Beiträge von Flipper79

    Das Problem ist ja, dass die TE die Entwürfe des Referendaren korrigiert und die Rechtschreibfehler nicht auffallen.
    In NRW ist es so, dass man wegen fachlicher Mängel durch die Prüfung fallen kann (also wenn ich als M-Lehrer oder Phy-Lehrer etwas Falsches an die Tafel schreibe / etwas Falsches erläutere / ich falsche Schüleräußerungen als korrekt durchgehen lasse).
    In D wäre es wohl analog: Zu viele Rechtschreibfehler, keine Korrektur von Grammatikfehlern etc. = Mangelhaft in der entsprechenden Stunde. Allerdings kann man eine mangelhafte Stunde dann ausgleichen.
    Inwiefern Rechtschreibfehler z.B. in M oder Phy automatisch zu Nichtbestehen führen, weiß ich nicht.

    Da du den Vertrag hoffentlich nicht als Privatperson abgeschlossen hast, würde ich die Schulleitung alle nötigen Infos zukommen lassen (Aussage, dass der Verursacher nicht herausgefunden werden kann). Soll sich die SL um die rechtlichen Dingen kümmern.
    Die Schulleitung vertritt die Schule auch nach außen hin. Die soll einen netten Brief an die JH schreiben, dass der Verursacher nicht herausgefunden werden konnte.

    Ich sehe jetzt das folgende Problem: Der Referendar wird sein Examen bestehen und bekommt dann eigene Klassen, muss alle Klausuren selbstständig korrigieren, auch Abiklausuren (alternativ ZAP-Arbeiten)
    - Der Zweitkorrektor wird sich wundern, warum der dann fertige Kollege so viele Fehler nicht anstreicht. Ich als Zweitkorrektur würde mir meinen Teil denken. Ggf. kommt es dann zu mehr oder weniger deutlichen Notenabweichungen zwischen Erst- und Zweitkorrektor. Im "Idealfall" wird die Note nur gemittelt, wenn es schlecht läuft, muss das ganzen zum Drittkorrektor. Oder aber der Schüler muss aufgrund der Zweitkorrektur in die mdl. Abweichungsprüfung im Abi.
    Richtig "gut" (Achtung Ironie!) kommte es, wenn die Klausur auch noch fremdkorrigiert wird (andere Schule).
    - Wenn der Kollege nun auf einen Schüler trifft, dessen Eltern Anwälte oder sonstewas sind und gegen eine Note Widerspruch einlegen (kommt ja immer wieder vor) und die Klausur vorlegt (nach dem Motto: "Kollege xy hat fachliche Mängel, da ...", dann bekommt der Kollege Stress. Auch Schüler(eltern) anderer Klassen können sich schnell ungerecht behandelt fühlen. Oder eben dieser Vater macht sich massive Sorgen um die Bildung seines Sohnes / seiner Tochter. Dann steht er schnell bei der Schulleitung oder noch schlimmer bei einer übergeordneten Behörde.
    - Wir regen uns schon auf, wenn unsere Schüler andauernd Rechtschreibfehler machen. Wenn nun Schüler, die in der 5. und 6. Klasse bei deinem noch Referendaren Unterricht haben, in die 7. Klasse kommen und auf einen Lehrer treffen, der alles (korrekt) anstreicht, dann wird sich dieser Kollege doch wundern: "Warum haben sie es nicht gelernt?
    - Wer schreibt ihm im Rahmen der Probezeitbeurteilungen oder möglicher späterer Beurteilungen im Rahmen einer Beförderung die Entwürfe um? Da kommt sowas gar nicht gut.
    - Was passiert, wenn die QA (Qualitätsanalyse) kommt und in seinem Unterricht zig Rechtschreibfehler entdeckt? Fällt es da nicht auf die Schule zurück?
    - Nehmen ihn die Schüler tatsächlich ernst? Wir gehen davon aus, dass er nach seinem Ref nicht an einer "Bullerbü-Schule" kommt (wo die Schüler verständnisvoll sind), sondern an eine Schule, an der Schule, wo es mehr zur Sache geht, wo Lehrer wegen irgendwelcher Kleinigkeiten schon nicht ernst genommen werden. Oder er kommt an eine Schule, an der die Eltern "Helikoptereltern" sind und schon bei einem "normalen" Lehrer das Haar in der Suppe suchen.
    - Wie kommt es an, wenn der Referendar nun bei seinen Bewerbungen auf eine Planstelle zig Rechtschreibfehler macht? Gerade mit Deutschlehrern kann man mitunter die Straße pflastern. Was passiert? Die Bewerbung wird direkt aussortiert und dein Referendar hat trotz Top-Examen null Chance eine Stelle zu bekommen (es sei denn, er findet jemanden, der ihm seine Bewerbung korrigiert).

