Zeugnisausgabe - Anwesenheitspflicht?

  • Bei uns wird immer wieder darauf hingewiesen, dass den Sek II SuS die Noten vor der Zeugnisvergabe mitgeteilt werden müssen, den Sek I SuS die Zeugnisnoten aber nicht mitgeteilt werden dürfen. Ich teile den Sek I SuS ihre SoLei Noten mit und weise jedes Mal darauf hin, dass die Zeugnisnote nicht zwingend das arithmetische Mittel bzw. dessen Auf- oder Abrundung ist (bin in NRW).

    Anwesenheitspflicht nach der Zeugnisvergabe gibt es an unserer Schule nicht, auch keine Dienstbesprechung.

    Ich weiß aber von Freunden, dass das an anderen Schulen in NRW durchaus so üblich ist. An der Schule eine Bekannten müssen alle LuL nach Zeugnisausgabe 60 Minuten in der Schule bleiben und da kommt es durchaus vor, dass nach 10 Minuten die ersten Eltern am Lehrerzimmer und Erklärungen haben wollen. Ich nehme mal an, dass es da Eltern gibt, die vor der Schule auf die Kinder warten und dann ggf. sofort zum Lehrerzimmer laufen. Finde ich jetzt nicht so gut. Es ist ja manchmal ganz gut, wenn man über seinen ersten Ärger nochmal ein oder zwei Nächte schläft (aus diesem Grund dürfen meine SuS auch nie in der Stunde, in der ich eine Klassenarbeit/Klausur zurückgebe nach Gründen für aus ihrer Sicht unklare/unfaire Bepunktungen fragen, sondern immer erst in der nächsten Stunde. Ich habe das Gefühl, da erledigen sich 80% der Beschwerden von alleine, weil dann doch der ein oder andere mal seine Lösung mit dem Erwartungshorizont vergleicht und merkt, dass die Bepunktung gar nicht unfair war).

  • Wir sollen vor den Zeugniskonferenzen keine Zeugnisnoten sagen (Quartalsnoten sind zulässig). D.h. wir dürfen sagen: Du hast im 2. Quartal die und die Note (falls es ein schriftliches Fach ist die mdl Note sagen, die anderen Noten kennen die SuS ja). Aber wir sollen keine Zeugnisnote sagen (Empfehlung von der BezReg. Nicht alle KuK halten sich daran)

    Ihr sollt vor den Zeugniskonferenzen die Zeugnisnoten nicht mit den SuS besprechen?! Das finde ich ja kurios und ist m. E. eine ziemlich fragwürdige Empfehlung der Bezirksregierung. Wie wurde das denn begründet? Es muss doch eine Transparenz bei der Notengebung geben, wie Moebius schon schrieb. Das heißt für mich, dass ich - und soweit ich weiß, auch alle KuK an meiner Schule - schon vor den Zeugniskonferenzen den SuS erläutere, wie ihre Zeugnisnote zustande kommt (auch bei den Halbjahresnoten). Ich habe sehr selten erlebt, dass auf der ZK noch einmal eine Note geändert wurde - an einen Fall kann ich mich gerade spontan erinnern, wo die Kollegin sich verrechnet hatte (da wusste der betreffende Schüler seine Note aber vor der Konferenz noch gar nicht, weil er krank war, und hatte deshalb nicht "protestieren" können).


    Dienstbesprechungen nach der Zeugnisausgabe sind mir völlig unbekannt. Und am Tag der Zeugnisausgabe - bei den Halbjahreszeugnissen ist es bei uns so, dass diese den Klassen am Ende ihrer letzten Unterrichtsstunde gem. Stundenplan gegeben werden - haben bei uns nur die Klassenlehrer*innen Anwesenheitspflicht. Wobei ich im Krankheitsfall, als die Klassenlehrerin einer Klasse, in der ich ebenfalls viele Stunden unterrichtet habe, erkrankt war, auch schon einmal eingesprungen bin und in ihrer Klasse die Halbjahreszeugnisse verteilt habe.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In Hessen regelt §30 VOGSV, dass die Noten vor den Zeugniskonferenzen den Sus gegenüber erläutert werden sollen. Gegenüber Eltern und volljährigen Schülern müssen sie auf Nachfrage erläutert werden.


    Hält man sich an die soll Regelung, sollten eigentlich keine Überraschungen anstehen und niemand muss länger bleiben. Nachträgliche Erläuterungen kann man auch noch an einem vereinbarten Termin weitergeben.

