unnötig vergeuden.

    Ich mache mal ein neues Thema auf, damit es im Schulöffnungsthread NRW nicht untergeht.

    Gibt es in diversen Dienstmails (die nicht vom Ministerium kommen und öffentlich einsehbar sind), irgendwelche Hinweise, wie mit dem Abitur 2021 umgegangen wird?

    Durch die lange Schulschließung mache ich mir für meine Q1'ler Sorgen, dass wir nicht mehr mit dem erforderlichen Stoff durchkommen.

    Ich muss ja zumindest auf die Inhalte, die während der Zeit der Schulschließung behandelt wurden, besprechen ...

    Wenn die SuS teilweise weiter im Homeoffice arbeiten, macht es die Sache ja nicht gerade besser ...

    Oder müssen wir jetzt mit dem Stoff total durchhetzen?

    Frage in die Runde: muss die EF noch Klausuren schreiben? Meine Schulleitung hat entschieden: nein, aus organisatorischen Gründen und bezieht sich dabei auf Par. 46 Absatz 4. In Abs. 2 ist es aber meiner Meinung so, dass wir in der EF tatsächlich noch 15 Klausurtermine ansetzen müssen. Die haben in diesem Halbjahr noch keine einzige Klausur geschrieben...

    Ja, sie müssen

    Zitat

    In der gymnasialen Oberstufe entfällt in diesem Schuljahr die landeseinheitlich gestellte Klausur am Ende der Einführungsphase. Zur größerenFlexibilität bei der Leistungsermittlung kann in der gymnasialen Oberstufe, im Weiterbildungskolleg in der Einführungsphase und dem ersten Jahr der Qualifikationsphase, im Beruflichen Gymnasium in den Klassen 11 und 12 die in den Ausbildungs-und Prüfungsordnungen bestimmte Zahl der Klausuren auf jeweils eine(pro Fach) verringert werden. Die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten und Umstände im Einzelfall, ob Leistungsnachweisenachzuholen sind, die Schülerinnen und Schüleraus vonihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht haben

    Hervorhebung durch mich

    Heißt:

    Wenn in z.B. Mathe noch keine Klausur geschrieben wurde von dem Kurs, so muss dieser diese Klausur noch schreiben.

    Nur falls aus dem besagten Mathekurs ein Lernender erkrankt war (entweder vor dem Shut Down oder jetzt), aufgrund einer Vorerkrankung nicht zur Schule "dürfen", so muss dieser die Klausur ggf. nicht nachschreiben (wobei die Wahrscheinlichkeit bei einer Erkrankung eher gering sein sollte, es sei denn er ist längerfristig krank oder der Termin für die M-Klausur ist total ungünstig angesetzt als wenn er aufgrund einer Vorerkrankung ausfällt.

    Mal eine technische Frage - kann es passieren, dass eine Mail um 21:43 verschickt wird und am nächsten Tag um 9.00 Uhr ankommt?

    Ich habe das entsprechende Postfach gestern Abend laufend aktualisiert, es kam aber nichts. Eben (um 9:00 Uhr) traf sie dann ohne aktives Zutun von mir ein.

    kl. verwirrter Frosch

    Lange Laufwege? Ich meine von Düsseldorf zu den einzelnen Schulen in NRW (soweit sie nicht gerade in D-Dorf und Umgebung liegen), dauert es eben :)

    Schreib einfach zweimal die gleiche. Es geht doch offensichtlich ausschließlich darum, dass die Ministerien in der Öffentlichkeit gut dastehen und formale Leistungen erbracht werden können. Warum sollten sich dann ausgerechnet die kleinsten Rädchen im Getriebe noch ernsthaft Gedanken um Sinnhaftigkeit oder gar echten Bildungsgehalt machen?

    Naja manchen SuS würde es vll. noch nicht mal auffallen bzw. würden trotz ausführlicher Besprechung die gleichen Fehler noch mal machen oder die gleichen Aufgaben wieder nicht können.

    Wenn sie es schaffen, haste ne Lernprogession, die du positiv berücksichtigen kannst.

    Das war Schulmail Nr. 20

    BK wird ... vernachlässigt Ich würde sagen: Ihr habt frei :D


    Zitat
    • Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. Hinweise zur Erstellung dieser Prüfungsarbeiten finden Sie im Anhang dieser SchulMail.
    • Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.

