Beiträge von Flipper79

    Weiß nicht, in meiner Gehaltsabrechnung steht nur A 13, nicht A 13 Z, was ja sonst da stehen müsste, oder?

    Ich bekomme einen Familienzuschlag, aber das hat ja damit nichts zu tun und es gibt eine Strukturzulage, aber das ist nicht das, was du meinst, oder?

    Bei mir steht auch nur A13 und dann in welcher Stufe ich bin. Dann steht da mein Grundgehalt und darunter "Strukturzulage".
    Strukturzulage ist das "Z"

    Ich stelle es mir auch schwierig vor, da
    - jedes BL ggf. unterschiedlich lange Ausbildungszeiten hat
    - jeds BL ggf. seine Refs zu unterschiedlichen Zeitpunkten anstellt (NRW findet es ganz toll seine Refs entweder im Mai oder im November einzustellen, andere BL vll. zu Beginn des SL / des HJ)
    - andere Themen im Kolloquium abgeprüft werden (wenn es das in jedem BL gibt)
    - was weiß ich nicht alles varriert

    Heißt: Ein Ref, der meinetwegen in NRW zum Nov. 2017 eingestellt wurde (18 Monate Ausbildungzeit) wechselt in ein BL mit 2 Jahren Ausbildungszeit '(meinetwegen auch mit 18 Monaten Vorbereitungszeit), wo aber zum Feb. 2017 eingestellt wurde. Kann also sein, dass man im Seminar Themen verpasst, die prüfungsrelevnant sind.
    Noch schwieriger wird es, wenn es im BL. in das man wechseln möchte vll ein ganz anderes Schulsystem gibt ...

    Ja, leider. Dann hilft halt nur: 2 mal keine Versetzung und dann schauen, ob zumindest ein Hauptschulabschluss erworben wurde. Hatten wir auch schon ,,, und wenn es nur der HS nach Klasse 9 ist. Ist zwar für den Schüler doof, aber halt nicht zu ändern.

    Deshalb bekommen wir ja auch gesagt: Gebt lieber den Schülern, deren VErsetzung in Klasse 9 (also für Achtklässler) gefährdet ist, eine 5 ... dann ist noch ein Schulwechsel möglich (nur zwingen kann man erst mal keinen)

    Schön, dass ihr so eine Rückendeckung bekommt!
    Für welche Schulart(en) gilt diese Regelung? (Wiederholen ist ja vom Aussterben bedroht)


    Bei den meisten Foristen hier scheint es ja eher so zu sein, dass die SL darauf besteht, dass eine Note erteilt wird - und wenn der Schüler auch nur einmal da war. (In einem Fall sollte es seitens der SL dann auch noch eine bestimmte Note sein, die zum Bestehen reicht)

    Die Regelung gilt für das Gymnasium. Es wurde betont, dass die Regelung nicht nur für die Oberstufe, sondern auch für die Sekundarstufe I gilt.

    Wir haben auch schon Feststellungsprüfungen durchgezogen, auch die 50% Regelung haben wir schon genutzt / nutzen müssen.

    Die Eltern haben die Regelung (33% / 50%) auch schriftlich bekommen (Schnipsel mit Unterschrift musste zurück an die Jahrgangsleiter), den Schülern wurde es auf einer Stufenversammlung gesagt. Zum GLück reden unsere Jahrgangsleiter auch mit den Eltern von Schülern, die trotz Attestpflicht oft fehlen. Wenn bei uns Schüler (ob mit oder ohne Attestpflicht auffallend oft fehlen, sollen wir mit den Jahrangsleitern sprechen. In manchen Fällen sollen wir JEDE Fehlstunde weiterleiten.

    Doof, dass ihr keine Rückedeckung bekommt und immer eine Note geben müsst.

    Zum Sitzenbleiben: Ja, leider ist Sitzenbleiben out und verpöhnt. Bei einigen Hansels, deren Versetzung in Jahrgangsstufe 9 akut gefährdet ist, wurde uns gesagt: Auf dem Zeugnis im Zweifelsfall lieber eine 5 geben (als eine Gnaden 4), sodass der Schüler sitzen bleibt und wir gegenüber den Eltern ggf. eine Argumentationsgrundlage haben, das Kind doch lieber zur Realschule zu geben.

    Bitte dann berichten, ob Du damit durchgekommen bist.