  • Ihr sollt vor den Zeugniskonferenzen die Zeugnisnoten nicht mit den SuS besprechen?! Das finde ich ja kurios und ist m. E. eine ziemlich fragwürdige Empfehlung der Bezirksregierung. Wie wurde das denn begründet? Es muss doch eine Transparenz bei der Notengebung geben, wie Moebius schon schrieb. Das heißt für mich, dass ich - und soweit ich weiß, auch alle KuK an meiner Schule - schon vor den Zeugniskonferenzen den SuS erläutere, wie ihre Zeugnisnote zustande kommt (auch bei den Halbjahresnoten). Ich habe sehr selten erlebt, dass auf der ZK noch einmal eine Note geändert wurde - an einen Fall kann ich mich gerade spontan erinnern, wo die Kollegin sich verrechnet hatte (da wusste der betreffende Schüler seine Note aber vor der Konferenz noch gar nicht, weil er krank war, und hatte deshalb nicht "protestieren" können).


    Dienstbesprechungen nach der Zeugnisausgabe sind mir völlig unbekannt. Und am Tag der Zeugnisausgabe - bei den Halbjahreszeugnissen ist es bei uns so, dass diese den Klassen am Ende ihrer letzten Unterrichtsstunde gem. Stundenplan gegeben werden - haben bei uns nur die Klassenlehrer*innen Anwesenheitspflicht. Wobei ich im Krankheitsfall, als die Klassenlehrerin einer Klasse, in der ich ebenfalls viele Stunden unterrichtet habe, erkrankt war, auch schon einmal eingesprungen bin und in ihrer Klasse die Halbjahreszeugnisse verteilt habe.

    Besprechen dürfen wir. Wir dürfen sagen: Du hast im 2. Quartal z.B. eine 3.

    Ich sage z.B.

    Noten 1. und 2. Quartal (ggf. noch eventuelle Zusatzleistungen)

    Dann die Noten der Klassenarbeiten / Klausuren soweit vorhanden.

    etc.

    Die Endnote dürfen wir nicht mitteilen. Begründung der BR: Sobald wir die Zeugnisnote (z.B. 4-) sagen ist diese rechtlich bindend.

    Nehmen wir einen Schüler an, der auf dem Zeugnis 5 mal eine 4- bekommen würde laut Mitteilung an den Schüler (steht zwischen 4- und 5+). Auf der Konferenz fänden die KuK es dann besser, dass ein Zeichen gesetzt wird und er auch 5en bekommt.

    Falls man dem Schüler die Endnote noch nicht gesagt hat, geht das. Anderenfalls nicht. Der Widerspruch käme sofort durch.

  • Wieso ändert man auf einer Zeugniskonferenz eine Fachnote? Das habe ich noch nie erlebt oder gar davon gehört.

    Dass man sich im längeren Vorfeld abspricht und bei jemandem entscheidet, dass er nicht überall eine Gnaden-Vier bekommt, kenne ich schon. Das aber alles auf den letzten Drücker in der Konferenz zu beschließen, finde ich irgendwie kurios.

  • Die Endnote dürfen wir nicht mitteilen. Begründung der BR: Sobald wir die Zeugnisnote (z.B. 4-) sagen ist diese rechtlich bindend.


    Dass das die BR sagt, halte ich für eine Urban Legend. Oder um welche BR geht es?



    Wieso ändert man auf einer Zeugniskonferenz eine Fachnote? Das habe ich noch nie erlebt oder gar davon gehört.


    Hab ich häufiger. Teilweise sind die letzten Termine für Klausuren/Arbeiten so knapp vor den Noteneintragungsterminen, dass man bei etwaigen Nachschreibern zwangsweise nur eine Note ohne Berücksichtigung der letzten KA eintragen kann.

  • Ich bin auch MS, und mir ist davon absolut nichts bekannt. Ich spekulier einfach mal und behaupte, dass euer SL das einfach so sagt, damit ggf. irgendwelche Diskussionen aus dem Weg gegangen werden kann und man ggf. auf der Konferenz noch Kinder "absägen" kann, was natürlich einfacher ist, wenn die die Note vorher nicht wissen und entsprechend keinen Stress machen können.

  • Ich finde das ziemlich strange. Auf der einen Seite wird, nicht zuletzt hier, immer wieder von der Objektivität der Noten gesäuselt und plötzlich sind sie so unklar, dass 3 Tage vor der Zeugnisausgabe noch alles verheimlicht werden muss? Eltern und Schüler*innen haben ein Anrecht auf Noteneinsicht. Sie haben kein Mitspracherecht und am Ende sind alle Noten pädagogischer Entscheidungsspielraum aber auf Transparenz haben sie zumindest ein Anrecht. Es ist mir ein Rätsel, wie sich eine Schulbehörde dafür aussprechen kann, Noten bis zur Zeugnisausgabe geheim zu halten. Zumal die Lehrer*innen dann genau das erleben: sinnlose und aufreibende Diskussionen am Zeugnistag.

