Beiträge von Flipper79

    Danke für eure Antworten :)


    @ Marie: Mir ist klar, dass ich erste Hilfe leisten muss. Es ging aber eher darum, dass ich Probleme bekommen könnte, wenn ich etwas Falsch mache und ich nicht nachweisen kann, dass ich mich genügend fortgebildet habe.


    @ Kordi: Siehst du, das mit dem Zahnrettungsset wusste ich noch nicht.

    Danke für eure Antworten. Das Gerücht kam bei uns auf gestern. Wenn etwas passieren würde und man nicht nachweisen könne, dass man sich
    laufend in 1. Hilfe fortgebildet hätte, könnte man Stress bekommen. War den Kollegen, die es mitbekommen haben, völlig neu. Angeblich hätte man lt. Strafgesetzbuch als Lehrer eine Garantenpflicht (oder so ähnlich). Das hat mich total irritiert, da wir auch im Ref so etwas nicht gelernt haben.


    @ Ketfesem: Bei uns wurde mal ein Termin für eine solche schulinterne Erste-Hilfe-Fortbildun angeboten (Grundausbildung, keine Auffrischung). Es war noch vor der Reform der EH-Ausbildung. Die UK NRW hatte uns Gutscheine für 10 - 15 (?) Kollegen geschickt. Hätten sich mehr Kollegen angemeldet, hätte die "überzähligen" Kollegen die entsprechenden Kosten selbst tragen müssen (bzw. sich aus dem Fortbildungsetat der Schule erstatten lassen müssen). Fortbildungsträger wären die Johanniter oder so gewesen. Die wären auch i.d. Schule gekommen.
    Letztlich ist es daran gescheitert, dass sich zu wenige Kollegen angemeldet haben (Interesse bestand zwar, aber der Termin lag recht ungünstig in einer korrekturintensiven Zeit und einer Zeit, wo es ohnehin viele Konferenzen und Extratermine gab). Gilt für NRW.
    Danach hat sich keiner mehr drum gekümmert.


    Meinen EH-Kurs hatte ich als ich meinen Führerschein gemacht habe. Im Ref gab es keine solche Veranstaltung.


    Vll. bieten die Johanniter / DRK oder ähnliche Organisatoren das auch bei euch an der Schule an und kann (zumindest teilweise) durch die Unfallkasse oder ähnliches abgedeckt werden?


    @ Nitram: Danke für den Link. In einer ruhigen Minute (bzw. mehreren ruhigen Minuten) schaue ich da mal rein.

    Hallo zusammen,


    hat man als Lehrer (NRW, Gymnasium) eine Pflicht sich in Sachen Erster Hilfe fortzubilden bzw. kann man strafrechtliche Probleme bekommen, wenn etwas passiert und man nicht adäquat helfen kann? (Dass man etwas tun muss wie z.B. Notruf absetzen, Erste Hilfe nach bestem Wissen zu erteilen bzw. ggf. jm. rufen, der sich damit besser auskennt) ist klar.
    (Kein Sportlehrer, sondern naturwissenschaftlicher Lehrer, wenn es da noch einen Unterschied gibt).


    Oder gelten die allg. Regeln für Erste Hilfe? (Also: solange man etwas macht, ist es ok. Selbst wenn es falsch bzw. nicht optimal für den Verletzten ist?)


    Danke schon mal im Voraus.
    LG


    Wenn der Zeitraum, wo sie die Zeugnisse schreiben (und nicht austeilen) muss, vor dem Mutterschutz, aber während eines Beschäftigungsverbots liegt, dann bin ich durchaus der Meinung, dass der Schulleiter das anordnen kann und ich halte das auch für durchaus richtig. Ein individuelles Beschäftigungsverbot bedeutet nicht zwangsläufig, dass man keinerlei Tätigkeiten mehr verrichten darf. Ob das Zeugnisschreiben in dieser konkreten Situation Sinn macht (einige Zeit verstrichen, Übergabe durchgeführt), ist was anderes.


    Es geht aber auch darum, dass kein Arzt mal so eben ein BV ausspricht, sondern da die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist (v.a. wenn Komplikationen vorliegen). Eine Krankschreibung macht im übrigen durchaus Sinn machen, wenn eben diese Komplikationen vorliegen, da die TE in diesem Falle eben arbeitsunfähig ist. Das kommt durchaus vor (wenn z.B. die werdende Mutter bis zu Beginn der MuSchu lliegen muss oder möglichst viel liegen muss). Mit anderen Worten: Die TE soll sich schonen.