    Ist also das übliche Hin und Her. Und am Ende steht in der Schulmail, dass die Klassen 5 - EF auch schon ab dem 11.5. starten können.

    Wird jedenfalls "spaßig" in der EF noch ausstehende Klausuren zu schreiben. Fällt ja auch so gar nicht in die Korrekturzeit des Abis!

    Auch dürfte es zeitlich knapp werden, wenn man vorher den Kurs noch mal sehen möchte.

    "Tuscheln ist nicht mehr" (O-Ton WDR Extra Bericht) ^^ [da ja Abstand gewahrt werden muss]

    "Sie hat gelernt, dass es keinen Sinn macht für mehr als 3 Tage zu planen" (Grundschulleiterin) (Ebenfalls WDR Extra Bericht)

    {da alle Nase lang neue Infos vom Schulministerium / der Politik kommt]

    In welchem Bundesland arbeitest du?

    Ich verstehe nicht ganz, was dein Problem ist. Hast du Angst davor, dass die Kollegin dem Schüler hilft, der Schüler zu wenig/zu viel Zeit erhält?

    In normalen Klausuren (Oberstufe) führen bei uns sehr oft andere KollegInnen Aufsicht als der Fachlehrer. Selbst im Abi!

    War bisher noch für keinen meiner Kollegen ein Problem.

    Wenn ein Nichtfachkollege Aufsicht hat, geht man ab und zu mal vorbei und schaut, ob Fragen sind (im Abi darf ja eh nur der Fachlehrer Fragen beantworten). Wenn ein Mathekollege z.B. in einem meiner Mathekurse Aufsicht hat, bin ich noch beruhigter (muss ich ihm dann nicht umständlich erklären, was es mit dem 1. Teil (hilfsmittelfrei) und dem 2. Teil (mit Hilfsmitteln) auf sich hat.

    Und bei der ZAP sollte es auch kein Problem sein.

    Meine Nichte mit GK Mathe in Sachsen, sagte mir gerade am Telefon:

    "Ich habe als Vorbereitung 32 Prüfungen der letzten Jahre, auch aus anderen Bundesländern, gerechnet. So etwas war da nicht dabei."

    Ich habe jetzt auch die GK Matheaufgaben (noch schlimmer) und fasse zusammen: In Sachsen haben sie eine Vollmeise.

    So extrem schwer und viel?

    Ich habe eine Frage zu

    Zitat

    § 46 Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen

    Absatz (5)

    Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Fortschreibung der Kursabschlussnoten (Absatz 4) im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase in
    einem oder mehreren belegten Leistungs- oder Grundkursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht haben, erhalten in analoger Anwendung von § 10 die Möglichkeit zur Nachprüfung in diesen Fächern. Eine Zulassung zur
    Nachprüfung erfolgt abweichend von § 10 Absatz 1 auch, wenn die Verbesserung einer Minderleistung in mehr als einem Fach erforderlich ist. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem Unterricht des ersten Halbjahres zu entnehmen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich in Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen wurden.

    In (4) wird erwähnt, dass

    Zitat

    (4) Für Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des
    vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase.

    Verstehe ich das richtig?

    Fall 1: Eine Schülerin / ein Schüler gehört einer Risikogruppe an, muss in Quarantäne etc. Ich habe keinerlei Möglichkeit eine "ordentliche" Note für das 2. Halbjahr zu machen. Die Schülerin / der Schüler bekommt also die Kursabschlussnote des 1. Halbjahres. (nach (4)) Hier hatte sie / er nur 2 Punkte. Sie / Er darf nach (5) eine Nachprüfung machen, damit sie / er von diesen 2 Punkten weg kommt.

    Falls 2: Eine andere Schülerin / ein anderer Schüler ist in einem beliebigen Fach überfordert und bekommt seine "Standard 5" (also wieder 2 Punkte). Bei ihr/ihm habe ich aber im 2. HJ die Möglichkeit aufgrund der Klausur (1 Klausur) und der mündlichen Leistung eine "ordentliche" Kursabschlussnote fürs 2. HJ zu bilden.

    Diese Schülerin / dieser Schüler erhält NICHT die Möglichkeit zur Nachprüfung.

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