Danke für eure Antworten. Das Gerücht kam bei uns auf gestern. Wenn etwas passieren würde und man nicht nachweisen könne, dass man sich
laufend in 1. Hilfe fortgebildet hätte, könnte man Stress bekommen. War den Kollegen, die es mitbekommen haben, völlig neu. Angeblich hätte man lt. Strafgesetzbuch als Lehrer eine Garantenpflicht (oder so ähnlich). Das hat mich total irritiert, da wir auch im Ref so etwas nicht gelernt haben.
@ Ketfesem: Bei uns wurde mal ein Termin für eine solche schulinterne Erste-Hilfe-Fortbildun angeboten (Grundausbildung, keine Auffrischung). Es war noch vor der Reform der EH-Ausbildung. Die UK NRW hatte uns Gutscheine für 10 - 15 (?) Kollegen geschickt. Hätten sich mehr Kollegen angemeldet, hätte die "überzähligen" Kollegen die entsprechenden Kosten selbst tragen müssen (bzw. sich aus dem Fortbildungsetat der Schule erstatten lassen müssen). Fortbildungsträger wären die Johanniter oder so gewesen. Die wären auch i.d. Schule gekommen.
Letztlich ist es daran gescheitert, dass sich zu wenige Kollegen angemeldet haben (Interesse bestand zwar, aber der Termin lag recht ungünstig in einer korrekturintensiven Zeit und einer Zeit, wo es ohnehin viele Konferenzen und Extratermine gab). Gilt für NRW.
Danach hat sich keiner mehr drum gekümmert.
Meinen EH-Kurs hatte ich als ich meinen Führerschein gemacht habe. Im Ref gab es keine solche Veranstaltung.
Vll. bieten die Johanniter / DRK oder ähnliche Organisatoren das auch bei euch an der Schule an und kann (zumindest teilweise) durch die Unfallkasse oder ähnliches abgedeckt werden?
@ Nitram: Danke für den Link. In einer ruhigen Minute (bzw. mehreren ruhigen Minuten) schaue ich da mal rein.