    Ich würde ihm deutlich sagen, dass er dringend an seiner Rechtschreibung / seiner Grammatik arbeiten soll (zur Not mit Duden & Co). Ins Gutachten würde ich es auch auf jeden Fall reinschreiben. Solange deine Kritik berechtigt ist (sicherheitshalber die falschen Unterrichtsentwürfe etc. aufheben), dann sollte man dir nichts können.

    Wenn du die 2 Jahre noch die voll hast, machst du erst eine päd. Einführung (PE) und danach die OBAS-Ausbildung.
    Den Fall hatten wir auch schon.
    Falls jedoch ein Kandidat dabei ist, der die OBAS-Ausbildung direkt beginnen kann, wird er sicherlich bevorzugt. Aber wie gesagt: Es herrscht Lehrermangel und manchmal sind die Schulen froh erst einmal überhaupt die Stelle zu besetzen.
    Während der PE kannst du glaube ich erst mal nur in der SI unterrichten (theoretisch auch in der Grundschule, aber damit kenne ich mich nicht aus).
    Allerdings ist Geschichte ein Fach, was viele Referendare haben (Gym/ Gesamt). An Grundschulen, Hauptschulen etc. magst du mehr Glück haben.

    Wie kommst du von MS nach Bad Iburg / Bad Rothenfelde in 20 Min bzw. in unter 20 Min? Google Maps spuckt mir irgendwas um die 54 Minuten (Bad Rothenfelde) bzw. 50 Minuten (Bad Iburg) aus. Immerhin sind es etwa 40 - 45 km (je nach Ort). Das schafft man nie und nimmer in 20 Min. Und dann noch über die B51, wo es gerne mal staut ...

    Hinzu kommen die unterschiedlichen Ferien in NDS und NRW (bis auf Weihnachten vll). Die TE kann dann mit ihren Kindern nur in einem sehr eingeschränkten Zeitraum z.B. im Sommer in den Urlaub fahren. Deshalb hat - bei Wohnort NRW - eine Arbeitsstelle in NRW riesige Vorteile.

    Bei "normalen" Versetzungen innerhalb von NRW muss es immer eine aufnahmebereite Schule geben, damit - selbst wenn die Freigabe erfolgt ist - die Versetzung klappt. Zur Not die Schule, die dich interessieren abklappern und fragen, ob Bedarf besteht. Sie können dich dann ggf. anfordern. Wenn es keine aufnahmebereite Schule gibt, kann ein Dezernent wenig tun.

    Und eine Schule sieht i.d.R. eher die Fehlzeiten und nicht unbedingt die Gründe (Fahrzeit) dahinter, sodass längere Erkrankungen abschreckend sind (aus Angst, dass derjenige bald wieder längerfristig fehlt).

    Hmmm... ja?! Sprachliche Bildung ist unsere Aufgabe in allen Fächern?!

    Eben drum. Zumal man in M und Phy auch die Möglichkeit hat, die Note (Abitur) runterzusetzen, wenn gehäuft Fehler gegen die sprachliche Richtigkeit auftreten. Also muss man die SuS bereits frühzeitig daran gewöhnen, dass eine korrekte Rechtschreibung und Grammatik in allen Fächern wichtig ist. (sehen die Schüler jedoch oft erst nicht ein: "Ist doch Mathe und nicht Deutsch"). Das Gleiche gilt für Facharbeiten.
    Auch ist eine korrekte Fachsprache wichtig. Ansonsten sprechen die Schüler wie sie wollen, mit Fachsprache hat es aber nichts zu tun.