    Damit kann man durchkommen. Uns hat die BezReg folgendes gesagt (da wir auch Kandidaten haben, die oft krank sind)

    - Ab 33% Fehlquote (etwa): Feststellungsprüfung
    - ab 50% Fehlquote (etwa): Keine Note mehr möglich. Damit muss ein Schüler dann ggf. eine Klasse wiederholen.

    Dabei zählen die Stunden, die tatsächlich unterrichtet wurden. Wenn eine Lerngruppe z.B. Donnerstags und Freitags liegt (fällt ja im 2. HJ oft aus) und ist der Lehrer dann vll. noch mal krank, kommen z.B. 20 tatsächlich unterrichtete Stunden heraus.

    Es gibt aber einen gewissen Ermessenspielraum, theoretisch. Uns wurde erklärt: Wenn ein Schüler am Stück fehlt (lange Erkrankung) kann man diesen Ermessenspielraum mitunter etwas großzügier ausnutzen als wenn ein Schüler immer mal wieder ein oder zwei Tage fehlt. Ätzend ist diese Regelung für Schüler, die z.B. aufgrund eines Klinikaufenthalts länger fehlen und eigentlich leistungsstark sind und sonst immer da sind.

    Manche Schüler schreckt zumindest eine Feststellungsprüfung ab (die kann man ja auch unterschiedlich schwer stellen).

    Da steht es eben nicht


    Doch!

    Zitat

    Die in einem Bewerbungsverfahren wählbaren Ausbildungsstandorte können Sie den lehramtsspezifischen Übersichten der Orte der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) entnehmen, die im Online-Bewerbungsformular sowie unter http://www.sevon.nrw.de (Rubrik 'Hinweise zum Verfahren') jeweils ab Bewerbungsstart zur Verfügung stehen.
    Bitte beachten Sie, dass vor Auswertung der Anträge auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in den einzelnen Fächerkombinationen nicht bekannt ist. Deshalb kann eine verbindliche Aussage über die einzurichtenden Fachseminare an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Vorfeld nicht gemacht werden. Änderungen sind nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens daher nicht ausgeschlossen.
    Informationen über die lokalen Ausbildungsmöglichkeiten in zukünftigen Bewerbungsverfahren können vor dem jeweiligen Bewerbungsstart nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Ausbildungsmöglichkeiten erst in Vorbereitung des jeweiligen Einstellungstermins für die verschiedenen Fächer und Fächerkombinationen bilanziert werden können.


    Heißt: Ab dem Bewerbungsstart ( = Bewerbungen sind ab dem Bewerbungsstart voraussichtlich in der 17. Kalenderwoche 2018 hier online möglich.) kann man dort einsehen, wo die Seminarstandorte sind. Da der Bewerbungsstart noch nicht erfolgt ist, kann man auch noch nichts sehen.
    Im Vorfeld kann man noch keine Angaben machen. Steht auch da. So schwer waren die Infos nicht zu finden. Man muss sie nur richtig deuten können.

    @ svwchris: Es geht mir v.a. um das "An den Pranger Stellen". Mikael mag gegen die Forenregeln verstoßen haben, andere User mögen sich über ihn beschwert haben.

    Aber ich glaube kaum, dass die Mods sagen: User xy passt uns nicht, also sperren wir ihn mal. Sie sind immer darum bemüht den Forenfrieden zu wahren. Dazu gehört es aber auch, nicht zu veröffentlichen, warum ein User xy gesperrt wurde und wie viele bzw. welche User sich beschwert haben. Ich für mein Fall wäre sehr enttäuscht, wenn die Mods sagen würden: Flipper wurde gesperrt, da ... oder: Flipper hat sich beschwert über ...

    Wen es interessiert, kann Mikael ja fragen, wenn er wieder da ist (wenn er denn bereit ist dazu Stellung zu nehmen).

