Beiträge von Flipper79

    Ein WG Zimmer incl. Zweitwohnsteuer kann auch teuer sein. Ob es dann unbedingt preiswerter ist als ein günstiger Gebrauchter incl. Steuern .... mhm. Zumal das WG Zimmer in den Semesterferien ja - wie bereits mehrfach von anderen Usern vorgetragen - nicht benötigt wird. Auch am WE möchtest du bei deinen Kindern sein.
    Und in manchen Städten sind auch WG Zimmer rar ... Ich wohne in einer Stadt in NRW, wo Studis oft weder einen Studiwohnheimplatz, noch eine günstige Wohnung noch ein WG Zimmer erhalten und dann entweder pendeln oder in irgendeinem Notquartier unterkommen.

    Und wenn es wegen der hohen Steuern / Versicherungen ist: Zumindest an der Versicherung kann man was "drehen" (im übrigen auf legalem Wege): Man kann einen Zweitwagen auf Schwiegermutter oder Schwiegervater anmelden und angeben, dass du selbst (auch) damit fahren möchtest. Deine Schwiegeeltern müssen bestimmt weniger zahlen. Inoffiziell bezahlst du den Versicherungsbetrag dann. Irgendwann kannst du - mit kenntnis und Zustimmung der Versicherung - die "Prozente" mitnehmen.

    https://www.financescout24.de/wissen/ratgebe…er-versicherung

    Ich frage mich gerade, warum sich ein Referendar (Kind), der zwar mit seiner Frau zusammen lebt, ein Auto leisten und pendeln kann (gut, sind jetzt nicht 80 km).
    Er hat sich halt auch ein gebrauchtes Auto gekauft. Passt schon.
    Guck mal hier für unter 2000 € reichlich Auswahl
    https://www.12gebrauchtwagen.de/suchen?utf8=%E…max%5D=&button=
    Ich würde da schon fündig werden, selbst Autos unter 1000 € locker zu haben

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    Und welche bis zu 500 €

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    Selbst da würde ich - wenn ich knapp bei Kasse wäre - was finden (und wenn ich dafür ein paar km fahren müsste ...)

    Und wozu unbedingt einen Neuwagen? Bekanntlich haben Wagen gerade im 1. Jahr einen enormen Wertverlust. Warum fahren wohl so viele Leute alte Autos?
    Auch alte Autos fahren zuverlässig .... und dann stört einen auch nicht so sehr eine Autotür, die mir auf dem Supermarktparkplatz reingerammt wird.
    Gut so ganz billig würde ich auch kein Auto nehmen (ich habe die Kohle aber), aber unter 8000 € sind jedenfalls auf jeden Fall Autos zu haben.

    Ein Nachbar von mir hat sich auch einen Gebrauchten gekauft, einen alten Mercedes- Der war garantiert unter 8000 € (er kann sich keine teuren Autos leisten)
    Auto läuft wie geschmiert ... und er fährt im Urlauub immer nach Polen, seinem Heimatland. Läuft 1A

    Ich würde auch lieber pendeln wollen.

    Ich finde bei meiner Googlesuche keine vernünftige Auskunft...

    Hier sind doch viele unterwegs, die sich auskennen, daher meine Frage an euch:
    Benötigt man für den Erwerb der Fachhochschulreife in NRW eine zweite Fremdsprache? Oder reicht z.B. Englisch als einzige Fremdsprache aus?

    Soweit ich weiß brauchst du nur für die allgemeine Hochschulreife eine 2. Fremdsprache.
    https://www.google.com/search?client=…+2.+Fremsprache
    (4. Link)
    --> wer keine 2. Fremdsprache vorweisen kann, erwirbt sogar eine fachgeb. Hochschulreife. Da eine Fachhochschulreife weniger ist als eine fachgeb. Hochschulreife, bekommst du auch ohne 2. Fremdsprache die Fachhochschulreife.

    Na, wenn es über eine Agentur läuft und dein Name nirgens auftaucht, ist es natürlich etwas anderes! :autsch:

    Ja, in der Schule gibt es Regel mit entsprechenden Konsequenzen. Du als Lehrerin solltest allerdings ein Vorbild sein und einen Beitrag zum wissenschaftlichen Arbeiten / zur Vorbereitung auf das Berufsleben leisten.

    Wenn du allerdings alle Hinweise, dass deine Tätigkeit doch nicht so dolle ist, ignorierst, so stelle ich mir die Frage, warum du die entsprechende Frage überhaupt gestellt hast. :rotwerd: Oder hast du erwartet, dass alle sagen: "Nö! Eine solche Nebentätigkeit ist natürlich erlaubt! Dein Schulleiter wird dir das ohne mit der Wimper zu zucken, erlauben?"

