Beiträge von Flipper79

    Bei uns wird es - genau wie die Ausfallstunden der Q2 oder andere Klassenfahrten etc. - wie folgt geregelt:
    Nehmen wir an, ich mache im November 8 Vertretungsstunden (Echte Vertretungsstunden), die in meinen Freistunden liegen oder vor bzw. nach meinem eigentlichen Unterricht (z.B. 1. Stunde und ich habe erst zur 2. Stunde).
    Mir fallen durch Klassenfahrten, Praktika etc. theoretisch 6 Stunden weg. 4 dieser Stunden muss ich eine andere Vertretung machen. Dann mache ich im November i.g. 6 Überstunden (8 Vertretungsstunden - 2 Ausfallstunden, die nicht vertreten werden).
    Selbst wenn wir bei der Q2 nach den Osterferien z.B. 6 Ausfallstunden haben und 4 Bereitschaftsstunden, werden mir am Ende des Monats diese 4 Bereitschaftsstunden von meinen Überstunden abgezogen, wenn ich in diesen keine Vertretung mache (ich diese 4 Ber-Stunden aber i.d. Schule abhängen muss).

    Wir in NRW haben aber ein z.B. Langzeitkonto. Wenn wir z.B. 18 Stunden geben müssen, aber nur 17 Stunden geben oder uns aus anderen Gründen Stunden abgezogen werden (wie es bei der TE der Fall ist), dann bekommen wir auf unser Langzeitkonto eine Minusstunde. Bei der nächstbesten Gelegenheit (z.B. neues Schuljahr) müssen wir dann statt 18 Stunden 19 Stunden geben. Ich würde in diesem Fall auf jeden Fall z.B. beim Personalrat nachfragen, ansonsten sind wir (bzw. der TE) irgendwann Freiwild: Du bist ja krank, also musst du irgendwann Stunden nacharbeiten. Am Ende werden mir dann - wenn ich an einem Tag mit 9 Stunden krank war - 9 Stunden von meinem Überstundenkonto (das Monatliche) abgezogen. Danke für Nichts. Ich mache also z.b. 8 Überstunden, 9 werden mir wegen KRankheit abgezogen. Also bekomme ich nix ausgezahlt. Super! Echt!

    Ich bin auch aus der Kirche ausgetreten. Sie ist meiner Meinung nach einfach nicht mehr zeitgemäß, bei vielen Themen hat sie veralterte Denkweisen. Wenn ich lese, wie oft ein sex. Missbrauch in kath. Einrichtungen stattgefunden hat, dann kann ich nicht mehr ruhigen Gewissens in der Kirche sein (Ja, so etwas kommt auch woanders vor, aber trotzdem. Mit christlicher Nächstenliebe hat es nix zu tun).


    Und nein, ich möchte später nicht kirchlich beerdigen lassen. Der Pfarrer war bei der Beerdigung von meinem Opa total unpersönlich, war noch nicht mal in der Lage seinen Namen richtig auszusprechen (und es war kein komplizierter Name). Da bezahle ich für meine Angehörigen, die auch nicht mehr in der Kirche sind, lieber einen Trauerredner. Mit ihm kann ich viel besser abstimmen, was er sagen soll (meine Oma hat dieses mit dem Pfarrer auch abgesprochen gehabt, eigentlich). Auch ich möchte an meinem Grab einen Trauerredner haben, der seine Rede persönlich gestaltet. Dafür gebe ich dann auch gerne Geld aus.


    Auch auf eine kirchl. Hochzeit kann ich gut verzichten.


    Und wenn die TE ohnehin nichts mit der Kirche am Hut hat, dann kann sie auch aus der Kirche austreten.