    Egal ob in diesem Fall ein BV oder eine Krankschreibung (wie in diesem Fall) vorliegt: Es geht um die Gesundheit der Mutter (und des Kindes). Und da sie sich schonen muss / soll, sollte sie auch keine Zeugnisse oder Beurteilungen schreiben. Wäre ich in ihrer Situation würde ich auch lieber auf den Rat meines Arztes hören als irgendwelche dienstlichen Verpflichtungen eingehen. Gerade diese Tätigkeiten am Schreibtisch (langes Sitzen) sind anstrengend und in einer solchen Situation mit Sicherheit Gift für die werdende Mama.


    Wenn sie bereits beim Zeugnisschreiben in MuSchu ist, muss sie erst Recht keinerlei dienstl. Tätigkeiten mehr verrichten.

    Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen.


    Wenn bei uns Mütter aus der Elternzeit wieder kommen, machen sie maximal für einen begrenzten Zeitraum ad-hoc.Vertretung (eine bis max. zwei Wochen). In diesem Fall sind aber die Rahmendaten klar: freier Tag, wann die Mütter in der Schule anwesend sein müssen.


    Danach (wenn nicht sofort) wird der Stundenplan umgestaltet (Lehrkräfte, die die Kollegin in Elternzeit vertreten haben "gehen").
    Je nachdem wie umfangreich die Stundenplanumgestaltung ist, ändern sich für alle Kollegen die Stundenpläne oder nur für einzelne Kollegen.

    Wenn Kollegen Vertretungsmaterial hinterlassen, teile ich es den SuS aus (ich bin ja froh, wenn ich welches habe).
    Wenn Schüler Fragen haben, versuche ich sie - soweit ich etwas davon verstehe - diese zu beantworten oder ich sage, dass ich von dem Fach leider keine Ahnung habe. Wenn ich noch dazu die Lösung habe, bin ich richtig glücklich, da ich dann selbst in die Lsg. schauen kann und den SuS helfen kann oder ich lasse die SuS in die Lösung schauen. Wenn jeder Lehrer so vorbildlich wäre, wäre ich happy :)


    Ich mache mir keine Gedanken darüber, ob ein Arbeitsblatt zu schwer ist oder ob die Didaktik vll, anders ist.
    Woher soll ich beurteilen, ob ein Arbeitsblatt zu schwer ist? Vll. hat die Lerngruppe so etwas ähnliches ja schon einmal besprochen oder ist leistungsstark.
    Wenn sich bei der Beabeitung herausstellt, dass es zu schwer ist für die SuS, helfe ich entweder und / oder ich hinterlasse dem Kollegen eine Nachricht, dass die SuS Probleme bei der Bearbeitung hatten. Aber die Kollegen schicken eigentlich immer Aufgaben mit einem angemessenen Schwierigkeitsgrad.
    Zur Didaktik: In Physik ist es bei den "Kleinen es eher üblich Experimente zu machen. Wenn ein Kollege nun aber für die V-Stunde Arbeitsblätter schickt, die zu bearbeiten ist, mag es vll. auch mit einer "guten" Physiksstunde nicht viel zu tun haben, aber es ist eben auch dem Anlass geschuldet. So ähnlich kann es ja auch bei Englisch sein (aber ich würde mich als Nicht-Englisch-Lehrer davor hüten und sagen: "Entspricht nicht der Englisch-Didaktik". )

    Ich habe mich selbst um die Termine gekümmert. Ich habe zwei Revisionsstunden gehabt (da ich drei Fächer habe, durfte ich mir 2 Fächer aussuchen. Eine Stunde musste in der Sekundarstufe I stattfinden, die andere in der Oberstufe). Die Stunden müssen nicht an einem Tag liegen. Sie hatten bei mir glaube ich einen Abstand von 2 oder 3 Wochen. Ich habe ihm (SL) den Entwurf (Kurzentwurf: Thema der Reihe | Thema der Stunde |Ziel | bisherige und zukünftige Themen dieser Reihe | was habe ich vor? | welche Sozialform?)


    Danach fand jeweils eine kurze Besprechung statt. Ein Kolloquium fand nicht statt.


    Ich wurde auch gebetem alle Aktivitäten, die ich außerhalb meines Unterrichts machte (auch Betreuung von Klassenfahrten / Wandertage) notieren.


    Der SL hat dann ein Gutachten geschrieben, welches ich lesen & unterschreiben sollte.