    In NRW wird offiziell nur der 1. Tag der mündlichen Prüfung im 4. AF angegeben. Außerdem ist der letztmögliche Termin für die Zeugnisausgabe terminiert. Dazwischen ist jede Termin nötig. Die Schulen müssen nur darauf achten, dass es keine Überschneidungen zu möglichen Nachschreibeterminen im 1. bis 3. AF gibt.
    Praktisch ist es aber so, dass an den mir bekannten Schule alle Abiprüfungen in einem relativ engen Zeitraum absolviert werden, auch um allen Abiturienten in etwa die gleichen Rahmenbedingungen (gleiche Vorbereitungszeit) zu ermöglichen. Bei uns sind die Schüler z.T. schon enttäuscht, wenn sie am 2. Tag an der Reihe sind, da dann "alle anderen schon feiern und man noch lernen muss".
    Liegt aber vll. auch daran, dass ich nur Kontakt zu Gymnasial- und Gesamtschullehrern habe und nicht zu BK-Kollegen. Dort sind ja wesentlich mehr Bildungsgänge vorhanden als an einem Gym / einer Gesamtschule.

    Am 2. Tag (wenn auch regulärer Unterricht ist), finden die Prüfungen dann meist Vormittags statt. Die Kollegen, die dann in der Prüfung sitzen, müssen dann vertreten werden (wobei diese dann Vertretungsaufgaben erstellen müssen).

    Ich denke, dass euch die Mods nicht über die Gründe der Sperrung bzw. die Gründe der Beschwerden anderer User Auskunft geben. Im Endeffekt ist es ähnlich wie in der Schule: Auch dort erfahren nur die beteiligten Lehrkräfte genauere Infos, wenn Schüler xy Disziplinarmaßnahmen auferlegt bekommt (zumindest von offizieller Seite aus).
    Alles andere wäre auch Lästern gegenüber dem gesperrrten User gegenüber.

    Ich war mal in einem Forum, indem einzelne User, nachdem sie gesperrt wurden, an den Pranger gestellt wurden: Er / Sie hat das und das gemacht. Fand ich nicht gut und ich bin froh, dass es hier nicht so ist und die mods zu anständig sind und nichts über die Gründe einer Sperrung preis geben.

    Bei uns fragt im Vorfeld niemand, es wird vom SL festgelegt, wer was macht, sowohl bei Belastungen im Abitur als auch z.B. bei der Unterrichtsverteilung. Wir haben auch den Ganztag für Prüfungen, allerdings nur einen Tag, an dem wir max. 9 Prüfungen machen können. Bei 30 reicht das nur ansatzweise aus. Erste Prüfung bei uns um 08.00 Uhr, letzte mögliche um 18.00 Uhr.

    Kannst du dich nicht - ggf. mit ähnlich belasteten Kollegen zusammen - auch an den Lehrerrat wenden, sodass in den kommenden Jahren eine Besserung in Sicht ist und ein Kollege nicht in so vielen Prüfungen sitzen muss?
    Wir haben auch folgende Regelung: Es wird geschaut wie viele Erst- / Zweitkorrekturen Kollege xy hat und wie viele mündliche Prüfungen er abnehmen muss. Kollegen, die hier viel belastet sind, werden in den Statt-Vertretungen (die durch den Wegfall der Q2 entstehen) entlastet. Das Prozedere gleicht zwar den Mehraufwand (Korrekturen, Konzeption von geeigneten mündlichen Prüfungen nicht aus), sorgt aber wenigstens für etwas Gerechtigkeit.

    Habt ihr die Prüfungen wenigstens so terminiert, dass max. 3 Schüler zum gleichen Thema (gleiche Aufgabenstellung etc.) geprüft wird? Bei deinen 15 Prüfungen müssten dann "nur" 5 Prüfungsblöcke erstellt werden. Das "nur" bitte nicht missverstehen: Es ist schon jede Menge Arbeit, aber man kann ja Arbeitsprozesse auch vereinfachen.

    Außerdem wird bei uns nach jedem Prüfungsblock versucht Protokollant und Vorsitz zu tauschen: Kollege A führt bei den ersten drei Prüfungen Protokoll und Kollege B macht dann den Vorsitz. Bei den nächsten 3 Prüfungen wird dann getauscht. So muss Kollege A nicht während zig Prüfungen schreiben.

    Ich drücke dir die Daumen für das Gespräch beim Personalrat nächste Woche.
    Werdet ihr vor dem Ansetzen der Prüfungskom. nicht gefragt, ob ihr bereit seid, Vorsitzender / Protkollführer zu sein? Uns fragt immer der Oberstufenkoordinator, der jedoch auch immer die Gesamtsituation im Blick hat.
    Habt ihr nicht einen Tag, an dem für die anderen Schüler schulfrei ist und ihr von morgens bis abends / nachmitags die Prüfungen durchführen könnt? Außerdem wird bei uns - schon um Rücksicht auf die Schüler zu nehmen - versucht die Prüfungen nicht zu spät anfangen zu lassen. Wenn bei uns eine Prüfung um 17 Uhr beginnt ist es schon spät.