    Und nein: Ich fahre nicht zu schnell, schmeiße keinen Müll auf die Straße und rauche auch keinen Joint .... Ich beleidige auch keinen!
    (Deine Argumentation erinnert mich irgendwie an Verkehrssünder, die sagen: "Der vor mir ist doch auch zu schnell gefahren" oder an Schüler, die mir weis machen wollen, dass Fritzchen doch auch gegen die Regeln verstoßen hat und fragt, warum Fritzchen nicht dafür bestraft wird-
    Und nein: Man kann "Ich schmeiße Müll auf die Straße" oder "Ich rauche" nicht mit "ich verhelfe anderen Menschen zum Betrug" vergleichen.
    Als Beamtin _(wenn du denn eine bist), musst du dich auch außerdienstlich redlich verhalten.

    Und es geht nicht um das reine Spicken. Es geht darum, dass Schüler auch gerne bei Hausarbeiten, Facharbeiten, Referaten, ... versuchen zu betrügen. Wie oft habe ich es erlebt, dass sie Sachen 1:1 aus dem Internet übernommen haben?
    Und wenn mir der Verdacht kommt, dass die Hausarbeit / Facharbeit von Fritzchen wer anders geschrieben hat, dem stelle ich dann einfach die entsprechenden Fragen.
    Ich hatte auch schon Schüler, die mir diese "Arbeit" abgenommen haben (und Fritzchen dann ganz schnell ins Stottern geriet. Es war nämlich bei einem Referat der Fall, das super toll klang. Es konnte ganz einfach nicht aus der Hand des Schülers stammen. Fanden seine Mitschüler auch und die haben einfach Nachfragen gestellt und sich gefreut, dass Fritzchen diese nicht beantworten konnte ...!

    Der Auftrag einer (gymnasialen) Oberstufe ist es, die SuS auf das wissenschaftliche Arbeiten an einer Uni vorzubereiten.
    Der Auftrag einer weiterführenden Schule ist es, dass die SuS entweder auf ein Studium oder eine Ausbildung vorbereitet werden.
    Dazu gehört es als Lehrerin auch (aber nicht ausschließlich), dass ich Schummeleien jeglicher Art (sei es Spicken, seien es Plagiate (Passagen 1:1 aus dem Internet zu übernehmen, sei es eine ghosgewritete Arbeit als die eigene abzugeben) zu unterbinden.
    Du hast als Lehrerin auf jeden Fall einen Erziehungsauftrag (dazu gehören u.a. die o.g. Aspekte).
    Du sollst (zumindest) solltest auch eine Vorbildfunktion haben.
    Ich bleibe bei meinem Beispiel: Du hast einen Schüler, nennen wir ihn Fritz, sanktioniert, der ein Plagiat (gleich welcher Art) abgeben hat.
    Fritz' Eltern sind pfiffige anwälte und sind dir auf die Schliche gekommen (was du so machst).
    Alternativ:
    Fritz hat einen Bruder, der es mit der Ehrlichkeit auch nicht so hat. ER sagt im Vorfeld: "Du! Meike Paula, hat auch meine Seminararbeit ghostgewritet. Ich musste nur für die Uni eine Erklärung unterschreiben, dass ich diese Arbeit selbstständig geschrieben haben. Ich musste Meike Paula eine Erklärung unterschreiben, dass ich die Arbeit nicht als meine eigene ausgebe. Die hat das tatsächlich geglaubt, dass ich das nurmal eben aus Jux und Dollerei schreiben lasse. Ich hab als Student ja zu viel Geld, das ich ihr aus Jux und Dollerei gebe. Nun lieber Fritz, kannst du ja ebenfalls eine ghostgewritetene Arbeit nutzen. Du musst deinem Ghostwriter nur eben jene Erklärung unterschreiben. Dann passt das schon. Und wenn Meike Paula dir dann ne 6 gibt, da es auffliegt, kenne unsere Eltern gute Anwälte. Die fragen dann schon mal nach, wie sie
    diese Widerspruch (selbst schreiben für wen anders und bei dir als 6 bewerten) erklären kann. ERnst nehmen kann ich Meike Paula jedenfalls nicht"

    Zu schnell fahren solltest du ohnehin nicht.