    Zitat


    Den Schulen stehen hier die Aufgaben der zentralen Prüfungen der in der Regel letzten drei Jahre zum Download zur Verfügung. Die hierfür nötigen schulspezifischen Zugangsdaten können von der Schulleitung hier angefordert werden. Diese Zugangsdaten werden den Lehrerinnen und Lehrern sowie auch den Schülerinnen und Schülern von der Schulleitung bekannt gemacht. Schülerinnen und Schüler, die sich mit den Aufgaben vertraut machen wollen, wenden sich daher an die jeweilige Fachlehrkraft oder die Schulleitung.
    Die Bereitstellung der Aufgaben geschieht als Sammlung gemäß § 46 UrhG mit der Absicht, dass die Aufgaben ausschließlich zu Lehr- und Lernzwecken genutzt werden. Die Aufgaben können im Unterricht eingesetzt werden, bieten aber auch Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten einer individuellen und selbstständigen Prüfungsvorbereitung. Über die Nutzung für Lehr- und Lernzwecke hinaus ist eine weitergehende Veröffentlichung der Aufgaben - z. B. auf der Homepage einer Schule – nicht zulässig.

    Quelle: https://www.standardsicherung.…gost/faecher_aufgaben.php


    Demnach kannst du den SuS das PW deiner Schule geben bzw. im Umkehrschluss auch ausdrucken und die Aufgabe im Unterricht so behandeln.
    Machen bei uns viele Kollegen.

    Ja, bei uns ist so etwas auch schon mal vorgekommen. Der Schüler stand einen Tag später mit Pipi in den Augen vor dem Lehrerzimmer. Er hat sie aus Versehen eingesteckt. Wir haben ihm die Möglichkeit gegeben die Klausur nachzuschreiben. Man muss nur zusehen, dass Schüler so eine Situation nicht ausnutzen (nicht abgeben, wenn sie die Arbeit nicht gekonnt haben). Darum zähle ich immer sofort nach, ob alle abgegeben haben.

    Meiner Meinung nach nicht, weil du die Befähigung offiziell erst durch das in dem jeweiligen Fach abgeschlossene Referendariat erwirbst.

    Das stimmt nicht!
    Sobald man das Ref in zwei Fächern gemacht hat und eine Erweiterungsprf. gemacht hat, kann man alle drei (oder mehr) Fächer unterrichten. Hab selbst die Fakulata in mehr als 2 Fächern und habe nur in 2 Fächern das Ref gemacht (sogar immer nur in 2 Fächern hospitiert und meine UB's gemacht) Ich darf sogar in der Qualiphase unterrrichten in allen 3 Fächern.

    Bei uns melden sich auch Kollegen im Laufe des Nachmittags / Abends per Mail krank, wenn fest steht, dass sie am nächsten Tag krank sind. Unsere Vertretungsplanmacher sind immer froh, wenn die Krankmeldungen frühzeitig rein kommen.

    Warum sollte das "Ich stelle Süßigkeiten für Kollegen hin" für Lehrer mit einer Funktionsstelle kein Privatvergnügen sein? Wenn ich mich mit Süßigkeiten für die Mithilfe bedanken möchte (z.B. durch die Konferenz), dann stelle ich es hin, da ich es möchte, da es vom Herzen kommt und sehe es durchaus als Privatvergnügen an (ich muss es ja nicht machen)

    Ich setze zwar Ausgaben (Bücher, Lehrermaterial, Schreibuntentsilien, etc.) von der Steuer ab, käme aber nie auf die Idee Süßigkeiten, die ich für das Kollegium hinstelle oder meinen SuS bei besonderen Anlässen gebe, von der Steuer anzusetzen. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit. Immerhin nehme ich auch gerne mal Süßigkeiten von anderen Kollegen. Im Mittel gleicht sich das mehr oder weniger aus.

    Ich finde es auch nicht dreist, dass du 2015 - also 2 Jahre nach dem Kauf des Laptops Fragen nach der beruflichen Nutzung beantworten musst, auch wenn sie wissen, dass du Lehrer bist. Wie blabla richtig schrieb, müsste ja dann jeder Computer bei Lehrern (ggf. auch anderen Berufsgruppen) automatisch als berufliche Ausgabe ansehen. Auch jeder Lehrer kann - theoretisch gesehen - einen PC, Laptop oder dergleichen ausschließlich privat nutzen. Dabei ist es egal wie lange jm, diesen PC / Laptop hat. Ich finde es nach wie vor nicht dreist sondern als gutes Recht des Finanzamtes.

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