  • Die Note wird in der Zeugniskonferenz beschlossen (durch den Fachlehrer). Vorher kann man also nichts sagen, weil da noch nicht beschlossen worden ist, nachher darf man nichts sagen, wegen des Konferenzgeheimnisses (zumindest wurde das bisher an meinen Schulen immer gesagt, ich habe aber immer noch keine Rechtsgrundlage für dieses ominöse Geheimnis gefunden). Aber da Schüler das Recht haben sich regelmäßig über ihre Note zu informieren, sollte der Stand von Ende Dezember/Anfang Januar doch eine gute Prognose für das Halbjahreszeugnis ermöglichen. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Die Note wird in der Zeugniskonferenz beschlossen (durch den Fachlehrer). Vorher kann man also nichts sagen, weil da noch nicht beschlossen worden ist, nachher darf man nichts sagen, wegen des Konferenzgeheimnisses (zumindest wurde das bisher an meinen Schulen immer gesagt, ich habe aber immer noch keine Rechtsgrundlage für dieses ominöse Geheimnis gefunden). Aber da Schüler das Recht haben sich regelmäßig über ihre Note zu informieren, sollte der Stand von Ende Dezember/Anfang Januar doch eine gute Prognose für das Halbjahreszeugnis ermöglichen. ;)

    Es geht etwas vom Ausgangspost weg, aber als kleiner Nachtrag für NRW erscheint mir das wichtig:


    Die Note wird nicht in der Zeugniskonferenz beschlossen.

    "Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden". (VV zu § 21.1 APO-S I NRW)

    Das bedeutet: Die Note steht grundsätzlich schon vor der Konferenz, sie kann allerdings vom Fachlehrer auf der Konferenz geändert werden (wenn z. B. angesichts schwieriger häuslicher Verhältnisse eines Schülers, die eine optimale Leistungserbringung erschwert haben und die erst auf der Konferenz bekannt werden, eine Fachlehrkraft ein weiches Herz bekommt und die Note zum Besseren wendet; den Fall, dass eine Versetzungskonferenz einen Schüler "absägen" will und man aus ausreichenden Leistungen plötzlich im Gespräch auf der Konferenz mangelhafte macht, finde ich sehr "strange", um einen Vorredner zu zitieren.).


    Das Zustandekommen der Note muss man erläutern können, ein Konferenzgeheimnis gilt da nicht bzw. bezieht sich bspw. auf Äußerungen anderer Kolleg*innen oder Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen:

    "Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Ihnen sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen ihr Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert." (§ 44, Abs. 2 SchulG NRW)

  • die einzelnen Noten bekommen sie genannt. Die schriftlichen Noten wissen sie sowieso. Intransparent finde ich das jetzt nicht.

    okay, aber wenn doch sowieso alle Noten bekannt sind, warum sollte man dann nach der Zeugniskonferenz nicht sagen dürfen: du stehst auf 2,4 aber ich gebe dir die 3, weil... Wozu auf die Ausgabe warten? Bzw. wer das so machen will, kann das ja tun, aber wieso muss eine Bezirksregierung (oder wie das jeweils heißt), anders als in Gesetzen vorgegebene Richtlinien mündlich an SL weitergeben und Unfrieden stiften?


    Mich stört das auch in anderen Kontexten. Wie oft unsere SL sagt: "wir sollen dies und jenes ab sofort so und so machen", das nervt mich kolossal, weil ich mich im Zweifel ans schriftliche Gesetz halten will/muss und mich jedes Mal mit der Leitung anlege. Ich hab generell keine Probleme mit Querulantentum aber dass ich als Querulantentante gelte, obwohl ich auf Einhaltung des Gesetzes poche ist echt absurd.