    Und wenn du in einem Forum wie diesem hier fragst, wie schlimm es ist, dass du Ghostwriterin bist, ob das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem SL / den SuS etc. auf den spiel stehen kann, dann musst du damit rechnen, dass Antworten kommen wie:
    "Ja! Das Vertrauensverhältnis kann auf dem Spiel stehen! Wäre ich Mutter, würde ich erwarten, dass der Lehrer meines Kindes eine Vorbildfunktion hat und eben nicht als Ghostwriter arbeitet" Implizit befürchtest du es ja! Wenn ich ein reines Gewissen hätte (da ich z.B. bei meiner Nachbarstochter Nachhilfe gebe und dafür Geld nehme, da ich nebenbei Schriftstellerin bin, ...) kann ich meine Nebentätigkeit ohne Probleme bei der SL angeben / um Genehmigung bitten und müsste mir eben jene Fragen nicht stellen.

    Und ich glaube nicht, dass ein anderer User aus diesem Forum einer Tätigkeit wie deiner nachgeht. Und wenn, dann wird er es hier wohl kaum rumposaunen.
    (Ich hätte schon allein Angst, dass hier mein SL / Kollegen ... mitlesen .... Das Netz ist nicht so anonym wie man denkt ...)

    Paula, magst Du mir nochmal erklären, wie Du Deinen Erziehungsauftrag als Lehrerin mit Beihilfe zum Betrug - denn nichts anderes ist Ghostwriting, auch wenn es ggf. strafrechtlich nicht so gesehen wird - in Einklang bringen kannst. Das habe ich noch nicht so ganz verstanden.

    Wieso? Die TE lässt sich doch eine Erklärung unterschreiben, dass die von ihr (TE) geschriebene Arbeit nicht als eigenständige (vom Kunden) Arbeit eingereicht wird.
    Und diese Erklärungen sind doch glaubwürdig Bolzbold. Also ist doch alles im Lot. Wenn der Kunde es dann als eigene Arbeit ausgibt, ist es doch nicht das Problem der TE. Ich weiß gar nicht, was du hast :P

    (Ich sehe es freilich anders und mich würde auch die Frage interessieren, wie sie es denn einem Elternteil / einem Schüler erklärt, der betrogen hat und dem sie eine 6 gibt, während sie selbst Ghostwriterin ist. Ich glaube selbst der Schüler glaubt ihre Einlassung nicht) :autsch:

    Und was ist, wenn Schüler xy (aus welchen Gründen auch immer), dem du wegen eines Plagiats die entsprechende Note gibst, heraus bekommt, dass du der Tätigkeit einer Ghostwritertätigkeit nach gehst? Kann ja rein theoretisch sein, dass Schüler xy in seinem Bekannten- oder Verwandtenkreis den entsprechenden Studenten hast, für den du die entsprechende Arbeit ghostwrites. Wie willst du ihm _(bzw. seinen Eltern) das erklären? "Lieber Fritz! Ich bin Lehrerin, ich brauch das Geld! Die Tätigkeit ist cool (freie Zeiteinteilung etc.), moralisch zwar verwerflich, aber was soll's? Wenn du Lehrer wirst, darfste das auch? Bei dir ist es aber was anderes?

    Ich würde eine solche Tätigkeit auch lieber nicht anzeigen, schon allein aus Angst, dass mir seitens der SL Fragen gestellt werden, warum ich denn ausgerechnet diese Tätigkeit mache. Da würde ich doch lieber - wie bereits vorgeschlagen - Artikel für eine Fachzeitschrift schreiben. Da hat dann auch ein größerer Kreis etwas davon und ich kann guten Gewissens diese Nebentätigkeit bei meine SL angeben bzw. darum bitte, dass es mir erlaubt wird. Bei einer entsprechenden Anmeldung (ganz egal, ob es jetzt nötig wäre oder nicht), muss ich wenigstens keine Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen haben.

    Deine eigentliche Frage kann dir vermutlich besser ein Anwalt beantworten. Hinterher sagen wir: "Passt schon, keine Gefahr, dass dir dienstrechtl. Konseqzuenzen drohen" und hinterher fliegt es auf und es drohen dir doch welche ....

    Lass dich nicht verunsichern. :)
    Kannst du den Ausbildungslehrer nicht wechseln? Es gibt gewiss viele, denen das nix ausmacht ...
    Wir haben auch eine Kollegin mit Migrationshintergrund. Sie spricht sehr gut Deutsch, macht aber ab und an auch Fehler. So what? Unsere Schüler schätzen sie dennoch ... aufgrund ihrer fachlichen Kompetenzen.

