Die Frage bleibt: Ein Schüler ist extrem schwach und steht quasi in allen Hauptfächern auf 6 wenn man ihn nach den Anforderungen des Bildungsplans realistisch bewerten würde. Nun verweigern die Eltern jedoch eine Feststellung des Förderbedarfs Lernen und eine Beschulung in der L-Klasse.
Was machen wir in so einem Fall? Benoten wir realistisch und er sitzt mit 17 noch in Klasse 6? Ziehen wir ihn immer weiter mit und benoten ihn realistisch? Dann verstoßen wir allerdings gegen die Versetzungsordnung und müssen ihn am Ende ohne Abschluss von der Schule schicken.
Können wir irgendwann die Feststellung des Förderbedarfs alleine einleiten, da wir das Kindeswohl gefährdet sehen?
(2) Das Verfahren zur Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Feststellungsverfahren) wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeleitet; die allgemeine Schule wirkt hieran mit. Bei Vorliegen konkreter Hinweise, insbesondere dass dem individuellen Anspruch des Kindes beziehungsweise Jugendlichen ohne sonderpädagogische Bildung nicht entsprochen werden kann oder die Bildungsrechte von Mitschülern beeinträchtigt werden, kann das Feststellungsverfahren von der Schulaufsichtsbehörde auch ohne Antrag eingeleitet werden. Auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde haben sich Kinder und Jugendliche an der sonderpädagogischen Diagnostik (einschließlich Schulleistungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.
Hervorhebung meinerseits.
Inwieweit das tatsächlich umgesetzt wird, hängt vom jeweiligen Schulamt und sicher auch vom Einzelfall ab.
Wobei es bei euch vermutlich dadurch komplizierter wird, dass die Schüler ja bereits einen Förderschwerpunkt haben (Hören) und es nur darum geht, dass es ein weiterer hinzukommt bzw. dass der Bildungsgang geändert wird.