Zur Not allen 6 Personen schreiben ...
Beiträge von Flipper79
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Ich finde es auch unverhältnismäßig.
Zur Pausenaufsicht werden bei uns nur Kolleginnen und Kollegen eingeteilt, die eh da sind und dann auch noch zeitnah zum eigenen Präsenzunterricht (max. 45 Minuten warten).
Ausnahme: Kollege Müller bittet explizit um Pausenaufsichten, wenn er nicht im Hause ist, da er eh allein stehend ist, kaum im Präsenzunterricht eingesetzt ist und belasteten KuK helfen möchte. Außerdem fällt Herrn Müller die Decke auf den Kopf.
Ein Tausch der Aufsichten ist ohne weiteres möglich. Der Schulleitung ist es bei uns nur wichtig, dass die Aufsichten abgedeckt sind.
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So ist es. Und was hinzukommt, bei allem Mitgefühl für meine Schulleitung, an ihren Bemerkungen habe ich gemerkt, dass sie sich das Homeoffice wesentlich schöner ausgemalt haben als es ist. Ausschlafen war mal 3 Tage schön, die psychische Belastung, die dadurch entstand, war es nicht. Eigentlich sind doch alle froh, jetzt wieder gehen zu dürfen, oder?
Zumal Unterricht im homeoffice zeitaufwändiger ist. Was ich sonst an die Tafel schreibe / mündlich erkläre, muss ich jetzt verschriftlichen.
Fragen müssen per Mail z.T. mehrfach beantwortet werden (da 3 SuS die gleiche Frage haben). Im Unterricht fragt nur Lieschen Müller und Hans Peter's Frage hat sich erledigt.
Teils quillt der Mailkasten über, v.a. wenn man die Lösungen der SuS korrigiert.
Macht man im normalen Unterricht ja nicht.
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Super und zwischendruch werden die Hubschraaber gewiss desinfiziert... obwohl Quatsch, da sind ja nur Lehrer drin....(ich Dummerchen ich)
Wird völlig überbewertet das Desinfizieren!
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Also ich versuche ja immer noch diese Idee mit den größeren Räumen zu begreifen. Ist die Idee dann, dass die Klassen vollständig (also eben nicht mehr geteilt, weil man ja die Lehrer nicht klonen kann) in größeren Räumen unterrichtet werden? Und bekommen die Lehrer dann ein Megafon und die Kinder in der letzten Reihe ein Opernglas? Und sind Hofpausen dann gestrichen, weil es keinen Hof mehr gibt? Und stehen die zu kleinen Räume in den Schulen dann solange leer? Und auf wieviele Kilometer Schulweg dürfen die Kinder und Eltern sich dann gefasst machen? Und ist dann der Lehrer da mit der Klasse ganz alleine in seinem Vereinsheim? Und muss er dann alles alleine unterrichten oder beamen sich die Lehrer dann immer von einer Messehalle zur nächsten?
Also je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass Klonen vielleicht doch die einfachere Methode wäre...
Das ist ganz einfach:
Frau Gebauer ist so nett und stelle jedem Lehrer einen Privathubschrauber zur Verfügung., den er auch privat nutzen darf.
Oder:
Sie stellt pro Schule 10 (oder eine andere Anzahl) Hubschrauber zur Verfügung, die dann im rollierenden System genutzt werden.
Von Schule am eigentlich Standort fliegt der Hubschrauber zunächst zum Vereinsheim 1, lädt dort 5 Lehrer ab, nimmt 3 Lehrer auf.
Von da fliegt er weiter bis ins Kongresszentrum, lädt 2 Lehrer aus und nimmt 2 auf.
Von da geht es weiter bis ins Hotel Maritim, lädt dort 1 Lehrer aus und 2 Lehrer auf.
Von da geht es weiter zurück zur Schule, wo er bei Bedarf vom freundlichen Hausmeister betankt werden darf.
Die Schüler einer Klasse bleiben den ganzen Tag in der Schule, im Vereinsheim, im Kongresszentrum oder im Hotel Maritim.
