Rheinland-Pfalz war soweit weg, Schweiz und Österreich viel näher.
Da kommt es natürlich darauf an, wo man in BW wohnt. 
Rheinland-Pfalz war soweit weg, Schweiz und Österreich viel näher.
Da kommt es natürlich darauf an, wo man in BW wohnt. 
Ich würde nie einen Schüler darauf hinweisen, dass er einen Mund-Nasen-Schutz abnehmen soll.
Würdest du Schüler darauf hinweisen, Mützen oder andere Kopfbedeckungen abzunehmen?
Fachlehrer sind nichtwissenschaftliche Lehrkräfte. Gibt es für die Regelschulen meines Wissens für die musischen Fächer, Hauswirtschaften und Sport. An Sonderschulen gibt es Erzieher, Physio-/Ergotherapeuten und Techniker/Meister mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung als Fachlehrer. Wundert mich, dass es Fachlehrer auch an Gymnasien zu geben scheint ... ?
Man vergisst es leicht, aber das Saarland gehört auch noch dazu 😂
Das Saarland hat aber auch den Saarländischen Rundfunk (SR). Der kooperiert zwar teilweise mit dem SWR, ist aber meines Wissens unabhängig.
Aber klar: Empfangen kann man die Programme des SWR sicher auch im Saarland.
Ich weiß, wie überrascht ich war, als an meiner 1. Schule in NRW unser SL uns beide neuen Kollegen aus dem Südwesten Deutschland kommend vorgestellt hatte und der andere Kollege dann aus Kaiserslautern stammte. Kaiserslautern und Südwesten? Nein, eindeutig Westen.
Das SWR-Sendegebiet (Südwestrundfunk) umfasst aber tatsächlich BW und RLP.
In Baden-Württemberg erhält jeder Gymnasiallehrer von Anfang an A13. Die anderen Lehrer erhielten A12 mit der Begründung, sie hätten nicht an der Uni studiert und wären schneller fertig.
Das stimmt so nicht. Sonderschullehrer erhalten A 13. Realschullehrer erhalten A 13 (bzw. mittlerweile die gesamten Sek-1-Lehrer, nachdem es nicht mehr das GHS-Studium gibt).
Fachlehrer erhalten A 9 bis A 11.
Aktuell ergibt die Begründung sogar Sinn, nachdem Gymnasial-, Sonderschul- und Sek-1-Lehrer 10 Semester Regelstudienzeit haben, Grundschullehrer nur 8 Semester (unabhängig davon, ob Uni oder PH; die PH ist eine gleichgestellte Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht).
Geht es um "Stoff" oder geht es um Kompetenzen?
Ah so.
Und was heißt das nun wieder?
European Credit Transfer and Accumulation System.
Ist Teil der Bologna-Reformen im Hochschulwesen. Gilt also nicht nur für Lehramtsstudiengänge, sondern für alle modularisierten Studiengänge (i. e. im Wesentlichen Bachelor und Master).
Soll unter anderem, wie bereits der Name sagt, die Anrechnung von an anderen Hochschulen, auch im Ausland, erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erleichtern.
Was ist denn ICTS?
Sie meint ECTS ...
Noten kommen nicht selten sonderbar zustande. Erinnert ihr euch noch?
https://www.welt.de/politik/deutsc…kandal-auf.html
Unser künftiger Bundeskanzler?
Ich frage mich, in welchem Bundesland das sein soll.
BW.
Förderung von Menschen
halte ich auch für einen schwierigen Terminus. 'Förderung' kommt ursprünglich aus dem Bergbau.
Einfache Beförderungen von Gymnasiallehrkräften auf A14 gibt es in den meisten Bundesländern dafür auch nicht, von A15 ganz zu schweigen. Ich meine, Bayern ist überhaupt das einzige Bundesland mit Regelbeförderung, viele andere Länder haben die Stellenkegel ziemlich schmal gemacht oder gleich ganz verschwinden lassen (siehe z.B. Thüringen oder Sachsen).