    Moment:Soweit mir aus der APO-BK bekannt ist, sind die Mahnungen der 5er entbehrlich, wenn mehr als drei 5er im Zeugnis stehen. Durch fehlende Mahnungen wird eine der 5er nicht versetzungsrelevant. Sind es aber noch mehr 5er, brauchen die dann auch nicht mehr angemahnt worden zu sein. In der APO-Sek1 dürfte es ähnlich sein.

    Aber genau aus diesem Grund mahne ich alle Schüler an, die noch eine 5 bekommen könnten, wenn sie an dem Tag der Blauen Briefe ihre Mitarbeit schlagartig komplett einstellen. Solche Fälle hatte ich nämlich auch schon. Die haben mir ins Gesicht gesagt, daß ich sie jetzt ja versetzen müssen, weil sie keinen Brief bekommen hätten und haben dann nur noch Sch***** gebaut. Also alle Schüler, die nicht mindestens 3+ stehen bekommen den Brief, auch wenn das dann mehr als die Hälfte der Klasse ist.

    Außerdem steht nirgendwo geschrieben wann die Blauen Briefe zu verschicken sind. Rein rechtlich könnte man den Brief den Eltern noch einen Tag vor dem Zeugnis zukommen lassen, auch wenn er dann natürlich sinnlos ist. Aber den rechtlichen Anforderungen wäre damit Genüge getan.

    Man kann soweit ich weiß noch 6 Wochen vor den SoFe nachwarnen. 1. Warnungstermin war bei uns irgendwann kurz nach den Osterferien, der 2. am 20.6.
    Nur wissen die meisten Schüler nix vom Nachwarntermin und gucken doof aus der Wäsche, wenn sie auf den 1. Warnungstermin warten, dann ihre Arbeit einstellen und dann am 20.6. (z.B.) eine Nachwarnung zugeschickt bekommen. (Kommt bei uns aber nur selten vor)

    Wenn das Thema Klimawandel in der SII in meinen Curricula stehen würde, würde ich es in dem notwendigen Umfang thematisieren. Da es laut der Kernlehrpläne nicht thematisiert werden muss / soll, behandle ich es nicht. Der Stoff ist ohnehin schon so umfangreich, dass ich froh bin in der mir zur Verfügung stehenden Zeit alle Pflichtthemen abzuhandeln. Bevor ich am Ende der Q2 noch auf nicht obligatorische Themen eingehe, wiederhole ich lieber den abiturrelevanten Stoff für und mit meinen Schülern.

    Auch in der SI sind die Lehrpläne so vollgestopft, dass sich für aktuelle, freiwillige Themen keine Freiräume gibt, es sei denn man befindet sich z.B. in einer AG oder in einem Wahlpflichtwach, bei dem die Vorgaben etwas lockerer sind oder es ergibt sich im "weitesten Sinne" eine Möglichkeit z.B. auf das thema Klimawandel einzugehen.

    Aus welchem Grund hat dein SL 10 zusätzliche Unterrichtsbesuche angeordnet? Vll. möchte er dich besser kennen lernen. Wenn du 10 UB (mehr) machen musst, hat er sicherlich mehr Gelegenheit dich gerecht zu beurteilen, als wenn er nur 4 Unterrichtsbesuche z.B. sieht.
    Unterrichtsentwürfe muss ich immer abgeben, auch wenn man sie auf Beförderungsstellen bewirbt, muss man solche Unterrichtsentwürfe abgeben. Wie ausführlich sie sein sollen, kann jeder SL entscheiden. Sinnvoll wäre es sicher, wenn er Alle gleich behandelt. Liegt das vor?

    Wenn du diese nicht abgibst, läufst du Gefahr eine schlechtere Note zu bekommn.

    Warum sollte es nicht Rechtens sein? Kollegen kommem auch eher (Bereitschaft, Frühaufsicht, Pausenaufsicht vor dem eigentlichen Unterricht) oder bleiben längern (Pausenaufsicht nach dem eigentlichen Unterricht). Wir dürfen aber untereinander Pausenaufsichten tauschen, wenn die Betroffenen einverstanden sind. Wir müssen es dann nur der Verwaltung mitteilen. Geht das bei euch auch?

    Gilt für die Oberstufe in NRW:
    Wenn eine Klausur nach den Ferien geschrieben wird, muss laut unserem Klausurplaner mindestens eine Unterrichtsstunde nach den Ferien gelaufen sein, bevor die Klausur geschrieben wird.
    Heißt: Wenn Di eine Klausur geschrieben wird, müsste am Montag mind. 1 U-Stunde gelaufen sein. Wir schreiben aber alle Klausuren / Klassenarbeiten frühstens in der 1. Mai-Woche, sodass die SuS eine Schulwoche zwischen Ferien und Klausur hatten (mal abgesehen vom 1. Mai).

