Kommt halt darauf an, ob man absolute oder relative Zahlen vergleicht.
Beiträge von Plattenspieler
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Welcher Test ist denn bei euch nur noch "zugelassen"?
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Zum Vergleich der Klassifikationen: ich verstehe es so, dass die aktuelle Forschung das Diskrepanzkriterium gar nicht mehr stützt und die ICD-11 es trotzdem noch vorsieht.
Ok. Das verstehe ich. Wobei das Diskrepanzkriterium schon mindestens seit meinen Studienzeiten umstritten ist. Unter Sonderpädagogen vermutlich mehr als unter Psychologen und Medizinern - würde ich zumindest annehmen?
Ich dachte, das würde das Vorgehen verändern. Mir war nicht bewusst, dass jemand bislang eine "Regression" berechnet.
Das habe ich tatsächlich auf der von dir verlinkten Seite auch das erste Mal gelesen. Ich kenne bislang nur das Verfahren der "einfachen Differenz", wie es dort bezeichnet wird. Ich kann aber die Argumentation nachvollziehen, dass und warum das ungenauer sein soll.
Ich weiß nicht, ob das Verfahren mit der Regression im medizinischen oder psychologischen Kontext schon weiter verbreitet ist.
Da ich, wie gesagt, zwar die einzelnen Tests durchführe, aber keine medizinische Diagnose als Schlussfolgerung daraus ziehe, sondern eine solche medizinische oder psychologische Diagnostik höchstens empfehle und ggf. vorliegende Testergebnisse mitgebe, ist das ja auch nicht in meiner Verantwortung und tangiert mich insofern eher weniger, mit welchem Verfahren das dann errechnet wurde.
IQ-Tests führen bei uns in der allgemeinen Diagnostik nur noch diejenigen durch, die dafür eine Fortbildung gemacht haben. Es wird nur dieser bestimmte Test zugelassen.
Wir haben eine recht umfangreiche Sammlung von einfachen und eher eindimensionalen (meist nonverbalen) bis hin zu komplexeren Intelligenztest. Je nach Alter des Kindes, Fragestellung usw. finden auch durchaus unterschiedliche Tests Anwendung. Eine regelmäßige Fortbildung dazu ist natürlich
sinnvollnotwendig.Wenn dich das Thema näher interessiert: Es gibt eine recht aktuelle Dissertation zum Einsatz von Intelligenztests durch Sonderpädagogen, die du hier als E-Book kostenlos herunterladen kannst: Die Anwendung von Intelligenztests im sonderpädagogischen Kontext - Eine empirische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Durchführungs- und Auswertungsobjektivität. Mit Online-Materialien - Torsten Joél | BELTZ
Sehr interessant dabei sind die deutlichen bundeslandspezifischen Unterschiede, die der Autor herausarbeitet.
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Interessantes Thema. Die ICD-11 hatte ich bislang noch gar nicht im Blick. Für den deutschsprachigen Raum gibt es, so wie ich es sehe, bislang auch erst eine Entwurfsfassung?
Inwiefern hat sich denn die Definition und Diagnostik von Schulleistungsstörungen in der ICD-11 verändert? Das doppelte Diskrepanzkriterium gab es doch auch schon in der ICD-10.
Ich führe natürlich Intelligenz- und Schulleistungstests durch. Eine medizinische Diagnose, was die Teilleistungsstörungen bzw. kombinierten Schulleistungsstörungen sind, stelle ich natürlich nicht, sondern verweise Eltern bei Bedarf an die entsprechenden Fachstellen.
Testtheorie/Teststatistik hatte ich durchaus im Studium. Aber natürlich nicht in dem Umfang und in der Intensität, wie es beispielsweise Psychologen lernen.
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Geht es dir um die Einführung des Sch?
Da der TE explizit den Förderschwerpunkt Sprache nennt, ging ich eher davon aus, es ginge um die Therapie des Schetismus oder der Vorverlagerung.
Aber in Klasse 1/2 fällt das ja oft geschickt zusammen bzw. werden die Buchstabeneinführungen generell auch für sprachtherapeutische Zwecke genutzt.
In diesem Zusammenhang: Ich kenne das Buch nicht, aber bezüglich des Titels sollte man beachten, dass das [sch] hier in beiden Namen in einer Konsonantenverbindung vorkommt, was natürlich anspruchsvoller ist als ein isoliertes [sch] gefolgt von einem Vokal.
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Der Begriff "junge Erwachsene" bzw. "junger Mensch" bezieht sich i. d. R. auf Personen bis 27 (siehe u. a. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__7.html).
In dem verlinkten Paragraphen findet man nicht den Terminus "junger Erwachsener", sondern nur "junger Mensch" und "junger Volljähriger".
Heutzutage gibt es ja auch die "jungen Alten".
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Ein junger Erwachsener steckt eine Schädigung des Gehirns oder Herzens einfach weg, bekommt dann aber vielleicht mit 30 Probleme.
Ist man mit dreißig kein junger Erwachsener mehr?
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Inwiefern ist es besser bzw. hat sich gelohnt, sich nicht im Dienst, sondern privat infiziert zu haben? Wo liegt der Unterschied?
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Alles anzeigen
Ich benutze mein Handy sehr wohl im Unterricht.
Mal schreibe ich, während die Kinder arbeiten, eine Mail an Mutter xy, wenn Kind xy wieder etwas vergessen hat.
Ich rufe Eltern an, wenn Kinder unentschuldigt fehlen.
Ich stelle Musik über Spotify an..etc.
