Servus. Bin auch Sonderpädagoge aus dem Süden Deutschlands.
Was für Förderschwerpunkte (oder was für einen Förderschwerpunkt) hast du denn?
Beiträge von Plattenspieler
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Aha: Weil man das 'Gefährliche' nicht überprüfen kann, verbietet und überprüft man etwas Ungefährliches? Sehr sinnvoll.
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In den öffentlich-rechtlichen Medien wird auch oft gesagt, die SBBZ (≙ Förderschulen) blieben geöffnet. Stimmt auch nur für die Förderschwerpunkte geistige und körperlich-motorische Entwicklung, und somit für den Großteil der SBBZ eben nicht.
Aber Schulen ab Inzidenz 165 zu ist hier in der Regel so. Oder was meinst du, state_of_Trance ? Abschlussklassen? Notbetreuung?
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Es wird auch immer Leute geben, die zu schnell fahren, deswegen kann man on der Kurve die Geschwindigkeitsbegrenzung trotzdem nicht aufheben, damit die Leute eigenständig entscheiden.
Ist zwischen 0 und 5 Uhr alleine draußen spazieren zu gehen so gefährlich wie mit überhöhter Geschwindigkeit durch Kurven zu fahren?
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Und ich darf allein nicht raus ...
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Das ist aber nach der Bundesverordnung explizit erlaubt. Man muss in EINER Wohnung in der Zeit sein!
Aha, man darf zusammen wo drin sein, aber man darf nicht alleine draußen sein? Habe ich das richtig verstanden?
Was soll man dazu noch sagen ...
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Weil aus dem "Draußen" dann ein unerlaubtes "woanders drinnen sein, da wo verboten" wird.
Wenn das Woandersdrinnensein eh schon verboten ist, ist die Ausgangssperre doch überflüssig.
Ist doch klar, oder ist das bei dir nicht so?
Ich gehe tatsächlich oft noch spät spazieren oder laufen. Allein. Ohne anderes Ziel. Deshalb hat mich die Ausgangssperre ab 20.00 Uhr, wie wir sie hier eine Zeit hatten, tatsächlich sehr gestört. Jetzt ist es nicht ganz so schlimm, da sie erst ab 22.00 Uhr beginnt und man bis 0.00 Uhr alleine draußen unterwegs sein darf.
Trotzdem halte ich das für eine staatliche Gängelei ohne erkennbaren Sinn. Beim Alleinedraußensein werde ich mich werde mit Corona infizieren noch es an andere weitergeben.
Gestern haben wir erst nach fünf Minuten gemerkt, dass wir eine alte Tagesschau angesehen haben.
Ich schaue mir manchmal die Tagesschau vor 20 Jahren an (kommt auch im Fernsehen). Das ist echt interessant, wenn man die Probleme und Lösungsansätze von damals sieht und dabei weiß, wie es sich weiter entwickelt hat.
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Der Sinn liegt auch nicht darin, daß Draußensein zu verbieten
Warum wird dann das Draußensein verboten?
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Nö.
Für Leute ohne Risikoveranlagung für eine schwere Erkrankung durchaus. Was ist denn der Unterschied zwischen milder Erkrankung mit Impfung und milder Erkrankung ohne Impfung? Da geht es doch dann mehr um die anderen oben angesprochenen Punkte (Quarantäne, Langzeitfolgen).
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Wenn man von der Infektion nur noch eine leichte Erkältung zu erwarten hat, dann ist mir das herzlich egal.
Quarantäne?!
Gibt es eigentlich mittlerweile Erkenntnisse über Long Covid bei Geimpften? Das wäre ja ja das, was wirklich den relevanten Unterschied machen könnte.
Ja, das wäre in dem Kontext in der Tat interessant, nachdem ja oft darauf hingewiesen wurde, dass langfristige Folgen auch bei milder Erkrankung auftreten könnten.
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Das tun sie alle. Die Frage ist, wie gut sie vor einer Infektion schützen.
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Und schon wieder wird die Mär vom schlechteren Impfstoff weiterkolportiert.
Mär? Geringere Wirksamkeit, größere Risiken (nach aktuellem Erkenntnisstand). Man kann abwägen, ob man das für sich möchte oder nicht, und natürlich ist mit AZ oder J&J geimpft besser als gar nicht geimpft, aber als Mär würde ich das nicht bezeichnen.