Oder:
Nach einem Tag stellt sich heraus: Oh shit! Die Stadt xy hat 5 Gymnasien, 2 Realschulen und 1 Hauptschule, dazu 6 Grundschulen.
Oh! Wir haben aber nur besagtes Kongresszentrum mit 2 großen Veranstaltungsräumen und 2 kleineren Räumen. Das Vereinsheim hat nur 1 großen Raum. Das Hotel hat auch nur 3 Luxuxappartments und 1 Speisesaal. Komisch! Wir bekommen schon die 5 Gymnasien nicht in den anderen Räumlichkeiten unter.
Gehen wir halt nach draußen! Sitzen dann im Winter mit Skianzug, langer Unterhose draußen. Es schneit! Wunderbar! Dann kann man gut das Thema Kugeln in Mathe bearbeiten! Rollt euch eine Schneekugel. Wir berechnen das Volumen, den Umfang etc. Da haben wir auch die Inklusionskinder mit eingebunden.
Wenn es regnet, ziehen wir uns Neoprenanzüge und ne Tauchermaske an ...
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Nein, ich habe sie nicht vorliegen, der Oberstufenkoordinator hat nur vorgelesen. Sorry.
Schade. Aber vll. bekommen wir sie ja auch noch zu lesen oder zu hören
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Die Verfügung kam grade, alles, was unter den dann herrschenden Hygienebedingungen geht, darf gemacht werden bei dieser dienstlich gehaltenen Verantstaltung. Ich bin beim Vorlesen des Kollegen rausgegangen, konnte ich nicht mehr ab... Ich korrigiere rund um die Uhr, unterrichte in gedrittelten Lerngruppen und hab die Schn**** voll.
Kannst du die bitte mal einstellen?
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Ob's ne gesetzliche Bestimmung o.ä. gibt, kann ich dir nicht sagen.
Wir (Kollegium) sollen uns immer per Mail krankmelden, da
- Anrufe auf dem AB (wenn wir morgens um 6 Uhr anrufen) untergehen
- wir auch nur 1 Leitung haben und sich da eben auch die SuS kranmelden
- diese Mail auch gleich das Vertretungsplanteam sieht und das Sekretariat nicht erst sagen muss: "Flipper79 hat sich krank gemeldet"
- wir auf diesem Wege gleich die Aufgaben mitschicken können
Wir müssen uns immer bis zu einer bestimmten Uhrzeit krank melden.
Wenn denn nun an dem Tag X die Internetverbindung nicht klappt ... nun gut! Dann wird halt improvisiert. Genauso gut könnte es aber auch sein, dass am Tag Y die Telefonleitung nicht geht ... oder oder oder.
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wir sind aber trotzdem angehalten, bitte bloß niemanden in die Q-Phase durchzuwinken, der dort vermutlich vor die Wand fährt und am Ende komplett ohne Schulabschluss dastehen wird.
Wir auch. O-Ton: Bitte eine normale Versetzung bei den Wackelkandidaten (soweit es geht) oder zumindest so die Noten geben, dass er / sie den ersten Schulabschluss in der Tasche hat.
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Unglaublich!!!
Aber echt! Bei uns müssen unsere SuS noch ein Attest vorlegen, wenn sie bei einer Klausur fehlen.
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NRW: In den mündlichen Abiturprüfungen darf nach jetzigem Stand niemand eingesetzt werden, der zu einer Risikogruppe gehört. Auch nicht, obwohl es in einem Prüfungsraum sehr gut möglich ist, Abstände einzuhalten.
Das wird ein Spaß.
Wo steht das?
Und was ist, wenn der Fachprüfer / die Fachprüferin einer Risikogruppe angehört?
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Und deswegen macht ein alle müssen aber auch gar keinen Sinn.
Jup ... und das derzeit nicht alle Klausuren geschrieben werden können eventuell und wenn ja in welcher Form / zu welchem Zeitpunkt (egal welche Jahrgangsstufe) dürfte in Anbetracht der ganzen Herausforderungen, die noch auf uns zukommen, das aller geringste Problem zu sein.