    PS: unsere Ex-Referendarin, die bei uns seit 2 Jahren Vertretungen macht, meinte letztens zu mir: "es kann ja auch eine Sekundarschule sein", dort nehmen sie auch wohl Leute mit A13, für einige Funktionen. (dh. man hat selbst nicht die Schule, die man gerne hätte UND die aufnehmende Schule ist wahrscheinlich nicht begeistert, die A13-Position mit so einer Fächerkombi zu besetzen...) Man kriegt genau EIN Angebot. Und wenn man das nicht will/annimmt, ist es vorbei.

    Nur das sagt im Vorfeld keiner.


    Zitat


    Wir sind überversorgt (statistisch), kriegen ständig Leute mit Fächern, die wir nicht gebrauchen dürfen, gehen in anderen Fächern auf den Zahnfleisch und dann werden bald auch noch solche Leute kommen... Ich werde keine große Willkommensparty feiern.


    Auch das sagt keiner. Und wenn ihr dann den 20. Kollegen mit D / Ge bekommt, könnt ihr in eueren Mangelfächern niemanden einstellen, da ihr ja überversorgt seid. Selbst wir (und wir sind defintiv keine Großsstadt) sind statistisch überversorgt, sodass wir selbst unsere Wunschkandidaten (Referendare, Vertretungskräfte, ...) nicht einstellen dürfen. Ich stelle mir jetzt vor: Kollege xy hat eine Kombi, die bei uns überhaupt nicht benötigt wird, meinetwegen D + Ge, ein Referendar (tolle Noten, superengagiert) oder ein Vertretungskollege (ebenfalls gute Noten, engagiert etc.) muss gehen, da für ihn keine Stelle frei ist. Gleichzeitig aber kommt ein Kollege, der 2 Jahre (oder mehr) an einer Grundschule unterrichtet hat mit genau der gleichen Fächerkombi (ggf. noch mit schlechteren Noten) und nimmt diese Stelle ein. Was denkt sich der Referendar / der Vertretungskollege? (Immer vorrausgesetzt, dass ihr oder wir unbedingt einen Kollegen aufnehmen müssen).


    Und der Überschuss an S II Lehrern wird auch in 2 Jahren noch so groß sein (da weiterhin niemand GS studiert, sondern alle in die S II wollen).


    Und ob die Grundschulen wirklich begeistert sind, einen nicht originär ausgebildeten Kollegen zu bekommen, der dann nach 2 Jahren wieder weg ist, ist die Frage. Aber hey: Die S II Lehrer bekommen dann ja einen Crashkurs in Grundschuldidaktik.
    Ich stelle mir jetzt einen S II Lehrer vor, der an der GS nicht willkommen ist, das Ganze nur als Durchgangssstation anssieht, einen Crashkurs in Grundschuldidaktik macht und eine 1. Klasse als Klassenlehrer bekommt (da ein so großer Mangel herrscht). Wenn die Kids in die 3. Klasse kommen, dann bekommen sie ggf. den nächsten Kollegen, der ebenfalls nur auf der Durchreise ist. Toll! Hat auch mal einer an die Kinder gedacht? Engagiert sich dieser Kollege dann so, wie er es müsste? Ist er nicht noch eine Zusatzbelastung für die Grundschullehrer, da dieser Kollege "betreut" werden muss (also ggf. mehr nachfragt als ein ausgebildeter GS-Lehrer?)

    So einen "Deal" gibt es auch in NRW: Gehe für 2 Jahre an eine Grundschule (oder für 4 Jahre an eine Realschule, Gesamtschule etc) und du kannst danach an eine Schule wechseln, die deiner Lehramtsbefähigung entspricht. Offiziell heißt es z.B. dass diese neue Schule in max. 35 km Entfernung vom Wohnort liegt.
    https://deutsches-schulportal.…lfen-an-grundschulen-aus/


    Klingt gut oder? Schaut man dann in LEO (Einstellungsportal) heißt es plötzlich anders:
    "Die Versetzung an die zukünftige Schule orientiert sich an dem Dienstort der Grundschule; der Einsatz erfolgt unter Berücksichtigung der Unterrichtsversorgung im Umkreis von bis zu 35 Km." Aha! Dienstort der Grundschule.


