Beiträge von Flipper79

    Ich bin echt überrascht über die Konsequenz, mit der hier viele User die Wertung der Arbeit fordern bzw. vorschlagen!

    Ich meine, der Junge ist in der 4. Klasse!

    Er war 3 Tage vor und eine ganze Woche nach dem Nachtermin krank.

    Der Schüler war sogar an dem Tag, wo die Arbeit geschrieben wurde krank.

    Ich habe in einem Fall, wo ich gesehen habe, dass der Betroffene krank / nicht fit war, nach Hause geschickt. Er wollte eigentlich unbedingt die Arbeit mitschreiben ...

    Ich würde die Arbeit aus der Wertung nehmen und ihm eine 3. Chance geben.

    Ich hätte auf so eine Fortbildung keine Lust (einmal wegen der Lernerei, andererseits wegen der Tatsache, dass ich mehrere Tage 200 km entfernt von meiner Heimat in einem Hotel übernachten würde. Ich hoffe mal, dass auch die Kosten für die Verpflegung übernommen werden.

    Musst du daran teilnehmen oder sie an Kollegen, die die Fortbildung so toll finden, abtreten?

    Zitat von weg778

    „Da es aber sein letztes Jahr ist, sehe ich es nicht ein, für ihn allein ein neues Buch zu kaufen, welches später voraussichtlich nie wieder genutzt wird.“

    Vermutlich hat Möbius Recht.

    Nachklausuren gibt doch in keinem Bundesland in veröffentlichter Form z. B. Buch. Oder täusche ich mich da?

    Nö. Da täuscht du dich nicht. Selbst wenn ich mich (in NRW) auf den entsprechenden Seiten des Ministeriums (!) einlogge, wo ich die Abiaufgaben der letzten 3 Jahre sehen kann, kann ich die NT-Klausuren nicht einsehen.

    Viele KollegInnen wären aber daran interessiert ...

    Und immer steht (bei regulären Terminen schon) drauf, dass die Klausuren nur für den dienstinternen Gebrauch zu nutzen sind (auch wenn man die bekannten Stark-Heftchen kaufen kann).

    Wenn es dem Schüler nur darum geht alte Abiaufgaben zu rechnen (die ich in NRW noch nicht einmal begabten Schülern in der EF geben würde), könnte er ja auch reguläre Abiklausuren (HT) rechnen ...

    Bleibt auch die Frage, warum herabfallende Ziegel und umstürzende Bäume für Lehrer offensichtlich ungefährlich sein sollen....

    In dem Erlass, den der TE zitiert, steht ja Lehrkräfte müssen ihrer Unterrichtsverpflichtung soweit zumutbar nachkommen.

    Wenn es jetzt also morgen früh so sehr stürmt, dass man damit rechnen muss, das mir Dachziegel, Äste, Bäume etc. auf die Rübe fliegen, dann bleibt man halt daheim mit Hinweis auf "nicht zumutbar"

    @ Karl-Dieter:

    Die Frage ist halt, ob man so eine Sammlung unbedingt dann aufräumen muss, wenn es super gefährlicht ist auf dem Weg zur Arbeit.

    Sicherlich hätte man auch in der Schule genug zu tun, aber andere Tage, wo Unterrichtsausfall ist (z.B. Hitzefrei, Schulschluss nach der 4. Stunde wegen Zeugnisausgabe, meinetwegen auch Schüler im Betriebspraktikum) eignen sich auch.

    Was machen jetzt Kollegen, die kein Auto zur Verfügung haben und auf die DB angewiesen sind, die dann ggf. auch nicht fährt?

    @ Finchen: Kannst du nicht genau aus diesem Grund an deiner Schule anrufen und sagen, dass du deswegen nicht kommen kannst? Alternativ damit drohen, dass du das Kind sonst mitbringst.

    Ich finde die Reaktion der Schulleiterin und des Kollegen, der Strafanzeige gestellt hat, toll!

    Statt sich über die Maßnhmen wie in den 70er Jahren aufzuregen, sollten die lieben Eltern lieber mal darauf achten, was der eigene Sprössling so im Internet treibt und dass dieses Verhalten (bzw. das von den Klassenkameraden / den anderen Schülerinnen und Schüler) so gar nicht geht.

    Aber leicht ist es natürlich, wenn man über die Maßnahmen der SL meckert.

    "Wir" "müssen das"? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Frag mich nicht. Jedenfalls hat es bisher noch niemand von uns hinterfragt. :sterne: (Getreu dem Motto: Die SL sagt ... der Lehrer macht). Ich vermute Aufsichtsplficht?

    Wir müssen jedenfalls bleiben, bis die Eltern / Erziehungsberechtigten im KH eintreffen. (Ist immer ganz toll, da man nicht weiß, wie lange es dauert und man dann wieder vom KH zur Schule muss ...)

    Ich hatte bisher noch nicht das Vergnügen ...

    Richtige Vorgaben gibt es glaube ich nicht, aber im TZ-Konzept einer Schule sollte im Idealfall ein Tandemmmodell stehen.

    5 Tage/Woche eine superlange Besprechung fände ich auch unangemessen. 1 Besprechung/Woche (regelmäßig) finde ich schon heftig.

    Wir haben max. alle 2 Monate eine Konferenz ... (abgesehen von Zeugniskonferenzen etc.)

    Ja, so etwas gab es bei uns auch schon mal. Da wurde dann eher erst einmal nichts eingetragen. Bei Flipper79 las es sich so, dass man das macht, um Schüler während der Zeugniskonferenz noch "absägen" zu können. Das läuft bei uns eben vorher mit mehr Vorlauf.

    Bei uns laufen zwar manche Vorgespräche bereits vorher, gleichwohl mit dem Kommentar: "Über den Fall müssen wir auf der Zeugniskonferenz noch näher sprechen".

    Meist wird aber eher auf dem Halbjahreszeugnis die 5+ (statt der 4-) (nachträglich) gesetzt (Ausnahmen bestätigen die Regel).

    Ich habe es beim Versetzungszeugnis aber auch schon erlebt, dass Kollegen "gedrängt" wurden doch bitte die bessere Note zu geben, damit der Schüler die Versetzung doch noch schafft (die Entscheidung hing dann aber allein von den KuK ab).

    Ich denke schon, dass ein KiGa / KiTA / Schule ein Elternteil sofort anrufen sollte / muss, wenn das Kind krank ist (wir sind ja im Falle einer Erkrankung (Übelkeit, ...) auch verpflichtet, die Erziehungsberechtigten anzurufen.

    Bei uns ist es kein Problem, dass die betroffene Mutter / der betroffene Vater den Unterricht dann abbricht und dann für Vertretung gesorgt wird.

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