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Natürlich geht es anders, indem verpflichtende Anzahl von Klausuren einheitlich festgelegt wird. Die Ausgangspositionen vor den Schulschließungen waren in den Q1-Stufen gar nicht "höchst unterschiedlich", zumal die Schulen nach dem Rahmenplan unterrichten.
Es kann nicht zugelassen werden, dass einige Schüler ihre Leistungen „hart“ erarbeiten, während andere Schüler ihre Zensuren auf einem "leichten" Wege erwerben können. Nicht vergessen: Es handelt sich um abiturrelevante Leistungen.
Es sollte ein Mittelweg gefunden werden, der für alle Q1-Schüler gilt.
Naja ...
Nehmen wir z.B. den so oft genannten Kreis Heinsberg.
Die Schulen sind dort viel länger zu als an meinem Schulstandort. Wir haben in der Q1 bereits einige Klausuren geschrieben. Einige werden noch geschrieben.
In Heinsberg wurde in der Q1 vll. noch keine Klausur geschrieben. In Heinsberg dürfte es ungemein schwieriger sein noch alle Klausuren in der Q1 unter zu bringen (zumal ja noch Abiklausuren geschrieben werden müssen, die Q1 gewiss nicht jeden Tag da sein wird etcpp) als an meiner Schule, wo nur noch in einigen Schienen etwas geschrieben werden muss.
Man muss den Kolleginnen und Kollegen ja auch noch ausreichend Zeit für die Korrektur geben (und die Korrekturbelastung im Abi berücksichtigen).
Vergleichbare Bedingungen haben wir eh nicht mehr (ok nie gehabt, aber es wird durch Corona extremer)
Es gibt Schulen mit guten Standortbedingungen, wo die Eltern vll. noch als Hilfslehrer fungieren konnten und Schulen mit schlechten Standortbedingungen.
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So geht es mir auch.
Das Problem ist halt, dass (zumindest bisher) vom Ministerium gesagt wurde, dass es der Schülerin / dem Schüler nicht zum Nachteil werden darf, wenn sie / er die Lösungen nicht einreicht. Nur wenn gute Lösungen vorhanden sind, dürfen in die Note einfließen.
Es wird eh jeder versetzt ... da muss ich meine Ressourcen dann nicht mit den Lernunwilligen unnötig vergeuden.
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Ich mache mal ein neues Thema auf, damit es im Schulöffnungsthread NRW nicht untergeht.
Gibt es in diversen Dienstmails (die nicht vom Ministerium kommen und öffentlich einsehbar sind), irgendwelche Hinweise, wie mit dem Abitur 2021 umgegangen wird?
Durch die lange Schulschließung mache ich mir für meine Q1'ler Sorgen, dass wir nicht mehr mit dem erforderlichen Stoff durchkommen.
Ich muss ja zumindest auf die Inhalte, die während der Zeit der Schulschließung behandelt wurden, besprechen ...
Wenn die SuS teilweise weiter im Homeoffice arbeiten, macht es die Sache ja nicht gerade besser ...
Oder müssen wir jetzt mit dem Stoff total durchhetzen?
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Frage in die Runde: muss die EF noch Klausuren schreiben? Meine Schulleitung hat entschieden: nein, aus organisatorischen Gründen und bezieht sich dabei auf Par. 46 Absatz 4. In Abs. 2 ist es aber meiner Meinung so, dass wir in der EF tatsächlich noch 15 Klausurtermine ansetzen müssen. Die haben in diesem Halbjahr noch keine einzige Klausur geschrieben...
Ja, sie müssen
ZitatIn der gymnasialen Oberstufe entfällt in diesem Schuljahr die landeseinheitlich gestellte Klausur am Ende der Einführungsphase. Zur größerenFlexibilität bei der Leistungsermittlung kann in der gymnasialen Oberstufe, im Weiterbildungskolleg in der Einführungsphase und dem ersten Jahr der Qualifikationsphase, im Beruflichen Gymnasium in den Klassen 11 und 12 die in den Ausbildungs-und Prüfungsordnungen bestimmte Zahl der Klausuren auf jeweils eine(pro Fach) verringert werden. Die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten und Umstände im Einzelfall, ob Leistungsnachweisenachzuholen sind, die Schülerinnen und Schüleraus vonihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht haben
Hervorhebung durch mich
Heißt:
Wenn in z.B. Mathe noch keine Klausur geschrieben wurde von dem Kurs, so muss dieser diese Klausur noch schreiben.