    (In der Presse wird es auch gerne mal so dargestellt, dass man dann nach 2 Jahren auf jeden Fall an ein Gymi kommt.



    Ich spinne mal weiter: Du wohnst in einer Großstadt, in der die Grundschullehrerversorgung ok ist. Du landest an deiner Grundschule im Ruhgebiet (z.B. 40 - 60 km von deinem Wohnort entfernt). Die 2 Jahre sind um. Die Versorgung mit Lehrern an SII - Schulen ist im Umkreis vom Wohnort gut. Also landest du im Ruhrgebiet (+/- 35 km Entfernung). Wenn du Pech hast, landest du dann noch weiter weg von deinem Heimatort und dann ggf. an einer Brennpunktschule, wo man - bei regulärer Einstellung - niemals hin wollen würde.



    Nicht umsonst gehen so wenige Gymnasiallehrer auf dieses Lockangebot ein, sondern warten lieber oder suchen sich in einem anderen BL etwas.
    Bin mal gespannt, ob die Kollegen, die bei uns auf den Deal eingehen, nach 2 Jahren dann echt wegkommen von der Grundschule oder ob sie dann nicht weiter gehalten werden (und sei es nur mit den Worten: "Also lieber Kollege xy, Sie können jetzt an eine Schule xy (Brennpunktschule, weit weg von meinem Heimatort) oder Sie bleiben noch 1 - 2 Jahre und kommen dann vll. an eine andere Schule, die näher an Ihrem Heimatort ist. Hier werden Sie eigentlich noch benötigt". Oder das Ministerium erinnert sich plötzlich nicht mehr an seine Zusage ... Werbeversprechen von Politikern halt.

    Das Problem ist ja, dass die TE die Entwürfe des Referendaren korrigiert und die Rechtschreibfehler nicht auffallen.
    In NRW ist es so, dass man wegen fachlicher Mängel durch die Prüfung fallen kann (also wenn ich als M-Lehrer oder Phy-Lehrer etwas Falsches an die Tafel schreibe / etwas Falsches erläutere / ich falsche Schüleräußerungen als korrekt durchgehen lasse).
    In D wäre es wohl analog: Zu viele Rechtschreibfehler, keine Korrektur von Grammatikfehlern etc. = Mangelhaft in der entsprechenden Stunde. Allerdings kann man eine mangelhafte Stunde dann ausgleichen.
    Inwiefern Rechtschreibfehler z.B. in M oder Phy automatisch zu Nichtbestehen führen, weiß ich nicht.

    Da du den Vertrag hoffentlich nicht als Privatperson abgeschlossen hast, würde ich die Schulleitung alle nötigen Infos zukommen lassen (Aussage, dass der Verursacher nicht herausgefunden werden kann). Soll sich die SL um die rechtlichen Dingen kümmern.
    Die Schulleitung vertritt die Schule auch nach außen hin. Die soll einen netten Brief an die JH schreiben, dass der Verursacher nicht herausgefunden werden konnte.

