Beiträge von Flipper79


    Es geht nicht darum, Schüler absichtlich zu verfolgen - im Fall von Streitereien unter den Schülern muss jedoch eine männliche Begleitperson auch im Toiletten- und Duschbereich eingreifen - notfalls im Wortsinn. Pubertät und Schamgefühl sind zudem nicht erst ab 14 Jahren vorhanden.


    Jup ...
    oder falls Beschwerden kommen ...
    oder falls es einem Schüler nicht gut geht


    Wir haben auch immer kurz in die Zimmer geschaut, ob alles ok ist.


    Mir persönlich wäre es unangenehm in ein Zimmer der Jungen rein zu schauen.

    Ich würde auch kein Geld für die Schüler auslegen. Mach ich noch nicht mal, wenn es darum geht, dass sich Schüler Übungsheftchen für Zentrale Klausuren / Abschlussprüfungen über eine Sammelbestellunge kaufen.


    Wenn bei uns Schüler ihre Fahrt nicht bezahlt haben, bleiben die entsprechenden Schüler eben daheim. Stornogebüren müssen sie dann selbst tragen. Wir machen die Eltern immer rechtzetig darauf aufmerksam, welche Kosten in welcher Stufe anfallen (Lektüren, Wandertage, Klassenfahrten, Taschenrechner, ...), sodass die Eltern rechtzeitig Geld zurück legen können. Bei Klassenfahrten können die Eltern generell in Raten bezahlen. Dabei wird aber darauf geachtet, dass die Anzahlungen, die wir leisten müssen, durch die Ratenzahlungen komplett abgedeckt sind.


    Ich hätte auch gar nicht so viel Geld, dass ich die Kohle male eben auslegen könnte.


    Und die Fahrt für einen Studi bezahlen? No way! Uns wurde eindringlich von der SL gesagt, dass wir auf keinen Fall auf die Erstattung unserer Fahrtkosten verzichten sollten, da wir uns sonst unglaubwürdig machen und Präzendenzfälle schaffen bzw. Neid aufkommen lassen würden: "Frau Müller hat letztes Jahr auch auf die Erstattung der Fahrtkosten verzichtet."
    Also: Entweder gibt es für uns Freiplätze / wir bekommen die Fahrtkosten sicher erstattet oder wir fahren halt nicht weg" (letzteres bisher zum Glück noch nicht vor gekommen).

    Es reichen evtl. auch Kinder um auf diesen Betrag zu kommen (weil der Anspruch damit bei 67% liegt z.B. aber auch, weil man eben dann auch längere Zeiten nehmen darf oder gar fiktiv mit Vollzeit berechnet wird), was auch nichts daran ändert, dass sie trotzdem ALGI erhalten und aufstockend ALGII und nicht nur ALGII! ALGI hat nämlich immer Vorrang.

    Das ist doch mal wieder nur ein Spezialfall. In meinem Bekanntenkreis haben nur die wenigsten Studenten bereits Kinder.

    Ich bin etwas erstaunt über diese Aussage. An unserer Schule ist man bemüht, dass die Klasse vom 5. bis zum 10. Jahrgang denselben Klassenlehrer behält.
    Auch von KollegInnen an anderen Schulen kenne ich nur dieses Prinzip.


    Bei uns ist dieses i.d.R so geregelt, dass die Klassen in Jg. 5 + 6 einen Klassenlehrer haben und dann von 7 - 9 einen anderen.

    Bei uns haben auch die meisten Hauptfachlehrer eine Klassenleitung, einfach da sie dadurch viel in der Klasse sind, teilweise sind sogar Nebenfachlehrer Klassenleiter (wenn noch ein Co-Klassenlehrer dabei ist).


    Zitat

    Ich bin auch etwas schockiert über einige Stimmen hier, für die es
    anscheinend schon einen Luxus darstellt, in wichtige, die eigene Person
    betreffende Entscheidungsprozesse mit langfristigen Auswirkungen auf das
    Berufsleben, eingebunden zu werden.


    Eine Klassenleitung hat man max. 2 oder 3 Jahre. So langfristige Auswirkungen hat es auch nicht. Es ist sogar von Vorteil, da man eine Klasse dann kontinuierlich hat und ggf. ein ganz anderes Verhältnis zur Klasse bekommen.

    Ist denn hier nicht jemand aus Coburg, der mal ein bisschen was erzählen könnte?


