Schön, dass ihr so eine Rückendeckung bekommt!
Für welche Schulart(en) gilt diese Regelung? (Wiederholen ist ja vom Aussterben bedroht)
Bei den meisten Foristen hier scheint es ja eher so zu sein, dass die SL darauf besteht, dass eine Note erteilt wird - und wenn der Schüler auch nur einmal da war. (In einem Fall sollte es seitens der SL dann auch noch eine bestimmte Note sein, die zum Bestehen reicht)
Die Regelung gilt für das Gymnasium. Es wurde betont, dass die Regelung nicht nur für die Oberstufe, sondern auch für die Sekundarstufe I gilt.
Wir haben auch schon Feststellungsprüfungen durchgezogen, auch die 50% Regelung haben wir schon genutzt / nutzen müssen.
Die Eltern haben die Regelung (33% / 50%) auch schriftlich bekommen (Schnipsel mit Unterschrift musste zurück an die Jahrgangsleiter), den Schülern wurde es auf einer Stufenversammlung gesagt. Zum GLück reden unsere Jahrgangsleiter auch mit den Eltern von Schülern, die trotz Attestpflicht oft fehlen. Wenn bei uns Schüler (ob mit oder ohne Attestpflicht auffallend oft fehlen, sollen wir mit den Jahrangsleitern sprechen. In manchen Fällen sollen wir JEDE Fehlstunde weiterleiten.
Doof, dass ihr keine Rückedeckung bekommt und immer eine Note geben müsst.
Zum Sitzenbleiben: Ja, leider ist Sitzenbleiben out und verpöhnt. Bei einigen Hansels, deren Versetzung in Jahrgangsstufe 9 akut gefährdet ist, wurde uns gesagt: Auf dem Zeugnis im Zweifelsfall lieber eine 5 geben (als eine Gnaden 4), sodass der Schüler sitzen bleibt und wir gegenüber den Eltern ggf. eine Argumentationsgrundlage haben, das Kind doch lieber zur Realschule zu geben.