Nur falls aus dem besagten Mathekurs ein Lernender erkrankt war (entweder vor dem Shut Down oder jetzt), aufgrund einer Vorerkrankung nicht zur Schule "dürfen", so muss dieser die Klausur ggf. nicht nachschreiben (wobei die Wahrscheinlichkeit bei einer Erkrankung eher gering sein sollte, es sei denn er ist längerfristig krank oder der Termin für die M-Klausur ist total ungünstig angesetzt als wenn er aufgrund einer Vorerkrankung ausfällt.
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Mal eine technische Frage - kann es passieren, dass eine Mail um 21:43 verschickt wird und am nächsten Tag um 9.00 Uhr ankommt?
Ich habe das entsprechende Postfach gestern Abend laufend aktualisiert, es kam aber nichts. Eben (um 9:00 Uhr) traf sie dann ohne aktives Zutun von mir ein.
kl. verwirrter Frosch
Lange Laufwege? Ich meine von Düsseldorf zu den einzelnen Schulen in NRW (soweit sie nicht gerade in D-Dorf und Umgebung liegen), dauert es eben

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Schreib einfach zweimal die gleiche. Es geht doch offensichtlich ausschließlich darum, dass die Ministerien in der Öffentlichkeit gut dastehen und formale Leistungen erbracht werden können. Warum sollten sich dann ausgerechnet die kleinsten Rädchen im Getriebe noch ernsthaft Gedanken um Sinnhaftigkeit oder gar echten Bildungsgehalt machen?
Naja manchen SuS würde es vll. noch nicht mal auffallen bzw. würden trotz ausführlicher Besprechung die gleichen Fehler noch mal machen oder die gleichen Aufgaben wieder nicht können.
Wenn sie es schaffen, haste ne Lernprogession, die du positiv berücksichtigen kannst.
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ZitatAlles anzeigen
III. Unterricht an Förderschulen
An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7. Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht.
Ab Montag, 11. Mai 2020, gilt für die übrigen Jahrgänge an Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten als KME und GE grundsätzlich dasselbe Vorgehen wie an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Das bedeutet: Bildung konstanter Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen mit dem Ziel, diese bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang in Präsenzform in einem rollierenden System zu unterrichten. Der Unterricht für zielgleich lernende Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, die jetzt vor Prüfungen stehen, findet weiterhin statt.
IV. Corona-Betreuungsverordnung
Eine Grundlage der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für weitere Schülergruppen ist die Corona-Betreuungsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass in allen Schulen beim Unterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern und auch zu den Lehrkräften zu wahren ist. Die neue Betreuungsverordnung finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nr…corona-pandemie
https://www.mags.nrw/sites/default/…_07.05.2020.pdf
V. Hygienestandards
Auf der Grundlage der Informationen aus der 15. SchulMail sind gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19“ erarbeitet und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt worden. Sie finden das Dokument im Anhang.
VI. Schulrechtliche Änderungen
Der Landtag hat in der vergangenen Woche dem „Bildungssicherungsgesetz“ sowie den auf seiner Basis vorgenommenen Änderungen für die verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zugestimmt. Damit entfallen in diesem Jahr die landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an deren Stelle treten, können auch zu einem späteren Zeitpunkt geschrieben werden.
Auch der Verzicht auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gehört zu den wesentlichen Punkten dieser schulrechtlichen Änderungen. Die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen bleibt gleichwohl an die Einhaltung der Leistungsanforderungen gebunden. Im Anhang dieser SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen, die für die Umsetzung der oben genannten Eckpunkte von grundlegender Bedeutung sind. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die so genannte FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen; Sie finden diese hier.