    Wenn man schon in der Oberstufe diese "Regel" hat, dann in vorherigen Jahrgängen doch erst Recht ...

    plattyplus:
    Das Arguemnt mit Schule/Uni hast du gut gekontert.

    Das Argument mit PKW nicht: Klar kann sich das für eine Firma rechnen, insbesonderen, wenn das Fahrzeug täglich benutzt wird.
    Aber bei Lehrern ist das schlicht und ergreifend nicht der Fall.
    Wenn ich an unsere Schule denke: An kanpp 2 Wochen pro Jahr brächten sehr viele Lehrer gleichzeit einen DIenstwagen. Ansonsten fast nie. Sprich: Sehr viele Dienstwagen stehen ungenutzt an 350 Tagen im Jahr herum. Das ist einfach unsinn.
    An Frappers Schule könnte das evtl nicht ganz so schlecht aussehen, wenn die Lehrer den Wagen mit nach Hause nehmen, weil sonst der Wagen "nur" an 280 bis 320 Tagen pro Jahr unbenutzt wäre, sondern wenn sie unnötigerweise noch immer zwischen Schule und Daheim hin und her fahren uns so auf eine Auslastung von kanpp 200 Tagen pro Jahr zu kommen. Aber selbst das ist weit entfernt von der Wirtschaft mit über 280 Tagen pro Jahr.

    Das kann aber kein Argument sein, dass man als Lehrer keinen Dienstwagen für Fahrten
    - zwischen 2 Schulen (2 Dienstorten)
    - Abordnungen
    - andere Dienstfahren wie bei Frapper

    bekommt. Wie plattybus schreibt: Dann mietet die Schule (oder der Schulträger) eben für die Zeit, wo ein Dienstagen benutzt wird einen solchen an.
    Wo ein Wille, da ein Weg. Auch mein Vater ist nicht täglich auf Dienstfahrt gegangen, brauchte also nicht täglich einen Dienstwagen. Brauchte er aber einen, stand ihm einer selbstverständlich zur Verfügung. Selbiges wäre sicherlich auch bei Lehrern möglich. Die Politik muss es nur wollen. Aber wir Lehrer sind ja oft genug die Melkkuh der Nation, die Lobby von Vorstandschefs & Co ist eine ganz andere. Leider! Wenn wir mit der gleiche Selbstverständlichkeit wie andere Arbeitnehmer unser Arbeitsmaterial (Dienstlaptops / DienstiPads/ Diensttablets, Rotstifte, Arbeitsmaterial) und v.a. geeignete Räumlichkeiten (Arbeitszimmer in der Schule mit entsprechender Ausstattung) zur Verfügung gestellt bekämen - ebenso wie Dienstwagen, dann wären wir einen großen Schritt weiter.

    Ich frage mich bei der ganzen Diskussion:

    Warum müssen wir Lehrer bei solchen Fahren unseren Privatwagen einsetzen? Ok müssen nicht, da es ja rein theoretisch die Öffis gibt. Der große Haken an der Sache: Die Orte, die der TE errreichen muss, ist mit den Öffis halt nicht / nur schlecht zu erreichen.
    Jedem normalen Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft (sehe es ja bei meinem Nachbarn und auch bei meinem Vater war es früher so) wird ein Dienstwagen für seine dienstlichen Fahrten zur Verfügung gestellt (mein Nachbar darf den Wagen sogar privat nutzen).
    Wenn ich mit meinem Privatwagen während einer dienstl. Fahrt einen Unfall baue, habe ich erst mal die Rennerei und wie der TE schreibt die ganzen Kosten an der Backe (nur Zahlung des Zeitwertes, Höherstufung in der Versicherung). Würde ich mit einem Dienstagen einen Unfall bauen müsste ich wenn überhaupt nur eine Selbstbeteiliungung der Vollkasko zahlen müssen. Der Rest ist das Risiko meines Arbeitgebers. Würde irgendein Politiker mit seinem Privatwgen während einer dienslichen Fahrt mit seinem Privatwagen von A nach B fahren? Würde dieses der Vorstandschef von einer großen Firma machen? Würde ein Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft dieses tun? Ich würde sagen: Genau diese Personen würden mir (wenn ich es von ihnen verlangen würde und die Entscheidungebefugnis hätte) mir einen Vogel zeigen (als Lehrer kann ich das zwar auch meinem Schulleiter, nur kommt das nicht so geil an)

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