    Klasse :aufgepasst:
    Vll. gibt es noch einen Kiosk oder ähnliches? Nicht dass die Mutter sich noch beklagt, dass sie ja verhungern und verdursten musste bei der Warterei ob in der 3. Stunde plötzlich ein Kollege krank geworden ist. Dann kann sie auch gleich das Angebot von diesem Kiosk testen. :D Aber Vorsicht: Am Ende schreibt sie an deinen Schulleiter eine Mail, dass das Angebot von diesem Kiosk ja nicht gut genug ist (zu viel Süßkram, zu viel zuckerhaltige Sachen, zu wenig Bio).

    @ GefrierBand: Theoretisch gilt deine SL-Beurteilung 3 Jahre. Aber: Wenn du Mitkonkurrenten hast, dürfen die Beurteilungen der Konkurrenten sich nicht um mehr als 1 Jahr unterscheiden.
    Wenn du Pech hast, müsstest du - falls du die Stelle nicht bekommst - auch die Begutachtung der SL noch einmal machen (Kriterien wie oben von mir genannt)

    @ Brink in the wall: Es kommt darauf an, wann die Stelle ausgeschrieben wurde:
    Wenn die Stelle im letzten Kalenderjahr (bis 31.12.) ausgeschrieben wurde --> altes Verfahren (egal wann deine Revisonsstunden, die Begutachtung durch die BezReg waren)

    Wenn die Stelle in diesem Kalenderjahr (also ab dem 1.1.) ausgeschrieben wurde --> neues Verfahren.

    Inwiefern ein Vorstellungsgespräch und die damit ausfallenden Stunden gegengerechnet werden dürfen, weiß ich nicht, aber immer alles nur in DEM Monat, nicht Monatsübergreifend. Auch das verschussel SL gerne mal.
    Zumindest das mit dem Boys und Girls Day klingt für mich seltsam. Frag auf jeden Fall bei der Gewerkschaft nach.

    In NRW kann man sich parallel auf eine A14 Stelle bewerben und Versetzungsanträge stellen.
    Ausnahme: Du stellst einen Versetzungsantrag und bewirbst dich dann auf eine A14 Stelle an deiner eigenen Schule. In diesem Falle wird dir sehr sehr nahe gelegt dich zu entscheiden: Bewerbung auf die A14 Stelle (an deiner Schule) aufrecht halten und den Versetzungsantrag zurück zu ziehen oder die Versetzung weiter zu verfolgen und die Bewerbung auf die A14 Stelle an deiner Schule zurück zu ziehen.
    In NRW erfolgt auch die automatische Freigabe nach 5 Jahren. Um den Prozess zu beschleunigen bzw. am Ende des 5. Jahres an seine Wunschschule versetzt zu werden, ist es sinnvoll vorab mit den in Frage kommenden Schulen Kontakt aufzunehmen. Zwar kann man in den NRW Versetzungsanträgen nicht angeben: Ich möchte an diese und jene Schule (sondern nur Städte oder Kreise, die man bevorzugt), aber wenn die Schule xy dich anfordert, hat man auf dem inoffiziellen Wege die Chance auf eine Versetzung an die Wunschschule.

    Ich weiß nicht, ob es im BW auch solche Regelungen gibt.

    Du hättest gar keine Mehrarbeit leisten dürfen
    https://www.tresselt.de/mehrarbeit/
    (Es sei denn es wäre dir eine Stunde im Monat x ausgefallen und du musst genau diese 1 Stunde in einer anderen Lerngruppe (oder der gleichen Lerngruppe) vertreten.