Alle Gymnasiallehrer, die ich kenne und die länger als fünf Jahre dabei sind, sind mindestens Oberstudienräte (A 14). Dafür haben sie dann (pro forma?) so Posten wie Verwaltung der Schülerbücherei oder Stufenkoordinatoren. Ganz ehrlich: Die Jobs muss bei uns auch jemand machen, aber dafür gibt es noch nicht einmal eine Anrechnungsstunde, geschweige denn eine Funktionsstelle.
Auch A-15-Stellen gibt es (u. a. durch die erweitere Schulleitung) an allen Gymnasien mehrere.
Wenn ich mir dann anschaue, dass an Grundschulen mit geringer Schülerzahl Konrektoren nur A 12 + Z und Rektoren nur A 13 bekommen, wundert es mich nicht, dass sich niemand diese Jobs antun will.
Was meinst du denn mit Sonderschullehrer und in welchem Bundesland? Förderschullehrer*innen in Sachsen bekommen A13, wie alle anderen Lehrämter auch. Vor der Einführung des Beamtenstatus' waren FöS und Gym E13, GS war E11, OS E12.
Beförderung gibt es für uns tatsächlich nur für Schulleitungsstellen und da gibt's hier A15.
Mit Sonderschullehrer meine ich Sonderschullehrer. Das ist meine Amtsbezeichnung (BW). Auch wenn die Sonderschulen seit ein paar Jahren Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) heißen.
In anderen Bundesländern mag das 'Förderschullehrer', 'Lehrer für Sonderpädagogik' o. ä. heißen, in Bayern übrigens 'Studienrat im Förderschuldienst'.
Ja, bei uns bekommen Sonderschullehrer auch A 13, Sonderschulkonrektoren A 14 (außer bei Schulen mit geringer Schülerzahl, in der Regel nur FSP Lernen, A 13 + Z) und Sonderschulrektoren A 15 (außer bei Schulen mit geringer Schülerzahl, in der Regel nur FSP Lernen, A 14).
Sonst gibt es natürlich einzelne Beförderungsstellen für Sonderschullehrer an den Seminaren, an den Hochschulen oder in der Kultusverwaltung.
Bekommen bei euch Gymnasiallehrer keine Amtszulage?
Gymnasiallehrer
a) werden nach A 13 + Z besoldet,
b) können relativ einfach nach A 14 oder A 15 aufsteigen,
was bei Sonderschullehrern beides nicht gegeben ist (keine Amtszulage und deutlich weniger Funktionsstellen).
Gilt für BW, aber sieht m. W. in den meisten Ländern ähnlich aus.
Wenn wir hier schon ganz detailliert ins Detail gehen... Bindestriche haben keine Leerzeichen vor und hinter sich. Sonst sind es Gedankenstriche...
Das ist etwas verkürzt.
Der Bindestrich ist ein Viertelgeviertstrich: -
Der Gedankenstrich ist ein Halbgeviertstrich: –
Richtig ist, dass man bei einem Gedankenstrich grundsätzlich Leerzeichen setzt und bei einem Bindestrich nicht. So pauschal, wie du es postulierst, stimmt es aber auch nicht: Wenn ich z. B. schreibe <Luft- und Raumfahrt>, muss ich sehr wohl ein Leerzeichen nach dem Bindestrich setzen.
Dafür fehlt im obigen Zitat in beiden Sätzen das Leerzeichen vor den drei Punkten!
Werden Sonderschullehrer nicht genauso bzw. sogar noch besser bezahlt als Gymnasiallehrer?
Nein.
Mich wundert es, dass man mit einer 5 in einer Examensprüfung das Examen bestehen kann. Hier wäre das nicht möglich (weder im ersten noch im zweiten Examen).
Die langjährigen Damen und Herren (Ober)Studiendirektoren gehören vllt. zu den reichsten Deutschen. Der einfache Sonderschullehrer sicher nicht.
Werbung