Die erweiterten Regelungen für die Berufskollegs werden Ihnen in gesonderter SchulMail zeitnah übermittelt.
Abschließend möchte ich Ihnen danken, dass Sie und alle am Schulleben beteiligten Gruppen, in den herausfordernden Zeiten dieser Pandemie eine schrittweise Rückkehr in einen geordneten, verlässlichen Schulalltag ermöglichen und dabei auch mit Ängsten und Sorgen ganz unterschiedlicher Personen und Gruppen umgehen. Danke für Ihr Engagement, Ihre Umsicht und Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Das war Schulmail Nr. 20
BK wird ... vernachlässigt Ich würde sagen: Ihr habt frei

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ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen
am gestrigen Dienstag hatte ich Ihnen eine schnellstmögliche Information über weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes zugesagt. Diese Zusage möchte ich mit dieser SchulMail Nr. 20 einlösen.
Außerdem erhalten Sie mit dieser SchulMail Informationen über die Auswirkungen des am 30. April 2020 im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen. Schließlich ergänzen wir diese Informationen mit Hinweisen zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der öffentlichen Schulträgerseite sowie mit der Unfallkasse NRW unter Mitwirkung wissenschaftlicher Expertise ganz aktuell abgestimmt wurden.
Die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes gestalten sich in Nordrhein-Westfalen wie folgt:
I. Präsenzunterricht in den Grundschulen
Ab morgen, 7. Mai 2020, wird in dieser Woche in den Grundschulen der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Am 7. und 8. Mai 2020 findet also Unterricht nur für die Viertklässler statt. Darüber hatte ich Sie bereits mit der SchulMail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert.
Ab Montag, 11. Mai 2020, werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet. Um allen Schülerinnen und Schülern auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, bedeutet dies: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter Berücksichtigung der Feiertage werden die Schulleitungen sicherstellen, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet werden. Dieses auf einzelne Tage ausgerichtete Rotationsmodell kann in Absprache mit der Schulaufsicht auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien und unter Berücksichtigung der Feiertage möglichst im gleichen Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen können. Für Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht gilt die Regelung entsprechend für die einzelnen Lerngruppen.
Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.
II. Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen
Ebenso wie mit den Grundschulverbänden wurden in der vergangenen Woche auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvereinigungen und Gewerkschaften für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen geführt. Dabei ging es um gemeinsame Grundsätze, Prioritäten und die Machbarkeit von Szenarien für die schrittweise Ausweitung eines Präsenzunterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen.
Grundlage dieser Gespräche war unter anderem das von der Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossene „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“, wonach in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können soll. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.
- Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule. Entsprechendes gilt für die Studierenden der Abendrealschulen.
- Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 in die Schule. Sollten zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich. In den Weiterbildungskollegs kommen die Studierenden des fünften Semesters hinzu, die im Herbst ihre Abiturprüfungen ablegen, ggfs. auch die des vierten Semesters.
- Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.
Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen führen. Dass dafür an den Schulen unterschiedlich viele Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist uns allen bewusst. Ähnliches gilt für die Raumsituation.
Auch unter Berücksichtigung der oben genannten Verbändegespräche gelten für eine Ausweitung des Unterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien folgende Vorgaben:
- Vorrang hat die Durchführung von Abiturprüfungen sowie der schriftlichen Prüfungsarbeiten, die anstelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden.
- Für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase, die im kommenden Schuljahr das Abitur anstreben, soll sichergestellt werden, dass – soweit erforderlich – eine Klausur in diesem Schulhalbjahr geschrieben wird, um so zu einer angemessenen Leistungsbeurteilung kommen zu können.
- Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte.
- Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren.
- Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben. Gleichwohl finden am Freitag, 22. Mai 2020 die Abiturprüfungen im Fach Mathematik statt.
- Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet. Dies gilt nicht für die Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss erwerben wollen.
- Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.
- Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B. unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen).
- Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt.
- Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt.
- Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht.
Zitat- Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. Hinweise zur Erstellung dieser Prüfungsarbeiten finden Sie im Anhang dieser SchulMail.
- Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.
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