    Falls dieses nicht der Fall war:
    Es hätte in diesem Fall eine Änderung deines Vertretungsvertrages erfolgen müssen
    https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/m/mehra…aefte/index.php


    Noch besser:

    Vergütung Mehrarbeit befristete Vertretungslehrkraft NRW

    Wie Susannea dort schrieb, besteht die Chance, dass dein Vertrag entfristet wird. Ob du diesen Schritt gehst, musst du entscheden. In einem anderen Thread wurde auf die "Risiken" eines solchen Vorgehens verwiesen (man macht sich nicht gerade beliebt).


    Auf jeden Fall an eine Gewerkschaft wenden bzw. den Personalrat bei der BezReg. Danach unbedingt bei der BezReg offiziell melden. Gut, dass du die Belege hast.
    Die werden sich wahnsinnig freuen und dem SL gehörig in den Arsch treten (sorry)

    Zumindest aber sollte dir das Geld ausgezahlt werden.

    Ich frage mich immer wieder, warum Schulleitungen manchmal so wenig Rechtskenntnis besitzen. Meiner SL wurde eingebleut: Vertretungskräfte dürfen keine Mehrarbeit leisten (es sei denn in Monat X ist etwas ausgefallen. Achtung: Es muss im selben Monat verrechnet werden. Wenn also im April eine Klasse auf Wandertag ist und dir 1 Stunde entfällt, darfst du nicht im März oder Juni die Vertretung "nachholen" oder "im Vorraus machen"). Bei uns wurde das gesamte Stundenplan-Vertretungsplanmacherteam darüber informiert. Selbst auf Wandertage, die zu lange dauern durften die Vertretungskräfte nicht teilnehmen (Bsp: Ein Wandertag / eine Exkursion dauert von morgens 8 Uhr bis abends 16 Uhr oder 17 Uhr. Die betreffende Vertretungskraft hat am betreffenden Tag aber nur von 9 Uhr bis 13 Uhr Unterricht. Sie durfte NICHT mitmachen (selbst wenn sie selbst den Wunsch geäußert hat und bereit war unentgeldlich "Mehrarbeit" zu leisten.)

    Oh, fein. Das ist gut für dich! :)
    Nix sagen, den Dienst weisungsgemäß vor dem im Vertrag festgelegten Termin antreten und dich damit dann über den mit deinem Arbeitseinsatz geschlossenen unbefristeten Anstellungsvertrag freuen. :D Noch am Ende August gehst du dann zu einem passenden Anwalt und klagst dich in eine Festanstellung ein.

    Die Düsseldorfer Dienstrechtler werden der SL sowas von den Arsch aufreißen, weil er das verbockt hat, obwohl auf ausnahmslos allen Formularen, Handreichungen etc. fett aufgedruckt steht, dass genau so nicht gehandelt werden darf, weil damit konkludent ein unbefristeter Arbeitsvertrag eingegangen wird. :rolleyes:

    P.S. Warum Grundschulleitungen eigentlich so oft rechtskenntnisfrei?


    Nicht nur Grundschulleitungen sind rechtskenntnisfrei.

    Ich kann mich Meerschwein Nele nur anschließen und: Auf jeden Fall mir das ganze auch schriftlich geben lassen, dass du dort unbedingt hin musst. Zur Not unter einem fadenscheinigen Grund hinmailen von wegen du möchtest wissen wie lange das Aufräumen dauern soll, da du noch einen Anschlusstermin hast oder: Ich möchte unter dem Punkt "Sonstiges" auf der Tagesordnung etwas sagen (und wenn es die Frage nach einem Kollegiumsausflug oder irgendeine unwichtige Orgasache ist). Auf keinen Fall irgendwas in der Hinsicht sagen: "Muss ich echt dahin, da mein Vertrag erst am 29.8. beginnt". Immer hübsch umschreiben. :P Wenn dann nämlich irgendwas zurückommt wie "Das Aufräumem dauert bis ..." oder eben nix zurückkommt (bzgl. der Mitteilung, die du machen möchtest), hast du es quasi schriftlich (denn bei der LK hätte man dich ja auch ausladen können)

    Ansonsten redet sich die SL noch raus: "Ben musste doch nicht hin. Die Einladung für die LK (und das Aufräumen) war an alle gerichtet, wir haben ben nur vergessen aus dem Verteiler zu nehmen".