    Ich denke mal, dass - selbst wenn ein Kollege hier aus Coburg hier wäre - einen Deubel tun würde, um in einem so öffentlichen Forum etwas zu erzählen. Wir werden immer wieder darauf hingewiesen, dass wir so etwas wie ein Dienstgeheimnis haben und manche Dinge nicht erzählen dürfen, sondern dass es schulintern bleiben soll. Und eine Aussage wie "Ich kann mit dem SL xy nicht mehr zusammenarbeiten, weil ..." macht sich sicherlich nicht so gut (v.a. nicht, wenn er leicht zu "entlarven" ist aufgrund der geschilderten Umstände). Immerhin muss man damit rechnen, dass der SL mitliest.

    Man kann das pdf-Dokument nicht ausfüllen. Das heißt, der Fragebogen muss per Hand ausgefüllt werden, dann eingescannt und an Dich zurückgeschickt werden. Diese Arbeit macht sich hier sicher niemand oder nur sehr wenige.
    Oder bin ich zu doof, das pdf am Rechner auszufüllen?


    Nein, du bist nicht zu doof dafür. Dafür bräuchte man Acrobat Professional.
    Ansonsten stimme ich dir zu ... zumal man damit ggf (über die Mailaddy) seine Identität preis gibt oder man sich eine Aliasadresse besorgen müsste (Was auch wieder Zusatzarbeit ist)

    Also wenn ich mich hier so durchs Forum lese bin ich erstaunt, dass man anscheinend in einigen Bundesländern wild wechseln kann, wie einem das Gehalt und die "Aufstiegsmöglichkeiten" grade so in den Kram passen! Ich bin ja mal echt froh, dass das hierzulande nicht möglich ist. Wenn ich mir vorstelle, morgen kommt einer ins Lehrerzimmer mit dem Satz: "Ach, ich hab mir überlegt, mal ein bisschen Grundschule zu probieren…. vielleicht ist das ja doch was für mich. Obwohl ich ja eigentlich Gym-Lehrer mit Aufstiegsmöglichkeiten bin….." Und dem müsste ICH dann noch was über Schriftspracherwerb, Mengenerfassung und Schulfähigkeit erzählen? Dann käme ich kaum noch zum unterrichten und die Schüler würden mir echt leid tun (der Kollege übrigens auch…).
    Auweia.

    Bei uns wäre es glaube ich auch nicht möglich als ausgebildete Gymnasiallehrerin an einer Grundschule zu unterrichten. Haupt-/Real-/Gesamtschule wäre möglich. Ein ausgebildeter Haupt- oder Realschullehrer kann auch am Gym in der S I unterrichten.
    Ich würde es nicht wollen an einer Grundschule zu unterrichten. Mal zu schauen, wie die Grundschulkollegen unterrichten, ok. Aber unterrichten?
    Gerade junge Kollegen holen sich bei uns den Rat von erfahrenen Kollegen, wenn sie (ein Hauptfach) zum ersten Mal in der Klasse 5 unterrichten (eben da dort noch viel mehr erzieherische Arbeit notwendig ist als in Klasse 7 z.B. Oder auch da man dort sehr sehr konsequent sein muss (ohne zu hart zu sein)). An meiner Schule darf man auch erst dann eine Klassenleitung in Klasse 5 haben, wenn man vorher eine Klassenleitung in den Klassen 7 - 9 hatte. Und das ist gut so!


    Ich hätte keine Ahnung, wie man den Kleinen den Schrifterwerb z.B. beibringt.

    Ich glaube die Versetzungskonferenz müsste darüber abstimmen.


    Manchmal wird dieses Dilemma auch so umgangen, dass der entsprechende Schüler statt einer 5 eine pädagogische 4 bekommt oder in einem Fach, wo er einen Ausgleich braucht, eine pädagogische 3 bekommt.


    Besondere Umstände können z.B. ein längeres Fehlen aufgrund einer Erkrankung sein (solange die Noten auf den Zeugnissen vorher stimmten) oder z.B. auch traumatische Ereignisse wie der Tod eines Angehörigen (wiederum wenn die Noten vorher ok waren).


    Wo es steht, weiß ich leider nicht. Aber frag doch mal eure Unter-/Mittelstufenkoordination (je nachdem in welcher Klasse der Schüler ist). Ich würde auch die SL hinzu ziehen, da diese das ggf. mittragen muss (bzw. zumindest informiert sein sollte, wenn Elternbeschwerden kommen).

    Ich fand die klausur zwar etwas anspruchsvoller als in den letzten Jahren (Aufgabenteile d) und e) waren bei beiden Aufgaben schwerer, insbesondere 1 e)), aber der Rest war Standard. Man konnte gut eine 3 oder besser erreichen (auch wenn ich Schüler habe, die eine Klausur unter dem Strich haben).
    Ich würde sagen, dass es nicht an dir liegt, sondern eher an den Schülern, die sich auf die Arbeit vielleicht nicht gut genug vorbereitet haben. Vorbereitungsmaterial hast du genügend zur Verfügung gestellt. Falls Elternbeschwerden kommen sollten, würde ich dieses genauso den Eltern sagen (auch dass der Großteil Standard war).