    :danke:Und da ist übrigens dieses Forum Schuld, was mich so erzogen hat:hammer:

  • Ich finde das ziemlich strange. Auf der einen Seite wird, nicht zuletzt hier, immer wieder von der Objektivität der Noten gesäuselt und plötzlich sind sie so unklar, dass 3 Tage vor der Zeugnisausgabe noch alles verheimlicht werden muss? Eltern und Schüler*innen haben ein Anrecht auf Noteneinsicht. Sie haben kein Mitspracherecht und am Ende sind alle Noten pädagogischer Entscheidungsspielraum aber auf Transparenz haben sie zumindest ein Anrecht. Es ist mir ein Rätsel, wie sich eine Schulbehörde dafür aussprechen kann, Noten bis zur Zeugnisausgabe geheim zu halten

    Hier wurde ja schon mehrfach über Sinn und Unsinn de arithmetischen Notenberechnung, wie sie in Bayern vorgeschrieben ist, disktuiert. Ich verstehe das mathematische Argument (also nicht wirklich, aber ich kann nachvollziehen, dass es mathematisch keinen Sinn macht), aber tatsächlich erzeugt die Rechnerei ein hohes Maß an Transparenz. Wir dürfen den Schülern die Zeugnisnoten nicht vorher sagen, weil die Zeugniskonferenz die Note offiziell festlegt, aber ein Schüler (bzw. seine Eltern) hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, alle Einzelnoten zu erfahren. Und natürlich wissen sie, wie die Note errechnet wird. Der Schüler kann sich seine Note also selbst errechnen und wenn der Durchschnitt nicht gerade in den engen pädagogischen Spielraum zwischen X,46 und X,54 fällt, weiß er seine Zeugnisnote damit. Wie gesagt, dieses Vorgehen hat auch viele Nachteile, die wir alle schon ausführlich diskutiert haben, aber das wäre zumindest ein Vorteil.

    Ich habe Freunde in anderen Bundesländern, wo es zumindest aus der (subjektiven) Sicht der Kinder und ihrere Eltern immer mal wieder überhaupt nicht klar ist, wie eine bestimmte Note zustande kommt. Oft kommt bei der Notenbesprechung (angeblich) auch die Aussage, das könne/müsse der Lehrer jetzt nicht erklären, das sei pädagogische Freiheit. Ich glaube nicht, dass das der Normalzustand ist, aber wir kennen ja alle diese Kollegen, die Freiräume in dieser Art zu nutzen wissen.

  • Hab ich häufiger. Teilweise sind die letzten Termine für Klausuren/Arbeiten so knapp vor den Noteneintragungsterminen, dass man bei etwaigen Nachschreibern zwangsweise nur eine Note ohne Berücksichtigung der letzten KA eintragen kann.

    Ja, so etwas gab es bei uns auch schon mal. Da wurde dann eher erst einmal nichts eingetragen. Bei Flipper79 las es sich so, dass man das macht, um Schüler während der Zeugniskonferenz noch "absägen" zu können. Das läuft bei uns eben vorher mit mehr Vorlauf.

  • Ja, so etwas gab es bei uns auch schon mal. Da wurde dann eher erst einmal nichts eingetragen. Bei Flipper79 las es sich so, dass man das macht, um Schüler während der Zeugniskonferenz noch "absägen" zu können. Das läuft bei uns eben vorher mit mehr Vorlauf.

    Bei uns laufen zwar manche Vorgespräche bereits vorher, gleichwohl mit dem Kommentar: "Über den Fall müssen wir auf der Zeugniskonferenz noch näher sprechen".

    Meist wird aber eher auf dem Halbjahreszeugnis die 5+ (statt der 4-) (nachträglich) gesetzt (Ausnahmen bestätigen die Regel).

    Ich habe es beim Versetzungszeugnis aber auch schon erlebt, dass Kollegen "gedrängt" wurden doch bitte die bessere Note zu geben, damit der Schüler die Versetzung doch noch schafft (die Entscheidung hing dann aber allein von den KuK ab).

  • Hier wurde ja schon mehrfach über Sinn und Unsinn de arithmetischen Notenberechnung, wie sie in Bayern vorgeschrieben ist, disktuiert. Ich verstehe das mathematische Argument (also nicht wirklich, aber ich kann nachvollziehen, dass es mathematisch keinen Sinn macht), aber tatsächlich erzeugt die Rechnerei ein hohes Maß an Transparenz.

    Der Begriff dafür ist Scheinobjektivität.

  • Der Begriff dafür ist Scheinobjektivität.

    Nein, das würde ich so nicht sagen. Von Objektivität war deshalb auch in meinem Post keine Rede, denn die Einzelnoten sind natürlich genau so subjektiv, wie Noten eben nun mal sind. Aber in all dieser Subjektivität weiß der Schüler zumindest immer genau, wo er steht. Das ist ein gewisses Maß an Transparenz und hat mit Subjektivität, Objektivitä oder Scheinobjektivität erstmal nicht viel zu tun.

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