    Ich sehe jetzt das folgende Problem: Der Referendar wird sein Examen bestehen und bekommt dann eigene Klassen, muss alle Klausuren selbstständig korrigieren, auch Abiklausuren (alternativ ZAP-Arbeiten)
    - Der Zweitkorrektor wird sich wundern, warum der dann fertige Kollege so viele Fehler nicht anstreicht. Ich als Zweitkorrektur würde mir meinen Teil denken. Ggf. kommt es dann zu mehr oder weniger deutlichen Notenabweichungen zwischen Erst- und Zweitkorrektor. Im "Idealfall" wird die Note nur gemittelt, wenn es schlecht läuft, muss das ganzen zum Drittkorrektor. Oder aber der Schüler muss aufgrund der Zweitkorrektur in die mdl. Abweichungsprüfung im Abi.
    Richtig "gut" (Achtung Ironie!) kommte es, wenn die Klausur auch noch fremdkorrigiert wird (andere Schule).
    - Wenn der Kollege nun auf einen Schüler trifft, dessen Eltern Anwälte oder sonstewas sind und gegen eine Note Widerspruch einlegen (kommt ja immer wieder vor) und die Klausur vorlegt (nach dem Motto: "Kollege xy hat fachliche Mängel, da ...", dann bekommt der Kollege Stress. Auch Schüler(eltern) anderer Klassen können sich schnell ungerecht behandelt fühlen. Oder eben dieser Vater macht sich massive Sorgen um die Bildung seines Sohnes / seiner Tochter. Dann steht er schnell bei der Schulleitung oder noch schlimmer bei einer übergeordneten Behörde.
    - Wir regen uns schon auf, wenn unsere Schüler andauernd Rechtschreibfehler machen. Wenn nun Schüler, die in der 5. und 6. Klasse bei deinem noch Referendaren Unterricht haben, in die 7. Klasse kommen und auf einen Lehrer treffen, der alles (korrekt) anstreicht, dann wird sich dieser Kollege doch wundern: "Warum haben sie es nicht gelernt?
    - Wer schreibt ihm im Rahmen der Probezeitbeurteilungen oder möglicher späterer Beurteilungen im Rahmen einer Beförderung die Entwürfe um? Da kommt sowas gar nicht gut.
    - Was passiert, wenn die QA (Qualitätsanalyse) kommt und in seinem Unterricht zig Rechtschreibfehler entdeckt? Fällt es da nicht auf die Schule zurück?
    - Nehmen ihn die Schüler tatsächlich ernst? Wir gehen davon aus, dass er nach seinem Ref nicht an einer "Bullerbü-Schule" kommt (wo die Schüler verständnisvoll sind), sondern an eine Schule, an der Schule, wo es mehr zur Sache geht, wo Lehrer wegen irgendwelcher Kleinigkeiten schon nicht ernst genommen werden. Oder er kommt an eine Schule, an der die Eltern "Helikoptereltern" sind und schon bei einem "normalen" Lehrer das Haar in der Suppe suchen.
    - Wie kommt es an, wenn der Referendar nun bei seinen Bewerbungen auf eine Planstelle zig Rechtschreibfehler macht? Gerade mit Deutschlehrern kann man mitunter die Straße pflastern. Was passiert? Die Bewerbung wird direkt aussortiert und dein Referendar hat trotz Top-Examen null Chance eine Stelle zu bekommen (es sei denn, er findet jemanden, der ihm seine Bewerbung korrigiert).


    Ich würde ihm deutlich sagen, dass er dringend an seiner Rechtschreibung / seiner Grammatik arbeiten soll (zur Not mit Duden & Co). Ins Gutachten würde ich es auch auf jeden Fall reinschreiben. Solange deine Kritik berechtigt ist (sicherheitshalber die falschen Unterrichtsentwürfe etc. aufheben), dann sollte man dir nichts können.

    Wenn du die 2 Jahre noch die voll hast, machst du erst eine päd. Einführung (PE) und danach die OBAS-Ausbildung.
    Den Fall hatten wir auch schon.
    Falls jedoch ein Kandidat dabei ist, der die OBAS-Ausbildung direkt beginnen kann, wird er sicherlich bevorzugt. Aber wie gesagt: Es herrscht Lehrermangel und manchmal sind die Schulen froh erst einmal überhaupt die Stelle zu besetzen.
    Während der PE kannst du glaube ich erst mal nur in der SI unterrichten (theoretisch auch in der Grundschule, aber damit kenne ich mich nicht aus).
    Allerdings ist Geschichte ein Fach, was viele Referendare haben (Gym/ Gesamt). An Grundschulen, Hauptschulen etc. magst du mehr Glück haben.