    Am Besten im August einen Gewerkschaftsvertreter (Personalrat) anrufen und nach einem passenden Anwalt fragen. :)

    Du sprichst meine Gedanken aus.
    Oder man könnte noch was beitragen :angst:

    Naja ... vll. hat der TE auch Angst, dass der Fachleiter / Kernseminarleiter / Schulleiter / ... hier mitliest und dann sieht:
    "Mhm ... das Stundenthema und eine entsprechende Fragestellung habe ich doch schon auf Lehrerforen.de gelesen und da kamen sehr gute Vorschläge, die *Trommelwirbel* zumindest in Teilen mit den Vorschlägen der User übereinstimmen." :pfeifen:
    Also löscht man lieber den Beitrag, sodass sich die FL & Co mehr zusammenreimen müssen und es nicht so schnell merken. Vll. setzt man auch darauf, dass die Mods den Thread komplett löschen (da er keinen Sinn mehr macht) und die FL & Co merken gar nichts. :pfeifen:

    Ich weiß nicht wie es bei euch abläuft, aber bei uns läuft es wie folgt:
    Wenn ein Elternteil mit ärztlichem Attest einen Nachteilsausteilsantrag stellt, tagt bei uns sofort eine kleine Konferenz (geht i.d. Pause) mit allen Kollegen, die das Kind unterrichten. Gemeinsam wird dann beschlossen (auf Grundlage des Attestes / dem Antrag), inwiefern der Nachteilsausgleich gewährt werden kann: z.B. längere Schreibzeit in Klassenarbeiten, alternative Aufgabenformate wenn es in den Bereich der Geometrie geht und das Kind aufgrund seiner Behinderung nur schwer Geometrieaufgaben lösen kann. Der Beschluss wird dann dem Schulleiter vorgelegt, der dann offiziell entscheidet (es im Endeffekt absegnet). An diese Absprachen müssen sich dann alle Kollegen, die es betrifft halten.
    Wenn der Sportlehrer nicht angemessen auf ihren I-Status eingeht: Habt ihr einen Inklusionbeauftragten oder ähnliches (den haben wir)? Dieser ist in Sachen Inklusion fit und kann dann ggf. auch mit dem Kollegen Kontakt aufnehmen oder euch Tipps geben. Alternativ könntet ihr euch auch an die Klassenleitung wenden und eure Bedenken anbringen.

    Ich würde auch mit dem Sportlehrer reden, ob deine Tochter nicht z.B. ein Referat oder eine schriftliche Ausarbeitung z.B. am PC getippt abgegeben / halten kann. Vll. hat der Sportlehrer nicht im Hinterkopf gehabt, dass deine Tochter ein I-Kind mit einem Nachteilsausgleich ist.

    Ein LK spontan zu übernehmen ist sicherlich nicht toll, aber als S'II Lehrkraft muss man damit rechnen. Und ein LK hat den Vorteil, dass man mit 5 Stunden in dem Kurs ist und die SuS schnell besser kennenlernt. I.g. hat man so weniger Lerngruppen, was den Zeitaufwand auch minimieren kann. Ich habe lieber 5 Lerngruppen (mit 3 oder 5 stündigem Unterricht) als 10 Lerngruppen mit 2 stündigem Unterricht (selbst wenn es z.T. Parallelkurse sind).
    Und im Gegensatz zu einem Q2 GK muss man i.d.R. auch nicht so viele mdl. Abiprüfungen abnehmen (manche Fächer sind für mdl. Prüfungen ja prädestiniert).
    Außerdem ist es doch auch schön mal eine neue Herausforderung (einen LK) zu bekommen, mit dem man auch mal auf einem fachlich höheren Niveau arbeiten kann und im Idealfall auch motiviertete SuS hat als in einem GK (die z.B. Physik nur als "Notlösung" haben (besser als Chemie oder Bio, aber eigentlich null Interesse am Fach haben). Und etwas Neues zu machen ist doch auch genial.

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