Das gehört alles zu meinem Beruf.
Wie gesagt..es ist nicht alles schwarz/ weiß
Aber doch sicherlich nicht mit deinem Privatgerät.
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Es geht gar nicht um die Frage, ob Menschen, die zielgleich (!) unterrichtet werden können in der Inklusion sinnvoll gefördert werden können. Können sie.
Ist so pauschal imho auch schwierig. SuS mit Förderschwerpunkt Sprache z. B. werden i. d. R. auch 'zielgleich' unterrichtet. Dennoch sind sie in ihrer Bildung in vielerlei Hinsicht eingeschränkt, da schulische Inhalte überwiegend sprachlich vermittelt werden und sie deshalb eigentlich in allen Fächern eine spezielle didaktisch-methodische Herangehensweise und intensive Förderung benötigen, die in der Inklusion unter den aktuellen Bedingungen kaum umgesetzt werden können. Ähnliches gilt für die anderen 'zielgleichen' Förderschwerpunkte. Selbstverständlich gibt es auch SuS mit diesen Schwerpunkten, die das nicht benötigen und für die auch die aktuellen Bedingungen der Inklusion sinnvoll sind.
Du meinst an "Körperbehindertenschulen"? Quali.
Es gibt K-Schulen, die bis zum Abitur gehen. Bekanntes Beispiel: SRH Stephen-Hawking-Schule | SBBZ Baden-Württemberg (stephenhawkingschule.de)
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die anderen schreiben entlang der Linie einer Form Wörter auf. (Wer auch in der 10. Klasse noch nicht selbstständig schreiben kann, spurt Buchstaben nach.)
Was genau ist dabei das Lernziel? Und inwiefern ist dieses für Zehntklässler mit geistiger Behinderung relevant?
Findet man das im Lehrplan bzw. den Rahmenvorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung?
War der I-Helfer krank, kam das Kind nicht in die Schule.
So viel zum Recht auf Bildung.

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Beim Thema Kostenübernahme war nur von der Krankenkasse die Rede.
Wenn Baden-Württemberg Inklusion an Schule propagiert, hätte ich gedacht, dass die Schuträger oder das Land Kosten übernimmt.
Unter Inklusion an Schulen stelle ich mir eine schulnahe Betreuung und keinen elterlichen Kampf mit der Krankenkasse vor.
Um welche Kosten geht es hier?
Ich bin echt auf die reale Unterstützung bis zu den Schulabschluss gespannt, auch für Schulleitung und Kollegen
Ich glaube nicht, dass ihr die Sonderpädagogin öfter als einmal im Halbjahr sehen werdet. Eher einmal im Schuljahr. Es ist aber auch die Frage, ob eine regelmäßigere Betreuung überhaupt nötig wäre.
einer dieser Schüler hört fast nichts. Ich denke, dass einige Lehrer an der Oberstufe des Gymnasiums überfordert sind.
Wenn ihr eine technische Einweisung hattet, ist er aber mit CI oder Hörgeräten versorgt?
Oder hat er Gebärdensprachdolmetscher?
Worin, denkst du, wird die Überforderung der Lehrkräfte konkret liegen?
Die Klasse bekam einen Flüsterboden und eine schallabsorbierende Decke.
An die Wand kamen Platten, um Geräusche zu dämpfen.
Das sollte eigentlich Standard sein für alle Klassen.
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Es gibt Schulen, an denen die Lehrkräfte mit Vornamen angesprochen werden, aber die dürften sehr rar gesät sein.
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Und wer macht mit ihnen dann Englisch?
(Oder sind es G-Schüler, die kein Englisch haben?)
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32-13=__ ist AFB1
Und trotzdem für viele SuS schwierig genug (Zehnerübergang!).
„Die Zahl ist kleiner als 10. Sie gehört zu vier Einmaleins-Reihen.“
Da gibt es zwei mögliche Lösungen.
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Es gibt wohl in den nächsten 4 Wochen 4 freiwillige Tests für zuhause.
Jop:
ZitatZusätzlich sind den Schülerinnen und Schülern, Kindern und dem Personal an allen Schulen und Schulkindergärten einmalig jeweils vier Antigentests pro Person zur Verfügung zu stellen. [...] Die Bereitstellung sollte bis zum gewöhnlichen Beginn der „Schnupfensaison“ Anfang Oktober erfolgt sein. Die Tests können bei Unsicherheiten, ob eine Infektion vorliegen könnte, zuhause zur Selbsttestung verwendet werden. Die Durchführung dieser freiwilligen Tests durch die Schule ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Quelle: Schreiben zum Schulstart (km-bw.de)
An G- und K-Schulen und entsprechenden Schulkindergärten gibt es weiterhin eine Testpflicht (gleiche Quelle).
Auch zur Kenntnis zu nehmen:
Anlage_FAQ Energieversorgung (km-bw.de) ("Schulbetrieb bei kritischer Energieversorgung")
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Und klingt etwas gönnerhaft. Sorry.
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Ist in Bayern genau so geregelt. "Mitarbeit" - sofern notenrelevant - ist Holschuld der Lehrkraft.
Bei uns - nicht Bayern - hieß es früher: Unter- und Mittelstufe Holschuld, Oberstufe: Bringschuld der SuS.
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Sie unterrichten vom ersten Tag an 24 Stunden
24 Stunden am Tag unterrichten ist aber schon heftig, nicht nur für Quereinsteiger.
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Teilweise ist die Verbeamtung auch für Nicht-EU-Bürger möglich:
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