    Wie kommst du von MS nach Bad Iburg / Bad Rothenfelde in 20 Min bzw. in unter 20 Min? Google Maps spuckt mir irgendwas um die 54 Minuten (Bad Rothenfelde) bzw. 50 Minuten (Bad Iburg) aus. Immerhin sind es etwa 40 - 45 km (je nach Ort). Das schafft man nie und nimmer in 20 Min. Und dann noch über die B51, wo es gerne mal staut ...


    Hinzu kommen die unterschiedlichen Ferien in NDS und NRW (bis auf Weihnachten vll). Die TE kann dann mit ihren Kindern nur in einem sehr eingeschränkten Zeitraum z.B. im Sommer in den Urlaub fahren. Deshalb hat - bei Wohnort NRW - eine Arbeitsstelle in NRW riesige Vorteile.

    Bei "normalen" Versetzungen innerhalb von NRW muss es immer eine aufnahmebereite Schule geben, damit - selbst wenn die Freigabe erfolgt ist - die Versetzung klappt. Zur Not die Schule, die dich interessieren abklappern und fragen, ob Bedarf besteht. Sie können dich dann ggf. anfordern. Wenn es keine aufnahmebereite Schule gibt, kann ein Dezernent wenig tun.


    Und eine Schule sieht i.d.R. eher die Fehlzeiten und nicht unbedingt die Gründe (Fahrzeit) dahinter, sodass längere Erkrankungen abschreckend sind (aus Angst, dass derjenige bald wieder längerfristig fehlt).

    Hmmm... ja?! Sprachliche Bildung ist unsere Aufgabe in allen Fächern?!

    Eben drum. Zumal man in M und Phy auch die Möglichkeit hat, die Note (Abitur) runterzusetzen, wenn gehäuft Fehler gegen die sprachliche Richtigkeit auftreten. Also muss man die SuS bereits frühzeitig daran gewöhnen, dass eine korrekte Rechtschreibung und Grammatik in allen Fächern wichtig ist. (sehen die Schüler jedoch oft erst nicht ein: "Ist doch Mathe und nicht Deutsch"). Das Gleiche gilt für Facharbeiten.
    Auch ist eine korrekte Fachsprache wichtig. Ansonsten sprechen die Schüler wie sie wollen, mit Fachsprache hat es aber nichts zu tun.

    Klasse :aufgepasst:
    Vll. gibt es noch einen Kiosk oder ähnliches? Nicht dass die Mutter sich noch beklagt, dass sie ja verhungern und verdursten musste bei der Warterei ob in der 3. Stunde plötzlich ein Kollege krank geworden ist. Dann kann sie auch gleich das Angebot von diesem Kiosk testen. :D Aber Vorsicht: Am Ende schreibt sie an deinen Schulleiter eine Mail, dass das Angebot von diesem Kiosk ja nicht gut genug ist (zu viel Süßkram, zu viel zuckerhaltige Sachen, zu wenig Bio).

    @ GefrierBand: Theoretisch gilt deine SL-Beurteilung 3 Jahre. Aber: Wenn du Mitkonkurrenten hast, dürfen die Beurteilungen der Konkurrenten sich nicht um mehr als 1 Jahr unterscheiden.
    Wenn du Pech hast, müsstest du - falls du die Stelle nicht bekommst - auch die Begutachtung der SL noch einmal machen (Kriterien wie oben von mir genannt)


    @ Brink in the wall: Es kommt darauf an, wann die Stelle ausgeschrieben wurde:
    Wenn die Stelle im letzten Kalenderjahr (bis 31.12.) ausgeschrieben wurde --> altes Verfahren (egal wann deine Revisonsstunden, die Begutachtung durch die BezReg waren)


    Wenn die Stelle in diesem Kalenderjahr (also ab dem 1.1.) ausgeschrieben wurde --> neues Verfahren.

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