Nein, in Brandenburg nicht mehr, weil nach der Brandenburger Aussage nur in Brandenburg tätige Grund- und Sonderschullehrer Prio 2 sind
Dafür bist du, wenn du in Berlin arbeitest, doch dort in der zweiten Priorisierungsgruppe, oder nicht?
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Weil in der Regel noch in keinem Bundesland Prio 3 komplett geöffnet ist, sondern dies stückchenweise passiert und somit scheinbar die Lehrer noch nicht zu dem geöffneten Stück gehören.
Aber Grund- und Sonderschullehrer sind doch überall schon impfberechtigt?!
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Sieht so aus, die allgemeine Anmeldemaske für NRW (genauer: Gebiet Rheinland) sieht nur eine Registrierung per Alter vor
Ich kenne den Anmeldemodus für NRW natürlich nicht, aber hier muss man bei der Online-Anmeldung auch nur das Alter angeben. Und das nicht zwecks Impfberechtigung, sondern - vermutlich - für die Auswahl des Impfstoffes.
Erst im Impfzentrum muss man dann seine Berechtigung nachweisen. In unserem Fall für durch eine Bescheinigung der Schulleitung.
Vielleicht ist das ja bei euch ähnlich gedacht? Sonst könnten sich Leute mit Vorerkrankungen oder anderen Gründen ja auch nicht anmelden?!
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Das ist was anderes. Dann ist logisch, dass man keinen Termin vereinbaren kann. Oben wurde aber pauschal geschrieben, "Lehrer" (warum auch immer in Anführungszeichen) könnten keinen Termin vereinbaren.
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in NRW kann man sich nämlich nicht einfach als "Lehrer" beim Impfzentrum registrieren.
Komisch, wenn man impfberechtigt ist. Warum nicht? Klingt wie Zweiklassengesellschaft bei den Impfberechtigten.
Hier bei uns habe ich im Gegenzug noch nie etwas von Gruppenimpfungen in Kollegien gehört. Ich hatte ja schon mal geschrieben, dass ich das auch seltsam fände, und kann insofern die Sorgen von @Lempira da durchaus nachvollziehen.
Inzwischen hatte ich übrigens auch meine Erstimpfung. Hat alles problemlos geklappt und mir geht es gut, und ich bereue weiterhin nicht, gewartet und nicht AZ genommen zu haben.
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Ich gehe davon aus, dass wir spätestens Ende Mai mehr Astra als Impflinge haben.
Ist das nicht bereits jetzt der Fall?
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Es gibt genau zwei Gründe.....Juli und August
Juli ist der schlimmste Monat im Jahr. Es ist eine drückende Hitze in den Klassenzimmern und allen läuft der Schweiß, die Schüler sind durch, die Lehrer sind durch, wichtige und zu Schuljahresende meist die anspruchsvollsten Themen sollten aber noch behandelt werden, während der Rest Deutschlands (außer Bayern) frei hat und die Ferien genießt.
Veronica Mars Jetzt erst deinen Beitrag gelesen. Geht ja in die gleiche Richtung. Stimmt: Zeugnisse, Gutachten usw. habe ich noch vergessen. Viele Grüße aus dem Nachbarbundesland.
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Das tut mir leid, was dir da passiert ist.
Wahrscheinlich ist das sowieso schon geplant, aber zur Sicherheit: Neben den juristischen Maßnahmen (die ich wichtig finde) und pädagogischen Maßnahmen (bzw. Maßnahmen im Rahmen von § 90 SchG) sollten die entsprechenden SuS imho auch von weiteren Videokonferenzen ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall bei dir als Lehrkraft, besser generell an der Schule.
Bei uns steht in den zu unterschreibenden Bedingungen für die Teilnahme an Videokonferenzen ganz klar, dass ein Ausschluss die Konsequenz von jeglichen Foto-, Audio- und Videoaufnahmen ist.
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Ja, man kann auch aus falschen Gründen das Richtige tun.
Warum ist es ein "falscher Grund", wenn man sich impfen lässt, weil man sich dadurch mehr Freiheiten (zurück) erhofft?
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