    Man darf nicht einfach den Taschenrechner rausholen und einen Mittelwert aller Noten bilden, sondern z.B. auch die pers. Entwicklung berücksichtigen (hat sich der Schüler gesteigert?) oder die Anstrengungsbereitschaft (bzw. ob der Schüler nur körperlich anwewesend war) und ggf. auch weitere Aspekte wie z.B. längere Krankheit etc.

    Da du Schülerin bist, bist du hier nicht schreibberechtigt. Du kannst deine Frage aber hier stellen:
    http://www.schulthemen.de/


    Am Besten wäre es aber, wenn du mit deiner Lehrerin sprechen würdest.
    Eine rein rechnerische Notenbildung ist aber nicht erlaubt. Das reine "Anwesend sein" oder "Sonst keine schlechte Noten haben", wird jedoch nicht berücksichtigt..

    Ja, stimmt das denn? Was meinst du, und das meine ich jetzt übrigens ganz unironisch, was meinst du, wie viel Mühe, Übung und Disziplin es kostet, ein Computerspiel so gründlich zu beherrschen, wie es Kinder und Jugendliche zum Teil tun. Diese Sekundärtugenden sind offenbar in jedem angelegt und prinzipiell abrufbar, wie es eigentlich auch nicht anders zu erwarten ist. Die Frage ist halt, wie man sie für die Schule anwenden kann.

    Die kompetenz "Beherrscht Computerspiele" mag zwar ein Beleg hinsichtlich Mühe, Ehrgeiz und Disziplin sein, nur müssen wir - zur Vorbereitung auf die Berufswelt und das Studium - die Schüler auch dahingehen erziehen, dass sie diese Basisfähigkeiten auch dann aufbringen, wenn ihnen die Thematik nicht unbedingt liegt oder ihnen ein bestimmter Arbeitsablauf keinen Spaß macht.


    Auch müssen gut qualifzierte Arbeitskräfte auch über ein gewisses Maß an Rechtschreib-, Allgemein- und Mathemaikkenntnissen (neben Fremdsprachenkenntnissen) etc. verfügen. Nicht umsonst kritisieren viel Arbeitgeber, dass sie keine qualifizierten Arbeitnehmer / Azubis mehr finden. Nur in den wenigsten Berufen hilft die Tatsache "Ich beherrsche ein Computespiel ausgezeichnet" wirklich weiter.


    Ich jedenfalls versuche arbeiten immer so schnell wie möglich zu korrigieren, schon allein deswegen, damit sich die Stapel nicht irgendwann türmen und ich vor der nächsten Klausurrunde / vor der Abgabe der Noten Marathon-Korrekturtage absolvieren muss.


    Insbesondere verlange ich von meinen Schüler, dass sie sich an Terminabsprachen halten und z.B. die Abgabe von Mappen, Hausaufgaben oder das Halten von Referaten nicht immer weiter hinaus zögern, da sie ja im Klausurstress standen. An der Uni / im Beruf ist es dem Prof / dem Arbeitgeber auch relativ egal. wenn der Student / der Arbeitnehmer gerade viel Stress hatte ... Wird da ein Hausarbeit / ein Projekt nicht fristgerecht eingereicht, dann muss derjenige mit den Konsequenzen leben. Wenn wir ihnen Aspekte wie Disziplin, Ordnung, Mühe etc. (auch in Situtationen, wo man gerade keinen "bock" drauf hat, nicht beibringen und auch von den Eltern nicht geleistet wird (was wichtig ist), wer soll es dann machen?

    Sprecht mit uns Grundschullehrern und lasst euch nicht von grummeligen Schulleitern abwimmeln. ;)

    Meine Schule macht das regelmäßig ... vorab, bei Erprobungsstufenkonferenzen, zur Not telefonisch. Die Klassenlehrer wissen auch immer, wer "nur" eine Realschulempfehlung bekommen hat und wer Gymnasialempfehlungen erhalten hat. Aber wir sind auch ein eher kleiner Schulort und wir bekommen die Kids nicht von so vielen Grundschulen. Bei diesen Austauschgelegenheiten stellen wir dann fest, dass Fritzchen, der bereits in der GS Probleme hatte, auch bei uns überfordert ist (sei es von der Organisation her, sei es von seime Ordnungssinn her, sei es von seinen Leistungen her).

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