    V.a. frage ich mich ob der SL ohne rechtliche Grundlage einfach und gegen meinen Willen Einsicht in meine privaten Rechner / digitalen Endgeräte (Laptop, PC, Smartphone, Tablet) nehmen darf (stichpunkthaft kontrollieren). Solange ich ihm freiwillig Einblick gewähre, wäre es rechtlich kein großer Akt. Wenn ich aber sage: "Ich möchte nicht, dass sie in meine Daten (sei es privat, sei es schulisch) Einblick nehmen.": Was dann?
    Schließlich darf selbst die Polizei in diese nur dann Einsicht nehmen, wenn zumindest der Verdacht einer Straftat im Raume steht und eine richterliche Genehmigung eingeholt wurde.
    Kennt sich mein SL so gut aus, dass er überprüfen kann, ob alle genannten Maßnahmen eingehalten wurden meinerseits? Darf er es - wenn er sich damit nicht auskennt - einfach unseren IT-Admin beauftragen? Der wird sich bedanken.
    Was, wenn ich mich weigere irgendeinen PC / Laptop etc. bei ihm anzugeben? (So weit sind wir zum Glück noch nicht!).
    Was, wenn ich diese Dienstanweisung unterschreibe (da ich echt davon ausgehe, dass ich die Anforderungen erfülle) und diese Anforderungen dann doch nicht erfüllt sind?
    Steht in all diesen Fällen dann eines Tages die Polizei vor meiner Türe oder muss ich dann mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen? Die Polizei wird sich bedanken! Hat ja auch sonst nix zu tun! Die Bezirksregierung oder irgendwelche Gerichte, die sich möglicherweise mit solchen dienstrechtlichen Konsequenzen beschäftigen müssen, werden sich auch freuen (braucht es doch dann bei der BezReg auch IT-Spezialisten).

    Streng genommen müsste man doch dann auch sein Notenbuch in Papierform so sichern, dass dort kein unbefugter hereinschauen kann. Wie sieht das Ganze aus, wenn in der Schule zu bestimmten Terminen offen die Notenlisten im LZ herumfliegen, damit jeder Kollege die Gelegenheit hat die eingetragenen Noten zu kontrollieren und ggf. abzuändern?


    Unter normalen Bedingungen ist ein Versetzungsantrag eher so ne Art Warteliste, da ist es m.E. relativ egal was man schreibt. Jedes Jahr neu stellen und hoffen...


    Und auf jeden Fall Kontakt mit der neuen SL aufnehmen und Anfragen ob Bedarf da ist. Bei diesem Gespräch herausstellen, warum man selbst attraktiver als eine Neueinstellung ist bzw. ein anderer Versetzungsbewerber (Fächer, zusätzliche Qualis, ...) Wenn Bedarf ist, den SL bitten einen anzufordern.

    Ich würde auch lieber die Stelle an der Gastroschule annehmen. Unser SL würde auch gerne Stellen ausschreiben (zumal Referendare ihre Ausbildung im Mai abschließen). Ob er es darf, steht noch in den Sternen, da wir offiziell eine Unterrichtsversorgung von mehr als 100% haben. Es muss bei der möglichen Stellenausschreibung an der Refschule nur irgendwas schief gehen (und wenn es ein Kandidat ist, der besser ist) und schon steht sie ohne Stelle da.

    Ich fand es damals toll auch mal eine andere Schule zu sehen und nicht an meiner Refschule eine feste Stelle zu bekommen.

    Frage mich gerade, wie der Vertretungsplaner arbeiten soll mit 4 Tagen Vorlauf :gruebel:

    Dann muss der Vertretungsplaner bzw. die Schulleitung halt anordnen, dass man seine Krankheiten mind 4 Tage im Vorraus ankündigt und plant. ;) Akut krank geht dann leider nicht mehr. Und wir Lehrer müssen unserem Körper sagen: Gib mir bitte 4 Tage im Voraus Bescheid, wenn du krank werden möchtest. Und seinem Kind sagt man das auch so. :teufel:

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